Vorbemerkung: Ich glaube, der Abgeordnete Teiser missbraucht die Fragestunde zu persönlichen Erklärungen!
Herr Staatsrat, Sie haben im Hinblick auf die kommunale Zuständigkeit Bremerhavens eine Beantwortung dieser Frage abgelehnt. Ich lasse das einmal dahingestellt! Ich frage Sie aber, ob der Senat in seiner Eigenschaft als Rechtsaufsicht, Kommunalaufsicht für die Stadtgemeinde Bremerhaven an den Magistrat der Stadtgemeinde Bremerhaven in dieser Angelegenheit Fragen gestellt hat.
Der Senat hat sich über die Hintergründe Ihrer Frage selbstverständlich klug gemacht, und dies in Befragung des Magistrats der Stadt Bremerhaven. Er ist also über diesen Vorgang informiert und hat keinen Anlass gesehen, in irgendeiner Weise tätig zu werden.
Ja, eine letzte Frage! Herr Staatsrat, es trifft also zu, dass der Senat sich zwar über die in unserer Frage gestellten Vorgänge kundig gemacht hat, sich aber weigert, seine Kenntnisse darüber dieser Bürgerschaft mitzuteilen?
Herr Abgeordneter Mützelburg, so ist es nicht! Der Senat weigert sich nicht, sondern der Senat verweist auf die Zuständigkeit der Seestadt Bremerhaven und des Magistrats der Stadt Bremerhaven!
Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Lehrerbedarf an den Berufsschulen im Lande Bremen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Brumma, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie hoch ist in den kommenden fünf Jahren der Einstellungsbedarf von Lehrkräften an den beruflichen Schulen im Lande Bremen?
Zweitens: Mit welchen konkreten und kurzfristigen Maßnahmen will der Senat der gestiegenen Nachfrage von Lehrkräften an den Berufsschulen im Lande Bremen begegnen?
Zu eins: Der Einstellungsbedarf von Lehrkräften für die beruflichen Schulen des Landes Bremen lässt sich gegenwärtig unter dem Vorbehalt weitergehender Bedarfs- und Bestandsanalysen und der noch ausstehenden Entscheidung des Senats über den Einstellungskorridor im Lehrerbereich mit zirka 190 Vollzeitstellen für die sechs Jahre bis 2005 einschätzen.
Zu zwei: Vordringliches Ziel ist es, im Rahmen des vom Senat genehmigten Einstellungskorridors und des Personalkostenbudgets der kommenden Jahre, Lehrerstellen im beruflichen Bereich mit kompetenten Bewerberinnen und Bewerbern besetzen zu können. Dazu werden die Einstellungskonditionen für Stellen an beruflichen Schulen so weit angehoben, dass Bremen im Wettbewerb mit den übrigen Bundesländern um die Gewinnung von Lehrernachwuchs konkurrenzfähig wird. Stellenausschreibungen für Berufsschullehrer beinhalten daher zukünftig auch die Möglichkeit der Verbeamtung mit voller Stelle.
Zu drei: Zur langfristigen Sicherung des Lehrernachwuchses für berufliche Schulen muss sichergestellt werden, dass eine hinreichende Zahl an Studienplätzen an den Universitäten angeboten und auch besetzt werden kann.
Dazu sollen einerseits die Studienangebote an den Ausbildungsstandorten der einzelnen Länder — auch an der Universität Bremen — in ihrem Bestand gesichert und im Einzelfall ausgebaut werden. Andererseits soll gezielt für das Studium beruflicher Fachrichtungen geworben werden, auch mit der derzeit guten und gegenüber der Wirtschaft konkurrenzfähigen Beschäfigungsperspektive im Anschluss an das Studium.
