Protocol of the Session on September 8, 2004

Die andere Sache ist, Herr Schrörs, ich habe keine Neiddiskussion geführt. Mir ist es recht egal, was die Geschäftsführer letztendlich verdienen. Es geht nur darum, ich kann nicht dauernd Effizienz predigen und sagen, wir brauchen Marktwirtschaft, und dann habe ich überhaupt keine marktwirtschaftlichen Anreizsysteme in der Personalwirtschaft, im Gegenteil! Es wird dann richtig zu einem Problem, wenn ich dies gemeinsam mit der Gesamtpersonalentwicklung des Konzerns betrachte. Wenn man sich einmal anschaut, wo Sparmaßnahmen ergriffen worden und wo dann letztendlich neues Geld hineinfließt, dann kann man zumindest zu dem Schluss kommen, dass nicht alles optimal organisiert ist.

Dass ich jetzt hier an dieser Stelle nicht einzelne Gesellschaften diskutiere, das muss man aufgrund der Dünne des Materials, das wir hier zur Verfügung haben, verstehen. Ich will hier keine Unterstellungen in die Welt setzen. Dass aber in einigen Gesellschaften nicht alles hundertprozentig optimal läuft, da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Deswegen, es geht nicht um eine Neiddebatte, sondern es geht um Grundprinzipien der Gesellschaften, und die werden hier entgegen der Propaganda, die man häufig darum hört, nicht erfüllt.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort Herr Senator Dr. Nußbaum.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir wissen alle, dass wir uns in Bremen seit gut zehn Jahren in einem Prozess der Neuordnung befinden, in dem wir staatliches und kommunales Handeln neu ordnen. Wir wollen damit den geänderten Dienstleistungserwartungen, aber auch Veränderungen im nationalen und internationalen Standortwettbewerb begegnen, und wir wollen auch die Kassenlage berücksichtigen. Wir haben diese Maßnahmen zur Reorganisation ergriffen, ich denke, wir haben sie auch erfolgreich ergriffen.

Ein wesentliches Element im Rahmen dieser Neuordnung waren auch die Prozesse der so genannten Ausgliederungen oder der Privatisierungen, also Aufgaben, die wir ansonsten im Kernbereich der öffentlichen Verwaltungen erledigt haben, die wir jetzt in private Rechtsformen transferiert haben, natürlich nicht mit der Zielsetzung, sie einer Kontrolle zu entziehen, sondern mit der Zielsetzung, flexibles und reaktionsschnelles öffentliches Handeln zu gewähr

leisten, natürlich auch in der Wahrnehmung, dass die Form des öffentlichen Rechts, die ja normalerweise das Verwaltungshandeln regelt, nicht immer die Bandbreite erlaubt, die der Aufgabe angemessen ist. Dass ein solcher Neuordnungsprozess nicht unproblematisch ist, vor allen Dingen, wenn er in einer solchen Konsequenz vorangetrieben worden ist, ist, wie ich denke, klar.

Mittlerweile haben wir aber gerade im Lande Bremen eine tiefgehende und breite Erfahrung, was diesen Teil der Privatisierung, also die Übertragung von öffentlichen Aufgaben in Gesellschaften, anbelangt. Ich bin der Meinung, dass wir das mittlerweile viel besser beurteilen können, und deshalb begrüße ich die Initiative zu dieser Debatte ganz ausdrücklich. Es muss in diesem Bereich auch unser gemeinsames Anliegen von Bürgerschaft und Senat sein, sich auf Grundsätze zu verständigen.

Ich möchte an dieser Stelle etwas grundsätzlich und differenziert zu diesen Fragestellungen sagen, vielleicht einige exemplarische Anmerkungen machen. Ich bin überzeugt, dass in unserer Antwort mehr steckt, als Sie nun meinen, wahrnehmen zu können. Aber die Antwort spiegelt natürlich auch die gesamte Problematik des Beteiligungsmanagements und des Privatisierungsprozesses wider. Wenn ich die Privatisierungsstrategie des Landes betrachte, Privatisierungen haben Erfolge gebracht, aber Privatisierungen sind kein Dogma, das muss man auch ganz klar sagen. Wir haben im Grunde nicht in einem privatwirtschaftlichen Sinn privatisiert, denn das würde bedeuten, wir hätten Aufgaben verkauft und auf private Unternehmen übertragen. Das haben wir nicht gemacht, sondern wir haben die privatrechtliche Rechtsform gesucht und haben hoheitliche oder öffentliche Aufgaben in eine private Rechtsform übertragen.

