Ich hatte ja nach den speziellen Haushaltsmitteln gefragt. Könnten Sie den Eindruck bestätigen, dass die eingestellten Haushaltsmittel und die Länge der Antwort des Senats über das allgemein Wünschenswerte sich im umgekehrt proportionalen Verhältnis zueinander bewegen?
Das kann ich überhaupt nicht bestätigen, denn wenn wir die Haushaltsmittel zugrunde legen würden, die zwar nicht gesondert ausgewiesen sind, aber immerhin an einer Stelle 75 000 Euro für E-Government bereitgestellt werden, müssten wir uns darüber unterhalten, wie viel Zeilen pro Euro sozusagen in der Senatsantwort zu dokumentieren wären. Ich glaube, da müssten wir viel mehr aufschreiben, als wir es jetzt hier getan haben.
ist, dass ja im Bremischen Gleichstellungsgesetz durch den Gesetzgeber ein Verbandsklagerecht für die Behinderten eingeräumt wurde, von den Grünen stark kritisiert, und, wie sich heute herausstellt, auch zu Recht. Dieses Verbandsklagerecht fußt auf der Frage, wie viel Haushaltsmittel eigentlich bereitgestellt werden. Wenn Sie jetzt antworten, dass der Senat keine speziellen Haushaltsmittel bereitgestellt hat, heißt das dann, dass das Verbandsklagerecht, das das Parlament den Behinderten eingeräumt hat, völlig substanzlos ist und gar keine Kraft entfalten kann, weil ja gar keine Haushaltsmittel speziell ausgewiesen wurden?
Auch das kann ich jetzt so nicht nachvollziehen, weil das Verbandsklagerecht ein verbrieftes Recht ist, das gesetzlich fixiert ist, was sich zum Beispiel auch in anderen Bundesländern so oder anders ausgestaltet wiederfindet. Auf jeden Fall empfinde ich das als einen deutlichen Fortschritt. Wir haben bei anderen Bundesländern – es sind außer Bremen zurzeit insgesamt meines Wissens acht Bundesländer, die ebenfalls ein Landesgleichstellungsgesetz haben – nachgefragt, wie sie mit der Tatsache umgegangen sind, explizit Haushaltsmittel für die Umsetzung des Gesetzes einzustellen oder nicht. Alle acht haben uns die Auskunft gegeben, dass sie ebenfalls, so wie Bremen, keine explizite Bereitstellung im Haushalt vorgenommen haben, sondern dass sie das in den Haushaltsvollzügen der jeweiligen Ressorts umsetzen. Insofern kann ich da auch keine Schlussfolgerung, so wie Sie sie gerade hergestellt haben, nachvollziehen.
Wir sind uns aber doch einig, dass das Verbandsklagerecht in Bremen eine besondere Fassung hat, nämlich dass die Möglichkeit, ein Verbandsklagerecht zu nutzen, daran gebunden ist, dass der Staat die erforderlichen Haushaltsmittel bereitstellt. Das ist ja das von uns stark kritisierte Spezifikum des Bremischen Gleichstellungsgesetzes. Sind Sie nicht mit mir der Meinung, dass aus dieser Konstruktion dann natürlich die Pflicht für den Haushaltsgesetzgeber beziehungsweise für den den Haushalt vorlegenden Senat folgt, auch spezielle Haushaltsmittel auszuweisen, damit das Verbandsklagerecht überhaupt ausgeübt werden kann?
Ich kann mich da nur wiederholen. Ich habe eine andere Sichtweise als Sie. Ich sehe das nicht daran gekoppelt, dass explizit Haushaltsmittel für die Umsetzung des Gleichstellungs
gesetzes bereitgestellt werden müssen. Dass dadurch das Recht unterminiert würde, kann man aus meiner Interpretation des Verbandsklagerechts auch nicht herleiten. Das ist aus meiner Sicht viel zu weit interpretiert, wie Sie es jetzt gerade dargestellt haben.
Ich kann jetzt aus Ihrer Antwort schließen, dass der Senat nicht nur, weil er es nicht auf dem Zettel gehabt hat, sondern auch aus bestimmten Gründen keine Extra-Haushaltsmittel eingestellt hat? Das ist also nicht einfach nur ein Versehen, sondern Sie sind auch der Meinung, dass das richtig ist, dass man auch auf der Basis des Bremischen Gleichstellungsgesetzes nicht extra Haushaltsmittel für die Gleichstellung einstellen muss?
Ich vertrete das inhaltlich. Das ist eine Grundsatzentscheidung gewesen, dass jedes Ressort für sich in der Verantwortung steht, seine Maßnahmen, zum Beispiel für die Barrierefreiheit – ich habe ja einige aufgezählt –, auch finanzieren zu können. Das muss das Ressort bei der Haushaltsaufstellung berücksichtigen.
