Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Als Erstes lasse ich über das Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien und Technik des Landes Bremen in erster Lesung abstimmen. Wer das Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien und Technik des Landes Bremen, Drucksachen-Nummer 15/898, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Jetzt lasse ich über das Gesetz zur Überleitung von Personal auf die Gebäude- und TechnikManagement Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, in erster Lesung abstimmen. Wer dem Gesetz zur Überleitung von Personal auf die Gebäude- und TechnikManagement Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, Drucksachen-Nummer 15/899, in erster Lesung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Es ist beantragt worden, beide Gesetze nach der ersten Lesung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen.
Wer der Überweisung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien und Technik des Landes Bremen, Drucksachen-Nummer 15/898, und des Gesetzes zur Überleitung von Personal auf die Gebäude- und TechnikManagement Bremen, Drucksachen-Nummer 15/899, zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Senat hat uns gestern Morgen die Änderung des Bremischen Beamtengesetzes vorgelegt mit dem Ziel, die Regelungen über die Altersteilzeit neu zu fassen. Die Tatsache, dass dieses Gesetz gestern Morgen in den Fächern der Abgeordneten lag, hat uns als Fraktion ziemlich überrascht, weil es im Vorfeld keinerlei derartige Ankündigungen gab, auch nicht in der interfraktionellen Sitzung am vergangenen Donnerstag.
Wir haben gestern daraufhin spontan, weil man ja beim Überfliegen des Vorblattes schon feststellen kann, dass es erhebliche Bedenken und Einwände seitens der Gewerkschaften und der Verbände im öffentlichen Dienst gegeben hat, gebeten, zur Klärung dieser Fragen nur die erste Lesung wahrzunehmen und die zweite Lesung zu vertagen, bis die Fragen geklärt werden. Das ist hier abgelehnt worden. Der Kollege Eckhoff hat das auch noch mit der irrsinnigen Begründung abgelehnt, dass ja in dem Gesetzentwurf stünde, es trete sofort nach der Ver––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
kündung in Kraft. Gerade das wäre ja ein Grund zu warten, wenn eigentlich eine Frist angegeben ist, bis die Bedenken geklärt sind.
Kurz und gut, Sie haben den Antrag niedergestimmt. Ich habe dann aber ganz schnell gemerkt, Sie wussten nicht so genau, was Sie da beschlossen hatten, denn in den Fraktionssitzungen ist das Gesetz vorher nicht ausführlich behandelt worden, und wo es diskutiert wurde, hat es doch Widersprüche gegeben. Ich kann mich nicht erinnern, dass hier davon berichtet wurde, dass der Kollege Herr Herderhorst hier eine flammende Rede für das Gesetz hätte halten wollen. Kann ich gut verstehen, dass Sie das nicht wollten.
Meine Damen und Herren, immerhin ist es gestern Morgen gelungen, nachdem nun auch die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes schnell alarmiert Alarm geschlagen haben – das konnte man heute noch einmal in der Zeitung lesen –, es wenigstens hinzubekommen, dass nicht heute das Gesetz schon beschlossen worden wäre. Der Sprechzettel des Präsidenten hat uns gestern noch darauf hingewiesen, dass er eigentlich darauf vorbereitet war, das ohne Debatte zu erledigen. Der Schnellschuss ist nicht ganz gelungen, meine Damen und Herren von der Regierung, das müssen Sie jetzt aushalten, dass wir jetzt doch noch einmal über das Gesetz reden.
