Protocol of the Session on November 29, 2001

Es ist ja nicht immer so, dass Gesetzentwürfe beraten werden, wenn gleichzeitig uniformierte Beamte demonstrieren. Das beeinflusst uns weder in die eine noch in die andere Richtung, weil da ein legitimes Recht wahrgenommen wird. Es ist auch das Recht der Gewerkschaften, zu jedem Vorgang deutlich ihre Meinung zu sagen. Es gibt allerdings eine Diskrepanz zwischen der Freundlichkeit der demonstrierenden Beamten und dem Inhalt des Textes, den die Gewerkschaft verteilt hat. Ich möchte doch gern den einen oder anderen Satz daraus zur Diskussion stellen.

Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten, da heißt es: „Es ist deutlich geworden, dass diese Regelung eher als finanzpolitische Maßnahme missbraucht wurde und nicht dem Willen des Bundesgesetzgebers folgt, neue Arbeitsplätze zu schaffen.“ Wer solche Gesetze unter finanzpolitischen Gesichtspunkten sieht, missbraucht sie also, wer sie unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten sieht, missbraucht sie nicht, sondern glorifiziert sie, hält sie hoch ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

und macht das, was eigentlich immer erforderlich ist. Der Hintergedanke der Bundesregierung, über diesen Umweg Arbeitsplätze zu schaffen, muss ja nicht letztendlich der Weisheit letzter Schluss sein.

Das alles wäre aber nicht so tragisch, wenn nicht noch da stehen würde: „So kann man mit uns nicht umgehen.“ Das ist eine klare Aussage, die ist akzeptiert. Jetzt kommt es: „Gerade die Sicherheitsdienste wie Polizei, Feuerwehr und Justiz sind diejenigen, die ihren Kopf für die Verfehlungen der Politik hinzuhalten haben.“

Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen ganz offen, das ist, gelinde gesagt, eine Unverschämtheit! Ich kenne keinen Feuerwehrmann, der seinen Kopf dafür hinhalten muss, dass es Verfehlungen in der Politik gibt, außer ein Abgeordneter steckt ein Haus an, sonst gibt es das nicht. Das heißt, das ist infam, das weise ich auch zurück! Insofern ist dieses Argument unakzeptabel.

Kommen wir zur Sache selbst! Natürlich muss es in der heutigen Zeit, unter den heutigen wirtschaftlichen Gegebenheiten bei Beobachtung des Arbeitsmarktes und der Entwicklung der Finanzen jedem Dienstherrn möglich sein, seine Personalsteuerung möglichst engmaschig vorzunehmen. Der Bund ist noch in einer guten Situation, was die Finanzlage in diesem Bereich betrifft. Die Versorgungslasten, die in der Zukunft auf uns zukommen, tragen hauptsächlich die Gemeinden, dann die Länder und nur zu einem geringeren Teil der Bund.

Deswegen haben auch andere Bundesländer die Altersteilzeit erst gar nicht übernommen oder sehen diese nicht als Rechtsanspruch vor. Als Rechtsanspruch gibt es das nur beim Bund, aus nachvollziehbaren Gründen, in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Nun kann man ja nicht behaupten, dass alle anderen Bundesländer, die das gar nicht eingeführt haben oder nicht als Rechtsanspruch, nun völlig verkehrt liegen. Man muss sich ja überlegen, warum sie das gemacht haben. Sie haben es gemacht, weil es eine solche Steuerungsmöglichkeit geben muss.

Wenn dann das Argument kommt, bevor möglicherweise aus Gründen, die der Dienstherr so sieht, einzelne Bereiche herausgenommen werden, hätte man doch lieber nichts machen sollen, sage ich Ihnen, diesem Argument kann ich nicht folgen, weil Dienstrecht logischerweise eigentlich eine Gleichbehandlung beinhaltet, aber es gibt sie natürlich nicht bis zum allerletzten Punkt. Es gibt immer Unterschiede auch bei den Beamten. So gibt es zum Beispiel den Unterschied, dass die einen wegen der besonderen Belastung eine besondere Altergrenze haben. Sie dürfen mit 60 Jahren gehen, weil man sagt, der Dienst ist hart und anspruchsvoll.

