Da wir leere Haushaltskassen haben, müssen wir die Ressourcen effizient einsetzen, um weiter angemessen helfen zu können. Darum sieht auch meine Fraktion den Reformbedarf, das bisherige Recht zu verbessern, denn die Förderung der Betreuungsvereine darf nicht in Frage gestellt werden. Mit dem Aufbau der notwendigen Betreuungsstrukturen, vor allen Dingen in den Behörden, im Einzelnen dem Vormundschaftsgericht, den Betreuungsbehörden, den Betreuungsvereinen, den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, den Berufsbetreuerinnen und -betreuern, ist es aber in Bremen und Bremerhaven gelungen – und da habe ich mich erkundigt –, ein funktionierendes Netzwerk der Betreuung einzurichten, das auch eine Qualitätssicherung in der Betreuung gewährleistet.
Die Problematik, auch der Senat weist in seiner Antwort darauf hin, besteht bei den Betreuungsvereinen in der Kostenentwicklung. Der steigende Kostenaufwand für Betreuungssachen im Justizbereich zwingt uns zu Reformen, denn auch das Sozialressort muss sich darauf einstellen. Bei allen Notwendigkeiten für die Reformen muss allerdings ein funktionierendes Gesamtsystem sichergestellt bleiben. Es muss auch weiterhin eine Qualitätssicherung in der Betreuung gewährleistet sein.
Eng mit dieser Frage verbunden ist ein unter Kostenaspekten diskutierter Kernpunkt: Soll die Vergütung für Berufsbetreuer pauschaliert werden? Auch dazu hat Herr Grotheer schon einiges gesagt. Hier müssen, sage ich einmal, einvernehmliche und tragbare Lösungen gefunden werden, denn die Höhe der Vergütungen muss sachgerecht sein. Eine Pauschalierung der Vergütung darf nicht dazu führen, dass vermehrt auf die Betreuungsbehörden als Ausfallbürge zurückgegriffen wird und sie dann zeitaufwendige Betreuungen übernehmen müssen. Bei einer Pauschalierung der Vergütung muss gewährleistet sein, dass Betreuungstätigkeit kostendeckend zu leisten ist.
Insgesamt gesehen, und da werden Sie mir zustimmen, hat das Thema eine hohe fiskalische Relevanz. Es wirft aber auch eine Menge an Fachfragen auf, die wir dann auch im Rechtsausschuss, Herr
Grotheer, klären können. Es besteht Reformbedarf. Es ist ein Bedarf vorhanden, die Effizienz des bisherigen Systems, des bisherigen Rechts zu verbessern.
Neben der prinzipiellen Anerkennung des Reformbedarfs möchte ich noch hinweisen auf das Prinzip der Subsidiarität – Herr Grotheer hat dazu auch schon Stellung genommen –, ein ebenso altes, aus der christlichen Sozialethik stammendes wie heute aktuelles gesellschaftsethisches Gestaltungsprinzip! Subsidiarität in der Betreuung heißt dem Sinn nach: Wir müssen die Betreuung so organisieren, dass die Gesellschaft, die kleine Einheit, Vorrang gegenüber dem Staat hat, weil sie die nähere, die familiäre und die menschliche Zuwendung zum Hilfsbedürftigen gegenüber staatlichen Hilfeleistungen bedeutet. Aus diesem Grund ist es auch richtig, dass die Vorsorgevollmacht als private Möglichkeit gestärkt wird.
Wir wollen natürlich nicht viele Bürger dazu bringen, eine Vorsorgevollmacht zu unterschreiben, sondern wir müssen, wenn das System greifen soll, alles dazu leisten, dass die Hilfe im Fall der Betreuungsbedürftigkeit tatsächlich gewährt werden kann.
