Meine Damen und Herren, wir wären das letzte Land, das von dieser Öffnungsklausel Gebrauch macht. Alle anderen Länder und der Bund haben Urlaubs- und Weihnachtsgeld für ihre Beamtinnen und Beamten inzwischen abgesenkt oder sogar ganz gestrichen. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen würde Bremen bei den Besoldungen ähnliche Einschnitte vornehmen wie andere Länder. BadenWürttemberg, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz haben entsprechende Absenkungen bereits 2003 vorgenommen. Das Finanznotlageland Berlin zahlt an seine Beamtinnen und Beamten nur noch ein Weihnachtsgeld in Höhe von 640 Euro und an seine Versorgungsempfänger in Höhe von 320 Euro. Rheinland-Pfalz und Niedersachsen verzichten ganz auf eine Sonderzuwendung und erhöhen dafür die monatlichen Zahlungen um ein anteiliges halbiertes Weihnachtsgeld. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen reduzieren die Sonderzuwendungen weniger stark, erhöhen dafür aber die Wochenarbeitszeit ihrer Beamtinnen und Beamten auf 41 beziehungsweise 42 Wochenstunden.
Bremen kann nicht hinter diesen Maßnahmen der anderen Länder zurückstehen. Wir müssen alle Chancen nutzen, um unsere extreme Haushaltsnotlage zu überwinden, und dafür müssen wir alle denkbaren Eigenanstrengungen unternehmen. Forderungen, auf die Absenkung von Weihnachts- und Ur
laubsgeld zu verzichten oder weniger deutlich ausfallen zu lassen, verkennen unsere angespannte finanzielle Situation. Ich sage es, Bund und Länder beobachten uns sehr genau, wie ernst wir es mit unserem Sanierungskurs nehmen.
Der Senat schlägt für Bremen eine ausgewogene Lösung vor, die den einfachen Dienst völlig von der Kürzung ausnimmt. Die Lasten werden ansonsten auf alle Schultern entsprechend der Leistungsfähigkeit verteilt. Anstelle der Sonderzuwendungen von zurzeit rund 83 Prozent der Monatsbezüge für alle Beamtinnen und Beamten soll ab 2004 eine Sonderzahlung gewährt werden, die sozial gestaffelt ist. Für die Besoldungsgruppen A 7 und A 8 beträgt die Sonderzuwendung danach 55 Prozent der monatlichen Zahlungen, für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 a beträgt sie 50 Prozent und für die übrigen Besoldungsgruppen und für Empfängerinnen und Empfänger von Amtsbezügen 45 Prozent.
Ab dem Jahr 2005 erfolgt eine weitere Absenkung um fünf Prozentpunkte. Für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 6 des einfachen Dienstes verbleibt es bei den Zahlungen in bisheriger Höhe. Das Urlaubsgeld soll vollständig gestrichen werden. Der Entlastungseffekt im Haushalt des Landes und der Stadtgemeinde Bremen beträgt für den Bereich der aktiven Beamten beim Urlaubsgeld jeweils 2,9 Millionen Euro in beiden Jahren und beim Weihnachtsgeld 12,7 Millionen Euro im Jahr 2004 sowie 14,4 Millionen Euro im Jahr 2005. Beim Weihnachtsgeld für Versorgungsempfänger werden außerdem 7,9 Millionen Euro beziehungsweise 8,9 Millionen Euro eingespart.
Durch die Besoldungsanpassungen 2003 und 2004 steigen die Einkommen gegenüber dem Jahr 2002 um zunächst weitere 3,3 beziehungsweise 4,1 Prozent. Der vorliegende Gesetzentwurf senkt diesen Anstieg wieder ab. Das bedeutet beispielsweise für den mittleren Dienst ein Minus von 2,2 Prozent im Jahr 2004 respektive ein Minus von 2,6 Prozent im Jahr 2005. Der Senat hält diese Absenkung vor dem Hintergrund der Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst für vertretbar. Die vorgeschlagenen Maßnahmen stellen kein Sonderopfer für den öffentlichen Dienst dar, das will ich deutlich herausstellen, denn wegen der anhaltenden Konjunkturflaute in Deutschland müssen auch in der Privatwirtschaft viele Beschäftigte mit erheblichen Abstrichen beim Weihnachtsgeld rechnen, und dies im Einvernehmen mit den Tarifparteien.