Worum geht es bei dieser Änderung? Es ist eigentlich eine sehr einfache Angelegenheit. Seit 1998 hat das Bundesrecht erlaubt, Altersteilzeit unter bestimmten Bedingungen für die Beamten des öffentlichen Dienstes einzusetzen. Diese Altersteilzeitentscheidung ist im Prinzip eine Ermessensentscheidung gewesen, die aber in der Realität dazu geführt hat, dass sie in der Regel auch angetreten wurde, entweder dadurch, dass das Ermessen, so zum Beispiel bei den Lehrern – und da handelt es sich um rund 600 Beschäftigte – einfach in jedem einzelnen Fall ohne große Bedenken angewandt wurde, oder wie in anderen Fällen bei der Polizei, wo dem im Regelfall nicht stattgegeben wurde, auf dem Klageweg zumindest die Kolleginnen und Kollegen sich durchgesetzt und in den meisten Fällen auch Erfolg gehabt haben. Nicht, dass das eine befriedigende Regelung war, aber es war zumindest eine Chance für die Kollegen in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, Altersteilzeit zu erreichen!
Warum? Weil diese Chance auch richtig und sinnvoll aus zwei Gründen ist, meine Damen und Herren! Das Instrument der Altersteilzeit, es ist ja nicht beim öffentlichen Dienst bei den Beamten etwas Neues, sondern in Industrieunternehmen schon in den neunziger Jahren in vielen Varianten eingeführt worden, ist natürlich in erster Linie ein Mittel gewesen zum Beschäftigungsabbau, da müssen wir uns
nichts vormachen, um schneller Beschäftigte in den Ruhestand zu bekommen und damit letzten Endes auch Rationalisierungseffekte zu beschleunigen. Es haben alle Seiten mitgemacht. Die Gewerkschaften haben das zum Teil auch unterstützt.
Es gibt aber auch einen zweiten positiven Effekt des Altersteilzeitgesetzes für Beschäftigte, insbesondere in den Bereichen, wo die Arbeitsbelastung in zunehmendem Alter extrem hoch ist oder die Belastung vorher so hoch war, dass ein hoher Krankenstand im höheren Alter war. Es schützt den öffentlichen Dienst und die Beschäftigten und damit vor allem auch die Beschäftigten, die nicht Krankheit unterlegen sind, davor, dass zu viele Kollegen und Kolleginnen im höheren Alter – bei den Lehrern ist das ja bekannt gewesen – dann einfach als Beamte krank sind, regelmäßig nicht zum Dienst erscheinen, aber auch nicht, weil das rechtlich schwierig ist, aus dem Dienst entfernt werden können, also bei vollen Bezügen ohne irgendeinen Ersatz und irgendeine Vertretung den Haushalt belasten. Das sind die beiden Haupteffekte dieser Regelung gewesen.
Nun hat es Steuerungsprobleme seitens des Senats gegeben, weil der Personalhaushalt eng ist und in bestimmten Bereichen nicht hinreichend neues Personal eingestellt werden sollte oder auch nicht konnte, weil es an Nachwuchs gefehlt hat. Deshalb ist der Senat auf die Idee gekommen, dieses Gesetz zu verschärfen. Zum Beispiel soll einem Polizisten, dem gesagt worden ist, du kannst das eigentlich nicht machen, weil in deiner Dienststelle kein Ersatz da ist und du benötigt wirst, und der sich dann eingeklagt und Recht bekommen hat, dies künftig verwehrt werden, indem bestimmte Bereiche des öffentlichen Dienstes generell von der Altersteilzeit ausgenommen werden können. Damit sollte die Angelegenheit klagefest gemacht werden.
Der Senat hat eine solche Gesetzänderung ausgearbeitet. Die Verbände des öffentlichen Dienstes sind Sturm dagegen gelaufen, weil sie zu Recht eigentlich das Gegenteil fordern, nämlich ein Gesetz mit einem Rechtsanspruch für alle Beamten.
Ich bin nun wirklich kein besonderer Befürworter des Beamtentums und der Privilegien der Beamten, aber wenn da schon etwas gemacht wird, dann für alle. Ich bin auch kein Beamter und auch nie gewesen, bevor hier wieder das Gerücht aufkommt, dass das hier Lobbypolitik sei. Auf jeden Fall ist die Forderung der Gewerkschaft und der Verbände des öffentlichen Dienstes gewesen, gleiches Recht für alle, nicht die Lehrer bekommen es und die Polizisten nicht, sondern ein Rechtsanspruch letztlich auf Altersteilzeit.
