Protocol of the Session on March 18, 2004

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Focke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich werde zu den zehn Anträgen inhaltlich jetzt nichts sagen. Herr Wedler hat auch nur zu dem einen etwas gesagt. Ich werde aber im Grundsatz für diese zehn Anträge etwas sagen.

Die fachliche Erörterung hat in den Wirtschaftsförderungsausschüssen stattgefunden, das hat Frau Linnert eben gesagt. Es ist nun einmal so, dass in den Wirtschaftsförderungsausschüssen nicht alle 83 Abgeordneten sitzen. Es gibt viele Mitglieder, die in anderen Deputationen sind, die auch nicht in den Wirtschaftsförderungsausschüssen sitzen und die Unterlagen auch nicht vorher bekommen. Wir sind allerdings der Meinung, dass, wie wir es in der Baudeputation, aber auch in der Umwelt- und der Wissenschaftsdeputation handhaben, man die Unterlagen, die in den Wirtschaftsförderungsausschüssen besprochen werden, auch nachträglich den Deputationen zur Kenntnis geben kann, die damit befasst werden. Ich glaube auch, dass Bürgermeister Perschau sich eben so eingelassen hat, dass es zukünftig so sein wird, dass diejenigen Vorlagen aus den Wirtschaftsförderungsausschüssen zur Kenntnis gegeben werden, die die Wirtschaftsdeputation betreffen, in der Herr Wedler Mitglied ist.

(Abg. Frau K r u s c h e [Bündnis 90/Die Grünen]: Wenn alles entschieden ist!)

Ich glaube, damit ist der Sache auch Genüge getan. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem eigentlich keiner der Vorredner zu dem Sachantrag geredet hat, sondern über die Behandlung dieses Antrags, nehme ich mir jetzt einfach das Recht heraus, dies auch kurz zu tun.

Herr Wedler, Angelegenheiten der Wirtschaftsförderungsausschüsse werden abschließend in diesen Wirtschaftsförderungsausschüssen beraten, fachlich ausgetauscht. Das folgt relativ klar aus der gesetzlichen Grundlage Paragraph 10 Absatz 1 Deputations––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

gesetz. Was Sie hier mit den zehn Anträgen beabsichtigen, ist nichts weiter, als dass diese abschließende Beratung hier im Parlament noch einmal wiederholt werden soll und Sie hier alles erneut diskutieren können. Das heißt, eigentlich wäre der richtige Antrag, den Sie hätten stellen müssen, nicht der, dass Sie etwas über den Buntentorsteinweg wissen wollen, sondern dass Sie die Auflösung der Wirtschaftsförderungsausschüsse beantragen. Darüber kann man nachdenken. Ich halte die Wirtschaftsförderungsausschüsse auch in der jetzigen Struktur für ein durchaus taugliches Instrument der Wirtschaftsförderung, das sicherstellt, dass effektiv, unter Einbeziehung aller Fachkompetenz abschließend geredet wird.

Mir war, als ich Ihre Anträge zunächst gesehen hatte, nicht klar, ob man die Anträge, so wie sie gestellt sind, überhaupt als Anträge nach Paragraph 31 Geschäftsordnung stellen kann oder ob Sie diese Begehren nicht eigentlich als Fragen in der Fragestunde hätten einbringen müssen. Ich denke, das Verfahren ist, was diese Frage angeht, ausgesprochen offen. Ich möchte mich aber demnächst nicht in jeder parlamentarischen Sitzung mit zehn Tagesordnungspunkten der Wirtschaftsförderungsausschüsse beschäftigen.

Soweit ich weiß, ist auch mit Ihnen ein Übereinkommen erzielt worden, so bin ich zumindest informiert worden, dass Sie im Nachhinein alle Unterlagen der Wirtschaftsförderungsausschüsse erhalten und uns dann mit weiteren Tagesordnungspunkten verschonen. Sollte das so sein, denke ich, können wir das in Zukunft auch so handhaben und die Debatte an diesem Punkt abkürzen. Wenn Sie hier aber erklären, dass Sie mit diesem Verfahren nicht einverstanden sind, sondern wir als Bürgerschaft immer die komplette Tagesordnung der Wirtschaftsförderungsausschüsse wiederholen müssen, dann ist es in der Tat die Frage, wie wir dies in Zukunft gesetzlich regeln. Dann wäre ich jedoch für eine strikte Handhabung, und, Frau Linnert, es ist natürlich immer das Recht des Einzelabgeordneten sehr hoch zu halten. Wenn ich mir aber die parlamentarische Besetzung hier im Haus anschaue und leider feststellen muss, dass wir nicht nur Demokraten hier haben, möchte ich die Bühne der Wirtschaftsförderungsausschüsse nicht für populistische Propagandawerke zum Nachteil Bremens öffnen, was wir dann leider hier zu erwarten hätten. – Danke!