Nach einer Forsa-Umfrage vom Oktober 2003 würden mehr als zwei Drittel aller Deutschen auf ihr Weihnachtsgeld verzichten, wenn sie damit Arbeitsplätze im eigenen Unternehmen retten könnten. Die Arbeitsplatzsicherheit steht also eindeutig im Vordergrund. Nach dieser Umfrage haben im Jahr 2003 21 Prozent der Befragten weniger Weihnachtsgeld bekommen als im Jahr 2002, 15 Prozent mussten Einbußen hinnehmen, sechs Prozent gingen sogar erst
Der Senat hält an seiner Absicht fest, mit den Gewerkschaften über einen Solidarpakt im öffentlichen Dienst zu verhandeln, um die Ergebnisse bei den Beamtinnen und Beamten auch im Sinne einer Gleichbehandlung auf die Arbeitnehmer zu übertragen. Ich meine, was in der privaten Wirtschaft möglich ist, muss auch im öffentlichen Dienst machbar sein, jedenfalls werden wir die Gewerkschaften nicht aus ihrer Verantwortung für die Arbeitsplätze in Bremen entlassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Senat bittet Sie, den vorgeschlagenen Maßnahmen zuzustimmen, weil sie eine wichtige Grundlage sind, um im Haushalt überhaupt noch Handlungsspielräume für unsere Zukunftsaufgaben zu schaffen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Herr Senator, Sie haben eben die Begründung für ein Gesetz geliefert, dem wir heute sicherlich alle nur sehr schweren Herzens zustimmen werden. Hintergrund der geplanten verminderten Sonderzahlungen ist auch in diesem Fall die extreme Haushaltsnotlage unseres Landes, und Sie hatten eben die Gelegenheit – und auch einige der Zuhörer –, die Diskussion über die Haushaltsentwürfe 2004 und 2005 zu verfolgen. Als Empfängerland von Sanierungshilfen, die das Land Bremen zur Überwindung der Haushaltsnotlage zurzeit noch erhält, unterliegen wir aber auch einer besonderen Verpflichtung, Eigenbeiträge zu erbringen, und vor allen Dingen dürfen wir in unseren Maßnahmen auch nicht hinter den anderen Ländern zurückstehen. Dazu gehören leider auch Maßnahmen im personalwirtschaftlichen Bereich.
Es ist nicht neu, dass wir diese Diskussion führen werden. Wir haben uns bereits in den Koalitionsverhandlungen mit dieser Situation auseinander gesetzt und festgestellt, dass zur Einhaltung des Sanierungsziels leider auch bei den Personalkosten gespart werden muss und dass dafür alle im öffentlichen Bereich beschäftigten Bremerinnen und Bremer ihren Beitrag leisten müssen. Die Belastungen sollten sozial gestaffelt werden, ohne den erforderlichen Gesamtsparbeitrag in Frage zu stellen. Wir haben heute einen Gesetzentwurf vorliegen, Herr Nußbaum hat eben vorgetragen, welche Zahlen sich dahinter verbergen und in den Haushalt eingestellt sind, welche Einsparung zu erbringen ist, und er hat auch ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Im Rahmen der Verhandlungen mit dem Senat um dieses Gesetz konnte erreicht werden, dass bei den unteren Gruppierungen von A 2 bis einschließlich A 6 keine Kürzungen des Urlaubsgeldes vorgenommen werden. Ich denke, das ist das Augenmaß, das wir hier haben müssen, dass wir schauen müssen, dass die Einschnitte, die wir machen, so gestaffelt sind, dass keine unzumutbaren Härten entstehen. Natürlich ist das für alle Beschäftigten ein harter Einschnitt, prozentual dürfte es ungefähr bei drei Prozent des Jahreseinkommens liegen. Das ist sicherlich kein Betrag, den man einmal eben so wegsteckt. Wir alle kennen viele Familien, die mit diesem Geld rechnen und jedes Jahr auch das Weihnachtsgeld verplanen, nicht unbedingt für Weihnachtsgeschenke, sondern zum Beispiel auch zum Ausgleich des Kontos oder zum Zahlen fälliger Ölrechnungen oder ähnlicher Dinge, die nicht regelmäßig anfallen.
