Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Bund hat sein Naturschutzgesetz geändert, und das hat zur Folge, dass wir im Land Bremen, ähnlich wie die anderen Bundesländer auch, unser eigenes Naturschutzgesetz ebenfalls ändern müssen. In diesem Kontext stelle ich nun diesen Antrag, der im Grunde genommen versucht, das Instrumentarium des Naturausgleichs, der in dem Naturschutzgesetz auch verankert ist, zu erweitern, und
Sie wissen, und ich weiß das auch, dass es Überlegungen in der Behörde gibt, im Bremischen Naturschutzgesetz diese Dinge zu ändern. Da gibt es ein Papier, es gibt auch einen Zeitplan, der den notwendigen Änderungsbedarf beinhaltet. Deswegen liegt es, denke ich, eigentlich nahe, dass man eine solche ergänzende Überlegung, die ich hier mit meinem Antrag einzubringen versuche, dort mit in die Diskussion gibt.
Die Idee dabei ist, dass sich am Grundsatz der Ausgleichsverpflichtung nichts ändern soll. Das heißt also, das, was als Regelverhältnis im Naturschutzgesetz verankert ist, soll so bleiben, dass derjenige, der Natureingriffe macht, natürlich auch verpflichtet ist, einen Ausgleich vorzunehmen. Das soll als Grundsatz bestehen bleiben, wobei auch der Regelfall bestehen bleiben kann, dass es sich um einen realen Ausgleich handelt, dass man also versucht, reale Naturschutzmaßnahmen als Ausgleich zu erbringen.
Wir haben bei den CT-IV- und auch bei den CTIII-a-Planungen erlebt, wie schwierig es ist, in einer stadtstaatlichen Situation Naturausgleiche für Natureingriffe in die Wege zu leiten. Das kostet auch eine Menge Geld, wie wir gestern gehört haben. Insofern ist mein Vorschlag eine sehr interessante Komponente, wenn man überlegt, dass die Stadtstaaten natürlich begrenzt sind. Wir in Bremen sind äußerst begrenzt, was die Möglichkeiten angeht, Naturflächen bereitzustellen, die dann als Ausgleichsflächen genommen werden.
Das, was die Koalition, so habe ich das vernommen, jetzt noch zusätzlich überlegt, hier Stadtparks und Kleingartengebiete einzubeziehen, ist sicherlich hochinteressant, nur, denke ich, löst das unsere bremischen und stadtstaatlichen Probleme nicht, ganz abgesehen davon, dass man natürlich Probleme im Kleingartenbereich haben kann. Da habe ich zum Beispiel Probleme, denn das sind im Grunde genommen Gärten und Gartenanlagen und kein öffentliches Grün und sind einem ständigen Wechsel unterworfen, so dass man da natürlich gewisse Probleme hat, was den Ausgleich eines Natureingriffs beinhaltet.
Ein Mangel der derzeitigen rechtlichen Regelung ist, dass es keine oder kaum Möglichkeiten gibt, einen finanziellen Ausgleich wahrzunehmen, und zwar zeitlich und auch räumlich losgelöst von dem konkreten Vorhaben, das man hat. Wir müssen das derzeit im zeitlichen Zusammenhang mit einem Natureingriff tun – so erleben wir das beim CT III a oder demnächst beim CT IV –, dass im zeitlichen Zusammenhang mit dieser Maßnahme dann auch entspre
chende Ausgleiche zu schaffen sind. Das ist aber nicht zwingend. Das kann man durchaus trennen, indem man sagt, wir sind in der stadtstaatlichen Situation äußerst begrenzt, und deswegen wollen und können wir den Zusammenhang an der Stelle auch durchaus auflösen.
Auch den räumlichen Zusammenhang kann man ebenfalls wegnehmen, und in Stadtstaaten ist eben, wie ich schon sagte, die Möglichkeit äußerst gering, hier entsprechende Möglichkeiten zu finden. Wir mussten bei der CT-IV-Planung nach Niedersachsen, in den Norden von Bremerhaven und in den Süden von Bremerhaven ausweichen. Das, denke ich, ist eine schwierige Angelegenheit, insbesondere für diejenigen, die solche Naturausgleiche machen müssen. Ich meine, dass es viele Stellen gibt, die Natureingriffe machen und einen Ausgleich finden müssen und die Probleme haben, den in realer Form zu bewerkstelligen, so dass man denen eine zusätzliche Möglichkeit geben sollte, sich finanziell von dieser Verpflichtung sozusagen freizukaufen. Das ist der Gedanke, der hinter meinem Antrag steht.
