Protocol of the Session on July 1, 2004

nicht eigene Ideen und Vorschläge zur Verbesserung des Umweltschutzes haben, nehme ich Ihnen das Ansinnen, etwas für den Naturschutz tun zu wollen, auch nicht ab. Wenn es Ihnen mit dem Umweltschutz so wichtig gewesen wäre, dann wären Sie ja vielleicht auch in die Umweltdeputation gegangen und nicht in die Wirtschafts- und Wissenschaftsdeputationen.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Um also noch einmal alles insgesamt zu sehen: Wir haben alles auf den Weg gebracht, Sie kommen zu spät, und wir kümmern uns weiter um den Naturschutz. – Danke!

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Mathes.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann gleich vom Tenor her sagen, Herr Imhoff, wir sind uns einmal in vielen Punkten einig. Wo Sie Recht haben, haben Sie Recht!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir Grünen werden den Antrag auch ablehnen, und zwar weil er eben nicht auf der Höhe der Zeit ist und weil zwar nicht alle, aber ein erheblicher Teil der dort formulierten Forderungen falsch und gegen den Naturschutz gerichtet ist. Das machen wir Grünen natürlich nicht mit.

Sehr geehrter Herr Wedler, leider komme ich auch nicht umhin, hier darauf hinzuweisen, dass Sie eigentlich mit dem Antrag belegen, dass Sie die Entwicklung sowohl in der Politik als auch in der Rechtsetzung auf Bundesebene und auch hier im Land Bremen einfach verschlafen haben. Der Antrag ist in der Form wirklich nicht angemessen, weil man hier sagen muss, dass die große Koalition, vormals Frau Senatorin Wischer, jetzt Herr Senator Eckhoff, in dem Bereich viele Optimierungen, viele Verbesserungen zumindest konzeptionell auf den Weg gebracht hat.

Man muss an der Stelle aber auch erwähnen, dass ein bedeutender Meilenstein die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes ist. Nur durch die bundesrechtlichen Rahmensetzungen wird ja der Weg frei gemacht, unter bestimmten Bedingungen Naturzerstörung nicht durch Wiederherstellung von Natur an anderer Stelle zu kompensieren, sondern durch das Bundesnaturschutzgesetz und dessen Novelle wird die Möglichkeit eröffnet, stattdessen auch Ersatzzah

lungen zu leisten. Das heißt, es ist jetzt überhaupt erst der Weg frei gemacht worden, diese Richtung zu gehen.

Ich möchte an dieser Stelle auch aus der Vorlage der Umweltdeputation vom 24. Juni 2004 zitieren. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Weiterhin können die Länder bestimmen, dass bei zuzulassenden Eingriffen für Beeinträchtigungen, die weder ausgleichbar noch ersetzbar sind, Ersatz in Geld zu leisten ist. Die Ersatzzahlungspflicht setzt voraus, dass weder Ausgleich noch Ersatzmaßnahmen mit verhältnismäßigem Aufwand zugeordnet werden können, zum Beispiel wenn der Verursacher keine geeigneten Flächen beschaffen kann. Die Erträge für Ersatzzahlungen sind ebenfalls für Maßnahmen zur Verbesserung von Natur und Landschaft zu verwenden. Mit der Novellierung des Bremischen Naturschutzgesetzes ist die Einführung einer Ersatzregelung vorgesehen.“ Soweit aus der Vorlage der Umweltdeputation, die ja genau das auf den Weg bringt, was Sie hier, Herr Wedler, als eine zentrale Forderung Ihres Antrags ausgeführt haben!

Der zweite Punkt, warum wir glauben, dass der Antrag überflüssig beziehungsweise sogar widersprüchlich zu dem Verhalten ist, das Sie bisher in der Bürgerschaft an den Tag gelegt haben, ist die Tatsache, dass wir hier im Landtag einen Antrag zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hatten, bei denen die Voraussetzungen geschaffen wurden beziehungsweise auf den Weg gebracht wurde zu ermöglichen, dass Ausgleich und Ersatz auch in Kleingartengebieten und insbesondere natürlich im öffentlichen Bereich der Kleingartengebiete, nicht in den privaten Kleingärten, sondern in den öffentlichen, begleitenden Bereichen der Kleingartengebiete möglich gemacht werden sollen. Ich habe das Protokoll noch einmal herausgesucht, Herr Wedler, diesem Antrag hatten Sie zugestimmt.