Es ist keine leichte Situation, und wir führen als Parlamentarier diese Diskussion auch nicht nur, wenn es darum geht, Einsparungen bei den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vorzunehmen. Wir führen sie oft in diesen Zeiten, und ich erinnere daran, dass wir schon einige Beschlüsse gefasst haben, Herr Böhrnsen hat sie vorhin erwähnt. Wir haben die Bekleidungspauschale abgesenkt, auch da treffen wir sehr viele Menschen, und wir mussten vor kurzem hinnehmen, dass wir auf die bewährten Sozialhilfestellen, die Paragraph-19-Stellen, in Bremen früher als zum 31. Dezember 2004 verzichten. Auch hier sind es richtige Einschnitte, die wir bei den Menschen vornehmen, beziehungsweise Versprechungen, die man nicht einhalten kann, wichtige Verträge, die für Einzelne wirklich ein großer Schritt gewesen wären, auch in ihrer ganz persönlichen Lebensplanung. Ich glaube, diese ganzen Entscheidungen sind schmerzhaft.
Wir stehen aber hier als Parlamentarier, und ich denke, als Vertreter der großen Koalition auch in einer ganz besonderen Verantwortung. Wir müssen auch das Gesamtziel im Auge haben. Wir haben eben lange genug über einen verfassungskonformen Haushalt gesprochen, und dazu gehört eben auch die Ausgabenseite.
Wir haben uns vor den Wahlen in vielen Diskussionen mit Gewerkschaften und Betriebsräten auch mit der Frage beschäftigt, wie es denn mit der Öffnungsklausel aussieht. Auch ich gehöre zu denjenigen, die in Veranstaltungen bei der Steuergewerkschaft gesagt haben, dass Bremen von der Öffnungsklausel keinen Gebrauch machen wird. Im Gespräch war aber eine andere Öffnungsklausel, nämlich das Anliegen einiger Bundesländer, dafür zu sorgen, dass die Länder zu entscheiden haben, wie denn Beamte besoldet werden, und da sagen wir, das wird es mit uns nicht geben. Es kann nicht sein, dass ein
Polizist oder ein verbeamteter Lehrer oder ein Feuerwehrmann in Bremen anders besoldet wird als in Bayern, nur weil dieses andere Land zufällig mehr Geld hat.
Nein, Herr Herderhorst, das wird es nicht, und wenn man sich die Zahlen genau anschaut, dann wird man das auch begreifen!
Wenn wir uns jetzt anschauen, was die anderen Länder seit dem vergangenen Jahr gemacht haben, dann stellen wir fest, dass Bremen mittlerweile das letzte Bundesland ist, das diesen schmerzhaften Einschnitt hier und heute an dieser Stelle vollzieht und vollziehen muss. Wir reihen uns in das Konzert der anderen Länder ein, wir stehen nicht an der Spitze. Wir sind die Letzten, die diese Beschlüsse hier fällen, aber ich denke, wir fällen sie auch mit einem gewissen Augenmaß, und wir haben versucht, dort, wo es geht, auch sozial so gerecht zu sein, wie man es bei Einsparungen überhaupt sein kann.