Ich kann einmal kurz ein Beispiel dazu nennen: Wenn ein Ehemann, der einen Verkehrsunfall hat, nur allein ein Konto auf der Bank führt und in einem nicht ansprechbaren Zustand in ein Krankenhaus kommt, hat nach geltendem Recht der andere Ehegatte, der keine Kontovollmacht besitzt, noch nicht einmal Zugriff auf das Konto, um seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Es ist landläufige Auffassung, meine Damen und Herren, dass in einem solchen Fall der Ehegatte befugt sei, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, vor allem auch Erklärungen im Hinblick auf die ärztliche Behandlung des Ehegatten abzugeben. Dies ist jedoch nicht richtig. Wo keine Vorsorgevollmacht vorliegt, muss nach der bisherigen Rechtslage ein Betreuer bestellt werden. Betreuer wird in der Regel natürlich der Ehegatte. Dafür muss dann jedoch nicht nur die Justiz tätig werden, sondern auch die Betroffenen müssen belastende Verfahren, Gutachten und Anhörungen über sich ergehen lassen. Viele Menschen wissen das nicht, aber es ist so! Wenn der Betreuungsfall eintritt, muss also geholfen werden beziehungsweise Rat erteilt werden können.
Die ehrenamtliche Betreuung muss aber Vorrang haben, auch das ist hier schon von meinen Vorrednern erwähnt worden. Die meisten der Betreuten werden ehrenamtlich betreut. Das sehe ich positiv, und wir müssen dafür auch dankbar sein. Wenn ich allerdings das ganze Thema betrachte, ist es ein Wermutstropfen, wenn ich dann sehe – ich habe mich erkundigt –, dass der pauschale Aufwendungsersatz für ehrenamtliche Betreuer 312 Euro im Jahr beträgt. Dieser Betrag, ich habe es kaum für möglich gehalten, meine Damen und Herren, ist steuerpflichtig!
Wenn Sie das durch zwölf teilen, sind das 26 Euro im Monat. Dafür bekommt dann der Nachbar, der für seinen Nachbarn, den er schon jahrelang kennt, die Rechtsgeschäfte führt, weil er Altersdemenz hat, 312 Euro im Jahr, und dann ist dies auch noch steuerpflichtig! Deshalb müssen wir auch in diesem Bereich das Ehrenamt attraktiver machen. Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der SPD, aber auch vom Bündnis 90/Die Grünen, stellen die Regierung in Berlin. Teilen Sie Ihren Kollegen in Berlin mit, dass es ein falscher Ansatz ist, ehrenamtliche Arbeit in diesem Bereich – ich sage hier noch einmal den Betrag: 312 Euro im Jahr! – zu besteuern! Das muss korrigiert werden. Ich bitte um Ihre Mithilfe, dass dies geändert wird. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist in der Tat sehr zu begrüßen, dass wir im Betreuungsrecht endlich von dem alten Vormundschaftsrecht weg sind, obwohl wir immer wieder feststellen müssen, auch in Einzelfällen, die durch die Presse gehen, dass das in den Köpfen der Menschen noch nicht angekommen ist. Daran müssen wir also insgesamt noch arbeiten. Es ist aber sehr zu begrüßen, dass insbesondere die Selbstbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger im neuen Betreuungsrecht gestärkt worden sind. So erfolgreich dieser Paradigmenwechsel ist, so sehr hat sich doch auch gezeigt, dass eine Umsetzung des Rechts es wieder erforderlich macht, eine Novellierung vorzunehmen. Deswegen haben die Länder nach einer zweijährigen, sehr intensiven Vorbereitungsphase eine erneute Novellierung des Betreuungsrechts eingeleitet. Dieser Gesetzentwurf liegt jetzt Bundestag zur Beratung vor. Für Bremen heißt das, dass wir die bundesrechtlichen Rahmenvorgaben ausfüllen müssen. Es geht um die Frage, wie die Strukturen dann aufzustellen sind, wie sie zu fördern sind und was wir erhalten müssen. Es geht natürlich auch um die Qualität von Betreuungsarbeit. Der Anteil der Bürgerinnen und Bürger, der eine ehrenamtliche Betreuung oder eine hauptamtliche Betreuung benötigt, ist in der Tat gestiegen, das ist schon gesagt worden, auch im Land Bremen. Im Jahr 2003 waren über 9000 Bürgerinnen und Bürger von der Betreuung betroffen, Tendenz, wie gesagt, steigend. Ehrenamtlich geführt wurden 47 Prozent dieser Betreuungen, also eine beachtliche Zahl, ein beachtliches Engagement von Bürgerinnen und Bürgern. Aus diesen Zahlen ergibt sich, dass es ein Anliegen sein muss, zur Unterstützung der Bürge