Zurzeit laufen Abstimmungsgespräche in der Kultusministerkonferenz und zwischen den norddeutschen Ländern über ein länderübergreifend koordiniertes Studienangebot in den beruflichen Fachrichtungen. Grundlage dafür ist ein Gutachten des In
stituts für Technik und Bildung an der Universität Bremen. Ziel ist es, durch eine Modernisierung der Ausbildung und durch eine verstärkte Information der Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufen eine bedarfsangemessene Zahl von Studentinnen und Studenten für das berufliche Lehramt zu gewinnen.
Wenn Sie sagen, Sie wollen aus den gymnasialen Oberstufen Leute für das Studium gewinnen, lautet meine Frage: Wird es Maßnahmen geben, um geeignete Praktiker mit Hochschulabschluss unter Umständen in den Schuldienst hineinzuholen, weil ja einfach absehbar ist, dass wir nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber haben, wenn wir uns die Studentenzahlen von heute anschauen?
Es soll ja Menschen geben, die im Berufsleben stehen, die einen Hochschulabschluss haben. Die Frage ist, weil wir nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber aus den Hochschulen haben, ob geplant ist, sich durch Programme an diese Zielgruppe zu wenden.
Es wird sicher einer der Punkte sein, Herr Zachau, der in der KMK jetzt auch beraten werden wird, ob es eine der Möglichkeiten ist, die wir gemeinsam machen wollen. Wichtig ist aus unserer Sicht dabei, dass, wenn wir eine solche Maßnahme machen, dann die betreffenden Personen nicht nur in Bremen, sondern auch an anderen Stellen eingestellt werden können. Das heißt, dass die Mobilität dieses Personenkreises dann auch gesichert ist.
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die zwölfte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Pachtzahlungen für die Nutzung bremischer Grundstücke und Immobilien“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Pohlmann, Böhrnsen und Fraktion der SPD. Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!
Wir fragen den Senat: Erstens: Für welche staatlichen beziehungsweise kommunalen Liegenschaften werden Pachtzahlungen in welcher Höhe erhoben?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Das Thema ist sehr komplex. Unter anderen müssen die grundstücksverwaltenden Gesellschaften, die Gesellschaft für Bremer Immobilien mbH, die Bremische Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH, die BIG, Bremer Gewerbeflächen-Gesellschaft mbH, die BIS, Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung, und zwei Fachressorts beteiligt werden. Die sachgerechte Aufarbeitung ist wegen der angeforderten umfangreichen Detailangaben unter Beachtung des Datenschutzes für Einzelpachtverhältnisse bis zu dieser Bürgerschaftssitzung nicht möglich.
Herr Bürgermeister, ich bedanke mich erst einmal für den Versuch einer umfassenden Antwort. Ich hoffe, entsprechend Ihrer Aussage, dass es dann auch unter Einsatz moderner Bürotechnologien schnellstens erarbeitet wird, weil wir es auf der Grundlage dieser Antwortstellung Ihrerseits in die weitere parlamentarische Arbeit einfließen lassen werden. Ich glaube, dass es auch ein wichtiger Bereich ist, was Fragen der Einnahmen und Fragen der weiteren Politik betrifft. Also, meine Frage ist, ob wir das schnellstens bekommen, damit wir darüber informiert werden.
Herr Abgeordneter, es ist nicht ganz so einfach, wie Sie sich das vorstellen. Es handelt sich um mehrere tausend Einzelangaben, die hier vorzulesen allein das Datenschutzrecht verbietet. Ich kann über Einzelpachtverhältnisse aus datenschutzrechtlichen Gründen hier öffentlich keine Aussagen machen. Wir arbeiten das Thema aber insgesamt auf, und ich stelle dann anheim, dass jeder das bei uns in der Behörde einsehen kann, der das einsehen möchte, aber eine öffentliche Erörterung von Einzelpachtverhältnissen ist datenschutzrechtlich nicht zulässig.
Die dreizehnte Anfrage trägt die Überschrift „Warnung der Gesundheitsbehörde vor zwei Fleischprodukten aus Frankreich“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Dreyer, Eckhoff und Fraktion der CDU.