Ich glaube auch, dass diese Diskussion sich überhaupt nicht dafür eignet, sich zu überbieten, wer noch das Schlimmste verhindert hat, wer dafür gesorgt hat, dass es später in Kraft tritt und dass es überprüft wird. Ich denke, das ist ein Weg, den wir gemeinsam gehen müssen, und die große Koalition hat ihre Rechtfertigung in diesen Zeiten doch vor allen Dingen darin, dass wir auch gemeinsam solche schweren Schritte gehen. Wir lassen es auf jeden Fall nicht zu, dass wir hier aufgeteilt werden in Abgeordnete, die angeblich anständig und ehrlich sind, und andere.
Ich reklamiere für mich und meine Fraktion und für all die Abgeordneten, die diese Schritte heute mit uns gemeinsam gehen, dass wir alle hier versuchen, anständig und ehrlich zu sein, auch in Zeiten, wo wir schwierige Haushalte zu beschließen haben, und dies ist leider ein kleiner, wichtiger und für viele bedeutender Schritt dazu. Ich erwarte, und das sage ich ganz deutlich, dass alle Vertreter der Koalitionsfraktionen diesem Gesetzentwurf hier heute einmütig zustimmen und in erster und zweiter Lesung beschließen werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute soll hier zum Gesetz zur Absenkung der Beamtenbezüge nicht nur die erste Lesung stattfinden, sondern Sie wollen dieses Gesetz auch gleich in zweiter Lesung beschließen. Ich glaube, es wäre der Bedeutung, die dieses Gesetz für die Bremer Beamtinnen und Be
amten hat – das haben wir ja heute Morgen gesehen –, angemessen gewesen, ein normales parlamentarisches Verfahren mit zwei getrennten Lesungen durchzuführen und jetzt nicht einmal eben ein Schnellverfahren zu machen. Natürlich müssen Sie das Gesetz jetzt in zweiter Lesung beschließen, um 2004 kein Urlaubsgeld mehr zahlen zu müssen. Sie hätten das Gesetz bereits im März in die Bürgerschaft einbringen müssen, aber Sie waren wahrscheinlich zu sehr beschäftigt mit Ihrem Gezänk darüber, wer denn am besten Sozialhilfeempfängern noch etwas aus der Tasche leiern kann.
Die Bremer Grünen kritisieren, dass hier zum ersten Mal ein Gesetz beschlossen werden soll, das auf einer Öffnungsklausel beruht. Wir wollen keine unterschiedliche Entwicklung des Beamtenrechts in der Bundesrepublik, wir wollen keinen Wettbewerb zwischen den Ländern oder gar einzelnen Gemeinden in der Bundesrepublik in der Frage der Beamtenbesoldung, denn dieser Wettbewerb fände gleich auf zwei Ebenen statt: Zum einen könnten die reichen Länder versuchen, mit einer hohen Besoldung den anderen Ländern die Besten abzujagen. Ich bin der Überzeugung, dass wir überall, in allen Ländern, in den Gemeinden, gute Beamte brauchen, und ich glaube, gerade auch in den Ländern, die ärmer sind.
Ein anderer, ein noch viel schlimmerer Wettbewerb fände zwischen den Ländern statt, die sich in einer Haushaltsnotlage befinden. Das wären ja tendenziell auch eher mehr als weniger, und dort fände ein Wettbewerb zwischen den Regierungen statt, wer seine Beamten am besten quälen kann, wer die meisten Eigenanstrengungen unternimmt, um seine Finanzen zu konsolidieren.
Gehaltskürzungen sind keine Eigenanstrengungen der Länder, sondern Zumutungen für die Beamten, und da darf es keinen Wettbewerb geben, da darf es keine Gehaltsspirale nach unten geben. Das Problem mit der auf Sonderzahlungen begrenzten Öffnungsklausel ist, dass die Dynamik, die ich gerade versucht habe zu beschreiben, bereits stattgefunden hat. Wenn wir uns für eine Einheitlichkeit der Beamtenbesoldung aussprechen, dann kommen wir nicht daran vorbei, uns die Maßnahmen in den anderen Bundesländern anzuschauen. Alle anderen Länder haben von der Möglichkeit der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht, um bei Beamten zu sparen. Bremen ist in einer Haushaltsnotlage, und wenn wir Geld vom Bund oder den anderen Ländern haben wollen, dann können wir unsere Beamten nicht besser bezahlen, als andere Länder es tun.