Das haben wir gemacht, weil bestimmte privatrechtliche Rechtsformen nicht den Restriktionen des öffentlichen Dienstrechts oder des öffentlichen Haushaltsrechts unterliegen. Natürlich haben wir das gemacht, weil eine derartige Steuerung auf Abstand, über Kontrakte und Budgets größere Handlungsspielräume einräumt. Die Analyse zeigt, dass es uns in den allermeisten Fällen gelungen ist, damit unsere Ziele und mehr Marktnähe zu erreichen.

Es ist zum Teil aber auch gelungen, größere Effizienz hineinzubringen, wobei ich die Frage, die eben angesprochen worden ist, gern aufgreife: Wie lässt sich Effizienz in diesem Bereich definieren? Wenn ich etwas definieren will, muss ich einen Vergleichsmaßstab haben. Da haben sich in der Tat die Aufgaben, die wir mittlerweile in privaten Gesellschaften wahrnehmen, geändert. Sie lassen sich nicht mehr unmittelbar mit den Aufgaben vergleichen, die wir vorher im Kernbereich der Verwaltung wahrgenommen haben. Deswegen ist jeder Effizienzvergleich äußerst schwierig, denn Sie können nur Äpfel mit Äpfeln und nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Das

soll aber nicht heißen, dass man sich der Frage der Effizienz entzieht und sagt, das ist nicht messbar, und nun nehmen wir davon Abstand. Es ist auch klar, dass bei den Privatisierungen, so wie wir sie hier im Land Bremen verstehen, das haben Sie auch angesprochen, Herr Köhler, das so genannte unternehmerische Risiko nicht privatisiert worden ist, sondern beim Land oder der Kommune verbleibt. Das ist in diesen Bereichen so, und daraus muss man auch gewisse Konsequenzen ziehen. Darauf werde ich noch zurückkommen. Die zweite grundsätzliche These ist, dass Ausgliederung in jedem Fall, und das muss man respektieren, sonst darf man es nicht machen, zwangsläufig einen höheren Koordinierungsaufwand bedeutet. Es ist logische Folge, wenn ich eine Vielzahl von Gesellschaften gründe, um partikulare Aufgaben wahrzunehmen, dass ich dann im Anschluss auch einen erhöhten Kontroll- und Koordinationsaufwand habe. Der entscheidende Unterschied ist, da wir keine privatwirtschaftliche Privatisierung gemacht haben, dass ich das letztlich nicht mit einem Konzern vergleichen kann. Das wird hier zwar immer gern gemacht, dass wir vom Konzern Bremen sprechen, aber meine persönliche Auffassung ist, dass der Begriff Konzern letztlich inhaltlich irreführend ist. Ein Konzern im privatwirtschaftlichen Sinn wird dadurch gekennzeichnet, dass er privatwirtschaftliche unternehmerische Interessen wahrnimmt, wo die Gewinnerzielung nicht der einzige Zweck, aber ein wesentlicher Zweck ist, während wir hier im Land Bremen generell ein öffentliches Interesse wahrzunehmen haben, und das kann einfach einen gewissen Widerspruch geben. Das macht, glaube ich, die ganze Problematik der heutigen Diskussion deutlich, dass wir einerseits im Grunde kein homogenes Interesse, also kein Leitinteresse haben, unter dem man kontrollieren und steuern kann. Trotzdem wollen und sollen wir natürlich hoheitliche Aufgaben mit vielen der Gesellschaften wahrnehmen. Ich möchte das an einigen Beispielen deutlich machen. Die BIG ist hier angesprochen worden. Sie haben kritisiert, dass wir die Wirtschaftsförderung ausgegliedert haben. Ich frage mich, wie Sie eine effiziente Wirtschaftsförderung in den Formen des öffentlichen Rechts machen wollen. Das ist mir nicht ganz klar, denn solange das öffentliche Recht noch nicht einmal die Voraussetzungen bietet, die das Handelsrecht zur Verfügung stellt über Rückstellungen, Risikovorsorge und andere Strukturen, wenn Sie da kameral arbeiten wollen, weiß ich nicht, wie Sie Projekte, die über Jahre gehen, in diesen Formen wahrnehmen wollen. Das müsste man mir einmal erklären.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Kann man schon!)

Deswegen halte ich diese Aussage, die Ausgliederung der öffentlichen Wirtschaftsförderung auf die

BIG grundsätzlich in Frage zu stellen, nicht für eine richtige Aussage. Wenn man andererseits diese Gesellschaft nennt und sagt, sie müsse irgendwie Gewinne machen und im Grunde unternehmerisch sein, und auch entsprechend sagt, man müsse natürlich auch die Geschäftsführer an dem unternehmerischen Engagement messen, dann muss ich der Gesellschaft fairerweise auch die Freiheit geben, unternehmerisch tätig zu sein. Aber sie soll nicht 100 Prozent unternehmerisch, also privatwirtschaftlich tätig sein, sondern sie soll öffentliche Aufgaben wie beispielsweise die Wirtschaftsförderung machen.

Wenn Sie Dinge miteinander vermischen, wird es auch immer schwierig, klar abzutrennen, nach welchem Leitmotiv sich die entsprechenden Geschäftsführer einer solchen Gesellschaft verhalten sollen. Das muss man erst einmal anerkennen, um dann zur Frage der Transparenz auch von Gehaltsstrukturen und Ähnlichem zu kommen. Das ist eine zweite Frage. Ich muss aber auch fair sein und muss mit denjenigen, die eine solche Gesellschaft auch im Sinne der öffentlichen Wirtschaftsförderung führen sollen, so umgehen, dass man nicht einerseits sagt, jetzt musst du dich ganz privatwirtschaftlich verhalten. Das beißt sich dann ein bisschen.

Wenn Sie die GBI ansprechen: Natürlich gibt es bei der GBI Probleme. Ich erlebe das mit meinen Kollegen im Aufsichtsrat jederzeit und in jeder Aufsichtsratssitzung, und wir alle wissen, welche Effizienzprobleme es gibt, aber deswegen würde ich heute nicht so weit gehen zu sagen, das Modell an sich ist schlecht. Aber das, was wir konkret vorfinden, bedarf deutlich der Optimierung und der Verbesserung der Strukturen.

(Beifall bei der SPD)

Ich will das hier nicht zu weit ausführen. Ich möchte summa summarum sagen, dass die kritische Überprüfung dieses Neuordnungsprozesses sinnvoll ist. Ich bin auch der Auffassung, dass wir in einigen Bereichen zu Neujustierungen kommen müssen. Aber wir dürfen andererseits auch nicht mit falschen Erwartungen in diesen Prozess gehen, denn wir haben einfach unterschiedliche Maßstäbe, die wir einerseits an öffentliches Handeln anlegen wollen und andererseits an privatwirtschaftliches Handeln.

Zur dritten These: Ich sage ganz klar, und das ist meine feste Auffassung, dass für die Gesellschaften die gleichen Transparenzgrundsätze, wenn sie hoheitliches Handeln in privaten Rechtsformen machen, gelten müssen wie für die Kernverwaltung.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das muss auch für die Bürgerschaft eine klare Ansage sein. Ich bin aber der Meinung, anders als Sie, dass wir schon heute einen großen Teil an Transpa

renz schaffen. Sie bekommen Quartalsberichte und Jahresberichte. Auf parlamentarischen Wunsch legen wir wieder jährlich, vorher war das zweijährlich, einen Beteiligungsbericht vor, und ich bin mit Ihnen der Auffassung, wir haben zum großen Teil hier eine größere Transparenz, auch wegen der Doppik im kaufmännischen Rechnungswesen, als möglicherweise in manchen Teilen der Kernverwaltung.

Darüber hinaus befassen wir Sie mit Gründungsaktivitäten und Statusänderungen der Gesellschaft, und für die Eigenbetriebe gelten die gleichen Transparenzgrundsätze. Bei den Sondervermögen, das gebe ich Ihnen zu, sind wir dabei und müssen zum Teil erst noch zu einem aussagefähigen Berichtswesen kommen. Es ist für mich, und das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen, wenn wir über Transparenz sprechen, nicht hinnehmbar, dass wir in manchen Gesellschaften Risiken haben, die dann nach einiger Zeit möglicherweise wieder in den Haushalt zurückfallen. Wenn solche Risiken unvermeidbar sind, dann müssen sie so klar und transparent bilanziert sein, dass man sie erfassen kann.

Ich nenne das auch beim Namen. Wenn wir bei einzelnen Gesellschaften Rücknahmeverpflichtungen für Risiken haben, also dass, wenn sie nicht zum Erfolg kommen, sie wieder an den Haushalt zurückfallen und wir das nicht steuern können, dann ist das aus Transparenzgesichtspunkten zumindest zu hinterfragen und gegebenenfalls auch fragwürdig. Das Gleiche gilt letztlich auch für Bürgschaften. Das sind Verpflichtungen, die dort eingegangen werden und gegebenenfalls dem Haushalt zur Last fallen, und das muss aus meiner Sicht deutlich verbessert werden.