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Wedler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zu einigen Punkten, die eben diskutiert wurden, etwas sagen. Übereinkommen mit mir: Es ist soweit richtig, dass im Vorwege

dieser Sitzung mit mir gesprochen wurde. Da ist gerade über das Thema, wie dort künftig vorgegangen werden soll, mit mir diskutiert worden. Es ist aber keine Übereinstimmung dahingehend erfolgt, dass ich mit einer nachträglichen Kenntnisnahme der Unterlagen einverstanden bin, sondern ich muss gerade im Vorhinein wissen, was dort Gegenstand ist, damit ich von meinen Deputationsrechten Gebrauch machen kann. Anders kann es ja gar nicht funktionieren. Wie soll ich im Nachhinein, wenn schon beschlossen worden ist, dann möglicherweise tätig werden? Es heißt ja nicht, dass ich zu allen Punkten etwas sage, aber es kann ja durchaus sein.

Beim letzten Mal hatten wir ja ein wichtiges Bremerhavener Thema potentiell auf der Tagesordnung, das Auswandererhaus, das ist dann ja heruntergenommen worden. Es hätte mich natürlich interessiert, was darin an Information ist und was da an Beschlüssen gefasst werden soll. Es muss dann möglich sein, im Vorwege rechtzeitig vorher die Information zu bekommen, damit ich mich dann damit beschäftigen kann und gegebenenfalls von meinen Deputationsrechten Gebrauch machen kann. Auf der Basis wäre ich einverstanden, wenn wir dort ein Einverständnis erzielen könnten.

Ich habe mit keiner Silbe verlangt, dass die Wirtschaftsförderungsausschüsse aufgelöst werden sollen. Das ist auch gar nicht Gegenstand dieser Debatte. Es geht hier darum, meine Deputationsrechte wirksam werden zu lassen, nicht um die Frage, Wirtschaftsförderungsausschuss ja oder nein. Ich weiß, dass es solche Überlegungen gibt. Wenn sie eingebracht werden würden, würde ich denen auch folgen, da ich dies auch ähnlich sehe. Wie gesagt, dies ist momentan nicht Gegenstand der Debatte. Gegenstand der Debatte sind die Deputationsrechte, die ich habe, und meine rechtzeitige Mitwirkungsmöglichkeit. – Vielen Dank!

Also, wenn ich es richtig verstehe, Herr Kollege Wedler, sind Sie damit einverstanden, wenn Sie als Mitglied der Deputation für Wirtschaft die Informationen bekommen, die dann auch in den Wirtschaftsförderungsausschüssen behandelt werden, denn es werden ja in den Wirtschaftsförderungsausschüssen auch nicht nur Themen der Wirtschaftsdeputation behandelt, sondern auch in der gesamten Breite des Spektrums, das wir behandeln. Das, was in der Wirtschaftsdeputation ist, interessiert Sie. Das ist doch eine Frage der Absprache, und deswegen müssen wir doch hier nicht das gesamte Plenum eines Landtages heute Vormittag damit beschäftigen. Ich würde deswegen vorschlagen, dass wir das hier noch einmal intern regeln, so dass wir dann mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung finden.

Ihre Anträge liegen jetzt vor. Ich gehe davon aus, Herr Kollege Wedler, dass zu den weiteren Anträgen, die Sie eingebracht haben, eine Aussprache nicht

mehr stattfindet, aber ich glaube, formal muss ich jetzt wohl über die Anträge abstimmen lassen. Ich habe sie aufgerufen, also müssen sie jetzt auch abgestimmt werden.

(Abg. K a s t e n d i e k [CDU]: Er kann sie auch zurückziehen!)

Zur Geschäftsordnung, Herr Wedler!

Ich kann ja diese Anträge, nachdem die Debatte eben geführt worden ist, durchaus zurücknehmen, so dass wir uns die Abstimmung ersparen können. Mir kommt es auf die Sache an.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Sehr schön! Also sind die Anträge, die ich gerade aufgerufen habe, von dem Abgeordneten Wedler, FDP, zurückgezogen worden.

Bericht des Vorstands gemäß § 40 in Verbindung mit § 24 Bremisches Abgeordnetengesetz zur Höhe der Fraktionszuschüsse

Mitteilung des Vorstands der Bremischen Bürgerschaft vom 2. März 2004 (Drucksache 16/170)

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Wedler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zum Bericht des Vorstands und zu dem abverlangten Beschlussvorschlag eine persönliche Erklärung abgeben. Sie wissen, dass ich genau zu diesem Thema, nämlich zu den Fraktionszuschüssen, eine Klage beim Staatsgerichtshof eingereicht habe, weil ich der Meinung bin, in meinem Status als Abgeordneter, der keiner Fraktion angehört, verletzt zu werden.

