Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Aussetzung des Tagesordnungspunktes drei, Jugendstrafvollzug Blockland, des Tagesordnungspunktes vier, Gesundheitlichen Verbraucherschutz durch zuverlässige Lebensmittelkontrolle gewährleisten, des Tagesordnungspunktes fünf, Ambulante medizinische Versorgung nach Entlassung aus Akutkliniken, des Tagesordnungspunktes acht, Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Lande Bremen, des Tagesordnungspunktes neun, Privatisierung öffentlicher Aufgaben auf dem Prüfstand, und des Tagesordnungspunktes 16, Wahl der Mitglieder der Bundesversammlung.
Des Weiteren wurden Absprachen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 14 und 15, Personalcontrolling Band III und Bericht und Antrag des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau, der Tagesordnungspunkte 18 bis 20, Siebter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, Gesetz zum Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, des Tagesordnungspunktes 21 und des Petitionsberichts außerhalb der Tagesordnung, hier handelt es sich um die Petitionsberichte Nummer 10 und 11, und der Punkte außerhalb der Tagesordnung, die sich mit dem 25. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, der Stellungnahme des Senats dazu und dem Bericht und Antrag des Rechtsausschusses befassen.
Hinsichtlich der Abwicklung der Tagesordnung der Bürgerschaft (Landtag) wurde vereinbart, dass heute zu Beginn der Nachmittagssitzung die Tagesordnungspunkte 22, Vierten Spiegel für Lkw verpflichtend einführen, und 24, Aufnahme der Küstenautobahn in den Bundesverkehrswegeplan, aufgerufen werden.
Nachträglich wurde interfraktionell vereinbart, dass zu den Tagesordnungspunkten 18 bis 20, die sich mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag befassen, lediglich der Berichterstatter das Wort erhält und im Übrigen auf eine Debatte verzichtet wird und
dass über den Antrag außerhalb der Tagesordnung, Bremische Verwaltung für Europa fit machen, lediglich eine kurze Debatte stattfinden soll.
Darüber hinaus wurde zusätzlich vereinbart, die Tagesordnungspunkte 14 und 15, Personalcontrolling Band III und Bericht des Ausschusses dazu, für diese Sitzung auszusetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? – Das ist der Fall.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte einen Geschäftsordnungsantrag stellen. Auf der heutigen Sitzung steht unter Tagesordnungspunkt elf die erste Lesung des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes und des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes mit Debatte und verlängerter Redezeit an, so der Vorschlag zum Sitzungsverlauf. Der Senat hat in seiner Vorlage um dringliche Beratung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung in der FebruarSitzung der Bürgerschaft gebeten.
Ich finde, dass ein Gesetzesvorhaben, das so tief in die Schulstruktur und damit in das Erziehungsrecht der Eltern eingreift, nicht nur verlängert debattiert werden sollte, sondern eine normale und seriöse Behandlung hier im Parlament verdient hat. Normal und seriös wäre es, wenn die erste Lesung des Gesetzesvorhabens zwecks Durchführung einer Anhörung wichtiger Verbände und Institutionen sowie eventuell der Wissenschaft unterbrochen würde und die Ergebnisse der Anhörung für die Gesetzesberatung aufbereitet würden. Danach könnte dann die normale Gesetzesberatung weitergeführt werden.
Der ungeheure Zeitdruck, der von der Koalition entfaltet wird, ist nach meiner Auffassung nicht nur inakzeptabel, sondern einem solchen Gesetzesvorhaben auch nicht zuträglich.
Ich stelle deshalb den Antrag zur Geschäftsordnung: „Die Bremische Bürgerschaft möge beschließen: Die erste Lesung des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes und des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes wird für die Durchführung einer Anhörung nach Eintritt in die erste Lesung unterbrochen. Die zweite Lesung des Gesetzesvorhabens erfolgt nach der Anhörung und der Auswertung ihrer Ergebnisse frühestens in der März-Sitzung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag).“ – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Bremische Schulgesetz ist seit der Sommerpause, Kollege Wedler, in zahlreichen Runden intensiv diskutiert worden, durch alle Fraktionen und Gruppierungen des Parlaments hindurch. Ich bin der Auffassung, dass es richtig und wichtig ist, dem Wunsch des Senats zu folgen und hier heute, um auch eine Planungssicherheit zu haben, in erster und zweiter Lesung zu entscheiden. Es stehen Aufnahmeverordnungen et cetera an, und die müssen eine rechtlich gesicherte Grundlage haben. Von daher beantrage ich, die erste und zweite Lesung heute hier durchzuführen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir hatten eigentlich in den interfraktionellen Vereinbarungen nur die erste Lesung besprochen. Deshalb hätten wir normalerweise diese Geschäftsordnungsdebatte im Zusammenhang mit dem Schulgesetz führen müssen. Es ist also nicht Gegenstand der interfraktionellen Vereinbarung gewesen, das in erster und zweiter Lesung zu machen, aber nun ist es so! Ich will für die Grünen sagen, dass wir auch der Meinung sind, dass man die zweite Lesung des Schulgesetzes nicht durchführen sollte. Es ist ganz offensichtlich, wenn man die Presse verfolgt, wenn man mit Eltern redet, wenn man in die Beiräte geht und wenn man sich im Stadtteil bewegt, dass es sehr viele ungeklärte Probleme und Fragen gibt. Sie tun sich selbst keinen Gefallen damit, wenn Sie dieses Gesetz hier in dieser Eile durchpauken.