Ich möchte darum bitten, dass Sie das Spektrum, den Instrumentenkasten, der hier zur Verfügung gestellt wird, erweitern, nicht als Regelfall, sondern als Ausnahmefall, dann, wenn es ganz besonders schwierig ist oder wir an die Grenzen unserer Möglichkeiten kommen. An dem Regel-Ausnahme-Verhältnis möchte ich nichts ändern, aber als weitere Möglichkeit, sich von einer solchen Verpflichtung zu befreien, denke ich, sollte man auch einmal überlegen, ob man nicht durch einen finanziellen Ausgleich, durch ein Ersatzgeld oder so etwas dann hier zu einer Verbesserung kommt.
Deshalb ist das Ziel meiner Änderung, anstelle von konkreten Ausgleichsmaßnahmen sollen Ausgleichszahlungen an einen landesweiten oder an kommunale Ausgleichsfonds ermöglicht werden, wenn – das betone ich ausdrücklich – Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur nicht oder nur unverhältnismäßig schwierig zu realisieren sind. Wie gesagt, am Regel-Ausnahme-Verhältnis möchte ich festhalten, aber unter diesen Bedingungen, die ich gerade genannt habe, sollte es möglich werden, sich durch einen finanziellen Ausgleich freizumachen.
Die Höhe der Ausgleichszahlungen darf sieben Prozent der Baukosten der auszugleichenden Maßnahmen nicht überschreiten. Diese Zahl habe ich übrigens dem niedersächsischen Gesetz entnommen. Die Niedersachsen stehen auch vor der Notwendigkeit, ihr Naturschutzgesetz grundlegend zu ändern, da sind sie auch dabei, aber sie haben eine Sache vorweggenommen, das ist nämlich genau dies, was hier Bestandteil meines Antrags ist, und haben auch diese Zahl sieben Prozent da hineingesetzt. Diese Zahl von sieben Prozent ist nicht gottgegeben, die kann man variieren, aber wenn ich mir die gestrige Zahl ansehe, die hier als Ausgleichsverpflichtungswert beim CT-IV-Ausgleich genannt
wurde, über 90 Millionen, und Sie das in Bezug zu den Gesamtkosten des CT IV setzen, dann kommen Sie ungefähr auf diese Größenordnung. Sie ist also auch nicht aus der Luft gegriffen, aber, wie gesagt, sie ist nicht gottgegeben, sie ist durchaus variabel. Man kann sicherlich darunter bleiben oder sie leicht verändern.
Der dritte Punkt, der mir wichtig ist: Diese Ausgleichszahlungen, die dann geleistet werden, sollen ausschließlich – das wäre auch Zweck der Übung – für Naturschutzmaßnahmen des Landes, der Stadtgemeinden oder eventuelle Naturschutzstiftungen in diesem Zusammenhang verwendet werden. Das heißt also, es gibt eine stringente Zweckbindung dieses finanziellen Ausgleichs, der da geleistet wird, damit dadurch nicht plötzlich allgemeine Haushaltsmittel des Landes Bremen entstehen oder damit sonstige Sachen gemacht werden.
Der weitere Punkt ist: Wir sind dabei, sowohl im Umfeld von Bremen als auch im Umfeld von Bremerhaven Regionalverbünde, Kommunalverbünde einzurichten. Gerade infolge der gesetzlichen Änderung in Niedersachsen wird es solche Regionalverbünde jetzt vermehrt geben. Da liegt es natürlich nahe, dass wir uns hier als Region begreifen und über die Stadtgrenze Bremens oder Bremerhavens hinaus denken und solche Kommunalverbünde dann unterstützen. Da könnte man natürlich sagen, wenn es solche Kommunalverbünde dann zwischen Bremen und Bremerhaven und dem jeweiligen Umland gibt, sollen auch diese die Ausgleichszahlungen für Naturschutzmaßnahmen verwenden können. Dabei sollen Naturschutzmaßnahmen dann im Gesamtgebiet des jeweiligen Kommunalverbundes durchgeführt werden können. Das ist natürlich auch klar, wenn die Niedersachsen selbst ähnliche Gelder da hineingeben und möglicherweise dann auch bremische Ersatzgelder hineinkommen, dann kann man das im Gesamtgebiet des Verbundes, in Bremen, aber eben auch im Umfeld ausgeben.
Ein Letztes noch! Das trifft uns hier gelegentlich in der Stadt Bremen und der Stadt Bremerhaven natürlich auch, weil auf den Gebieten der beiden Städte solche Dinge ebenfalls stattfinden: Ausgleichszahlungen sollen auch für die besondere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wie zum Beispiel durch Hochhäuser und Windkrafträder fällig werden, denn gerade auch solche Dinge sind mit Eingriffen in die Natur verbunden, insbesondere wenn Sie die Windkrafträder sehen, die da in die Landschaft gepflanzt oder an den Rand der Städte gesetzt werden. Das sind nach meinem Verständnis auch ausgleichspflichtige Anlagen, die einbezogen werden sollten.