rinnen und Bürger ein effizientes Hilfesystem vorzuhalten, aber auch die Möglichkeiten der Stärkung des Selbstbestimmungsrechts weiterzuentwickeln. Die Betreuungsvereine nehmen in diesem Zusammenhang in der Tat eine wichtige Aufgabe wahr. Sie nehmen die so genannte Querschnittsaufgabe der Motivation von Menschen zur Betreuung, der Beratung, der Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern und der planmäßigen Information wahr. Im Land Bremen sind über 4000 Menschen zu einer ehrenamtlichen Betreuung bereit, das ist beachtlich, und wir müssen alles tun, damit die Motivation erhalten bleibt. Ich weiß auch, dass es für viele schwierig ist, sich durch diesen Dschungel von Vorschriften, von Zuständigkeiten durchzukämpfen, dass es vielen auch nicht einfach gemacht wird und viele große Schwierigkeiten haben, ihre Anliegen im Interesse der Menschen, die sie betreuen, durchzusetzen. Deswegen brauchen gerade auch ehrenamtliche Betreuer gute und abgestimmte Hilfsangebote. Ich teile die Auffassung, dass wir da noch besser werden müssen, dass es noch transparenter sein muss und auch die Zusammenarbeit noch besser werden muss. Es ist ja auch schon gesagt worden, dass das Ganze zum Teil sehr justizlastig ist. Was die Landesförderung betrifft, ist klar, dass sie auch in diesem Förderbereich mit der schwierigen Haushaltssituation zu kämpfen hat. Das ist zugestanden, das ist gar keine Frage. Die schwierige Haushaltslage führt dazu, Frau Linnert hat es ja dargestellt, dass nicht alle zu Recht geforderten und optimalen Leistungen auch optimal entgolten werden können. Darum brauchen wir nicht herumzureden. Gleichwohl, wenn man das im Bundesvergleich sieht, denke ich schon, dass wir da im Mittelfeld liegen.
Sorge bereitet den Betreuungsvereinen die Refinanzierung des Aufgabenbereiches „Führung von Betreuung“, der allerdings durch Bundesgesetz geregelt ist. Dieses Berufsvormündervergütungsgesetz legt Stundensätze fest, die seit 1999 nicht geändert worden sind. Damit stellt sich den Betreuungsvereinen das Problem, dass diese Stundensätze nicht an allgemeine Kostenentwicklungen, aber vor allen Dingen auch nicht an tarifrechtliche Kostenentwicklungen angepasst worden sind. Wir haben ein hohes Interesse daran, die Arbeit der Betreuungsvereine abzusichern. Wir haben die Betreuungsvereine auch gebeten, uns Vorschläge zu machen. Die LAG hat angekündigt, dass sie ihre Vorschläge vorstellen will. Wir haben auch der LAG ein Gespräch angeboten, das hoffentlich in Kürze stattfinden wird, in dem wir uns gemeinsam mit der LAG über die Arbeit der Betreuungsvereine verständigen wollen, um die Absicherung zu garantieren. Der Senat hält den Gesetzentwurf des Bundesrates grundsätzlich für geeignet, für geeignet einer
seits, dem Anstieg der Fallzahlen zu begegnen durch die Aufzeigung von Alternativen, geeignet andererseits aber auch, den erheblichen Verwaltungsaufwand stärker in den Griff zu bekommen zugunsten der eigentlichen Betreuertätigkeit, also zugunsten der Menschen, die auf Betreuung angewiesen sind, und natürlich auch vor dem Hintergrund der steigenden Kosten. Das ist ja sehr eindrücklich hier geschildert worden, wie exorbitant die Kosten gestiegen sind, wie schwierig es ist, den Kostenanstieg im Betreuungsrecht in den Griff zu bekommen.