Auslöser für mich waren die Beschlüsse im Haushalts- und Finanzausschuss Anfang September 2003, wodurch die Erhöhung und weitere Zahlung von Fraktionszuschüssen ermöglicht und zusätzlich noch der personell geschrumpften CDU-Fraktion eine Sonderzahlung in Höhe von knapp 40 000 Euro zugebilligt wurden. Dagegen hatte ich damals, wie Sie wissen, nicht nur im Haushalts- und Finanzausschuss, sondern auch hier im Plenum opponiert. Meine Anträge wurden damals abgelehnt.

Sie wissen, dass das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2002 ein grundlegendes Urteil gefällt hat, nach dem alle Abgeordneten in Statusfragen formal gleich zu behandeln sind, damit keine Abhängigkeiten und Hierarchien über das für die Arbeitsfähigkeit des Par

laments unabdingbare Maß hinaus entstehen. Das hat auch Bedeutung für uns hier in Bremen und betrifft nach meinem Dafürhalten unter anderem das gesamte Konzept der Fraktionsfinanzierung, so wie es hier im Bericht des Vorstands dargestellt wird. Ob dieses Konzept rechtlich haltbar ist oder ob für unsere bremische Situation und Verfahrensweise in diesem Bereich Differenzierungen notwendig sind, sollte der Staatsgerichtshof entscheiden. Deshalb meine Klage!

Dem Gebot der Transparenz entsprechend kann es nicht ausreichen, wie es in der Vergangenheit wohl stets praktiziert wurde, dass der Bürgerschaftsvorstand einen Vorschlag erarbeitet, der dann nur noch haushaltsmäßig durch Beschlussfassungen im entsprechenden Ausschuss umgesetzt wird, und später wird der Bürgerschaft dann berichtet. Entweder erfolgt eine Regelung unmittelbar durch Gesetz, oder es gibt dazu einen ausdrücklichen Parlamentsbeschluss, so wie er heute hier angestrebt wird. Unter Transparenzgesichtspunkten wäre jedoch nach meiner Auffassung ein Gesetz besser, das die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts und eine eventuelle Entscheidung unseres Staatsgerichtshofs berücksichtigt, zum Beispiel unser Abgeordnetengesetz.

Der Bericht des Vorstands ist auch nicht vollständig, so fehlt zum Beispiel das Thema Zahlung von Fraktionszulagen durch die Fraktionen selbst aus den ihnen insgesamt gewährten Fraktionsmitteln. Gerade dieser Punkt, den man auch als Umwegfinanzierung der verbotenen direkten Finanzierung solcher Funktionen aus Haushaltsmitteln bezeichnen kann, ist besonders heikel und umstritten, wie Sie den kürzlich entschiedenen beziehungsweise nicht entschiedenen Staatsgerichtshofsverfahren entnehmen konnten. Die Zahlung der so genannten Funktionszulagen erscheint lediglich in den regelmäßigen Rechnungsberichten der Fraktionen, dabei muss man aber sehen, dass dort lediglich das Faktum berichtet wird, aber mehr auch nicht.

Nicht erwähnt wird auch die Tatsache, dass der Haushalts- und Finanzausschuss Anfang September 2003 der CDU-Fraktion eine Ausgleichszahlung zugebilligt hat, die dann, wie ich der Presse entnommen habe, im Dezember zurückgezahlt oder auf deren Auszahlung verzichtet wurde, das ist mir nicht so ganz klar. Dieser Punkt hätte im Bericht zusammen mit einer Begründung für die Nichtinanspruchnahme dieser Mittel zumindest erwähnt werden sollen. Das wäre für uns alle hier immerhin erhellend gewesen.

Wenn man sich den Paragraphen 40 unseres Abgeordnetengesetzes einmal näher anschaut, muss man feststellen, dass dort nur von Fraktionen die Rede ist. Gruppen oder Einzelabgeordnete gibt es nicht, obwohl diese doch die gleichen Notwendigkeiten wie Fraktionen haben, gerade auch dann,

