Protocol of the Session on October 6, 2004

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zu dem Ablauf zwei Punkte sagen: Ich hätte zu dem Tagesordnungspunkt 18, Arbeitsgerichtsbarkeit, gern eine Debatte. Dazu möchte ich reden. Dann möchte ich zu meinem Dringlichkeitsantrag, der sich mit der Zusammenlegung der statistischen Landesämter beschäftigt, vorschlagen – vielleicht ergibt sich das ohnehin schon aus dem Ablauf –, dass dieser Tagesordnungspunkt bei dieser Sitzung ausgesetzt und zusammen mit der Mitteilung des Senats auf die Große Anfrage der grünen Fraktion, die zum Teil das gleiche Thema beinhaltet, behandelt wird.

Ich denke, wir werden so verfahren. Wenn Sie eine Debatte wollen, ist das selbstverständlich. Das hatten wir auch schon beim letzten Mal.

Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.

(Einstimmig)

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 13 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Maßnahmen des Bundes zur finanziellen Entlastung von Bremen und Bremerhaven“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Brumma, Dr. Schuster, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie wird sich die Einnahmesituation der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven in den Jahren 2004 bis 2007 durch die Absenkung der Gewerbesteuerumlage durch den Bund entwickeln?

Zweitens: Welche Folgen ergeben sich für die beiden Gemeinden durch die Erweiterung der Bemessungsgrundlage bei der Gewerbesteuer?

Drittens: Wie werden durch die Städte Bremen und Bremerhaven die zinsreduzierten Bundeszuschüsse beim KfW-Infrastrukturprogramm genutzt?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Nußbaum.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Gewerbesteuerumlage ist zuletzt durch Artikel 3 des „Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze“ vom 23. Dezember 2003 geändert worden. Die Umlage an den Bund und die Umlage an das Land wurden für das Jahr 2004 um je 18 Vervielfältigerpunkte und für die Folgejahre um je 19 Vervielfältigerpunkte abgesenkt.

Auf der Basis der Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres ergibt sich danach für die Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2004 eine Entlastung in Höhe von 20,1 Millionen Euro, für 2005 eine Entlastung von 21 Millionen Euro, für 2006 eine Entlastung von 22,4 Millionen Euro, und in 2007 wird die Entlastung voraussichtlich 23,2 Millionen Euro betragen.

Die entsprechende Entlastung für die Stadt Bremerhaven entwickelt sich wie folgt: Beginnend mit 2,4 Millionen Euro im laufenden Jahr steigt die Entlastung im Jahr 2005 leicht auf 2,6 Millionen Euro und im Jahr 2006 auf 2,8 Millionen Euro und wird im Jahr 2007 voraussichtlich 2,9 Millionen Euro erreichen.

Zu Frage zwei: Die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag beziehungsweise der hieraus ermittelte Gewerbesteuermessbetrag. Bestrebungen zu einer umfassenden Erweiterung dieser Bemessungsgrundlage gab es im Jahr 2003 durch eine geplante erweiterte Hinzurechnung von Zinsen, Miet- und Pachtzahlungen und vor allem durch eine Einbeziehung der Freiberufler und Selbständigen in eine so genannte Gemeindewirtschaftssteuer als Nachfolgerin der Gewerbesteuer. Diese Initiative ist nicht Gesetz geworden.

Änderungen mit nennenswerten Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer hat es in der Folge nur noch in zwei Bereichen gegeben: Hierbei handelt es sich zum einen um die Ausdehnung des Paragraphen 8 a des Körperschaftsteuergesetzes auch auf das Inland. Nach dieser Vorschrift sind in bestimmten Fällen Vergütungen für Gesellschafterdarlehen als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren und dem Gewinn wieder hinzuzurechnen, was sich dann entsprechend auf die Gewerbesteuer auswirkt. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass diese Beträge als Dauerschuldzinsen ohnehin zu 50 Prozent als Hinzurechnung zu berücksichtigen wären.