Ein geeignetes neues Verfahren ist aus meiner Sicht in der Tat das Pauschalierungsmodell, das bundeseinheitlich entwickelt worden ist, das zu einer erheblichen Reduzierung des Verwaltungsaufwands führen soll. Dieses Pauschalierungsmodell beruht auf einer Untersuchung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik aus Köln. Diese Untersuchung zeigt sehr genau auf, wie entsteht Betreuungsaufwand, wie hoch ist er, wie unterschiedlich ist er auch bei den einzelnen Betroffenen. So hat sich zum Beispiel gezeigt, was niemanden wundern wird, dass der Betreuungsaufwand bei Menschen, die in ihrer eigenen Wohnung leben, ungleich höher ist als der Betreuungsaufwand von Menschen, die in einer Einrichtung leben, und auch der Betreuungsaufwand zu Beginn einer Betreuung ist natürlich höher. All das ist in die Berechnung der Pauschalmodelle eingeflossen und dabei berücksichtigt worden.
Einer der Kernpunkte der Gesetzesinitiative ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Vorsorgevollmachten, aus meiner Sicht ein Rechtsinstitut, das sehr geeignet ist, Betreuung zu vermeiden. Es stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger, und Betreuungsvereine sollen auch zukünftig Bevollmächtigte beraten. Dieses Anliegen des Gesetzentwurfes unterstützen wir ausdrücklich, wobei natürlich auch dabei zu berücksichtigen ist, dass eine Erweiterung der Übernahme individueller Beratung von Bevollmächtigten und gesetzlichen Vertretern zu weiteren Kosten führen wird. Deswegen hat der Justizsenator auch darauf hingewiesen in der Arbeitsgruppe, dass dies haushaltsrelevant ist. Er hat auf die Schwierigkeiten des Landes Bremen noch einmal ausdrücklich hingewiesen. Das haben wir auch in der Antwort des Senats so dargestellt.
Der Gesetzentwurf, der jetzt im Bundestag liegt, hat offensichtlich erheblichen Beratungsbedarf ausgelöst, nicht nur bei der Opposition, sondern auch bei den Regierungsparteien. Deswegen bin ich mir noch nicht sicher, wie letztlich das Ergebnis der Beratung aussehen wird. Ich gehe davon aus, dass sich noch einiges ändern wird in dem Gesetzentwurf.
Ich begrüße es sehr, dass der Rechtsausschuss im Lande Bremen sich mit der Thematik beschäftigen wird, wie Herr Grotheer angekündigt hat, und ich hätte die Bitte, dass der Rechtsausschuss dann nicht
nur das Justizressort beteiligt, weil „justizlastig“, sondern auch das Sozialressort beteiligen möge, damit wir in diesem Ausschuss auch zu einer guten Zusammenarbeit bei der Bearbeitung dieses Themas kommen können. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Überschrift über die Große Anfrage der Grünen, und dann kann man daraus auch auf ihren Inhalt schließen, war nicht „Gesetzesnovelle beim Betreuungsrecht“ oder „Philosophie bei Entmündigungen“, „von der Entmündigung bis zur Betreuung“, das alles war nicht die Überschrift. Die Überschrift war „Zukunft der Betreuungsvereine und ehrenamtlichen Betreuungen“ in Bremen. Irgendwie ist mir das lange nicht mehr passiert, dass ich dachte, es gibt hier eine Debatte, bei der man so komplett aneinander vorbei geredet hat wie bei dieser gerade. Eigentlich ist das ein bisschen schade.
Vielleicht habe ich das auch selbst falsch eingeschätzt und muss dann einräumen, dass das vielleicht auch ein bisschen zu fachlich ist für eine Landtagsdebatte.
(Abg. P i e t r z o k [SPD]: Das ist das Pro- blem! – Vizepräsidentin D r. T r ü p e l übernimmt den Vorsitz.)
Das mag wohl sein, es wirft aber auch kein gutes Licht, wenn man auf dem Stand der fachlichen Debatte insgesamt, wenn uns das hier gemeinsam so passiert, dann so wenig bereit oder in der Lage ist, sich auf die Spezifika, die in diesem Thema auch liegen, einzulassen. Das betrifft ja doch sehr viele Menschen in Bremen. Die Grünen sind nach wie vor der Meinung, dass man für die speziellen Teile im Betreuungsrecht auch ein Konzept braucht. Gut, ich habe das jetzt verstanden. Im Rechtsausschuss wird das zum Thema werden. Ich schließe mich der Bitte von Senatorin Röpke an, man muss das mit dem Sozialressort gemeinsam besprechen, in welcher Form auch immer. Das ist wegen Deputation und Ausschuss eigentlich ein bisschen kompliziert, aber wir bekommen schon einen Weg hin.