Wenn man einem Antrag zustimmt, muss man auch sehen, was das in der Konsequenz bedeutet. In Konsequenz bedeutet das, dass man natürlich den Weg gehen will, Natur wieder herzustellen, und dass das der Hauptstrang ist, haben wir damit gleichzeitig entschieden, und nicht Kompensation als Ersatzzahlungen zu realisieren. Das heißt, Sie haben hier diesem Antrag zugestimmt, Sie sind sozusagen auch der Meinung, man soll Ausgleich und Ersatz möglichst durch Wiederherstellung von Natur machen, und zwar verbunden mit einer Erhöhung der Lebensqualität in den Städten Bremen und Bremerhaven, was die Naherholungsbereiche betrifft. Das ist in Summe so festzustellen, von daher kann man nur einfach sagen, es tut mir Leid an der Stelle, aber mit dem Antrag, Herr Wedler, disqualifizieren Sie sich selbst.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Das war eigentlich soweit alles. Warum ich hier noch etwas stehen habe, weiß ich nicht!

(Heiterkeit und Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Schuster.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mir bleibt jetzt nur noch sehr wenig dazu zu sagen. Die SPD-Fraktion lehnt den Antrag auch ab, weil er die falsche Stoßrichtung hat. Wir wollen, dass Ersatzzahlungen möglich werden, aber auf eine enge Anzahl von Fällen begrenzt bleiben, und dementsprechend werden da auch keine Summen zustande kommen, die notwendig wären, wenn man die ganzen Maßnahmen machen will, die Sie hier vorschlagen, Herr Wedler.

Wenn man sich insgesamt die Logik Ihres Vorschlags anschaut, wollen Sie Ausgleich und Ersatz nicht mehr an konkrete Projekte binden, sondern Sie wollen in die Richtung gehen, dass dafür eben allgemein ein bisschen bezahlt werden muss, dass Natur zerstört beziehungsweise verbraucht wird. Genau das wollen wir nicht, und daraus leitet sich auch die Ablehnung Ihrer anderen verschiedenen Punkte ab. Wir wollen zwar grundsätzlich möglichst in Bremen ausgleichen, manchmal sind aber bestimmte Naturzerstörungen in Bremen nicht ausgleichbar. Das ist gerade beim CT IV das Problem. Deswegen sind wir dafür, dass hier Ausgleich in Niedersachsen stattfindet.

Wir wollen zum Zweiten, dass auch im innerstädtischen Bereich, im Besiedlungsbereich Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen möglich werden. Auch hier ist wertvolle Natur vorhanden und wird durch Eingriffe zerstört. Wir wollen nicht festschreiben, dass Ausgleichszahlungen auf keinen Fall einen bestimmten Betrag von sieben Prozent überschreiten dürfen. Ausgleich und Ersatz sollen sich an einem konkreten Fall orientieren und nicht an allgemeinen Regeln. Von daher lehnen wir den Antrag ab. Viel mehr brauche ich nicht zu sagen, weil meine beiden Vorredner beziehungsweise meine Vorrednerin das schon gesagt haben. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Wedler.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Noch kurz zu einigen Argumenten, die hier gekommen sind! Es ist eigentlich nie zu spät, schlaue Gedanken zu äußern, die dann in ein bevorstehendes Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden können. Zu spät bin ich auch deswegen nicht, weil Ihre Kollegen in Niedersachsen in

die gleiche Kerbe geschlagen haben und genau den gleichen Weg gegangen sind. Insofern ist es natürlich dann auch nicht zu spät.

Im Übrigen wissen Sie selbst, dass man als Einzelabgeordneter in seiner Möglichkeit, Deputationen und Ausschüsse zu belegen, begrenzt ist. Ich habe mich nun eben für das Paket entschieden, in dem ich nun bin, und eben nicht für den anderen Bereich, der auch sehr viele städtische Elemente, stadtbremische Elemente hat. Sie wissen selbst, dass ich nur in Deputationen und Ausschüssen sein kann, die das Land betreffen. Insofern war ich da schon etwas eingeschränkt. Das können und dürfen Sie bitte jetzt hier auch nicht als Argument dafür sehen, dass ich mich zum Beispiel jetzt hier vorn zu solchen Themen nicht äußern kann und äußern darf. Dass ich natürlich nicht das Insiderwissen habe, das Sie aus den letzten Deputationssitzungen haben, das ist mir auch klar.

Gleichwohl habe ich mich natürlich in der Vorbereitung auf diesen Antrag im Ressort schlau gemacht. Dafür bin ich auch sehr dankbar, dass mir Herr Eckhoff das ermöglicht hat. Ich möchte aus der Vorlage oder aus dem Papier, aus dem eben auch schon zitiert wurde, noch einen interessanten Punkt zitieren, und das war eigentlich das Element, das mich im letzten Jahr bereits bewegt hat, lange bevor es in Niedersachsen die Initiative gab, aber in der politischen Debatte war die Überlegung schon lange.