Es gibt bestimmte Beamte, für die es nur noch zwei Laufbahngruppen gibt, gehobenen und höheren Dienst. Die absolute Gleichbehandlung wäre ja, wenn

wir das für die gesamte Verwaltung einführen würden, insbesondere die Kollegen der Feuerwehr würden sich darüber freuen, wenn wir es möglicherweise auch bei Zeitsoldaten einführen und sagen würden, unter A 9 gibt es da keine Laufbahn. Das hätte allerdings das Problem zur Folge, dass wir bei der Bundeswehr nur noch Offiziere hätten und bei der Feuerwehr nur noch leitende Feuerwehrbeamte.

(Abg. M ü t z e l b u r g [Bündnis 90/Die Grünen]: Das hat aber nichts mit diesem Problem zu tun!)

Das heißt, dass die Behauptung, Herr Mützelburg, die Sie aufstellen, hier würde ein gravierender Verstoß gegen die Gleichbehandlungsgrundsätze vorliegen, insofern fehl geht, weil es die absolute Gleichbehandlung im Dienstrecht gar nicht geben kann, weil zwischen Professoren und normalen Verwaltungsbeamten, Lehrern, Feuerwehrleuten und Polizisten in ihrer Dienstausübung, ihren Anforderungen und ihrer Ausbildung immer Unterschiede vorhanden sind, die auch im Dienstrecht beachtet werden müssen.

Wir halten diesen Gesetzentwurf, den der Senat vorgelegt hat, heute nicht für abschließend beschlussfähig. Deshalb haben wir ja gesagt, wir machen heute nur die erste Lesung. Wir werden diese erste Lesung heute aber auch beschließen. Dann haben diejenigen, die meinen, dass es Argumente gibt, die bisher vielleicht noch nicht vorgebracht sind und dafür sprechen, hier noch etwas zu ändern, die Gelegenheit, sie innerhalb der nächsten 14 Tage an den entsprechenden und geeigneten Stellen vorzubringen. Wir als CDU stehen dazu, dies ist die erste Lesung. Wir werden die zweite Lesung in 14 Tagen durchführen und dieses Gesetz dann, wie vom Senat vorgelegt, verabschieden. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächste erhält das Wort die Abgeordnete Frau Wiedemeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Teiser, es fiel in Teilen wirklich schwer, Ihnen zuzuhören. Ich glaube, die CDU wäre besser beraten gewesen, wenn sich der Kollege Herderhorst, der zugleich auch Mitglied des Haushaltsausschusses ist, hier geäußert hätte. Gerade die letzten Aussagen spiegeln, glaube ich, eine Arroganz, die wir uns als Parlamentarier hier nicht erlauben sollten, wider.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. T e i s e r [CDU]: Die Wahrheit kann ich ja wohl noch sagen!) ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft. (A) (C)

Es gibt nicht ohne Grund bei Landesgesetzen die Regelung, eine erste und eine zweite Lesung durchzuführen. Die Art und Weise, wie Sie es vorgetragen haben, und dabei bleibe ich, war arrogant. Wir machen eine getrennte erste und zweite Lesung doch vor allen Dingen deshalb, weil wir wissen, dass es eben nicht eine ganz einfache Sache ist, die man einmal eben im Vorbeigehen hier beschließt, sondern dass es darum geht, hier auch abzuwägen, was wir zu tun haben.

(Abg. T e i s e r [CDU]: Herr Böhrnsen, entweder Sie bremsen sie, oder ich sage die Wahrheit!)

Herr Teiser, ich schließe nicht aus – –.

(Abg. T e i s e r [CDU]: Sie wollten doch gestern unbedingt die zweite Lesung!)

Wir wollten überhaupt nicht die zweite Lesung. Das ist absoluter Quatsch!

(Widerspruch bei der CDU – Zurufe von der SPD)

Ich verwehre mich jetzt für die SPD gegen das, was Sie hier behaupten!

(Abg. T e i s e r [CDU]: Ja, das machen Sie einmal!)

