Protocol of the Session on January 29, 2004

Zu Frage eins: Nach Erkenntnissen des Senats werden die Stammdaten aus den Rinderpässen der zur Schlachtung vorgesehenen Tiere in der Regel durch einen Scanner in das ADV-System des Schlachthofbetriebes übernommen. In einzelnen Fällen ist diese elektronische Erfassung nicht möglich und muss durch eine manuelle Eingabe erfolgen. Hierbei ist es zu Eingabefehlern gekommen, die in acht Fällen gleich

0,016 Prozent der 48 708 Rinderschlachtungen in dem Prüfzeitraum dazu geführt haben, dass diese Schlachtrinder irrtümlich den jüngeren, nicht testpflichtigen Tieren zugeordnet worden sind.

Zu Frage zwei: Der Senat hat veranlasst, dass eine Optimierung der Verfahrensweise bei den Schlachthofbetrieben vorgenommen wird, um die Kontrolle durch den Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutzund Veterinärsdienst, Abkürzung LMTVet, zu erleichtern. Außerdem wurden die Kontrollmaßnahmen des LMTVet bezüglich der vom Schlachthofpersonal manuell in das ADV-System des Schlachthofbetriebes eingegebenen Tierstammdaten intensiviert.

Parallel hierzu unterstützt der Senat alle Möglichkeiten einer automatischen elektronischen Plausibilitätsprüfung, insbesondere in Bezug auf die BSETest-Ergebniseingaben in die HIT-Datenbank in München, um alle vorgeschriebenen BSE-Untersuchungen lückenlos sicherzustellen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, kann man nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen davon ausgehen, dass es sich bei diesen genannten Fällen nicht um so genannte Schwarzschlachtungen handelt?

Bitte, Frau Senatorin!

Nach unserem Erkenntnisstand kann man davon ausgehen, dass es sich bei diesen Fällen um einen Fehler bei der Dateneingabe handelt. Es wurde versehentlich eingegeben, dass das Rinder sind, die aufgrund ihres Alters nicht getestet werden müssen. Das war ein schlichtes Versehen bei der Dateneingabe, und wir haben ja ausgeführt, dass dieses Verfahren der Dateneingabe optimiert werden soll. Durch Doppelkontrollen und Plausibilitätsüberprüfungen soll noch stärker überprüft werden, dass die Daten so ausgewertet werden, dass sie hundertprozentig zuverlässig sind. Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass die Bundesrepublik bisher das einzige Mitgliedsland der EU ist, das eine solche Rinderdatenbank überhaupt hat.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf das Abstimmungsverhalten zur Legehennenverordnung. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Crueger, Frau Dr. Mathes, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Crueger!

Wir fragen den Senat:

Mit welcher Begründung hat das Bundesland Bremen in der Bundesratssitzung am 28. November 2003 einem Antrag der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen zugestimmt, nach dem das bereits beschlossene definitive Verbot der Käfighaltung von Hühnern wieder aufgehoben und geringfügig vergrößerte, so genannte ausgestaltete Käfige bis auf weiteres erlaubt werden sollen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Bürgermeister Perschau.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Durch die Formulierung der Frage wird der Eindruck hervorgerufen, dass durch den Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen das 2001 beschlossene definitive Verbot der Käfighaltung von Hühnern wieder aufgehoben und der so genannte ausgestaltete Käfig erlaubt werden dürfe.

Diese Interpretationen bedürfen einer Konkretisierung: Mit diesem Antrag verknüpft MecklenburgVorpommern das Datum des Ausstiegs aus der – herkömmlichen – Käfighaltung von Legehennen mit dem Erlass einer Rechtsverordnung nach Paragraph 13 a Tierschutzgesetz zur Einrichtung von „Prüfverfahren für serienmäßig hergestellte Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen“. Für die Landwirtschaft sind diese „Prüfverfahren“, durch die Fehlinvestitionen zum Beispiel bei Stallbauten vermieden werden sollen, von großer Bedeutung.

