Zu der Arbeitsgruppe zur Vorbildfunktion der öffentlichen Hand! Gibt es dazu schon eine Konkretisierung des Arbeitsauftrags und einen Zeitplan, bis wann die Arbeiten abgeschlossen sein sollen?
die wir haben, ist klar, dass wir im Endeffekt sagen, in welcher Funktion, in welchen Bereichen wir in der öffentlichen Hand tatsächlich eine Vorbildfunktion erfüllen können und wo wir das dann mit entsprechenden Punkten, mit entsprechenden Schritten auch sicherstellen können. Ich glaube, dass wir diese Diskussion irgendwann im Sommer insgesamt zum Abschluss bringen sollten, damit wir zu Beginn der zweiten Jahreshälfte, falls wir noch politische Beschlüsse hier fällen müssen, diese auch gegebenenfalls umsetzen können.
Eine letzte! Können Sie mir noch die fachlichen und rechtlichen Gründe erläutern, weswegen das Ressort dann doch wieder den Schutz in Huchting, sage ich jetzt verkürzt, aufgehoben hat?
Ich glaube, das würde fast einem juristischen Seminar entsprechen, Herr Dr. Schuster. Vielleicht können wir das einmal unter vier Augen machen, dann könnte ich Ihnen noch einiges dazu sagen. Ich will das einmal vielleicht in zwei Sätzen versuchen zu erklären, weil das wirklich nicht so ganz einfach ist.
Um eine entsprechende Handlung, die hier vorgenommen wurde, die einstweilige Sicherstellung nach Paragraph 25 Bremisches Naturschutzgesetz, verwaltungsgerichtsmäßig entsprechend untermauern zu können, braucht man ein gewisses Faktenund Datenmaterial, um dann auch die Position vor Verwaltungsgerichten durchzusetzen. Der Eigentümer des Grundstücks hatte sehr kurzfristig das Verwaltungsgericht anrufen wollen und eine entsprechende Klage vorbereitet. Nach einer ausführlichen Prüfung am 7. Januar 2004 in meinem Hause ist man wohl zu der Überzeugung gekommen, dass die Daten, über die man verfügt, nicht ausreichen, um dies entsprechend vor Verwaltungsgerichten als Einschätzung halten zu können. Vor diesem Hintergrund hat man sich dann entschlossen, da man es gerichtlich vermutlich nicht durchhalten kann, das mit Bescheid vom 8. Januar 2004 wieder aufzuheben.
Das ist jetzt das, was man mir aufgeschrieben hat. Ich habe mich vorbereitet. Ich habe mich in Südafrika nicht ausführlich damit beschäftigt, wenn ich das zugeben darf, sondern erst im Nachhinein, Herr Dr. Schuster. Aber so, wie man mir das aufgeschrieben hat, kam der Antrag irgendwann im Laufe des 6. Januar 2004, sowohl vom Beirat als auch vom NABU. Dann konnte man am 6. Januar 2004 nachmittags oder am 7. Januar morgens nicht anders, damit vielleicht dann nicht noch Fakten geschaffen werden.
Es blieb also nichts als diese Sicherstellung übrig, damit man dann den folgenden Tag auch nutzen konnte, um es rechtlich zu prüfen. Das ist dann gemacht worden, und man ist zu der Auffassung gekommen, dass das rechtlich nicht haltbar ist. Insofern finde ich es in Ordnung, auch wenn es in der Öffentlichkeit sicherlich einen merkwürdigen Eindruck macht, am 6. Januar das eine zu machen und es am 8. Januar wieder aufzuheben.
Kann ich jetzt den Abgeordneten fragen, ob er eine weitere Zusatzfrage hat? – Bitte, Herr Dr. Schuster!
Ich rufe auf die neunte und damit letzte Anfrage der Fragestunde, sie befasst sich mit dem Thema „Realisierungsstand der ,Erlebniswelt Auswanderung’“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Hoch, Frau Dr. Trüpel, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt der Senat, über Investitionszuschüsse für die „Erlebniswelt Auswanderung“ zu entscheiden?
