Fakt ist, dass nach der neuen bundesgesetzlichen Regelung die Pflichten und Aufgaben für die Betreuungsvereine steigen. Das räumt der Senat in seiner Antwort auch ein. Ein Zukunftskonzept, das auch finanziell abgesichert ist, gibt es nicht. Was Sie da machen, meine Damen und Herren, ist eine Ausbeutung sozialen Engagements!
Es ist eine Ausbeutung der sozialen Verantwortung, und das, was Sie da machen, ist unter Spargesichtspunkten nämlich einfach falsch. Richtig ist es, die Vereine so auszustatten, dass sie ihren Aufgaben, nämlich ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen, auch nachkommen können und die ehrenamtlichen Betreuer so unterstützen, dass es nicht schief geht, dass sie ihren Aufgaben gewachsen sind und dass dabei keine Katastrophen herauskommen.
Auch die Vorsorgevollmachten zu fördern ist wichtig, weil es nämlich Geld spart. Die Betreuungsvereine müssen so ausgestattet sein, dass sie dieser Aufgabe gewachsen sind. Hier geht es um minimale Mittel im Haushalt, und jetzt haben wir es schon mit einer Unterausstattung zu tun. Der Senat hat keinerlei Konzept.
Die Grünen fordern eine bedarfsgerechte Ausstattung der Betreuungsvereine, auch um die Arbeit der Berufsbetreuer so zu unterstützen, dass die sehr niedrigen Stundensätze zu einem Einkommen führen, das der anspruchsvollen und verantwortungsvollen Tätigkeit halbwegs angemessen ist.
Nach wie vor ist die Kooperation zwischen Soziales und Justiz schlecht, und die lapidare Auskunft in der Antwort des Senats, es gebe eigentlich gar keine Probleme in der Kooperation zwischen Betreuern und sozialen Diensten, ist sehr weit weg von der Wirklichkeit. Reden Sie mit den Betreuern, wie stark versucht wird, zu ihren Lasten, gerade von den Sozialzentren, die Arbeit auf die Betreuer zu schieben!
Ich mache hier als Letztes auch noch einen Einsparvorschlag: Im Moment ist es so, dass die bei den Betreuungsvereinen organisierten Berufsbetreuer sich beim Amtsgericht einem eigenen Bewerbungsverfahren unterwerfen müssen wie auch frei arbeitende Berufsbetreuer. Das ist völlig unsinnig und doppelte Arbeit. Die Betreuungsvereine machen ja selbst Erhebungen und stellen Personen ein. Die
sen bürokratischen Doppelaufwand könnte man locker einsparen. Die Betreuungsvereine übernehmen selbst Haftung für die Tätigkeit der bei ihnen organisierten Angestellten und Betreuer.
Ich fordere Sie auf, über die Antwort, die der Senat hier abgegeben hat, hinaus über Perspektiven der Betreuungsvereine zu sprechen und sicherzustellen, auch bei den Haushaltsberatungen, dass die minimalen Mittel so aufgestockt werden, dass man das verantworten kann, und zwar gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und gegenüber den von Betreuung betroffenen Menschen in Bremen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir begrüßen es, dass aufgrund dieser Anfrage im Parlament über die Probleme der Betreuungsvereine und über das Betreuungsrecht gesprochen werden kann. Wir denken allerdings, dass man die Situation etwas differenzierter beurteilen muss, als das hier eben vorgetragen worden ist.
Wie richtig erwähnt wurde, wurde 1992 durch das neue Recht die bis dahin geltende Vormundschaft und die Gebrechlichkeitspflegschaft durch das Rechtsinstitut der Betreuung abgelöst. Dies war allerdings von Anfang an etwas missverständlich, weil viele Mitmenschen darunter auch verstanden haben, dass eine tatsächliche Betreuung stattfindet. Das war aber mit dem Gesetz gar nicht gemeint, sondern es ging um eine Rechtsbetreuung, eine Betreuung in Rechtsangelegenheiten, was dann dazu geführt hat, dass einige Jahre später auch der Begriff der rechtlichen Betreuung in das Gesetz aufgenommen worden ist. Aber im allgemeinen Sprachgebrauch hat es sich noch nicht herumgesprochen, dass es in Wirklichkeit hier weiterhin um rechtliche Betreuung geht. Viele Menschen glauben nach wie vor, wir haben es auch in anderem Zusammenhang in Bremen erlebt, dass es um eine tatsächliche Betreuung geht. Notwendig wäre deshalb unseres Erachtens, dass auch im Gesetz eine sprachliche Klarstellung erfolgt, so dass sich dann langfristig auch die richtige Betrachtung durchsetzt.
Das Betreuungsgesetz unterscheidet nicht mehr wie früher zwischen einer totalen Geschäftsunfähigkeit der Betroffenen und der Gebrechlichkeit, sondern ist nach Aufgabenkreisen gegliedert. Das heißt, es gibt zum Beispiel Vermögenssorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Heilbehandlung, für diese Aufgabenbereiche werden dann Betreuer bestellt, weil es, wie gesagt, um eine rechtliche Betreuung geht, und dort, wo Gefahr droht, Gefahr für den Betreuten oder auch Gefahr für Dritte, kann ein so genannter Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden,
der dazu führt, dass rechtliche Willenserklärungen der Betroffenen nicht mehr ohne weiteres wirksam sind, sondern nur noch dann, wenn der Betreuer zustimmt. Das macht deutlich, wie weit die Rechte der Betroffenen durch eine solche Entscheidung eingeschränkt werden.
Es geht hier nicht nur um die Frage, wie es den Betreuungsvereinen in Bremen geht, sondern es geht vor allen Dingen um die Frage, wie es eigentlich den Betroffenen geht und wie es auch den Familienangehörigen der Betroffenen geht. Voraussetzung für die Anordnung einer Betreuung ist ja eine psychische Erkrankung, eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung, und als Betreuer sollen bestellt werden in erster Linie ehrenamtliche Betreuer, das sind meistens Familienangehörige, was auch sinnvoll ist. Es können auch Berufsbetreuer bestellt werden. Übrigens gibt es viele Anwälte, die dieses Betreuungsgeschäft, das ist nicht negativ gemeint, betreiben.
Das Gesetz von 1992 hat auch die Betreuungsvereine geschaffen, die staatlich anerkannt werden müssen, deren Aufgabe es eigentlich ist, die ehrenamtlichen Betreuer zu begleiten, fortzubilden, die aber in der Praxis, und da treffe ich mich mit Frau Linnert, durchaus auch dazu übergegangen sind, und zwar in vermehrtem Umfang, selbst Betreuungen wahrzunehmen, weil sie sich über diese Betreuungen dann zusätzlich finanzieren. Deshalb ist auch diese Darstellung, wie sie eben gegeben worden ist, nicht ganz korrekt, weil die Betreuungsvereine eben nicht nur Geld vom Sozialressort erhalten, sondern sie finanzieren sich eben zum Teil auch über die Wahrnehmung tatsächlicher Betreuungsaufgaben und erhalten da Vergütungen, die vom Justizhaushalt finanziert werden. Darauf komme ich gleich noch einmal zu sprechen.
Die Situation im Bereich der Betreuung hat nun zu einer Gesetzesinitiative geführt, Sie haben es erwähnt, die gemeinsam von den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen getragen wird. In Nordrhein-Westfalen sind bekanntermaßen die Grünen auch an der Regierung beteiligt. Es scheint also doch so zu sein, Frau Linnert, dass es sich hier nicht um ein Problem handelt, das man parteipolitisch gefärbt betrachten muss, sondern es gibt dort offensichtlich wirkliche Probleme in der Sache. Die Gesetzesinitiative sagt, es soll die Vorsorgevollmacht als privatautonomes Instrument gestärkt werden, es soll eine gesetzliche Vertretungsmacht in bestimmten Fällen für Ehegatten und für die Lebenspartner eingeführt werden, es soll ein Schritt getan werden, dass der freie Wille Vorrang hat, es soll das Prinzip der Rehabilitation konkretisiert werden, und ein wesentlicher Punkt ist eben auch, dass die Vergütung für die Berufsbetreuer pauschaliert werden soll.