Die Frage der Transparenz im Beteiligungsmanagement ausschließlich auf die Höhe der Gehälter zu fokussieren, meine ich, lenkt von der eigentlichen Frage der Steuerungs- und Kontrollfunktionen ab. Das ist ein wesentlicher Teil, hier muss natürlich Transparenz hineingebracht werden. Man muss aber auch berücksichtigen, dass man dort mit persönlichen Daten umzugehen hat und dass, wenn wir auch von außen qualifizierte Leute gewinnen wollen, wir auch mit diesen Fragen so umgehen müssen, wie das allgemein üblich ist, aber im Rahmen dieses allgemein Üblichen muss man auch die Transparenz in diesem Bereich herstellen.

Ich sage viertens, es ist auch eine zentrale Frage, dass wir unser Beteiligungsportfolio regelmäßig neu bewerten müssen. Das ist kein statischer Prozess, sondern es ist ein dynamischer Vorgang. Es ist doch ganz klar, dass man, wenn man Gesellschaften gegründet hat und sieht, die Marktbedingungen ändern sich gegebenenfalls oder man erreicht die Ziele mit einer Gesellschaft nicht oder es gibt Überschneidungen, weil sich die Welt verändert hat, dann auch in der Lage sein muss, Aufgaben einer Gesellschaft wieder in die Kernverwaltung zurückzunehmen. Deswegen gehört es wirklich mit zur Aufgabe,

wenn man über einen Konzern spricht, dass man regelmäßig den Bestand, die Sinnhaftigkeit seiner Gesellschaften überprüft, und dann muss man auch gegebenenfalls die Konsequenzen ziehen und hier modifizieren. Ich bin der festen Auffassung, dass wir die bisherigen Privatisierungserfolge nicht nur quantitativ betrachten können, auch wenn die Große Anfrage sehr stark auf Vergleiche abzielt. Ich sagte das eben, die Kosten der Verwaltung, wie sie früher war und wie sie heute über Gesellschaften wahrgenommen wird, sind nicht immer eins zu eins zu vergleichen. Es gibt andere Aufgabenzuschnitte, es gibt andere Anforderungen. Man kann aber beispielsweise aus dem Bericht entnehmen, dass die durchschnittlichen Personalkosten beispielsweise der BIG pro Vollzeitstelle deutlich höher sind als die der BIS. Das kann man daraus entnehmen. Man kann sich natürlich fragen, warum das so ist. Gibt es dort ein anderes Aufgabenspektrum, sind sie vielleicht doch nicht so ganz vergleichbar, was ist da anders? Man könnte das einmal Punkt für Punkt durchgehen. In dieser Antwort sind doch einige Anregungen, mit denen man sich gern befassen kann und die dann auch zur Effizienzsteigerung führen würden. Das ist die Thematik der Quervergleiche. Da gibt Ihnen die Antwort des Senats einige Anhaltspunkte. Zusammenfassend möchte ich sagen, dass wir mit dem Prozess der Privatisierung und der Neuordnung von öffentlichen Verwaltungsprozessen auf dem richtigen Weg sind. Wir müssen überlegen, wie wir diese Beteiligungen weiter effizient, gegebenenfalls auch anders, steuern. Wir sind im Beteiligungsmanagement relativ weit fortgeschritten. Das heißt aber nicht, dass es keine Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Deswegen sage ich nochmals, ich begrüße diesen Ausschuss ausdrücklich, denn es ist, glaube ich, eine ganz zentrale Frage, die das Parlament sich natürlich auch stellen muss, wie weit soll die Kontrolle gehen und wie soll sie gestaltet sein. Das ist letztlich Ihre originäre Aufgabe als Eigentümer oder Gesellschafter dieses Bereiches. Wir nehmen natürlich als Senat stellvertretend die Aufsichtsfunktion wahr. Man kann über viele Fragen im Detail diskutieren. Ist die Bestückung der Aufsichtsräte sinnvoll? Wenn dort 20 Aufsichtsräte sitzen, kann man dann sinnvoll kontrollieren? Ist die Besetzung der Aufsichtsräte sinnvoll? All das sind Fragen, über die man trefflich streiten kann. Bei den Aufsichtsräten würde ich Ihnen zustimmen, das ist aus meiner Sicht vielleicht nicht das effizienteste Instrument zur Steuerung. Gleichwohl würde ich nicht so weit gehen zu sagen, dass der Senat über das Parlament diese Gesellschaften nicht mehr steuern kann und dass durch die Gesellschaften letztlich der Schwanz mit dem Hund wackelt, denn das ist keine Frage der Geschäftsführer, ob die sich verweigern, sondern es ist eine Frage der konsequenten Durchsetzung des politischen Willens.