Wir müssen den Mechanismus, der mit der begrenzten Öffnungsklausel ins Werk gesetzt worden ist, kritisieren, und zwar deshalb, weil wir eine Ausweitung der Öffnungsklausel verhindern müssen.
Wir können aber nicht ignorieren, dass der Mechanismus seine Wirkung entfaltet hat. Auch eine Bremer Regierung, an der die Grünen beteiligt wären, müsste von der Öffnungsklausel Gebrauch machen. Ich würde mich gern hier hinstellen können und sagen: Wählt Grün, es regnet Manna, alle Probleme wären gelöst! Wir Grünen stehen aber dafür, dass es eine schonungslose Debatte darüber gibt, wie die finanzielle Situation in Bremen ist, wo die politischen Spielräume sind und wie wir sie im Interesse der Menschen in diesem Land nutzen und erweitern können. Dazu gehört dann aber auch, dass wir keine falschen Versprechungen machen.
Die Länder haben unterschiedliche Modelle für die Absenkung des Weihnachtsgeldes entwickelt. Wir hätten eine Lösung besser gefunden, bei der es eine Deckelung des Weihnachtsgeldes bei einem bestimmten Betrag gegeben hätte. Dieser Betrag hätte zwischen 1600 und 1700 Euro gelegen. Wir hätten also gewollt, dass bis zu diesem Betrag das Weihnachtsgeld wie bisher ausgezahlt und darüber hinaus gekappt worden wäre. Dadurch würden Einkommensstärkere noch deutlich stärker herangezogen, während Leute mit geringerem Einkommen nicht so stark oder gar nicht herangezogen würden. Diese Umverteilung wäre noch stärker, als es bei dem Vorschlag der Koalition der Fall ist. Es gibt aber noch einen weiteren wesentlichen Unterschied zwischen unserem Modell und dem, was die große Koalition machen will, und zwar würde sich der Charakter des Gesetzes verändern. Bei unserem Vorschlag ist es so, dass der Charakter des Gesetzes, vorübergehend Beamte vor allem mit höherem Einkommen zur Haushaltssanierung zu belasten, erhalten bleibt. Das Modell der großen Koalition hingegen ist eines, das für die Ewigkeit gemacht ist. Kein Mensch hier im Raum weiß, wie die finanzielle Lage im Jahr 2006 aussehen wird. Genau genommen weiß auch niemand, was 2005 passiert. Wenn aber der Senat in seiner eigenen Finanzplanung davon ausgeht, dass im Jahr 2006 mehr laufende Einnahmen als Ausgaben kommen werden, dann muss neu darüber geredet werden, wie die Zumutungen der Sparpolitik neu verteilt werden. Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich sage nicht, es gibt ab 2006 wieder massiv Kohle für Beamte, sondern es geht darum, eine politische Debatte dann führen zu können. Wir wollen, dass 2006 von der jetzigen Lage ausgegangen wird und nicht vom niedrigeren Betrag von 2005, und Befristung heißt für uns, dass 2006 genau der Zustand wieder hergestellt wird, wie er heute vor der Beschlussfassung besteht. Was die große Koalition ins Gesetz schreiben will, das ist keine Befristung. Im Gesetz steht, dass das Gesetz 2006 überprüft werden soll. Wenn dann kein neues Gesetz beschlossen wird, dann gilt eben der Stand
von 2005 weiter. Auf so eine Vorschrift kann man sich auch ein Ei pellen, aber Rechtsansprüche für Beamtinnen und Beamte erwachsen daraus jedenfalls nicht.
