Protocol of the Session on June 3, 2004

Zusatzfrage? – Bitte, Frau Krusche!

Herr Senator, sind Sie denn mit mir einer Meinung, dass Bremerhaven sich ja mit vielen touristischen Attraktionen aufmacht, beispielsweise Zoo am Meer, Klimahaus, Auswandererhaus, gerade für Touristen ein attraktiver Ort zu werden? Sehen Sie in diesem Zusammenhang, gerade auch weil Sie sagen, bei einer älter werdenden Gesellschaft und, sage ich einmal, dem Vorbehalt auch älterer Menschen gerade Automaten gegenüber, nicht eine Notwendigkeit, dass der Senat hier auch seitens seiner Kompetenzen und seiner Kraft auf die Bahn oder Personenverkehr oder wo immer dieser Service für Automaten jetzt gerade sitzt, Einfluss ausübt, dass weiterhin auch Servicepersonal in Bremerhaven vorhanden ist, dass man normal am Fahrkartenschalter Fahrkarten kaufen kann?

Bitte, Herr Senator!

Frau Krusche, zum ersten Teil der Frage hoffe ich ja, dass die Touristen alle nach Bremerhaven hinfahren und nicht von Bremerhaven weg und ihre Tickets in anderen Städten kaufen.

(Beifall bei der CDU)

Aber das nur am Rande! Ich gehe davon aus, dass auch in dem zukünftigen Konzept der DB am Standort Bremerhaven für diesen Bereich Servicequalität weiterhin geboten wird, dass eine persönliche Beratung weiterhin möglich ist, und zwar zu vernünftigen Öffnungszeiten, nicht etwa nur, was weiß ich, zwischen neun und 15 Uhr, wo es einem normalen Berufstätigen nicht möglich ist, sich dort beraten zu lassen. Dafür setzen wir uns auch weiter ein, aber Sie wissen genau, dass wir dort nur sehr bedingte Beeinflussungsmöglichkeiten haben.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau K r u s c h e [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein, danke!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Erarbeitung eines Schwerpunktprogramms aus dem Strukturentwicklungskonzept Bremerhaven 2020. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Hoch, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Hoch!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche prioritären Projekte wurden aus dem Strukturentwicklungskonzept 2020 für die Legislaturperiode 2003/2007 abgeleitet?

Zweitens: Wann wird das Schwerpunktprogramm 2003/2007 in schriftlicher Form vorgelegt?

Drittens: Welche konkreten Projekte sind im Haushalt 2004/2005 finanziell dargestellt?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Staatsrat Dr. Färber.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Im Rahmen einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Senatskanzlei und des Magistrats der Stadt Bremerhaven werden zurzeit unter Einbeziehung der BIS, Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH, prioritäre Projekte für die laufende Legislaturperiode aus dem Strukturent

wicklungskonzept Bremerhaven 2020 abgeleitet und zu einem Schwerpunktprogramm für diese Legislaturperiode verdichtet. Im Vordergrund stehen dabei Projekte, die die Wirtschafts- und Finanzkraft stärken, Arbeitsplätze schaffen, neue Einwohner gewinnen und geeignet sind, die Wirtschaftsstruktur der Seestadt nachhaltig zu verbessern.

Zu Frage zwei: Es ist vorgesehen, die Ergebnisse dieses Erarbeitungs- und Abstimmungsprozesses im Sommer dieses Jahres dem Senat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Zu Frage drei: Die finanzielle Absicherung der Vorhaben soll insbesondere dadurch gewährleistet werden, dass auch in dieser Legislaturperiode bis zu 25 Prozent der Investitionsmittel des Landes für Bremerhaven eingesetzt werden. Dazu gehören neben den eigenfinanzierten Investitionen aus dem kommunalen Haushalt Bremerhavens noch verfügbare Mittel des Investitionssonderprogramms, des Anschlussinvestitionsprogramms und Landesmittel aus dem Grundinvestitionsprogramm. Einzelheiten zur haushaltsmäßigen Absicherung von Einzelprojekten ergeben sich aus den der Bürgerschaft vorliegenden Entwürfen der Haushaltspläne 2004/2005. – Soweit die Antwort des Senats!

Eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Was hat dazu geführt, dass dieses Schwerpunktprogramm immer noch nicht vorgelegt wird? Sie haben in der Mitteilung vom September letzten Jahres schon geschrieben, dass es im Herbst vorgelegt werden sollte, ich hatte Ihnen in Bremerhaven im November diese Frage gestellt, da sagten Sie, just wären Sie dabei, dieses Programm zu erarbeiten, es soll im Frühjahr vorgelegt werden. Ich kann es nicht ganz nachvollziehen, warum es jetzt erst im Sommer sein wird, warum es immer weiter hinausgezögert wird.

Bitte, Herr Staatsrat!

Es ist richtig, dass daran gearbeitet wird. Wir machen das unter Einschaltung des BAW, der hier einen Moderationsprozess gestaltet. Die Abstimmung ist nicht ganz einfach. Sie hat auch vor dem Hintergrund knapper Finanzen zu geschehen. Es liegen jetzt aber, soweit ich informiert bin, alle Dinge vor, so dass wir das senatsmäßig aufbereiten und dem Senat zur Entscheidung vorlegen können. Allzu lange bis zur Sommerpause ist es auch nicht mehr.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich darf Sie daran erinnern, dass uns dieses Konzept schon in der Regierungserklärung vorgestellt wurde und wir als Bremerhavener darauf warten, und ich den

ke, Sie können mich als Bremerhavenerin verstehen, dass ich das sonst als eine Art verbale Verpuppung verstehen muss.

Bitte, Herr Staatsrat!