Genau! Es ging um nichts weiter als zu sagen, der Senat soll erklären, wie geht es den Betreuungsvereinen in Bremen heute mit ihren speziellen Aufga
ben, wie geht es weiter vor dem Hintergrund, dass sich im Bundesgesetz viele Dinge ändern werden. Es werden sich aber vor allem zwei Dinge mutmaßlich ändern, die Auswirkungen auf die Betreuungsvereine haben, das ist nämlich der Wille des Gesetzgebers, dass mehr Ehrenamtliche geworben und unterstützt werden sollen und dass in Zukunft das Institut der Vorsorgevollmachten eingerichtet werden soll. Dahin ging die Frage: Wie bereitet sich diese Regierung auf diese beiden Dinge im Zusammenhang mit Betreuungsvereinen vor? Ich bleibe dabei, dafür brauchen wir ein Konzept. Die finanzielle Ausstattung der Betreuungsvereine ist schon heute unter jeder Diskussion, und zwar für diese Aufgaben, und man muss sich weiter überlegen, wie sie in Zukunft ausgestattet werden, damit sie diese Arbeit machen können. Ich bleibe bei der These, dass gut arbeitende Betreuungsvereine Geld sparen, und zwar sowohl im Sozialhaushalt als auch im Justizhaushalt. Deshalb ist es ein gemeinsames Problem, dass wir uns überlegen, wie man sie ausstattet, damit sie ihre Arbeit so machen können, dass nicht zusätzliche Kosten bei Justiz und Soziales entstehen, sondern dass ihre Aufgabe, nämlich eine qualitativ hochwertige Arbeit abzuliefern, den ehrenamtlichen Bereich zu stärken und bei den Berufsbetreuern sicherzustellen, dass die Arbeit qualitativen Ansprüchen entspricht, in Zukunft gelingen kann. Darauf hat der Senat keine Antwort gegeben, dabei bleibe ich auch. Vielleicht bekommen wir es gemeinsam in der Deputation und dem Rechtsausschuss hin. – Danke!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 16/188, auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kenntnis. Ich möchte Ihnen jetzt, bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, eine kurze Mitteilung machen. Nachträglich wurde interfraktionell vereinbart, Tagesordnungspunkt 17, Asylverfahren, Asylpolitik und ausreisepflichtige Ausländer im Lande Bremen, für heute auszusetzen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben das Integrationskonzept des Landes Bremen schon mehrfach hier in diesem Hause diskutiert, und ich möchte mich in meiner Debatte auch auf das konzentrieren, was in diesem Integrationskonzept gegenüber den bisherigen Diskussionen, die wir geführt haben, neu ist. Ich will aber zunächst noch einmal auf die Philosophie dieses Konzepts eingehen.
Ich möchte in dem Rahmen aber zunächst einmal daran denken, dass wir in einer Zeit dieses Konzept diskutieren, in der wir auf der einen Seite zur Kenntnis nehmen müssen, dass auf Bundesebene die Versuche zu scheitern drohen, ein Zuwanderungsgesetz hinzubekommen und zu einer Einigung zu kommen. Das ist meiner Meinung nach eine sehr dramatische Entwicklung, die sich hier abzeichnet, weil dadurch natürlich die integrationspolitischen Zielsetzungen und die Instrumentarien nicht eingesetzt werden können, die ich für sehr dringend notwendig halte. Insofern möchte ich meiner Befürchtung Ausdruck verleihen, dass wir integrationspolitisch, bundespolitisch gesehen in eine Phase der Stagnation eintreten, die den gesellschaftspolitischen Aufgaben, die vor uns liegen, überhaupt nicht gerecht wird.