Vielleicht darf ich mit Ihrer Genehmigung einmal zitieren, Frau Präsidentin! Da ist ein Punkt, der die Erhebung des Ersatzgeldes angeht, da heißt es nämlich: „Mit der Erhebung von Ersatzgeldern werden in gewissen Rahmen zusätzliche Spielräume zur Realisierung von Naturschutzprojekten eröffnet. Diese könnten vorrangig innerhalb Bremens“ – darunter verstehe ich das Land Bremen – „genutzt und gegebenenfalls die Notwendigkeit einer grenzüberschreitenden Kompensation in Niedersachsen reduziert werden.“ Das heißt also, man versucht zwar, im Stadtgebiet oder im Zwei-Städte-Gebiet zu bleiben, man sieht aber eben auch die Notwendigkeit, in die Region auszuweichen und Ersatzgelder einzuführen. Das drastische Beispiel haben wir ja gestern gehabt.

So, denke ich, sollte man das sehen. Ich sehe es nach wie vor so, dass es sich um eine Erweiterung des Instrumentenkastens handelt. An dem RegelAusnahme-Verhältnis, dass man relativ zeitnah und auch lokal reale Ausgleiche schafft und vorsieht und dass man hier natürlich einen Schwerpunkt auf die Stadtgebiete legt, damit habe ich kein Problem. Ich habe auch kein Problem damit, wenn man überlegt, Parks und Kleingärten einzubeziehen. Ich sehe da nur Grenzen, und ich habe, was die Kleingärten anbetrifft, auch Probleme, das muss ich offen sagen. Die Renaturierung renaturierter Flächen halte ich eigentlich für einen Witz.

Ich kann hierzu ein drastisches Beispiel aus Bremerhaven zitieren. Das war bei der CT-III-Erweiterung. Da hat man einen Naturausgleich gemacht und hat eine Fläche vor dem Deich genommen, auf Weddewardener, also auf Bremerhavener Gebiet. Da hat man eine bestimmte Fläche abgegrenzt und ein Schild hingestellt: Betreten verboten! Da wurde nicht mehr gemäht, es durften keine Schafe mehr darauf grasen. Jetzt wird diese Fläche im Zusammenhang mit der CT-IV-Entwicklung plattgemacht und überplant. Da entsteht demnächst eine Hafenfläche. Das kann eigentlich nicht Ziel einer solchen Sache sein.

Die Renaturierung renaturierter Flächen ist Unsinn. Insofern, denke ich, ist man bei Kleingärten, auch bei städtischen Parks sehr begrenzt. Bei städtischen Parks kann ich mir nur vorstellen, dass man die erweitert. Das machen Sie einmal in einer städtischen Region, das ist sehr, sehr schwierig! Es gibt sicherlich begrenzte Möglichkeiten, aber es gibt eben auch keine Möglichkeiten, weil man da an Grenzen stößt, vor allen Dingen, weil da gewerbliche Notwendigkeiten bestehen oder Wohnnotwendigkeiten oder vielleicht auch eine Straßenführung oder so etwas. Deswegen ist man da sehr begrenzt.

Insofern möchte ich an dem Regel-AusnahmeVerhältnis des Naturschutzrechtes festhalten, und ich möchte die Möglichkeiten nur dahin gehend erweitern, dass man in bestimmten Fällen, in denen es äußerst schwierig ist, eben auch den finanziellen Ausgleich, das Ersatzgeld machen kann, und zwar zweckgebunden und zusätzlich eben einen Fonds schafft, der dann für solche Zwecke zur Verfügung steht. – Vielen Dank!

Als Nächster hat das Wort Herr Senator Eckhoff.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte einige kurze Anmerkungen zu dieser Thematik machen, da ja der Antrag offensichtlich keine Mehrheit findet und wir auch mit großem Nachdruck an diesem Projekt Überarbeitung des Bremischen Naturschutzgesetzes arbeiten. Es ist durch viele Redner angesprochen, dass wir im Endeffekt auf gutem Wege sind, dass wir die Änderung hier im Parlament bis zum nächsten April/Mai dann auch verabschiedet haben wollen. Die Entwürfe werden im Herbst den jeweiligen Vertretern der Parteien zugestellt, und dann können wir mit dem Verfahren beginnen.

Ich glaube, dass wir die Zielsetzung, die wir unter anderem im Koalitionsvertrag haben, nämlich die Einführung zum Beispiel von Ersatzgeldern, natürlich dort dann auch einarbeiten werden, aber, Herr Dr. Schuster, dies im rechtlich möglichen und auch im gebotenen Rahmen. Es kann nicht sein, dass sämtliche Inanspruchnahme von Natur nachher im Endeffekt in irgendeiner Form mit dem Scheckbuch

geregelt wird und sich einige wenige darum zu kümmern haben, wie dieses Geld eingesetzt wird.