gen, es war ein Fortschritt gegenüber dem alten Vormundschaftsrecht. Aber wir haben eine ganz erheblich gestiegene Fallzahl zu sehen seit 1992. Wir haben einen ganz erheblichen Verwaltungsaufwand, der mit diesem Gesetz produziert worden ist, und es hat geradezu eine Explosion bei den Kosten für die öffentliche Hand stattgefunden. Damit meine ich jetzt nicht nur die Aufwendungen der Sozialbehörden für die Betreuungsvereine, sondern wir haben 1992 etwa 250 000 Vormundschaften und Pflegschaften in Deutschland gehabt. Wir haben Ende 2002 Betreuungen für mehr als eine Million Menschen in Deutschland gehabt, das ist ein eklatanter Anstieg, der sich auch nicht allein dadurch erklären lässt, dass es demographische Veränderungen gegeben hat oder dass die Familienstrukturen sich geändert haben. Es sind, um noch eine Zahl zu nennen, allein im Jahr 2001 250 000 neue Betreuungen eingerichtet worden, davon 8500 Fälle, in denen ein so genannter Einwilligungsvorbehalt angeordnet worden ist. Das ist eine stolze Zahl.
Es muss kritisiert werden, dass diese Verfahren insgesamt sehr justizlastig sind. Wer jemals damit zu tun gehabt hat, der weiß, was auf die Betroffenen und was auf die Familien zukommt. Der Verkehr mit den Gerichten und mit den Behörden ist eine mühsame Angelegenheit. Manches ist für Nichtjuristen kaum zu durchschauen, und manches ist auch für Juristen schwer zu durchschauen, was sich dort abspielt.
Die Kosten sind, das sagte ich, geradezu explodiert. Die Zahlen für Bremen liegen mir jetzt nicht vor, aber ich weiß, dass zum Beispiel im Land Brandenburg die Ausgaben für Betreuung, damit meine ich jetzt nicht die Ausgaben der Sozialbehörde, sondern das, was insgesamt bezahlt wurde, im Jahr 1995 etwa 1,4 Millionen betragen haben und im Jahr 2002 zehn Millionen. In Bayern, Bayern gilt ja immer als sparsam, betrugen die Ausgaben für die Betreuung im Jahr 1992 eine Million und sind im Jahr 2002 auf 47 Millionen gestiegen. Das macht deutlich, dass es ein viel tief gehenderes Schiff ist als nur die Frage, wie die Betreuungsvereine finanziert werden können.
Die Reformdiskussion hat übrigens schon 1994, also kurz nach In-Kraft-Treten des Gesetzes begonnen. Es gab damals schon eine Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz, die Vorschläge gemacht hat.
Wir halten es für vernünftig, dass die Vorsorgevollmacht gestärkt wird. Es ist notwendig, dass die Bevölkerung darüber informiert wird, wie man eine solche Vollmacht errichtet. Es wäre notwendig, dass man sie registriert. Es gibt da viele ganz vernünftige, sachliche Vorschläge.
Wir sind auch der Meinung, dass eine gesetzliche Vertretung in bestimmten Fällen durch Ehegatten oder Lebenspartner vernünftig ist. Wir sagen, dass da das Prinzip der Subsidiarität richtig ist. Es macht
doch keinen Sinn, dass dann, wenn ein Ehepartner aufgrund einer Krankheit nicht mehr in der Lage ist, selbst Verträge abzuschließen, erst durch das Gericht ein Betreuer bestellt werden muss, damit zum Beispiel Sozialleistungen beantragt werden können oder Versicherungsleistungen geltend gemacht werden können. Das kann doch besser, günstiger, schneller, effektiver im familiären Kreis erledigt werden. Auch da gibt es viele vernünftige Vorschläge. Der Teufel steckt da im Detail, im Prinzip werden wir das aber unterstützen.
Wir finden es im Prinzip auch richtig, dass die Vergütungen pauschaliert abgerechnet werden für die Berufsbetreuer, weil bisher jede einzelne Arbeitsminute gegenüber dem Amtsgericht nachgewiesen werden muss. Dann wird kontrolliert, ob dies passt. Es hat auch schon Fälle gegeben, in denen Betreuer mehr als 24 Stunden Arbeitstätigkeit pro Tag abgerechnet haben. Das ist nicht der Regelfall, es sind ganz wenige Ausnahmen. Aber es gibt einen enormen Verwaltungsaufwand, der sich dort aufgebaut hat. Es spricht vieles für eine Pauschalierung, wie es sonst auch häufig bei den freien Berufen der Fall ist, ob es Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten sind.