Sie sollten nicht nur darüber nachdenken, inwieweit Sie städtische Parks und Kleingartengebiete einbeziehen, sondern Sie sollten sich vielleicht auch überlegen, ob es nicht Sinn macht, einen finanziellen Ausgleich sozusagen als letzte Möglichkeit hier einzubeziehen. Ich glaube, damit würde der Instru
mentenkasten, der zur Verfügung steht, flexibler werden, und man könnte auch denjenigen, die Natureingriffe machen, sehr stark entgegenkommen.
Ich bin sofort zu Ende! Wir haben hier in Bremen die Gesellschaft Haneg. Ich denke, wenn Sie jetzt das Bremische Naturschutzgesetz verändern und solche Überlegungen, die ich hier gerade vorgetragen habe, einbeziehen, dann wird sich sicherlich der Geschäftszweck dieser Gesellschaft verändern. Das sollte man überlegen, wenn man über die Gesetzesänderungen nachdenkt. Das wollte ich als Antragsbegründung sagen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Linnert, Sie haben gestern gesagt, Sie hätten immer Schuld. Nein, heute haben Sie nicht Schuld, da kann ich Sie beruhigen! Das ist ja auch einmal etwas, das kann man ja einmal festhalten!
Kommen wir einmal zum Antrag der FDP „Änderung des Bremischen Naturschutzgesetzes“! Wenn man das auf den ersten Blick liest, muss man schon sagen, man könnte einige Sympathien für diesen Antrag hegen, doch warum wir diesen Antrag ablehnen, werden Sie aus meinen weiteren Ausführungen noch erfahren.
Was haben wir in der großen Koalition im Bereich des Naturschutzes und des Bremischen Naturschutzgesetzes in den letzten Jahren oder Monaten alles gemacht? Ich möchte das einmal eben kurz aufzählen: Als Erstes sind wir jetzt dabei, die Handlungsanleitung, die den Ausgleich und Ersatz und die Größe und Menge des Ausgleichs und Ersatzes regelt, umzuschreiben. Dort werden ja ganz viele Themenblöcke angesprochen. Ich möchte nur ein paar für mich wichtige nennen.
Das Erste ist, das hat Herr Wedler in seinem Antrag auch ein Stück weit beschrieben, dass es später Ersatzzahlungen in einen Fonds geben kann. Das muss man sich so vorstellen: Wenn Ausgleich und Ersatz zu kleinteilig sind, dann kann man eben Geld in einen Fonds bezahlen, woraus dann später fachlich sinnvolle größere Projekte entwickelt werden können. Ich denke, das ist eine gute Maßnahme, und dort sind wir schon auf einem guten Weg. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Dann haben wir hier einen Antrag „Ausgleich im innerstädtischen Raum“ gestellt, und eine Vorlage des Senats liegt ja auch schon vor. Ich denke, dann muss man das nicht so sehen, dass dort die Kleingärten beeinträchtigt werden, sondern wir machen da eine tolle Sache. Wir werten hier das Innenstadtgrün auf, und das kann doch nur im Sinne von uns allen sein.
Außerdem wird ein Flächenpool eingeführt, in dem man Flächen bevorratet, damit Ausgleich und Ersatz sich nicht über Jahre hinwegziehen, sondern damit sich Ausgleich und Ersatz zeitnah zu der jeweiligen Baumaßnahme gestalten können. Das ist gut für die Wirtschaftsbetriebe, die neu ansiedeln wollen, aber auch gut für den Naturschutz, weil beide etwas davon haben.
Jetzt haben wir gerade letzte Woche in der Umweltdeputation auch noch neu aufgenommen, dass Ausgleichs- und Ersatzzahlungen anteilmäßig auch für schon bestehende Naturschutzgebiete zur Reinvestition gemacht werden können und dass wir wahrscheinlich auch ein Stück weit Naherholung für die jeweiligen Stadtteile vor Ort machen können. Das sichert auch die langfristigen Folgekosten bei bestehenden Naturschutzgebieten.
Das ist der eine Themenblock! Sie sehen, wir machen da schon eine ganze Menge. Dann überarbeiten wir auch das Bremische Naturschutzgesetz, was zwingend erforderlich ist, weil das Bundesnaturschutzgesetz das vorschreibt. Hieraus nur ganz kurz: Da wird das Verhältnis zwischen Naturschutz, Sport und Naherholung neu definiert. Der Artenschutz für Pflanzen und Tiere wird neu definiert. Die Pflanzenund Tierwelt verändert sich auch, insofern muss man darauf auch in den Gesetzen und den jeweiligen Novellierungen Rücksicht nehmen.