Alle Parlamentarier sind gestern dann überrascht worden, dass diese Vorlage hier auf der Tagesordnung stand. Auch für den Sprechzettel des Bürgerschaftspräsidenten sind nicht wir Parlamentarier zuständig. Wir haben das Problem erkannt und uns gemeinsam darauf verständigt, dass wir die zweite Lesung in unserer nächsten Sitzung durchführen werden.

(Beifall bei der SPD)

Natürlich wird die Zeit dazwischen für Beratungen genutzt. Ich schließe allerdings nicht aus – der Zeitungsartikel heute nennt ja auch schon die Auffassung unseres Vorsitzenden –, dass wir das Gesetz in dieser Form, in der es heute vorliegt, auch in der nächsten Sitzung beraten werden. Wir werden aber natürlich die gesetzlichen Vorschriften einhalten, und dazwischen liegt eine Zeit, die wir nutzen können.

(Abg. T e i s e r [CDU]: Habe ich das be- stritten? Jeder kann bestätigen – –!)

Aber wie Sie es gesagt haben!

(Abg. T e i s e r [CDU]: Ich kann ja für meine Stimmlage nichts!)

Sie haben despektierlich gesagt, dann könnte doch jeder, der meint, etwas dazu zu sagen zu haben, die Zeit nutzen. Darum geht es hier doch nicht, sondern es geht um die ordentliche Abarbeitung und Verabschiedung wichtiger Gesetze!

(Beifall bei der SPD)

Hier geht es nämlich um Beschäftigte, die dahinter stehen. Wir stehen hinter den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes hier in Bremen. Es ist nicht einfach, hier zu stehen und dieses Gesetz zu begründen.

Es ist, das ist schon angeklungen, mit dem, das jetzt vorliegt, Schlimmeres verhindert worden, das muss man an erster Stelle sagen. Ich glaube, dass es maßgeblich auch unsere Fachpolitiker waren, die mit dafür gesorgt haben, hier zu sagen, so geht das nicht. Wenn wir im gesamten öffentlichen Dienst Altersteilzeit wollen, dann können wir nicht hingehen und sagen, wir nehmen aber bestimmte Leute einfach heraus. Das funktioniert nicht. Mit diesem Gesetzentwurf, so wie er jetzt vorliegt, wird der zarte Versuch unternommen, das zu korrigieren.

Es können sich jetzt durchaus Chancen ergeben, dass man zum Beispiel über Altersteilzeitkorridore nachdenkt. Wir wissen aber auch alle um die besondere Situation im Bereich Inneres. Der Arbeitsmarkt für Polizisten ist eben nicht so wie ein anderer. Es stellt sich nicht die Alternative, dass, wenn einige aus dem Dienst ausscheiden, wir die nächsten von der Straße holen. Es gibt lange Ausbildungszeiten. Wir haben sie ja verändert, das war von allen gewollt. Wir sind dem jetzt auch in der Zukunftsplanung gerecht geworden, indem wir jetzt mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen, weil wir sehen, dass es zukünftig Defizite gibt.

Ich finde aber, man kann durchaus darüber nachdenken, ob es nicht möglich sein kann, hier auch planbare Größen für Altersteilzeit anzusetzen. Es muss für alle planbar und zuverlässig sein, für die Beschäftigten, aber auch für die Ressorts. Es macht es auch nicht einfacher, wenn man erlebt, dass es auch Deputationen und damit Abgeordnete gibt, die beschließen, wir wollen aber ganz pauschal eine Ausnahme. Die Wissenschaftsdeputation hat das so gemacht, Professoren haben wir hier heute nicht vor dem Haus der Bürgerschaft gefunden. Ich glaube, das ist ein komplexeres Thema.

Richtig ist, und das kann ich gut nachvollziehen, der Ärger darüber, dass es sie in bestimmten Bereichen nicht gibt und Gründe angeführt werden, das heißt, dienstliche Belange stehen dagegen. Für mich ist die Handhabung bei den Lehrern völlig unverständlich. Das sage ich hier, auch wenn es unser eigenes Ressort ist. In den letzten Jahren sind über 600 Lehrer in Altersteilzeit gegangen. Wir wissen alle um die finanziellen Nöte im Bildungsressort. Wir werden sicherlich bei den Haushaltsberatungen im

nächsten Monat auch einen Teil der Gelder, die wir zusätzlich für den Bereich brauchen, beraten. Er resultiert daraus, dass da ein großer Anteil an Altersteilzeit ist. Die Lehrer schienen heute auf dem Markt auch knapp zu sein.