Zum anderen ist die so genannte Mindestbesteuerung zu erwähnen. Hierbei handelt es sich um eine Änderung bei der Berücksichtigung von negativen Gewerbeerträgen der Vorjahre, den so genannten Verlustabzug. Ab dem Erhebungszeitraum 2004 mindern diese Verluste positive Gewerbeerträge, die den Betrag von einer Million Euro übersteigen, nur noch zu 60 Prozent. Dies bedeutet, dass in Erhebungszeiträumen mit Gewerbeerträgen von über einer Million Euro – unabhängig von der Höhe der dann noch vorhandenen Verlustabzüge – der übersteigende Betrag mindestens zu 40 Prozent der Gewerbesteuer unterliegt.

Die finanzielle Auswirkung dieser Maßnahmen für die Gemeinden Bremen und Bremerhaven beträgt nach allerdings nur möglicher grober Schätzung für die Jahre 2004 bis 2008 insgesamt zirka 2,5 Millionen Euro, davon entfallen nach dem normalen zehnprozentigen Grobschlüssel zirka zehn vom Hundert, das sind 250 000 Euro, auf Bremerhaven.

Zu Frage drei: Die Stadtgemeinde Bremen, die Stadtgemeinde Bremerhaven, der Bremer Kapitaldienstfonds und die Sondervermögen nutzen die verbilligten Kredite des KfW-Infrastrukturprogramms für eine Vielzahl von Projekten. Leider hat die KfW mit Schreiben vom 9. Januar dieses Jahres die wei

tere Finanzierung des Ausbaus CT III a und IV mit der Begründung abgelehnt, dass im Sonderfonds Wachstumsimpulse die Finanzierung von internationalen Seehäfen nicht mehr möglich ist. Bis zu dieser Absage wurde auch CT III a anteilig über KfW-Darlehen finanziert.

Der Schuldenstand gegenüber der KfW betrug am 17. September dieses Jahres insgesamt 361,3 Millionen Euro. Hiervon entfallen 38,2 Millionen Euro auf Sondervermögen/Eigenbetriebe, 72,4 Millionen Euro auf den Bremer Kapitaldienstfonds und 250,8 Millionen Euro auf die Stadtgemeinde Bremen. Die Stadtgemeinde Bremerhaven hat einen Schuldenstand von 16 Millionen Euro.

Im Ranking der Gläubiger Bremens rangiert die KfW bei der Stadtgemeinde Bremen auf dem zweiten Platz, beim Bremer Kapitaldienstfonds auf dem ersten Platz und bei der Stadtgemeinde Bremerhaven auf dem achten Platz.

Gemäß Geschäftsbericht der KfW für das Jahr 2003 hat das Land Bremen folgende KfW-Darlehenszusagen erhalten: von der KfW-Mittelstandsbank 86 Millionen Euro, von der KfW-Förderbank für Umweltprojekte 17 Millionen Euro, für Wohnungswirtschaft 169 Millionen Euro und für Infrastruktur 69 Millonen Euro, das sind insgesamt 341 Millionen Euro. Von diesen 341 Millionen Euro entfallen 2,5 Millionen Euro auf Bremerhaven aus dem Infrastrukturprogramm der KfW-Förderbank.

Ich gebe abschließend zu, dass die Antwort etwas sperrig ist, aber die Fragen waren natürlich auch sehr präzise. Ich würde sonst die Anregung geben, dass wir vielleicht im Haushalts- und Finanzausschuss, wenn dann noch Anlass und Bedarf besteht, diese Diskussionen intensivieren.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich danke Ihnen für diese umfassende Auskunft. Ich finde es auch erfreulich, dass die Gewerbesteuerentwicklung so gekommen ist. Das eröffnet natürlich Handlungsspielräume. Ich habe aber noch eine Frage zur KfW-Infrastruktur Bremerhaven: Sehen Sie Möglichkeiten, dass man dort noch mehr machen kann?

Bitte, Herr Senator!