Nein, ich bin da voll auf Ihrer Seite, dass dieses Programm schnell her muss.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Vereinfachte Einkommensteuererklärungsvordrucke für Arbeitnehmer“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Wiedemeyer, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Wiedemeyer!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Ist dem Senat bekannt, dass in NordrheinWestfalen ein wesentlich vereinfachter bürgerfreundlicher Vordruck einer Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer im Einsatz ist?

Zweitens: Wie wird das Verfahren aus bremischer Sicht bewertet, welche Vorteile ergeben sich für die Arbeitnehmer?

Drittens: Wird der vereinfachte Vordruck der Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer auch in Bremen zum Einsatz kommen, wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Lühr.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Dem Senat ist bekannt, dass in Nordrhein-Westfalen ein vereinfachtes Einkommensteuerverfahren erprobt wird. Im Oktober 2003 ist in Nordrhein-Westfalen im Einvernehmen mit den Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder ein auf fünf Finanzämter begrenztes Pilotverfahren für die Veranlagungsjahre 2003 und 2004 gestartet worden. Nach Einschätzung des Landes NordrheinWestfalen könnten mit diesem Vordruck für vereinfachte Arbeitnehmerfälle rund 50 vom Hundert der Arbeitnehmerfälle abgedeckt werden.

Zu Frage zwei: Der Vorteil für Arbeitnehmer, die Arbeitslohn/Versorgungsbezüge und gegebenenfalls bestimmte Lohnersatzleistungen bezogen haben und nur die im Vordruck bezeichneten Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen geltend machen, liegt darin, dass lediglich ein zweiseitiger Vordruck als Einkommensteuererklä

rung abgegeben werden muss. Angaben auf der Lohnsteuerkarte werden nicht in den Vordruck eingetragen, sondern werden vom Finanzamt übernommen. Nach ersten Erkenntnissen aus Nordrhein-Westfalen ist die Einführung des neuen Verfahrens mit einem hohen Beratungs- und Kommunikationsaufwand in den Finanzämtern verbunden, da einzelne Eintragungen gegenüber der Vorjahressteuererklärung entfallen sind und deshalb zu zahlreichen Rückfragen des Steuerbürgers führen. Aus der parallel mit der Abgabe der verkürzten Steuererklärung laufenden Kundenbefragung gibt es erste Erkenntnisse, die auf eine generell positive Resonanz schließen lassen. Es gibt allerdings auch noch wesentlichen Verbesserungsbedarf an dem Formular. Dies soll bei der verkürzten Einkommensteuererklärung des Jahres 2004 in den betroffenen Finanzamtsbereichen berücksichtigt werden. Zu Frage drei: Die Bundesländer haben sich auf eine zweijährige Versuchsphase in einem eingegrenzten Finanzamtsbereich in Nordrhein-Westfalen verständigt. Die Auswertung der Ergebnisse wird durch Vertreter des Landes Bremen begleitet. Sobald sich der Bund und die übrigen Länder auf eine Ausweitung auf andere Bundesländer verständigt haben, wird der Vordruck natürlich auch in Bremen eingeführt. Dies wird voraussichtlich ab Erklärungsjahr 2005 Anfang 2006 der Fall sein.

Zusatzfragen liegen nicht vor. Die siebte und damit letzte Anfrage in der Fragestunde bezieht sich auf die Abschiebung von Schwerkranken. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Güldner, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte, Frau Kollegin Linnert!

Wir fragen den Senat: Erstens: Beabsichtigt der Senat, eine akut an Aids erkrankte Frau in ein afrikanisches Land abzuschieben? Zweitens: Sind dem Senat Stellungnahmen von Medizinern bekannt, dass die betroffene Frau eine Abschiebung womöglich nicht überleben würde beziehungsweise dass bei einer Rückkehr eine adäquate Behandlung im Heimatland schon aus Kostengründen nicht erfolgen würde? Drittens: Übernimmt der Senat im Falle einer Abschiebung die volle Verantwortung für die Folgen seiner Entscheidung?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Röwekamp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Ausländerbehörde hat am 16. April 2004 den Antrag einer kenianischen HIV-infizierten und nicht einer an Aids erkrankten Frau auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis abgelehnt, sie zur Ausreise bis zum 15. Mai 2004 aufgefordert und die sofortige Vollziehung der Abschiebungsandrohung angeordnet.

Gegen diesen Bescheid wurde am 17. Mai 2004 Widerspruch eingelegt und die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beantragt. Außerdem wurde beim Verwaltungsgericht Bremen ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt.

Auf Weisung der senatorischen Behörde wurde am 27. Mai 2004 die sofortige Vollziehung der Abschiebungsandrohung aufgehoben, weil der Sachverhalt einer weiteren Aufklärung bedarf. Bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens wird der Aufenthalt der Frau geduldet.

Zu Frage zwei: Die HIV-Infektion der Frau wurde durch Privatärzte, Kliniken und das Gesundheitsamt attestiert. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Frau auf eine – wahrscheinlich lebenslange – ärztliche und medikamentöse Behandlung angewiesen ist. Um feststellen zu können, ob eine Rückkehr trotz der Erkrankung zumutbar ist, muss durch aktuelle ärztliche Untersuchungen ermittelt werden, in welchem Stadium der Erkrankung sich die Betroffene derzeit befindet und welche ärztliche Behandlung erforderlich ist.

Eine HIV-Infektion schließt eine Rückführung nicht generell aus. Entscheidend für das Vorliegen eines Abschiebungshindernisses ist bei einer HIV-Infektion ebenso wie bei anderen schwerwiegenden Erkrankungen, in welchem Stadium der Erkrankung sich die Betroffenen befinden und welche Möglichkeiten der medizinischen Behandlungen im Herkunftsland gegeben und zugänglich sind.