Wenn die Bundesregierung diese von ihr selbst seit mehreren Jahren vorgesehene Rechtsverordnung nach Paragraph 13 a Tierschutzgesetz jetzt bald auf den Weg bringt, kann sie gleichzeitig den von ihr angestrebten – aus Sicht des Tierschutzes zu begrüßenden – Termin zum Ausstieg aus der Käfighaltung zum 31. Juni 2006 durchaus einhalten. Wenn diese Verordnung jedoch nicht bald vorgelegt wird, käme der Ausstieg aus der herkömmlichen Käfighaltung wie in allen anderen EU-Mitgliedstaaten spätestens zum 31. Dezember 2011.

Es geht also um die Frage, ob wir Druck machen, dass der Bund die Rechtsvoraussetzungen nach dem Tierschutzgesetz dafür herstellt, dass wir das Datum 2006 erreichen, oder ob wir zwangsläufig durch den Nichterlass einer solchen Verordnung wie in den anderen Ländern erst im Jahr 2011 zu dieser Regelung rechtswirksam kommen.

In der Bundesratssitzung am 28. November 2003 hat Bremen zu Anträgen, die Verschlechterungen des Tierschutzstandards zum Ziel hatten, ablehnend reagiert oder sich enthalten. Nur dem – eher moderaten – Antrag von Mecklenburg-Vorpommern und

Niedersachsen, der mit der Fragestellung nun auch die Bundesregierung mit der Forderung nach den Prüfverfahren nach Paragraph 13 a Tierschutzgesetz in die Pflicht nimmt, hat Bremen vor dem Hintergrund der Konkurrenzsituation in den anderen Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern zugestimmt.

Das Land Bremen hat sich für den Antrag ausgesprochen, weil dieser Prüfverfahren auch für die verschiedenen Haltungssysteme der Hühner vorsieht. Damit wird sichergestellt, dass anhand unabhängiger wissenschaftlicher Untersuchungen festgestellt wird, welche Haltungssysteme aus Sicht des Verbraucherschutzes, des Tierschutzes und der Wirtschaftlichkeit besonders geeignet sind.

Dem Aspekt des Verbraucherschutzes, die Verbraucherinnen und Verbraucher mit hygienisch einwandfreien Produkten zu versorgen, sollte höchste Priorität eingeräumt werden. Um dem Tierschutz gerecht zu werden, haben sich alle Bundesländer dafür ausgesprochen, dass die bisherige Käfighaltung aufgehoben wird. Das Land Bremen hat sich mehrfach diesem Ansinnen angeschlossen.

Da in allen EU-Mitgliedstaaten jedoch der ausgestaltete Käfig gemäß der oben angeführten EURichtlinie zugelassen ist, muss aus Sicht der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden, dass durch den Ausschluss dieser Haltungsform in Deutschland ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für die hiesigen Eierproduzenten eintreten wird, wenn nach den Bedingungen der EU-Richtlinie billiger produzierte Eier aus anderen Mitgliedstaaten hier verkehrsfähig sind.

Mittelfristig würde es zur Aufgabe von Betrieben oder zur Abwanderung von Legehennenhaltern in andere Mitgliedstaaten kommen. Betroffen wäre dann aber auch die Zulieferindustrie für Stalleinrichtungen und die Futtermittelwirtschaft, die bekanntlich auch in Bremen eine große Rolle spielt.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Bürgermeister, verstehe ich Sie also richtig, dass die Argumentation des Senats im Wesentlichen darauf baut, dass auf der einen Seite versucht wurde, auf die Bundesregierung Druck auszuüben, die bisherigen Käfige bis spätestens 2007 tatsächlich von der rechtlichen Rahmengebung her abzuschaffen, und auf der anderen Seite die ausgestalteten Käfige aus Sicht des Senats als eine wirtschaftliche Option gesehen werden, auf die man auf keinen Fall verzichten kann?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Sie kommen mit einer Frage, die ich vielfältig beantwortet habe, und ich kann es gern noch einmal tun! Das Problem besteht darin, dass die Bundesregierung dieses Tierschutz

gesetz 1999 erlassen hat und die Verordnung nach Paragraph 13 a nach wie vor aussteht. Die beiden Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, deren Regierungsmehrheiten sehr unterschiedlich sind, die aber hier im norddeutschen Raum liegen und diese Dinge natürlich sehr genau zu prüfen haben, erwarten, dass irgendwann diese Verordnung erlassen wird. Wenn sie erlassen wird, dann gibt es eine klare Rechtsvoraussetzung. Wenn sie nicht erlassen wird, dann wird die Rechtsumsetzung erst im Jahr 2011 endgültig rechtswirksam. Das ist der eigentliche Punkt, um den es geht. Ich glaube, dass die Mehrzahl der Länder sehr engagiert dafür eintritt, dass gemäß Paragraph 13 a Tierschutzgesetz diese Verordnung nun endlich erlassen wird. Ich gehe davon aus, dass der Bund das auch tut.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Bürgermeister, ist Ihnen bewusst, dass Frau Bundesministerin Künast nicht gewillt ist, diesen Bundesratsbeschluss, dieses Gesetz zu unterschreiben, weil sie die Position vertritt, dass quasi durch die Hintertür – das war ja im Zusammenhang mit einer Novellierung der Schweinehaltungsordnung – der frühere Beschluss des Bundesrats aufgehoben wird und dass auch beispielsweise die Länder Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen oder auch das Saarland bewusst diesem Beschluss nicht zugestimmt haben?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Herr Abgeordneter, ich will mich nicht mit der höheren Weisheit einer Bundesministerin befassen, weil es zu nichts führt. Der Bundesrat hat beschlossen, und ob die Bundesministerin das Gesetz unterschreibt oder nicht, das muss sie selbst entscheiden. Die Rechtskraft liegt nicht allein an ihrer Unterschrift.

Es ist so, dass ich unser Abstimmungsverhalten begründet habe, der Bundesrat hat entschieden, und das Übrige müssen andere Gremien entscheiden. Ich möchte mich im Moment nicht an der Rechtsauslegung beteiligen, weil ich glaube, dass das zu nichts führt.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Bürgermeister, ist Ihre Position Konsens im Gesamtsenat, also wurde die Entscheidung, das Abstimmungsverhalten im Bundesrat vorher im Gesamtsenat abgestimmt?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Wir pflegen solche Dinge immer im Gesamtsenat abzustimmen. Die Mitglieder, die das Stimmrecht im Bundesrat wahrnehmen, haben im Regelfall ein klares Mandat des Senats.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Kollege!

Herr Bürgermeister, der Senat hat im Bundesrat zugestimmt und damit auch ein Prüfverfahren auf den Weg gebracht, das vor allem auch den Tierschutz beinhaltet. Haben Sie dem auch zugestimmt, weil in den Pilotprojekten die Todesraten in der Bodenhaltung wesentlich höher sind als in den ausgestalteten Käfigen?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Können Sie das noch einmal wiederholen? Ich habe das jetzt inhaltlich nicht verstanden.

Bitte, Herr Imhoff!

Sie haben ja zugestimmt, weil in dem Prüfverfahren der Tierschutz auch einen Hauptaspekt ausmacht. Haben Sie dem auch vor dem Hintergrund zugestimmt, weil die Todesraten der Hühner in den Bodenhaltungssystemen wesentlich höher sind als in den Versuchsobjekten der ausgestalteten Käfige?

Bitte, Herr Bürgermeister!

Dies geht aus einer Untersuchung der niedersächsischen Landesregierung hervor, die dazu ein wissenschaftliches Institut beauftragt hat. Da gibt es Widerspruch von anderen Instituten. Deshalb möchte ich mich eigentlich auf dieses Eis der unterschiedlichen Gutachter nicht begeben. Ich habe diese Zählungen nicht selbst machen können. Es gibt zwei verschiedene Gutachten, das, was Sie zitieren, und ein weiteres, das das bestreitet. Diesen Krieg der Gutachter haben wir gelegentlich. Ich kann ihn leider nicht entwirren, weil ich das nicht selbst als Person oder über meine eigene Behörde nachprüfen kann. Es ist aber völlig richtig, es gibt ein solches Gutachten, das dies belegt, und es scheint auch so zu sein, als sei es so.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Kann es auch sein, dass Sie im Bundesrat zugestimmt haben, weil ein interfraktioneller Beschluss der Bürgerschaft aus dem Jahr 2001, also auch mit der Zustimmung der Grünen,

besagt, dass Sie sich auch weiterhin für ausgestaltete Käfige einsetzen sollen?

Bitte, Herr Bürgermeister!