Ich glaube auch, dass der niedersächsische Weg, Herr Wedler, den Sie ja hier angesprochen haben, falsch ist, dass Sie die Begrenzung auf sieben vom Hundert der Baukosten festschreiben, denn die Ausgleichszahlungen dürfen sich ja nicht daran orientieren, wie teuer ein Bauvorhaben ist, sondern sie müssen sich an der Inanspruchnahme der Natur orientieren. Das würde nach Ihrer Konzeption bedeuten: Wenn ich eine günstige Halle in einem hochwertigen Gebiet bauen möchte, so ist die Ausgleichszahlung deutlich niedriger, als wenn ich nebenan ein anspruchsvolles Bürogebäude errichte. Ich finde, das kann nicht Sinn und Zweck einer solchen Maßnahme sein, sondern wir müssen uns Flexibilitäten schaffen. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig, dass es gerade in Stadtstaaten schwierig ist, immer flächenmäßig Kompensationen vorzunehmen. Deshalb müssen wir schauen, welche anderen Möglichkeiten wir schaffen.

Ihre CT-IV-Rechnung war meines Erachtens auch nicht richtig, auch in der Intention Ihres Antrags nicht. Sie haben gesagt, die 90 Millionen Euro sind ungefähr sieben Prozent. Die Baukosten für CT IV betragen, ich schaue die Hafenpolitiker an, 550 bis 600 Millionen Euro insgesamt, der Rest sind die Zinseszinsen der Finanzierung bis zum Jahr 2047. Wenn ich also Ihren Antrag nehme, von 600 Millionen Euro, wenn ich das einmal großzügig rechne, wären sieben Prozent 42 Millionen Euro. Wir brauchen allerdings 90 Millionen Euro an entsprechenden Kompensationen. Insofern ist es fast der doppelte Satz, was natürlich auch damit zu begründen ist, dass entsprechend teurere Ausgleichsmaßnahmen gerade in diesem hoch komplexen Bereich notwendig sind.

Ich glaube, wir brauchen mehr Flexibilität. Diese Flexibilität müssen wir uns im Rahmen der Änderung des Naturschutzgesetzes schaffen. Wir brauchen gerade nicht die starren Begrenzungen. Es dürfen auch keine starren finanziellen Begrenzungen sein. Wir haben in der Vergangenheit erste Schritte gemeinsam auf den Weg gebracht, um auch diese Flexibilität herzustellen.

Sie haben die Haneg erwähnt. Die Haneg, finde ich, ist gerade ein sehr positives Beispiel, auch privaten Bauträgern ein Angebot zu machen und zu sagen, liebe Leute, hier gibt es jemanden, der kümmert sich im Rahmen eures privaten Vorhabens um den entsprechenden Ausgleich. Er berechnet es euch, und dann habt ihr die Möglichkeit, für 15 Jahre im Voraus dies gleich abzulösen. Dann gibt es eine Rechnung, und der macht adäquat und fachkundig die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen. Ich glaube, es ist ein sehr gutes Instrument, was übrigens auch ein Mosaikstein in diesem Bereich der zusätzlichen Flexibilität ist.

Ein zweiter Bereich, das ist hier angesprochen worden, ist: Wie bekommen wir es in innerstädti

schen Bereichen hin? Der Nachteil eines innerstädtischen Bereichs ist, dass er in aller Regel teurer ist als das, was in der Fläche an Ausgleich gemacht wird. Wir sehen es ja jetzt bei der Umstrukturierungsmaßnahme im Bereich Waller Fleet. Dort ist es deutlich teurer, wenn ich dort den Ausgleich herstelle, als wenn ich damit irgendwo in das flache Land gehe, wo noch nichts ist. Trotzdem ist es natürlich richtig, dass wir überlegen, wie gehen wir mit der Fragestellung um, dass sich in bestimmten Gebieten gerade im Kleingartenbereich Leerstände entwickeln werden. Das liegt schon in der Struktur der Bevölkerung. Wenn es dann mit flexibler Handhabung der entsprechenden Naturschutzgesetze gelingt, auch solche Gebiete wieder für den Bürger, für die Allgemeinheit zu erschließen, finde ich, ist es ein ganz hervorragender Ansatz.

Die Intention, wenn ich das einmal so aufnehme, mehr Flexibilität, ist im Koalitionsvertrag vorgesehen. Dies werden wir auch in die gesetzlichen Regelungen einarbeiten. Dann müssen wir nur noch in der Politik das eine oder andere Mal lernen, diese Flexibilität auch zu nutzen. In diesem Sinne bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag des Abgeordneten Wedler mit der Drucksachen-Nummer 16/246 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Abg. W e d l e r [FDP])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen und Abg. T i t t m a n n [DVU])