Herr Senator, Sie haben den Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Bremischen Hochschulgesetz in der ersten Antwort angekündigt. Können wir davon ausgehen, dass dieser so rechtzeitig kommt, dass dies beim nächsten Bewerberauswahlverfahren auch angewendet werden kann?
Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie keinen weiteren politischen Druck auf die Hochschulen ausüben wollen, das Selbstauswahlrecht auch möglichst weitgehend anzuwenden und auch keine finanziellen oder anderen Unterstützungsfunktionen bereitstellen wollen, damit die Hochschulen in diese Richtung weiterarbeiten?
Herr Jäger, die Hochschulen haben bisher nur das Recht, 24 Prozent der Studienplätze selbst auswählen zu können. Mittlerweile fordern die Hochschulen, wie ich vorgetragen habe, 80 Prozent. Ich sehe keine Veranlassung, weitere Maßnahmen einzuleiten, um hier möglichst noch eine höhere Quote der Zulassung für die Hochschulen einzufordern, sondern wir müssen jetzt mit diesen Angaben der Universität und der Hochschulen so umgehen, dass wir es in ein Gesetz gießen und dann zusehen, dass sie das auch wirklich umsetzen, denn wie Sie wissen, ist die Möglichkeit der 24 Prozent bisher kaum umgesetzt worden, und es liegt ja in unserem gegenseitigen Interesse, dass das, was wir den Hochschulen ermöglichen, auch tatsächlich umgesetzt wird.
Herr Senator, halten Sie es dann nicht für konsequent, wenn die Wünsche der Hochschulen so lauten, auch die ZVS abzuschaffen und hier von bremischer Seite, so wie es auch andere Bundesländer tun, aktiv zu werden?
Wir haben, was die ZVS angeht, einen Kompromiss in der KMK hinbekommen, der in vielen Bereichen die Länder in den Zulassungen deutlich verstärkt. Insofern kommt das ja schon einer Rücknahme von Kompetenzen der ZVS entgegen. Eine generelle Abschaffung ist im Augenblick auf KMK-Ebene, glaube ich, nicht durchsetzbar.
Das wird im Regelfall von den Hochschulen gelöst. Ich glaube nicht, dass es eine politische Aufgabe der Behörden sein kann, dies für die Hochschulen auszuarbeiten, sondern eine Aufgabe der Hochschulen, wenn für einen Studiengang wie zum Beispiel an der Hochschule für Künste, ich habe es ja hier eben geschildert, seit Jahren oder Jahrzehnten die Auswahl von den Hochschulen getroffen wird mit Kriterien, die von den Hochschulen, in diesem Fall der Hochschule für Künste, entwickelt worden sind. Genauso wird es auch in diesen anderen Studienbereichen sein, dass sich die Hochschullehrer innerhalb der Hochschulen und Universitäten hinsetzen und beschließen, ob sie das
mit Gesprächen, mit Fragebogen, mit Bewerbungsbögen machen. Die Hochschulen sind im Augenblick dabei, diese Kriterien für sich zu erarbeiten.
Darf ich daraus den Umkehrschluss ziehen, dass es für die Studierenden, die dann ausgewählt werden, keine Transparenz gibt, nach welchen Kriterien sie am Ende ausgewählt werden?
Nein, dieser Rückschluss ist falsch. Selbstverständlich werden die Kriterien öffentlich sein. Es wird doch der Deputation für Wissenschaft zurückgespielt. Wir werden doch erfahren, wie und nach welchen Kriterien die Hochschulen in den einzelnen Bereichen, in denen sie entsprechende Zugänge organisieren, dies umsetzen. Selbstverständlich ist das transparent. Ich hatte die Frage nur so verstanden, ob der Staat das alles vorgeben will und die Hochschulen das umzusetzen haben. Da vertrete ich die Auffassung, dass es in der Autonomie der Hochschulen liegt, das selbst festzulegen und das dann den Studierenden auch in Transparenz mitzuteilen.
Wird es denn Vorgaben geben, wer auswählen darf, beziehungsweise haben die Hochschulen sich denn selbst schon entschieden, wer auswählen darf? Werden es die Professoren des jeweiligen Studiengangs sein, oder wird es ein unabhängiges Gremium innerhalb der Universität oder der Hochschulen geben?
Soweit es mir bekannt ist, sind die Hochschulen alle in einem Prozess der Diskussion, das auszuarbeiten. Wie die einzelnen Hochschulen sich das vorstellen, das wird sicherlich differenziert stattfinden. Ich denke, das wäre eine gute Gelegenheit, sich das in der Deputation für Wissenschaft, wenn es in den akademischen Gremien der Hochschulen beschlossen worden ist, noch einmal detailliert anzuschauen.
Wie wird denn das Ressort darauf hinwirken, dass eine Auswahl an den Hochschulen dann nicht nach Nase
geht, sondern nur nach Qualifikation? Darin ist ja immer eine Gefahr, wenn ein Gremium nicht nach gewissen objektiven Kriterien zusammengestellt wird und – das sagt das HIS ja auch selbst – die Professoren ihre eigenen Studierenden aussuchen, es gewisse soziokulturelle Nähen oder möglicherweise auch bestimmte Vorlieben gibt, bei denen ja auch alle Beteiligten sagen, dass das Risiko natürlich ausgeschlossen werden muss. Welche Vorsorge wird das Ressort dafür tragen?