wenn sie auf einem eigenen Wahlvorschlag direkt in das Parlament gewählt worden sind. Das Zweite, was auffällt, ist, dass es für den Bereich der Fraktionszuschüsse und der weiteren Geldzuwendungen, die nach Paragraph 40 Absatz 2 des Abgeordnetengesetzes gewährt werden können, keine externe Begutachtung gibt. Für die Abgeordnetenentschädigung gibt es eine Kommission, die regelmäßig berichtet und Vorschläge macht, für den Bereich der Fraktionsfinanzierung gibt es dies nicht. Das ist, wie ich finde, ein großer Mangel in diesem Bereich. Ich glaube, dass der Paragraph 40 unseres Abgeordnetengesetzes dringend überarbeitet werden muss und dass dabei dann auch die von mir angestrebte Entscheidung des Staatsgerichtshofs in der Sache eine große Bedeutung hat. Den Bericht des Vorstands nehme ich zwar zur Kenntnis, ich werde dem Beschlussvorschlag jedoch nicht zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Fraktionen haben als ständige Gliederungen der Parlamente eine wichtige Aufgabe im Verfassungsgefüge demokratischer Staaten. Im Rahmen ihrer Aufgaben steuern und erleichtern sie die parlamentarische Arbeit und wirken in der Willensbildung des Parlamentes mit. Um diese verfassungsgerichtlich anerkannten Aufgaben sachgerecht erfüllen zu können, stehen ihnen auf Bundesund auch auf Landesebene selbstverständlich öffentliche Zuschüsse zur Verfügung. Die im Bericht des Bürgerschaftsvorstands erwähnte Steigerung der Fraktionszuschüsse liegt mit 1,5 Prozent jährlich unter der allgemeinen Teuerungsrate. Die aktuelle Befassung des Rechnungshofs hat zu keinerlei Beanstandungen der monatlichen Geldleistungen an Fraktionen geführt. Ich bin neu im Parlament, trotzdem muss ich bemerken, dass wir in den acht Monaten dieser Legislaturperiode jetzt zum dritten Mal über Fraktionszuschüsse diskutieren. Wenn ich das hochrechne, wird uns dieses Thema bis zum Ende der Legislaturperiode noch 14 Mal beglücken. Um dies abzukürzen, Herr Wedler – Ihre Haltung in allen Ehren –, würde ich es Ihnen einfach anraten, es mit Cato dem Älteren zu halten und einfach jede Ihrer Reden mit dem Satz abzuschließen: Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Fraktionszuschüsse abzuschaffen sind.

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Kastendiek.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht,

was die Rede von Herrn Wedler mit einer persönlichen Erklärung zu tun gehabt hat, denn es war ein Debattenbeitrag, und ich hoffe, dass das im Protokoll auch entsprechend so vermerkt wird, denn wir müssen uns auch selbst ernst nehmen und unserer Geschäftsordnung ansatzweise folgen. Ich finde, auch an der Stelle, Herr Wedler, gehört so ein bisschen Ehrlichkeit dazu.

Wir haben, Herr Tschöpe hat es gesagt, hier schon mehrmals über die Fraktionszuschüsse gesprochen. Sie vermengen hier mehrere Probleme miteinander, Herr Wedler. Das von Ihnen zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts behandelt ausschließlich die Organisation, die Zahlung von Zuschüssen im Thüringer Parlament, nicht mehr und nicht weniger. Wenn Sie jetzt hier den Eindruck vermitteln, als würde mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Handlungsnotwendigkeit für alle anderen Parlamente geschaffen, versuchen Sie bewusst, die Öffentlichkeit in die Irre zu führen. Ihr Versuch an der Stelle auch vor dem Staatsgerichtshof ist nach meiner Auffassung durchsichtig. Ich gehe davon aus, dass er auch entsprechend bewertet wird.

Abschließend möchte ich noch eines erwähnen, falls Sie die Zeitung doch nicht gelesen haben. Wir haben es öffentlich erklärt, Herr Wedler, deswegen tun Sie hier nicht so, als würden Geheimnisse bei den Fraktionen bestehen, warum wir unsere 40 000 Euro zurückgezahlt haben. Der Grund war, dass wir sparsam gehandelt haben und am Ende des Jahres festgestellt haben, dass wir die 40 000 Euro nicht in Anspruch nehmen müssen und sie natürlich auch automatisch zurückgezahlt haben. Also, Herr Wedler, weil Sie keine Zeitung gelesen haben, das noch zu Ihrer Information! Hören Sie bitte auf, die Öffentlichkeit bewusst in die Irre zu führen! – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte es kurz machen. Herr Wedler, Ihr Ansinnen ist an Scheinheiligkeit durch nichts mehr zu überbieten. Tatsache ist, und dagegen habe ich namens der Deutschen Volksunion schon in etlichen Redebeiträgen hart und rigoros gekämpft, Tatsache ist, dass die Fraktionsgelder viel zu hoch sind und überhöht sind. Das steht hier außer Frage, und dagegen habe ich immer namens der Deutschen Volksunion gekämpft, das ist ganz klar. Nur, die Scheinheiligkeit ist ja bei Ihnen, Herr Wedler, ich habe das Gefühl, dass Sie als Einzelabgeordneter noch mehr Geld haben möchten, als Sie jetzt schon bekommen. Das Gefühl werde ich nicht los. Dagegen verwahrt sich die DVU vehement. Wir lehnen Ihr Ansinnen, wahrscheinlich

als Einzelabgeordneter noch mehr Geld auf Kosten der Bevölkerung erhalten zu wollen, rigoros ab!

(Zuruf von der CDU: Waschmaschine!)