(Abg. Frau H ö v e l m a n n [SPD]: Alters- teilzeit ist aber auch Inhalt des Koalitions- vertrages!)

Auch die Lehrer sind knapp auf dem Markt. Wir erleben heute, dass wir teure Verbeamtungen und andere Zusagen machen müssen, um konkurrieren zu können mit unseren Nachbarländern. Wir haben einen großen Teil Lehrer aber in Altersteilzeit geschickt.

(Abg. S c h r a m m [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Zur Verjüngung des Kollegiums!)

Ich würde nicht sagen, dass das pauschal richtig ist. Lieber Herr Schramm, auch das, finde ich, ist ziemlich diskriminierend. Wer gibt einem eigentlich das Recht zu behaupten, dass ein Lehrer mit 57 Jahren schlechter sei als einer mit vielleicht 30 oder 40 Jahren?

(Abg. S c h r a m m [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das ist doch individuell verschieden!)

Genau, das ist individuell verschieden.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Natürlich ist es ein Ziel, und das gilt dann für die Altersteilzeit insgesamt. Das war doch das, was auch arbeitsmarktpolitisch dahinter steckte. Man möchte einerseits natürlich den Prozess des Personalabbaus im öffentlichen Dienst unterstützen, ich glaube, da brauchen wir uns auch nichts vorzumachen, wir wollten andererseits damit aber auch einen Beitrag dazu leisten, dass in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung und nicht nur im Bereich der Schulen auch junge Menschen die Chance haben, diese Arbeitsplätze zu bekommen. Das Verhältnis, das sich aus dem Finanzrahmen ergibt, ist ungefähr eins zu drei. Das gilt für alle Bereiche und muss natürlich auch für den Bereich Polizei und Feuerwehr gelten, und da kann erst einmal keiner ausgenommen werden.

Dieses Gesetz, das uns zur Beschlussfassung vorliegt und das wir in erster Lesung beschließen werden, ist, glaube ich, auch gerechtfertigt, wenn wir schauen, wie andere Bundesländer damit umgehen. Wir als Haushaltsnotlageland hätten es uns, glaube ich, ganz einfach machen können. Wir hätten sagen können, schaut doch einmal, was das Saarland macht, die sind auch Haushaltsnotlageland, oder was das reiche Baden-Württemberg macht, die haben das

einfach aus finanziellen Gründen abgeschafft. Genau das wollen wir hier nicht tun. Wir wollen den Beschäftigten im öffentlichen Dienst und damit auch den Beamten die Möglichkeit einräumen, Altersteilzeit zu nehmen. Wir haben auf der anderen Seite aber eben auch unsere engen finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Wir sind ganz zuversichtlich, dass wir uns auch mit den Gewerkschaften gemeinsam verständigen können, Gespräche führen werden und ein System entwickeln können, in dem es eben möglich ist, planbar und in Form von Korridoren Altersteilzeit in den entsprechenden Bereichen zu ermöglichen. Bei der Frage, die vorhin auch schon genannt wurde, der Pensionierung über 60 Jahren kommt es zu keiner Verschlechterung für diesen Teil des Gesetzes, zumindest nicht für die genannten und bei diesem Gesetz im Mittelpunkt stehenden Personengruppen, weil es da bereits eine Pensionierung mit 60 Jahren gibt. Allerdings, und ich glaube, auch das sollte jeder wissen, erreicht ein Großteil dieser Beamten das Pensionsalter nicht, sondern muss schon früher pensioniert werden. Das ist auch ein Ausfluss der Tätigkeit, die sie da ausüben. Wir sind auf der Seite der Gewerkschaften, müssen aber an dieser Stelle auch unsere engen Finanzspielräume sehen. Ich glaube, es ist ein Kompromiss gefunden worden. Wir versuchen, ihn auch bestmöglich im Interesse der Beschäftigten umzusetzen.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Herderhorst.