Wir werden selbstverständlich von den Hochschulen die Kriterien und die Auswahlmechanismen genannt bekommen, und wir werden das sicher würdigen. Dass unsere Hochschulen nach Nasen auswählen, weise ich zurück. Es geht uns um eine Verbesserung der Studienleistungen und nicht darum, hier Nasen zu berufen oder in die Hochschulen aufzunehmen. Dies kann ich mir selbst überhaupt nicht vorstellen, dass das von den Hochschulen entsprechend vorgenommen wird. Das weise ich einfach schlichtweg zurück.
Nur eine abschließende Bemerkung! Ich wollte den Hochschulen und den Hochschullehrern und -lehrerinnen nicht unterstellen, dass sie nach Nase aussuchen werden, aber das HIS, das Hochschulinformationsinstitut, weist ausdrücklich auf dieses Risiko hin und weist darauf hin, dass die Hochschulen bei Eigenauswahl gehalten sind, dieses Risiko möglichst zu minimieren.
Nur eine kleine Frage: Das Angebot für die Hochschulen, die Studierenden sozusagen selbst auszusuchen, soll weiterhin freiwillig sein. Ist das so von mir richtig verstanden, oder wird demnächst, ich sage einmal, zwanghaft festgesetzt, 80 Prozent Quote soll demnächst erfüllt werden?
Nein, das haben Sie richtig verstanden! Die Hochschulen erhalten das Recht, sich ihre Studierenden nach einer bestimmten Quote auszusuchen. Wir bereiten das Gesetz entsprechend vor, und dann kann die Hochschule, so wie es heute auch der Fall ist, ihre Studierenden auswählen. Heute können die Hochschulen bereits 24 Prozent ihrer Studierenden auswählen. Das nehmen sie aber zum
großen Teil nicht wahr, weil sie sagen, der Aufwand dafür ist viel zu groß, und dadurch, dass sie das auch nur nachrangig machen können, verzichten sie. Wenn die Quote größer wird, glauben wir, dass sie eher davon Gebrauch machen. Sie sind dazu aber nicht gesetzlich verpflichtet.
Herr Senator, Sie sagten, dass die Hochschulen ihre Selbstauswahlquote, was die Studierenden betrifft, auf 80 Prozent erhöhen wollen und damit dann natürlich das Gewicht der ZVS in dem Prozess stark abnehmen wird. Ist damit zu rechnen, das ist meine Frage, dass Sie jetzt auf Landesebene oder aber auf Hochschulebene ähnlich strukturierte Auswahlverfahren, wie es sie beim ZVSVerfahren gibt, hier einrichten wollen? Dann müssen Sie ja „Farbe bekennen“, was die Kriterien betrifft, nach denen ja eben auch schon gefragt wurde.
Ich gehe davon aus, dass das ein Prozess sein wird, der in den Hochschulen unterschiedlich angenommen wird. Je nach Studiengang, nach Notwendigkeit, die die Hochschulen sehen, wird es unterschiedlich schnell und unterschiedlich konsequent umgesetzt werden. Ich habe ein großes Interesse daran, dass effizienter studiert wird, dass wir die Studiendauer verringern, dass wir passgenauer die Studierenden in die Studiengänge bekommen, um letztendlich zu besseren Ergebnissen zu kommen. Deshalb begrüße ich dieses größere Auswahlrecht, das wir den Hochschulen hier ermöglichen. Inwieweit sie das umsetzen, ist eine andere Frage. Was wir verhindern müssen, ist, dass der bürokratische Aufwand die Länder vor neue große, auch Haushaltsprobleme stellt, denn wenn wir jetzt Zehntausende von Studenten in einem schwerfälligen Apparat auswählen müssen, ist das absolut kontraproduktiv und überhaupt nicht positiv zu bewerten.
Eine letzte, ja! Ich begrüße es ja auch, dass diese Selbstauswahlquote sich erhöhen soll. Das ist nicht das Thema. Mein Stichwort in dem Zusammenhang ist die Landeseinheitlichkeit und Vergleichbarkeit des Auswahlprozesses. Sie verwiesen jetzt auf die Unterschiede der Hochschulen. Sind Sie mit mir der Meinung, dass wir bei diesem Selbstauswahlprozess gewährleisten müssen, dass die Landeseinheitlichkeit gewahrt bleibt?
Das kann ich nicht unbedingt nachvollziehen, weil es durchaus andere Kriterien bei der IUB oder bei der Hochschule in Bremerhaven oder bei der Universität in einem bestimmten Studiengang geben kann, die möglicherweise nicht direkt vergleichbar sind, weil es um völlig andere Inhalte, um andere Abschlüsse geht, die Hürden bei dem einen Studiengang möglicherweise viel höher als bei dem anderen sein werden. Das kann ich Ihnen so nicht versprechen, sondern ich kann sagen, wir werden uns die Kriterien sehr genau anschauen. Ich habe großes Vertrauen in die Hochschulen, dass sie diese Kriterien so einsetzen, so bewerten, dass es auch zu dem von uns politisch gewünschten Studienerfolg führt.
Herr Senator, können Sie sich vorstellen, dass wir aber trotzdem, selbst wenn wir den Hochschulen den nötigen Freiraum gewähren, im Gesetz festschreiben sollten, dass die Kriterien Qualifikation der Studienbewerber und Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung zumindest zu 50 Prozent gewährleistet sein müssen?
Da haben Sie völlig Recht, dass das ganz maßgebliche Kriterien sind, und auf die kann man sich selbstverständlich auch einigen, die kann man auch, wenn es gewünscht wird, so im Gesetz verankern. In diesem Prozess befinden wir uns zurzeit aber noch.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Beteiligung Bremens an TEDS, Teacher Education Development Study“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Allers, Kastendiek und Fraktion der CDU.