Im Übrigen ist es nach dem, was wir beurteilen können, nicht so, dass die Berufsbetreuer künftig keine vernünftigen Einnahmen mehr erzielen können. Die Zahlen, die die Bundesländer ermittelt haben, gehen dahin, dass bei einer Fallzahl von 35 bis 40, das ist das, was man noch für tragbar hält pro Betreuer, mit einem Einkommen von zwischen 40 000 und 50 000 Euro pro Jahr zu rechnen ist. Das ist durchaus eine Vergütung, die man als angemessen bezeichnen kann.
Ärgerlich ist aber, lassen Sie mich das auch sagen, dass bei den ehrenamtlichen Betreuern über eine Absenkung der Aufwandsentschädigung geredet wird. Die erhalten im Moment bescheidene 312 Euro pro Jahr maximal. Es ist im Gespräch, dass das auf 180 Euro abgesenkt werden soll. Das ist natürlich nicht in Ordnung.
Es gibt auch verschiedene Vorschläge, die das Betreuungsrecht verfahrensrechtlich entkrampfen sollen. Das will ich hier nicht im Einzelnen vortragen, aber da ist manches vernünftig. Wir meinen, dass die Betreuungsvereine in der Vergangenheit eine sehr wichtige Rolle gespielt haben. Das sollen sie auch weiterhin tun. Wir wollen aber auch das ehrenamtliche Engagement vor allen Dingen in diesem Bereich stärken. Das bedeutet, dass man das Augenmerk darauf lenken muss, dass die Betreuungsvereine ehrenamtliche Betreuungsarbeit begleiten, dass sie Fortbildungen anbieten, dass sie Schulungen machen, und dafür müssen sie ausgestattet und ordentlich finanziert werden. Das sehen wir genauso.
Wir meinen, dass diese Initiative des Bundesrates im Übrigen ein ausgezeichneter Anlass ist, auch in
Bremen darüber nachzudenken, wie man die Arbeit im Betreuungsbereich verbessern kann für die Betroffenen, wie man aber auch in diesem Bereich zu Einsparungen kommen kann. Die Kosten, von denen ich eben gesprochen habe, müssen reduziert werden. Ich glaube, dass es dort durchaus vernünftige Wege gibt.
Wir meinen, dass dies ein Thema ist, das im Einzelnen noch gründlicher behandelt werden muss, das eine genauere Betrachtung verdient hat, und schlagen deshalb vor, dass dieses Thema im Rechtsausschuss noch einmal gründlicher aufgerufen wird, und zwar mit Vertretern aus der Justiz, die uns berichten können, wie dieses Verfahren eigentlich im Einzelnen abläuft. Wir wollen auch gern die Betreuungsvereine noch zu Wort kommen lassen, um uns einen besseren Überblick über dieses Thema zu verschaffen.
Wir meinen, dass man die bundesweit laufende Diskussion nutzen muss, um sich mit sinnvollen Vorschlägen einzubringen. Der Bundestagsausschuss, der dafür zuständig ist, wird nach unserer Kenntnis Mitte bis Ende Mai öffentliche Anhörungen durchführen. Es ist noch ausreichend Zeit, damit wir als Parlament uns auch noch einmal in diesem Verfahren zu Wort melden. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Grotheer hat schon einiges vorweggenommen zur Großen Anfrage vom Bündnis 90/Die Grünen, und die Antwort des Senats liegt uns allen vor. Bevor ich in das Thema einsteige, möchte ich doch noch ein paar Anmerkungen machen.
Die Große Anfrage vom Bündnis 90/Die Grünen ist eine sehr wichtige Anfrage gewesen, ich kann das nur unterstreichen, da dieses Thema Auswirkungen hat, die uns aufgrund der demographischen Entwicklung schon eingeholt haben, denn immer mehr alte und greise Menschen, so ist es nun einmal, liebe Kolleginnen und Kollegen, können ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr allein regeln, sondern brauchen rechtliche Hilfe.
Es war schon im letzten Jahrhundert Tradition in Deutschland, vor allem in christlichen Bereichen, sich um die Armen zu kümmern, die Armenpflege war früher nur Aufgabe der Kirchen. Mit der Aufhebung und dem Verfall kirchlicher Stiftungen am Anfang des neunzehnten Jahrhunderts wurde die Armenpflege zunehmend zu einer Aufgabe der Gemeinden, in denen die Bedürftigen wohnten. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Der vom Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf, Herr Grotheer hat auch schon darauf hingewiesen, und auch Frau Linnert hat es erwähnt, der auf der Reform von 1992 aufgebaut ist, deren Zielsetzung jetzt weiter verfolgt und verbessert werden soll, geht in die richtige Richtung. Es hat aber für die CDU, das kann ich für meine Fraktion noch einmal deutlich herausstellen, oberste Priorität, dem freien Willen eines jeden Menschen auch im Alter oder bei chronischer Krankheit absoluten Vorrang einzuräumen, damit der Ausdruck seiner Würde und sein Selbstbestimmungsrecht erhalten bleiben.