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die dritte Anfrage trägt den Titel „Einführung des Online-Verfahrens beim Bundeserziehungsgeld“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Bartels, Karl Uwe Oppermann, Kastendiek und Fraktion der CDU. Bitte, Herr Kollege Bartels!
Wir fragen den Senat: Inwieweit besteht im Land Bremen die Möglichkeit, ein Online-Verfahren beim Erziehungsgeld einzuführen, das in Bayern schon erfolgreich angewandt wird? Wie lange würde es dauern, das Online-Verfahren in Bremen zu installieren? Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, auch andere Anträge im Amt für Soziale Dienste über das Internet auszufüllen, um somit den Bürgern den Weg zu den Ämtern zu ersparen und die Bearbeitungszeiten zu verkürzen?
Es besteht in Bremen die Möglichkeit, ein OnlineVerfahren beim Erziehungsgeld einzuführen. Zu diesem Zweck hat das Amt für Soziale Dienste beim Senator für Finanzen das Projekt „Bundeserziehungsgeld“ zur Förderung im Rahmen der bremischen EGovernment-Strategie angemeldet. Ob das bayerische Verfahren auf Bremen umgesetzt werden kann, kann in diesem Rahmen geprüft werden.
Des Weiteren ist anzumerken, dass auch bei dem bayerischen Verfahren der Bürger den Antrag noch ausdrucken und dann mit den entsprechenden Dokumenten und der erforderlichen Unterschrift an die Erziehungsgeldstelle senden muss. In Bremen kann zurzeit der Antrag aus dem Internet ausgedruckt werden. Das digitale Ausfüllen ist zurzeit nicht möglich.
Zur Dauer beziehungsweise zum Zeitpunkt der Installation können zurzeit keine Aussagen getroffen werden. Aufgrund der haushaltslosen Zeit und der Haushaltssperre für das Ressort Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales stehen für derartige Veränderungen derzeit keine Mittel zur Verfügung. Auch die Förderung durch den Senator für Finanzen, die genauso während der haushaltslosen Zeit für neue Projekte nicht möglich ist, würde eine Kostenbeteiligung des Ressorts bedeuten.
Im Bereich der Rundfunkgebührenbefreiung wurde in Zusammenarbeit mit Radio Bremen bereits ein Verfahren entwickelt, das es ermöglicht, dass sich der Antragsteller den Vordruck aus dem Internet herunterladen kann und die Gebühreneinzugszentrale digital über das Amt für Soziale Dienste informiert wird. Dieses Verfahren ist im Rahmen der bremischen E-Government-Strategie insgesamt online entwickelbar und so bereits angemeldet. Das Amt für Soziale Dienste hat auch für den Bereich der Kindergartenanmeldung ein Verfahren im Rahmen der bremischen E-Government-Strategie angemeldet. Auch hier ist aufgrund der Haushaltssituation eine Terminierung nicht möglich. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, wie lange ist denn derzeit die Bearbeitungsdauer für solche Anträge auf Erziehungsgeld?
Das sind durchschnittlich vier bis sechs oder acht Wochen, je nachdem. Das hängt ja auch davon ab, ob alle Unterlagen eingereicht werden. Das ist ein sehr kompliziertes Verfahren. Da muss zum Beispiel die Geburtsurkunde eingereicht werden, viele Unterlagen von Krankenkassen, Versicherungsträgern und so weiter. Das macht eben auch deutlich, dass auch dieses bayerische Modell
nur einen gewissen Vorteil hat, nämlich dass der Antragsteller den Vordruck digital ausfüllen kann, aber mehr auch nicht. Alle Originalunterlagen und Unterschriften muss er selbst beibringen und dann auch den Versand selbst vornehmen. Insofern ist das nur ein gewisser, geringer Fortschritt, aber kein wirklicher.
Frau Senatorin, mir liegen Erkenntnisse vor, dass die Eltern teilweise auch schon einmal drei Monate auf ihr Erziehungsgeld warten können und dass das Verfahren auch sehr kompliziert ist, wie Sie richtig sagten. Es kommt ja fast der Einkommensteuererklärung gleich, was da alles beigefügt werden muss. Sind Sie mit mir der Auffassung, dass wir da den Eltern eine Hilfe geben müssen, auch zum Beispiel über so ein Online-Verfahren da eine Unterstützung zu leisten und die Verfahren damit auch verkürzen zu können?
Ich bin da skeptisch, ob das wirklich über dieses Online-Verfahren gelingt. Im Internet werden jetzt ja schon Informationen zur Verfügung gestellt, die auch von den Antragstellern nachvollzogen werden können, aber es ist, wenn man sich mit diesen jeweiligen Vorschriften nicht so gut auskennt, für den Einzelnen sicherlich immer sehr schwierig, das nachzuvollziehen. Oftmals ist es dann notwendig, dass es auch vor Ort noch einmal mit dem Sachbearbeiter durchgesprochen werden muss.