Diese Novellierung des Bremischen Naturschutzgesetzes wird Anfang nächsten Jahres fertig sein, genauso wie die Handlungsanleitung. Die CDUFraktion hat bei diesen Veränderungen immer mit Augenmaß gearbeitet und realistischen, von den Menschen akzeptierten Naturschutz dabei vertreten. Das werden wir auch noch weiterhin machen, und ich denke, dann findet sich die Akzeptanz für Naturschutz auch in der Bevölkerung wieder, denn sie ist wirklich da.
Herr Wedler, warum wir Ihren Antrag jetzt ablehnen, möchte ich an den einzelnen Punkten noch einmal kurz darstellen! Im ersten Punkt fordern Sie, dass statt Ausgleichsmaßnahmen Ausgleichszahlungen geleistet werden sollen. Das habe ich ja schon erläutert, das machen wir schon. Da sind Sie einen Schritt zu spät. Macht nichts! Sie können es ja noch einmal irgendwie anders versuchen.
Zweiter Punkt: Die Höhe der Ausgleichszahlungen soll sieben vom Hundert betragen. Wir in Bremen haben zwischen drei und zehn Prozent Ausgleich. Ich denke, das muss man auch individuell
gestalten können, je nach Maßnahme, je nachdem, wie die Natur in dem Fall versiegelt wird oder sonst irgendetwas, muss man auch die Ausgleichszahlungen machen können. Wenn Sie da einen Schritt zurückgehen wollen, dann ist das Ihr Ding, aber wir haben hier mit drei bis zehn Prozent eine gute Regelung.
Ein weiterer Punkt: Ausgleichzahlungen dürfen nur für Naturschutzmaßnahmen festgeschrieben werden. Ich meine, das ist eine Selbstverständlichkeit, dass man das Geld für Ausgleichsmaßnahmen auch für Ausgleichmaßnahmen ausgibt. Ein Stück weit haben wir jetzt auch Naherholung mit hineingebracht. Das ist für die Menschen vor Ort ganz wichtig. Passt so also auch nicht!
Dann wollen Sie noch, dass wir Kommunalverbünde gründen sollen. Sie wissen ja, Sie kommen ja aus Bremerhaven, dass Bremerhaven dort mit dem Landkreis Cuxhaven in Gesprächen ist. Das ist in der Abstimmung, und das wird genau beraten, und es wird gesehen, ob das geht oder nicht geht. Wenn es geht, machen wir das, wenn es nicht geht, dann eben nicht, dann machen wir es anders! Insofern können wir da nicht voreilig irgendetwas abstimmen und hier etwas mit auf den Weg bringen.
Wir hier in Bremen sind mit den niedersächsischen Nachbargemeinden in Gesprächen, um Flächenpools zu gründen. Das ist auch ganz wichtig, weil – Sie haben ja die Problematik des Stadtstaates angesprochen – wir hier in Bremen auch ein Stück weit in das Umland hinausgehen müssen. Das war immer eine Forderung der CDU. Wir wollen, dass Ausgleichsmaßnahmen auch in Niedersachsen gemacht werden können, und das wird in der Handlungsanleitung schon verankert, insofern passt es nicht ganz. Sie kommen praktisch mit allem ein Stück zu spät.
Als letzten Punkt haben Sie dann gefordert, dass es Ausgleichszahlungen für bestehende Eingriffe in das Landschaftsbild geben soll. Herr Wedler, die gibt es schon. Es werden zum Beispiel Windkraftanlagen auf dem Stahlwerkgelände gebaut. Das ist ein Eingriff in das Landschaftsbild. Dafür wird in Hasenbüren ein Park aufgewertet. Insofern gibt es das alles schon.
Ich komme dann einmal zum Fazit! Herr Wedler, in Niedersachsen stellen Sie ja den FDP-Umweltminister, und ich glaube, Sie haben da nur abgeschrieben und Ihre bremischen Hausaufgaben einfach nicht gemacht.
Die CDU-Fraktion und die große Koalition hier in Bremen haben schon viele Sachen auf den Weg gebracht, bevor Ihr neuer Umweltminister überhaupt daran gedacht hat, so etwas zu machen. Solange Sie
nicht eigene Ideen und Vorschläge zur Verbesserung des Umweltschutzes haben, nehme ich Ihnen das Ansinnen, etwas für den Naturschutz tun zu wollen, auch nicht ab. Wenn es Ihnen mit dem Umweltschutz so wichtig gewesen wäre, dann wären Sie ja vielleicht auch in die Umweltdeputation gegangen und nicht in die Wirtschafts- und Wissenschaftsdeputationen.