Das fällt natürlich nicht direkt in meinen Kernbereich, in mein Ressort, aber ich denke, wenn sie Projekte vorlegen, wird man die auch über diese Programme finanzieren können.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Studierendenauswahl durch die Hochschulen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Jäger, Kastendiek und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Jäger!

Wir fragen den Senat:

Inwieweit wird der Senat den Beschluss der Kultusministerkonferenz hinsichtlich der Auswahlmöglichkeit von Studierenden durch die Hochschulen in Höhe von 60 Prozent umsetzen, und welche Erwartungen knüpft der Senat an die Möglichkeit der individuelleren Bewerberauswahl?

Welche dahingehenden Maßnahmen wurden bisher durch die Universität und Hochschulen im Lande Bremen getroffen, und was unternimmt der Senat, damit die Hochschulen die Auswahl über die Abiturnote und Wartezeitanrechnung hinaus ausarbeiten und anwenden?

In welchen Fachbereichen kommen eigene Auswahlverfahren schon zur Anwendung, und in welchen Fächern ist dies zukünftig geplant?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Senat wird der Bremischen Bürgerschaft den Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Bremischen Hochschulzulassungsgesetz vorlegen, das die zulassungsrechtlichen Regelungen im Hochschulrahmengesetz in vollem Umfang umsetzt. Betroffen sind davon derzeit die Studiengänge Psychologie und Biologie der Universität. Darüber hinaus wird er der Bürgerschaft für die Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung auf Wunsch der Hochschulen eine Regelung vorschlagen, die eine höhere Quote für das Hochschulauswahlverfahren vorsieht. Der Senat verspricht sich davon eine größere Passgenauigkeit zwischen den Erwartungen und Voraussetzungen, die die Studienbewerber für den angestrebten Studiengang mitbringen, und den Anforderungen, die die Hochschulen stellen. Er erwartet außerdem eine stärkere Bindung der Studierenden an die gewählte Hochschule einerseits und eine höhere Verantwortung der Hochschule für den Studienfortschritt der ausgewählten Studierenden andererseits.

Zu Frage zwei: Die beiden Fachhochschulen haben für die nach altem Recht möglichen Verfahren Richtlinien zur Durchführung von Auswahlgesprächen beschlossen. Im Hinblick auf die erweiterten Auswahlmöglichkeiten entwickelt eine Arbeitsgruppe in der Universität Vorschläge, die eine große Vielfalt von Auswahlinstrumenten vorsehen. Hierüber wird der Akademische Senat in seiner Dezember

sitzung entscheiden. Die Hochschulen wünschen eine achtzigprozentige Quote für die Selbstauswahl, daher sind ergänzende Maßnahmen des Senats im Vorfeld des bremischen Gesetzgebungsverfahrens nicht erforderlich.

Zu Frage drei: Für die Zulassung zu den Masterprogrammen werden auf der Grundlage studiengangsspezifischer Zulassungsordnungen bereits jetzt Auswahlverfahren durchgeführt, ebenso für den hochschulübergreifenden Studiengang Digitale Medien. In der Universität wird derzeit eine Umfrage bei den Fachbereichen über den geplanten Einsatz besonderer Auswahlverfahren in den grundständigen Studiengängen durchgeführt; das Ergebnis liegt noch nicht vor.

Die Hochschule Bremen hat im Rahmen der bisherigen Rechtslage bei einem Teil der Studienanfänger in den Studiengängen Medieninformatik und Angewandte Freizeitwissenschaft Auswahlverfahren durchgeführt, die Hochschule Bremerhaven im Studiengang Cruise Industry Management. Ob auch für den zulassungsbeschränkten Studiengang Betriebswirtschaftslehre ein besonderes Auswahlverfahren durchgeführt werden soll, wird noch geprüft.

Die Hochschule für Künste wählt traditionell ihre Studierenden nach ihrer Eignung für die künstlerischen Fächer aus. Insgesamt war das Interesse der Hochschulen an der Selbstauswahl im Rahmen der bisherigen Rechtslage begrenzt, weil sie dieses Recht nur in einem geringen Umfang und dann auch nur nachrangig ausüben dürfen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte sehr!