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die vierte Anfrage betrifft den Abbau von Serviceplätzen bei der Bahn in Bremerhaven. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Lehmann, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte, Herr Kollege Lehmann!
Wir fragen den Senat: Erstens: Sind dem Senat Pläne bekannt, ob seitens der Deutschen Bahn im Bereich Reise und Touristik Stellenkürzungen am Standort Bremerhaven stattfinden werden? Zweitens: Wenn ja, in welchem Umfang werden diese stattfinden? Drittens: Welche Auswirkungen wird dies auf die Servicequalität am Bahnhof Bremerhaven haben?
Zu den Fragen eins, zwei und drei: Dem Senat sind keine konkreten Pläne zur Kürzung des Vertriebsangebotes am Standort Bremerhaven bekannt. Für die Reisezentren ist das Service-Center Vertrieb der DB AG zuständig, das ehemals Bestandteil der DB Reise und Touristik AG war und heute im Unternehmensbereich Personenverkehr eigenständig ist. Dieses Service-Center hat jedoch kürzlich erklärt, dass seit Beginn des Jahres 2003 deutliche Verlagerungen des Umsatzes vom personalorientierten Verkauf hin zu den Ticketautomaten zu verzeichnen sind. Zur Steigerung der Produktivität und Erhaltung der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Vertriebsstellen wird daher zurzeit eine Reduktion des Personalaufwandes, zum Beispiel durch Verkürzung der Öffnungszeiten der Vertriebsstellen, für alle Standorte geprüft. – Soweit die Antwort des Senats!
Mir liegen Pläne vor, dass von Seiten der Bahn zwei Stellen im Reisezentrum der Deutschen Bahn in Bremerhaven gekürzt werden sollen. Da gibt es doch eine leichte Diskrepanz zwischen Ihren Antworten und dem, was die Bahn nun vorhat!
Ich glaube nicht, dass dort eine Diskrepanz vorliegt. Zunächst einmal haben Sie nach einem Bereich gefragt, der zumindest nicht mehr die Hoheit über die jeweiligen Verkaufsstellen, die die Tickets verkaufen, hat. In dem Bereich sind uns keine bekannt. Zweitens haben wir dann festgestellt, dass offensichtlich für einen anderen Bereich der DB – das ist ja sehr kompliziert und auch für den Verkehrssenator kaum nachzuvollziehen, wo die DB gerade einmal wieder was zugeschlagen hat, der Ticketverkauf ist jetzt offensichtlich beim Bereich Personenverkehr angesiedelt – Reduktionen im Bereich des Ticketverkaufs geplant sind. Wenn Sie sagen, zwei Stellen, wissen Sie zumindest mehr als unser Haus. Wir sind wohl am 17. Mai 2004 darüber informiert worden, dass es zu Veränderungen kommen soll, aber in welchem Umfang, das ist uns bis jetzt nicht mitgeteilt worden.
Ich möchte allerdings an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass man natürlich nachvollziehen kann, wenn es so ist, wie die Bahn es uns beschreibt, nämlich dass immer mehr Leute ihre Tickets am Automaten kaufen und die DB insgesamt ein hoch defizitärer Betrieb ist, dass er natürlich dann auch nach Möglichkeiten schaut, wie er selbst seinen Betrieb effektiver organisieren kann. Dafür habe ich ein ge
wisses Verständnis, aber das darf natürlich nicht dazu führen, dass es nachher gar keine Beratungsmöglichkeiten mehr gibt, weil sich gerade auch ältere Leute im Umgang mit den Automaten nicht so wohl fühlen wie vielleicht Leute oder Vertreter unserer Generation.
Teilen Sie meine Auffassung, dass die Servicequalität bei der Bahn ein wichtiger Bestandteil ist und auch weiterhin Bestand haben sollte und keine Servicekürzungen im Bereich der Deutschen Bahn stattfinden sollten?
Ich teile Ihre Auffassung, dass Service ein ganz wichtiger Bestandteil der DB AG wie bei jedem anderen Dienstleister auch ist, und bin der Meinung, dass das aber in erster Linie eine Entscheidung ist, die durch die Unternehmensführung der DB getroffen wird. Sie wissen, dass wir gerade in den letzten Jahren bemüht waren, die ausgehandelten Verträge mit der DB vom Brutto- auf das Nettoprinzip, dass wir also tatsächlich nur noch einen bestimmten Anteil von Zugkilometern im Nahverkehr kaufen, umgestellt haben und dass die DB ihre Einnahmen in diesem Bereich selbst verantworten muss. Wenn sie meint, solche Schritte machen zu müssen, dann ist es eine unternehmerische Entscheidung. Ich würde vielleicht andere Schwerpunkte setzen, aber darauf habe ich zumindest keinen Einfluss, was die DB entscheidet.