Ich möchte in dem Zusammenhang aber auch noch einmal daran erinnern, dass wir in der bildungspolitischen Debatte gestern unter anderem sehr engagiert zu der Frage diskutiert haben, dass insbesondere die Schulleistungen von Migrantenkindern – durch die Ergebnisse wurde das belegt – bei weitem nicht ausreichend sind. Das heißt, auch wir haben hier sehr große Aufgaben vor uns, denn natürlich ist die Integration von Migrantinnen und Migranten oder von Zuwanderern in das Bildungssystem eines der wichtigsten Bestandteile, um dauerhaft Integration zu organisieren. Ich denke, dabei ist schon deutlich geworden, dass auch hier noch große Aufgaben vor uns liegen und wir nicht einfach nur sagen können, dass das Land Bremen eine Kette von Erfolgsnummern vorzuweisen hat. So einfach ist es nicht.
Dieses Integrationskonzept, das wir vorliegen haben, ist in der Art, wie es gestaltet ist, durchaus fortschrittlich, weil es zum Ausdruck bringt, dass Integration von Zuwanderern einer Gesamtstrategie des Senats bedarf. Es ist die neue Qualität dieses Konzepts gewesen, dass alle Senatsteile, alle Ressorts dazu aufgefordert waren, sich mit der Frage von Integration auseinander zu setzen, dass man eine Gesamtstrategie entwickelt hat und dies mit Konzep––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
ten hinterlegt hat. Das Konzept macht deutlich, Integration ist nicht nur ein Auftrag, der sich an die Zuwanderer richtet, sondern Integration ist eine Aufgabe, die sich an alle und auch an die staatlichen Organe richtet. Sie richtet sich an alle Bremer, und sie richtet sich an alle, die Bremer werden wollen.
Wir reden mittlerweile über Zuwanderer. Ich finde, es ist auch noch einmal ein wichtiger Hinweis, dass wir eben nicht mehr nur über den Begriff Migranten reden, sondern versuchen wegzukommen von Differenzierungen innerhalb der verschiedenen Gruppen, um die es sich hier handelt, eben auch unabhängig davon, mit welcher Staatsbürgerschaft die Menschen hier in Bremen sind. Wir haben auch Zuwanderungen mit deutschen Staatsbürgerschaften. Wir stellen aber fest, dass im Kern viele der Integrationsbedarfe, die konkret festzustellen sind, ähnlich sind. Dies wird in diesem Konzept auch abgebildet.
Ich will nur einmal ein Beispiel nennen für den Bereich Anpassungskonzept Jugendarbeit in der Stadt Bremen. Es ist beispielsweise so, dass wir die Zuwanderer deutscher Staatsbürgerschaft mittlerweile auch über den Sozialindex eingebunden haben, so dass sich die besonderen Integrationsbedarfe dieser Gruppe auch in der Mittelzuweisung für die Ressourcen der Jugendarbeit darstellen. Das ist natürlich nicht nur schön, weil das für einzelne Stadtteile auch bedeutet, dass sie weniger bekommen, weil andere Stadtteile nun mehr bekommen. Die Vahr zum Beispiel profitiert davon, weil die Bevölkerungsgruppe dort sehr stark vertreten ist, und der Stadtteil Mitte/Östliche Vorstadt profitiert eben nicht davon, sondern muss darauf zahlen.
Es geht also darum, dass die Verwaltung insgesamt eine Gesamtstrategie entwickelt unter dem Leitbild, dass wir die gleichberechtigte Teilhabe von allen Zuwanderern ermöglichen wollen. In diesem Integrationskonzept sind dann von einzelnen Senatsressorts viele Handlungsfelder beschrieben worden. Ich will sie hier jetzt nicht aufführen, weil das in vielen anderen Debatten auch schon passiert ist. Ich denke nur, man kann auch noch einmal auf einzelne Mängel hinweisen.
Auf einen Mangel hatte ich schon einmal in einer dieser Debatten hingewiesen und möchte es noch einmal tun: Ich finde hier sehr wenig Bemühungen des Ressorts Wirtschaft, nach Möglichkeiten zu suchen, sich selbst einzubringen. Ich denke, dass wir auch noch einmal darüber nachdenken müssen, inwiefern es auch tatsächlich wirtschaftspolitische Möglichkeiten gibt, bestimmte Migrantengruppen gezielt zu fördern, damit sie auch eigenständig ein Unternehmen aufbauen können. Da müssen vielleicht noch einmal Möglichkeiten geschaffen werden.