Man kann in Deutschland im Moment viele Erfahrungen mit Gesetzen machen, die in großem Tempo, vor dem Hintergrund welchen Druckes auch immer, durchgesetzt werden und bei denen man sich nicht ausreichend Zeit nimmt, alle Folgen zu bedenken. Sie tun hier dasselbe. Sie versuchen hier, Gesetze, die nicht endgültig durchgerechnet sind – die finanziellen Folgen werden enorm sein – und die mit heißer Nadel gestrickt sind, die großen Widerstand in der Bevölkerung und bei den Betroffenen auslösen, im Handstreich durch das Parlament zu bringen.
Sie haben Angst, Angst davor, dass in Ihren eigenen Reihen noch mehr Menschen sehen, dass auf dem, was Sie da mit diesem Schulgesetz tun, kein Segen ruht. Sie haben auch Angst davor, dass sich in der Öffentlichkeit noch mehr Menschen mit dem ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Doch, Frau Hövelmann, Sie wissen ganz genau, dass das so ist! Das ist der Grund, warum Sie hier in erster und zweiter Lesung das Gesetz durchsetzen wollen. Wir können Sie nicht daran hindern, aber ich sage noch einmal: Es ist vom Gesetzgeber so vorgesehen, dass man die erste und die zweite Lesung in aller Regel auseinander nimmt, ganz besonders bei komplexen Gesetzesvorhaben, damit Bedenkpausen möglich sind, damit man auch auf Bürgerinnen und Bürger hören kann, wie Sie sich das ja auch selbst zum Programm machen, damit das alles möglich ist. Das wollen Sie nicht, weil Sie Angst haben, dass Ihnen die Sache ins Rutschen kommt.
Die reine Koalitionsdisziplin bewegt Sie dazu, dieses Gesetz hier in erster und zweiter Lesung so zu beschließen. Ich bin ziemlich sicher, dass Ihnen das noch viel, viel mehr Probleme bereiten wird, als Sie sie hätten, wenn Sie jetzt innehalten und sich überlegen würden, ob Sie nicht auf ein paar Argumente, die jetzt öffentlich kommen, doch hören würden. Es wäre im Interesse des Bildungswesens in Bremen, wenn Sie das zulassen würden. Deshalb werden wir die erste Lesung mitmachen und sind vehement dagegen, die zweite Lesung hier durchzuführen.
Nach der Geschäftsordnung ist der Antrag gestellt worden, die Beratung nach der ersten Lesung zu unterbrechen. Ich darf Ihnen, weil Ihnen der Antrag des Abgeordneten Wedler, FDP, schriftlich nicht vorliegt, das hier noch einmal zur Kenntnis geben.
Er bittet darum, die Bremische Bürgerschaft (Land- tag) möge beschließen: „Die erste Lesung des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes und des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes wird für die Durchführung einer Anhörung nach Eintritt in die erste Lesung unterbrochen. Die zweite Lesung des Gesetzesvorhabens erfolgt nach der Anhörung und der Auswertung ihrer Ergebnisse frühestens in der März-Sitzung der Bremischen Bürgerschaft (Land- tag).“ Das ist der Antrag des Abgeordneten Wedler zur Geschäftsordnung.
Bevor wir nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Ihnen davon Kenntnis geben, dass heute, am Dienstag, dem 24. Februar, um 12 Uhr, eine Reihe von Persönlichkeiten im Kaminsaal des Rathauses eine Bremer Erklärung zur Unterstützung der Kulturhauptstadtbewerbung unterzeichnen wird. Dies geht auf eine Initiative der Bremer Ehrenbürger zurück. Aus Anlass der Unterzeichnung werden Herr Bürgermeister Dr. Scherf, Herr Bürgermeister Perschau und Herr Bernd Hockemeyer sprechen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben mir hat das Projekt Kulturhauptstadt Bremen auch die kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen zu diesem Akt hier im Kaminsaal eingeladen. Ich bitte Sie also, Verständnis zu haben, dass diejenigen, die ich gerade genannt habe, dann auch an diesem Akt teilnehmen werden. Ich denke, ich spreche im Namen aller, wenn ich sage, dass das Parlament, damit alle Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft, der Kulturhauptstadtbewerbung alles erdenklich Gute wünscht.
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen zehn frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die Anfrage Nummer acht wurde inzwischen zurückgezogen.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Zulassungsbeschränkungen – Regionaler Numerus clausus –“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Jäger, Kastendiek und Fraktion der CDU.
In welchen Studienfächern an den Hochschulen im Land Bremen gilt bislang ein regionaler Numerus clausus?
Inwieweit unterstützt der Senat die Forderung nach weiteren Zulassungsbeschränkungen zum Wintersemester 2004/2005, um eine adäquate Lehre zu gewährleisten?
Wie beurteilt der Senat die steigende Anzahl von Studienbewerbern im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, und welche Auswirkungen haben diese auf den Lehrbetrieb und die Prüfungen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Die Deputation für Wissenschaft beschließt jährlich Zulassungsbeschränkungen für Studiengänge, bei denen ersichtlich die Nachfrage die vorhandenen Kapazitäten übersteigt oder bei neuen Studiengängen ein geordneter Aufbau des Studiengangs zu gewährleisten ist. Die folgenden Zahlen über beschränkte Studiengänge basieren auf der Zulassungszahlenverordnung für das Studienjahr 2003/2004 vom 29. April 2003, veröffentlicht im Bremischen Gesetzblatt Seite 210.
Danach sind an der Universität Bremen von 84 Studiengängen 32, an der Hochschule Bremen von 45 Studiengängen 35, an der Hochschule Bremerhaven von zwölf Studiengängen drei und an der Hochschule für Künste von neun vorhandenen Studiengängen alle beschränkt worden. In diesen Zahlen sind auch die Studiengänge Psychologie, Biologie und Betriebswirtschaftslehre der Universität enthalten, die einer überregionalen Beschränkung unterliegen.