Wir halten es für sinnvoll, die dann im Jahr 2006 bestehende tarifliche Regelung für die Angestellten im öffentlichen Dienst zur Grundlage der Beamtenbesoldung zu machen, und zwar aus ganz prinzipiellen Überlegungen heraus. Es darf keine dauernde Auseinanderentwicklung der Gehälter für Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte geben.
CDU und SPD haben den Weg so gewählt, dass hier erst einmal die Bürgerschaft per Gesetz die Bezahlung der Beamten absenkt und dass dann der Senat versucht, das Gleiche mit den Angestellten zu machen. Dafür braucht die Koalition eine Einigung mit den Gewerkschaften, weil dazu ein Tarifvertrag geschlossen werden muss. Es wird dabei versucht werden zu argumentieren, dass wegen der Gleichheit der Bezahlung dann eben die Gewerkschaften nachgeben müssten. Umgekehrt wird ein Schuh daraus! Wenn der Gesetzgeber einseitig die Beamtengehälter kürzt, dann kann der Senat daraus kein Argument basteln, dass die Gewerkschaften das bei den Angestellten schon mitmachen müssten. Das würde die Tarifautonomie auf den Kopf stellen.
Als geradezu unfreundlicher Akt gegenüber den Gewerkschaften muss es dann auch erscheinen, wenn in dem Haushalt, über den wir vorhin geredet haben, die geplanten Einsparungen bei den Angestelltengehältern als Minderausgabe eingestellt sind. Wollen Sie damit, meine Damen und Herren von der SPD und von der CDU, der Legendenbildung Vorschub leisten? Sie bekommen das Schwarze-PeterSpiel „Wer verkündet, dass ein verfassungskonformer Haushalt im Jahr 2005 nicht möglich ist“ nicht gelöst. Keiner von Ihnen hat bislang den Mut dazu gehabt, sich hier hinzustellen und die Wahrheit zu sagen! Wenn Sie vorhaben sollten, den Gewerkschaften den schwarzen Peter zuzuschieben, und dann sagen wollen, es hänge von den Gewerkschaften ab, ob es einen verfassungskonformen Haushalt gäbe, ist das unseriös, und zwar deshalb, weil Sie eine bloße Möglichkeit eines Tarifabschlusses bereits als feste Größe in Ihre Planungen einbeziehen.
Wir wissen doch alle, dass ein verfassungskonformer Haushalt 2005 nicht an den Gewerkschaften scheitern wird, sondern aus ganz anderen Gründen, nämlich weil Bremen bei der bundesstaatlichen Finanzverteilung zu wenig abbekommt, weil nämlich der Senat nach wie vor auf einen Kanzlerbrief setzt, wo es stattdessen sinnvoll wäre, Bündnispartner zu
finden, die anderen Stadtstaaten, die anderen Großstädte, die ähnliche Probleme haben wie Bremen, und weil der Senat immer noch nicht erkannt hat, dass endlich Schluss sein muss mit dem Geldausgeben. Jede Investition kostet zunächst einmal Zinsen, und die schränken den Spielraum bei laufenden Ausgaben ein. Das Geld, das für Zinsen ausgegeben wird, steht für Gehaltszahlungen nicht mehr zur Verfügung. Wenn die CDU und die SPD jetzt schon die Investitionshaushalte bis 2040 belasten und bis 2014 nur noch wenig Spielräume bestehen, dann heißt das nichts anderes, als kräftig Zinsen zu zahlen.
Wir können leider das Rad der Geschichte nicht rückwärts drehen. Was weg ist, ist weg, aber wir wollen, dass dieser Teil der Sanierungspolitik in einer parlamentarischen Debatte über Gehaltskürzungen vorkommt, bei denen, die für den Staat Dienst leisten. – Vielen Dank!
Es sind noch drei Wortmeldungen, und es gibt Kollegen, die um 13 Uhr Termine haben. Das geht jetzt nicht anders.