Zweitens: Welche wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Bremerhavener Projekt sieht der Senat durch den Realisierungsvorsprung, den sich das Hamburger Auswanderer-Museum im Laufe der letzten zwei Jahre verschaffen konnte?
Drittens: Welche Haushaltsmittel hat der Senat für die zügige Realisierung der „Erlebniswelt Auswanderung“ bereitgestellt?
Zu Frage eins: Der Senat wird über die Realisierung des Projektes „Deutsches Auswandererhaus Bremerhaven“ erst auf Basis einer abgestimmten Vorlage entscheiden. Diese Abstimmung erfolgt zurzeit auf Arbeitsebene. Unter anderem sind die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu klären.
Zu Frage zwei: Das Projekt „BallinStadt“ auf der Veddel in Hamburg soll in einer ersten Ausbaustufe bis zum Sommer 2006 realisiert werden. Das Projekt „Deutsches Auswandererhaus Bremerhaven“ hingegen könnte früher realisiert werden.
Das Attraktions- und Ausstellungskonzept für das „Deutsche Auswandererhaus Bremerhaven“ hat unter der fachlichen Begleitung eines international hochkarätig besetzten Kuratoriums einen Detaillierungsgrad erreicht, der wesentlich weiter ist als in Hamburg.
Zu Frage drei: Der Senat hat bisher noch keine Haushaltsmittel für das „Deutsche Auswandererhaus Bremerhaven“ bereitgestellt.
Sehen Sie es als realistisch an, dass im Februar in den Wirtschaftsförderungsausschüssen eine Vorlage eingebracht wird, die dieses Endprojekt entscheidungsfähig macht?
Wir haben die Absicht, am 19. Februar in den Wirtschaftsförderungsausschüssen darüber zu beschließen.
Wenn ich die Debatten in den letzten Jahren verfolge, sehen Sie doch immer noch dieses Projekt als förderungsfähig an. Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie alles dafür tun würden, um dieses Projekt voranzubringen?
Wir arbeiten es auf, Frau Abgeordnete. Ich denke, dass der Haushaltsgesetzgeber selbst darüber entscheiden wird, ob das Projekt kommt, insofern richten Sie die Frage vielleicht auch an das eigene Haus, denn der Senat kann die Entscheidung nur vorbereiten, entschieden wird es in den Wirtschaftsförderungsausschüssen.
Es ist ja schon seit Jahren klar, dass dieses Projekt eigentlich vorangebracht werden sollte. Es ist die Frage, warum in den Haushaltsaufstellungen dafür kein Geld bereitgestellt wurde.
Ich glaube, da gibt es ganz erheblich unterschiedliche Gründe. Es hat früher einmal die Voraussetzung gegeben, eine Finan
zierung über Ziel-zwei-Förderung zu machen. Dieser Rahmen ist weggefallen, so dass wir es über Ziel zwei nicht finanzieren können, und daraus ergeben sich andere Finanzierungsmöglichkeiten. Ich denke aber, dass wir dies, und da sind wir in der Abstimmung, bis zum 19. Februar so weit geklärt haben, dass die Wirtschaftsförderungsausschüsse dann auch darüber entscheiden können.
Stimmen Sie mir zu, dass es üblich ist, dass wir die Investitionen in globalen Haushaltsstellen haben und erst dann, wenn wir parlamentarische Beschlüsse fassen nach entsprechenden Vorlagen, eine Aufteilung auf Haushaltsstellen vornehmen, so dass der Hinweis, ich glaube, Frau Dr. Mathes war es, dass es keine extra Haushaltsstelle dafür gibt, überhaupt nichts darüber aussagt, ob dieses Projekt gewollt ist oder nicht gewollt ist?
Für die Aktuelle Stunde ist von den Abgeordneten Rohmeyer, Kastendiek und Fraktion der CDU, den Abgeordneten Frau Hövelmann, Böhrnsen und Fraktion der SPD folgendes Thema beantragt worden: