Protocol of the Session on January 29, 2004

Ich sage Ihnen aber, die Projekte, die wir im Augenblick am Laufen haben mit Bertelsmann, Bosch und anderen, laufen auf einer völlig anderen Qualitätsstufe, und mit denen kann ich mich viel leichter identifizieren als mit diesem für mich zunächst noch unausgereiften Bonussystem. Aber, wie gesagt, ich stehe dem nicht völlig ablehnend gegenüber. Warten wir ab, bis es am Laufen ist, und dann prüfen wir, ob es sinnvoll ist, dort mit einzusteigen!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Ich bedanke mich bei Herrn Senator Lemke.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Augenärztlicher Notfalldienst in Bremerhaven“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Tuczek, Kastendiek und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Tuczek!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Inwieweit ist dem Senat bekannt, dass der Augenärztliche Notfalldienst in Bremerhaven seit 1. Januar 2004 eingestellt wurde?

Zweitens: Inwieweit ist diese Maßnahme nach Ansicht des Senats mit dem Sicherstellungsauftrag durch die Kassenärztliche Vereinigung vereinbar?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Der Augenärztliche Notfalldienst Bremerhaven wurde zum 1. Juli 2003 in den allgemeinen Ärztlichen Notfalldienst integriert. Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen hat den Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales zeitnah von dieser Maßnahme unterrichtet.

Zu zwei: Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Ärztliche Notfalldienst in einen allgemeinen und in fachärztliche Notfalldienste untergliedert wird, entscheidet jede Kassenärztliche Vereinigung nach dem vorhandenen Bedarf und den ihr zur Verfügung stehenden Kapazitäten. Die Integration des

Augenärztlichen Notfalldienstes in den allgemeinen Ärztlichen Notfalldienst ist daher nach Ansicht des Senats mit dem Sicherstellungsauftrag vereinbar und hat nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen bisher nicht zu Versorgungsproblemen geführt. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, es ist nicht richtig, dass es nicht zu Versorgungsproblemen gekommen ist. Zumindest zwei Fälle wurden über die „Nordsee-Zeitung“ bekannt gemacht, so auch mir. Es wäre aus meiner Sicht natürlich auch wünschenswert gewesen, dass die Deputation davon in Kenntnis gesetzt worden wäre, wenn Sie davon schon seit dem 1. Juli Bescheid gewusst haben. Gibt es eigentlich in Bremen noch einen Augenärztlichen Notfalldienst?

Bitte, Frau Senatorin!

Nein, in Bremen ist der Augenärztliche Notfalldienst ebenfalls in den Allgemeinen eingegliedert worden, und zwar schon am 1. Januar 2003. Auch in Bremen liegen uns keine Kenntnisse darüber vor, dass es zu Problemen kommt, und ich muss noch einmal betonen, dass es ausschließlich in der Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer liegt. Der Hintergrund ist darin zu sehen, dass die Kapazitäten, also die Ärzte, die den Notfalldienst machen müssen, nicht mehr im ausreichenden Maße zur Verfügung stehen, um einen eigenständigen Augenärztlichen Notfalldienst zu gewährleisten.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, es gibt in Bremerhaven laut Auskunft von Dr. Krönke, was ich auch über die „Nordsee-Zeitung“ erfahren habe, neun Augenärzte. Glauben Sie nicht, dass das möglich wäre oder sogar notwendig ist, dass man in Bremerhaven einen Augenärztlichen Notfalldienst aufrechterhalten kann und sogar muss, auch im Hinblick darauf, dass wir kein Krankenhaus haben, an dem eine Augenklinik vorhanden ist? Wo sollen denn die Leute hingehen? Die rasen hier durch die Gegend, fahren ins Krankenhaus, werden dort abgewiesen, wissen nicht, was sie machen sollen, und Augenunfälle müssen oftmals zeitnah behandelt werden, um nicht das Augenlicht zu gefährden.

Bitte, Frau Senatorin!

Nach den Informationen, die uns von der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegen, ist es in Bremerhaven so, dass natürlich zunächst der

behandelnde Augenarzt aufgesucht wird, dann wie beschrieben der Ärztliche Notfalldienst, und in bestimmten Fällen ist es auch möglich, dass das SanktJoseph-Hospital aufgesucht werden kann. Wir haben uns in Bremerhaven auch bei der Kassenärztlichen Vereinigung erkundigt. Dort ist uns noch einmal versichert worden, dass es keine Versorgungsprobleme gibt.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, Sie haben nicht gewusst, dass gerade vom Sankt-JosephHospital eine Patientin abgewiesen worden ist, weil ihr gesagt wurde, es sei nur eine Belegklinik. Ich denke, Sie hätten doch ohne weiteres, da Sie ja die Aufsicht über die Kassenärztliche Vereinigung haben, sozusagen dieser Auflösung widersprechen können, oder sehe ich das falsch?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich möchte das noch einmal ganz klar stellen! Die rechtliche Situation ist eindeutig. Das ist ausschließlich die Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigung und der Landesärztekammer. Da gibt es auch bundeseinheitliche Empfehlungen, die von der Kassenärztlichen Vereinigung beachtet worden sind, und ich sehe überhaupt keine Möglichkeiten, dort einzuschreiten.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Was bedeutet denn die Aufsicht über die Kassenärztliche Vereinigung anlässlich solcher Maßnahmen? Wie kann denn Ihr Haus darauf reagieren? Eigentlich kann man doch erwarten, dass Sie in Verhandlung treten, dass zumindest eine Rufbereitschaft in Bremerhaven organisiert wird. Wir haben einen Hafenbetrieb, da wird am Wochenende gearbeitet, da passieren Unfälle, und die Leute können nicht behandelt werden! So etwas kann doch nicht in Ordnung sein, so etwas gibt es doch überhaupt nicht! Wir wollen in Bremerhaven einen Krankenhausneubau haben, da sollen Gesundheitspraxen saniert werden – –.

Ihre Frage ist, glaube ich, angekommen!

Dann ist man nicht imstande, sozusagen eine Notfallversorgung für Augenverletzungen zu installieren, da müssen Sie doch tätig werden! Was machen Sie denn in dem Bereich?

Bitte, Frau Senatorin!

Ich kann es nur noch einmal wiederholen, liebe Frau Abgeordnete. Wir haben überprüft, ob der Sicherstellungsauftrag gewährleistet ist. Das ist der Fall. Es gibt ja einen Notfalldienst, es ist ja nicht so, dass es keinen gibt! Es gibt keine Verpflichtung dazu, dass für jede Sparte der medizinischen Versorgung ein eigener Notfalldienst eingerichtet werden muss, wenn die Kapazitäten nicht da sind. Sie haben das gerade selbst beschrieben, wie wenig Augenärzte es in Bremerhaven gibt, die nicht im Einzelfall verpflichtet werden können, Notfalldienst zu machen, aus Altersgründen, aus gesundheitlichen Gründen, aus bestimmten anderen Gründen. Das ist alles in dieser bundeseinheitlichen Vorgabe geregelt, und wenn das alles beachtet und eingehalten ist, dann frage ich Sie: Wo sehen Sie denn da Handlungsmöglichkeiten, auch in Ihrer Funktion als Deputierte? Ich sage Ihnen ganz klar, wir haben das zu akzeptieren, es gibt keinen Grund, hier einzuschreiten, und nach dem, was wir an Informationen zusammengetragen haben, gibt es auch keine Versorgungsprobleme.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, wir haben in Bremerhaven neun Augenärzte, davon sind viele älter, so dass sie sozusagen eine Befreiung bekommen haben, an der Notfallversorgung teilzunehmen. Wenn sie nicht mehr imstande sind, eine Notfallversorgung mit zu organisieren, dann, denke ich, sollten sie ihre Kassenzulassung zurückgeben, und dann sollte man jungen Ärzten eine Kassenzulassung geben, damit eben nicht solch ein Versorgungsnotstand in Bremerhaven vorhanden ist.

Bitte, Frau Senatorin!

Wir haben das Ihnen bekannte Prinzip der Selbstverwaltung. Das kann man nun gut finden oder nicht, aber gerade die CDU hat bei der jetzt auf den Weg gebrachten Gesundheitsreform massiv dafür gekämpft, dass die Selbstverwaltung auch in Zukunft ganz klare Funktionen haben wird. Dann müssen wir uns auch gemeinsam damit abfinden, dass es Aufgabe der Selbstverwaltung ist, auch dafür zu sorgen, dass die Ärzte, die sich dort niederlassen wollen, von der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung verwaltet werden und nicht von uns! Das ist Aufgabe der Selbstverwaltung, so ist nun einmal unser System!

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin, ich ahne, dass Sie noch eine weitere Zusatzfrage haben, aber ich würde den Vorschlag machen, dass man das vielleicht noch einmal in der Gesundheitsdeputation ausführlich beredet. – Bitte, Frau Kollegin!

Ich akzeptiere, dass wir das noch einmal in der Gesundheitsdeputation besprechen, aber ich würde doch die Senatorin bitten, noch einmal Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung aufzunehmen und wirklich zu überprüfen, ob man da nicht Veränderungen erreichen kann.

Nun zum Sicherstellungsauftrag! Natürlich wollen wir, dass der bei der Kassenärztlichen Vereinigung bleibt, weil wir die freie Arztwahl wollen, das ist doch völlig klar! Wir wollen nicht, dass die Kassen mit den Ärzten in Verhandlungen eintreten, und dann muss der Patient zu dem Arzt gehen, den gerade die Krankenkasse empfiehlt. Deswegen sind wir ja dafür, dass das bei der Kassenärztlichen Vereinigung bleibt. Aber wenn da Missstände auftreten, dann, denke ich einmal, ist das Ihre Aufgabe als Aufsichtsbehörde, dafür zu sorgen, dass eine vernünftige Versorgung in Bremerhaven existiert.

(Beifall bei der CDU)

Bitte, Frau Senatorin!

Es sind aber keine Missstände aufgetreten!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft BSE-Kontrollen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Brumma, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Brumma!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Umstände haben nach Erkenntnis des Senats dazu geführt, dass im Land Bremen Schlachtrinder, die älter als zwei Jahre waren, vereinzelt nicht auf BSE untersucht worden sind?

Zweitens: Mit welchen Maßnahmen gedenkt der Senat zukünftig sicherzustellen, dass alle vorgeschriebenen BSE-Kontrollen lückenlos erfolgen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Nach Erkenntnissen des Senats werden die Stammdaten aus den Rinderpässen der zur Schlachtung vorgesehenen Tiere in der Regel durch einen Scanner in das ADV-System des Schlachthofbetriebes übernommen. In einzelnen Fällen ist diese elektronische Erfassung nicht möglich und muss durch eine manuelle Eingabe erfolgen. Hierbei ist es zu Eingabefehlern gekommen, die in acht Fällen gleich