Der Senat unterstützt den Gesetzentwurf, wie es der Antwort zu entnehmen ist, und ich glaube, es ist eine gute Entscheidung gewesen.
Das Thema, das wir hier debattieren, ist wichtig, weil es nicht nur ein juristisches Thema ist, es hat natürlich auch wirtschaftliche Auswirkungen. Es kommt zwar im Justizbereich häufiger vor, aber ich weise darauf hin, dass es ein ganz zentraler Bereich unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit ist. Es geht um die Menschen, die, weil sie krank sind – psychisch, seelisch, geistig oder auch körperlich krank, wenn sie behindert sind –, ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln können, also um Mitmenschen, die unsere Hilfe benötigen.
Jetzt müssen wir uns natürlich fragen, wie wir das neu organisieren. Welche Verantwortung hat der Senat gegenüber den Menschen, die ihr Leben nicht allein bewältigen können? Die Kosten in diesem Bereich, auch das hat Herr Grotheer angesprochen, sind in Bremen leider nicht konkret abgefragt worden, ich meine aber, die Kosten in der Bundesrepublik, ich habe es nachgelesen, sind in den letzten Jahren um das Achtzigfache gestiegen. Bundesweit, auch die Zahlen wurden von Herrn Grotheer genannt, ich habe ähnliche Zahlen vorliegen, soll es sich im Jahr 2001 um 350 Millionen Euro gehandelt haben.
Diese Zahlen belegen vor allen Dingen, dass wir eine Überalterung unserer Gesellschaft haben. Altersdemenz ist eine häufige Ursache für die Betreuung von Menschen. Wir werden immer mehr Hilfsbedürftige in Bremen und in Bremerhaven bekommen. Dies liegt aber auch daran, dass sich die Familien eher auflösen, der soziale Zusammenhalt fehlt und die Nächstenliebe im Familienverband in vielen Fällen verloren gegangen ist.
Wir müssen uns fragen, und der Senat hat auch zu den Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausführlich Stellung bezogen, wie wir in der Zukunft mit diesen Menschen umgehen und wie teuer sie uns sind.
Leider ist vergessen worden, ich habe es vorhin schon einmal gesagt, konkret in finanzieller Hinsicht
nach den Betreuungsvereinen zu fragen. Zahlen und Summen sind in der Antwort nicht genannt worden. Man bekommt dann die Antwort auf die Frage, wie der Senat die aktuelle Lage der Betreuungsvereine in finanzieller Hinsicht beurteilt – Frau Linnert, das haben Sie abgefragt –, dass der Senat die finanzielle Lage der Betreuungsvereine als angespannt ansieht. Dass die Förderung der Betreuungsvereine im Bundesvergleich in einem akzeptablen Umfang geschieht, ist selbstverständlich. Ich hätte schon gern, wenn wir hier dieses Thema debattieren, konkrete Zahlen gehabt. Herr Grotheer hat bereits darauf hingewiesen, dass wir dies im Rechtsausschuss nachholen. Da werden wir dann auch Zahlen vorgelegt bekommen.
Da wir leere Haushaltskassen haben, müssen wir die Ressourcen effizient einsetzen, um weiter angemessen helfen zu können. Darum sieht auch meine Fraktion den Reformbedarf, das bisherige Recht zu verbessern, denn die Förderung der Betreuungsvereine darf nicht in Frage gestellt werden. Mit dem Aufbau der notwendigen Betreuungsstrukturen, vor allen Dingen in den Behörden, im Einzelnen dem Vormundschaftsgericht, den Betreuungsbehörden, den Betreuungsvereinen, den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, den Berufsbetreuerinnen und -betreuern, ist es aber in Bremen und Bremerhaven gelungen – und da habe ich mich erkundigt –, ein funktionierendes Netzwerk der Betreuung einzurichten, das auch eine Qualitätssicherung in der Betreuung gewährleistet.