Wenn Sie sich einig sind, dann können Sie Ihren politischen Willen durchsetzen, aber das ist keine Frage der Geschäftsführung, das muss man dann auch so klar beim Namen nennen und nicht ablenken. Bei diesen Ausführungen möchte ich es belassen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 16/335, auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU Kenntnis.

Leistungsfähige und zuverlässige Handelsregister als Standortfaktor

Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU vom 16. Juni 2004 (Drucksache 16/296)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 3. August 2004

(Drucksache 16/367)

Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Mäurer.

Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 16/367, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Möchten Sie von diesem Recht Gebrauch machen? – Das ist nicht der Fall.

Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies die Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.

Ich frage, ob in eine Aussprache eingetreten werden soll. – Das ist der Fall.

Die Aussprache ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Grotheer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn wir über das Handelsregister sprechen, dann sprechen wir über ein öffentliches Register, das von den Amtsgerichten geführt wird und das Auskunft über die Rechtsverhältnisse der in seinem Bereich bestehenden Handelsfirmen, Einzelfirmen, Kapitalgesellschaften gibt. Das Ganze ist eine Abteilung der freiwilligen Gerichtsbarkeit, und derjenige, der etwas über Haftungsverhält

nisse, über Gesellschafter, über Geschäftsführer oder über Prokura wissen will, ist auf dieses Register angewiesen. Vergleichbares gibt es für die Genossenschaften und für die Vereine. Dies sind unverzichtbare Einrichtungen, ohne die man sich in unserem Rechtssystem, in unserem Wirtschaftssystem eigentlich nicht zurechtfinden kann. Schnell, präzise und zuverlässig arbeitende Handelsregister sind deshalb eine unverzichtbare Voraussetzung, und wenn es sie gibt, sind sie ein positiver Standortfaktor. Deshalb haben wir danach gefragt, wie es eigentlich um diese Einrichtungen im Land Bremen bestellt ist.

Die Auskunft, das kann man vorab sagen, ist durchaus positiv. Die Bearbeitungszeit: Die erste Reaktion auf einen Eintragungsantrag beim Amtsgericht Bremen kommt innerhalb von drei bis vier Tagen, innerhalb von 14 Tagen ist die Bearbeitung abgeschlossen. Noch ein kleines bisschen schneller geht es in Bremerhaven. Da liegen zwischen dem Eingang des Antrags und der Reaktion des Gerichts zwei Tage, und ebenfalls nach 14 Tagen ist dann die Bearbeitung erfolgt.

Die Beurteilung dieser Einrichtungen durch die Notare und die Rechtsanwälte, die ja im Wesentlichen an diesem Rechtsverkehr beteiligt sind, ist durchweg positiv. Es geht sogar so weit, dass in Bremerhaven Gesellschaften zur Eintragung angemeldet werden, die dort eigentlich gar nicht hingehören, sondern die mit Sitz Bremerhaven zunächst gegründet werden, weil in Bremerhaven eine schnelle Eintragung erfolgt, und später wird der Firmensitz entsprechend verlegt. Da kann man sich fragen: Was hat Bremen eigentlich davon? Davon haben wir etwas, weil es nämlich Geld in die Gerichtskasse bringt. Da wird also gut gearbeitet.

Nun gibt es ein Handelsregisterneuordnungsgesetz, das vorsieht, dass innerhalb einer Frist von einem Monat solche Anträge zu bearbeiten sind. Man fragt sich: Was wäre eigentlich die Sanktion, wenn diese Frist nicht eingehalten würde? Die Sanktion wäre wohl, dass derjenige, der eine verzögerte Eintragung erhält, dann einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Staat geltend machen könnte. Da sind wir in Bremen, glaube ich, überhaupt nicht gefährdet, weil wir ja mit den Bearbeitungsfristen deutlich unter dem liegen, was der Bund hier vorschreibt.

Etwas bedauerlich ist, auch das ist in der Antwort des Senats ausgeführt, dass aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die Gebührenstruktur verändert werden muss. Bisher, sagte man, wurden in diesem Bereich schwarze Zahlen geschrieben, jetzt muss auf eine aufwandsbezogene Gebühr umgestellt werden. Das wird möglicherweise zu Mindereinnahmen führen, die ausgeglichen werden müssen. Das wird eine schwierige Aufgabe für die Justiz, die ja ohnehin, wie alle anderen Bereiche auch, nicht auf Rosen gebettet ist.