Ich will das jetzt nicht im Detail bewerten, aber ich finde die Gleichbehandlung für alle in diesem Sinne richtig, sowohl aus den gesundheitspolitischen Gründen wie auch aus Gründen der notwendigen Erneuerung des öffentlichen Dienstes, der ja auf
grund jahrelangen Einstellungsstopps und der PEPQuoten in weiten Bereichen eine ziemliche Altersverzerrung hat. Insofern haben wir Grünen, wir haben das auch in mehreren Debatten während der letzten Legislaturperioden hier gehabt, die Regelungen zur Altersteilzeit unterstützt und verlangt, dass sie allgemein auch auf alle ausgeweitet werden als Rechtsanspruch.
Was der Senat jetzt vorgeschlagen hat, wird als Kompromiss verkauft. Das ist aber kein Kompromiss gegenüber den geltenden Gesetzregelungen zwischen den Beschäftigten und dem geltenden Gesetz, sondern das ist eigentlich nur ein Kompromiss zu den ursprünglichen Vorstellungen des Senats und den Kritikern dieser neuen verschärften Vorstellung. Jetzt sagt der Senat nämlich, erstens wird durch Rechtsverordnung generell geregelt, ob es Altersteilzeit geben soll, zweitens kann der Senat für bestimmte Bereiche sagen, ihr bekommt sie nicht, und drittens kann er über haushaltsrechtliche Regelungen, zum Beispiel im Haushaltsgesetz oder auf andere Weise, Ersatz für die ausscheidenden Kollegen, in welchem Umfang auch immer, festlegen, also sozusagen eine Koppelung zwischen Altersteilzeit und Neubeschäftigung herstellen. Das ist äußerst wünschenswert, dass das generell passiert, wo es nicht um reinen Abbau von Personal geht, dass die gesparten Mittel der Altersteilzeit in Beschäftigung neuer, junger Kolleginnen und Kollegen, die eingesetzt werden, fließt. Ich glaube, das war ursprünglich auch einmal ein Ziel dabei.
Dieses Gesetz, wie es jetzt vorliegt, entschärft zwar den ersten Vorschlag des Senats ein wenig, aber es entspricht nicht dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Beschäftigten, und mit Rechtsanspruch auf Altersteilzeit hat es nun beim besten Willen gar nichts mehr zu tun. Wir halten das nicht für richtig, ich habe ja gesagt, was unsere Position ist, und wir würden uns wünschen, dass dieser Gesetzentwurf auf jeden Fall dahingehend geändert wird, dass alle Beamten im öffentlichen Dienst die gleiche Möglichkeit haben, künftig Altersteilzeit zu erreichen.
Wir haben es jetzt wenigstens erreicht, dass heute nur die erste Lesung stattfindet. Wir werden dem Gesetzentwurf in dieser Form nicht zustimmen. Wir halten es aber auch nicht für richtig, jetzt einfach nur zwei Wochen zu warten, und es passiert nichts. Darum schlagen wir vor, dass es eine ordentliche parlamentarische Beratung gibt. Es gibt einen Parlamentsausschuss, der für diesen Bereich zuständig ist, das ist der staatliche Haushalts- und Finanzausschuss. Ich beantrage deshalb Überweisung dieses Gesetzes an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss.
Außerdem fordere ich die Koalition auf – insbesondere in diesem Fall die Sozialdemokratie, die ja nun viele personelle Verbindungen auch hier im Haus mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der dagegen Stellung genommen hat, und mit den Einzelgewerkschaften des öffentlichen Dienstes hat –, noch einmal in Gespräche einzutreten, wie dieses Gesetz so ausgestaltet werden kann, dass es tatsächlich den Beamten des öffentlichen Dienstes die gleiche Chance auf Altersteilzeit eröffnet.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Mützelburg, für eines müssen Sie sich in Ihrer Argumentationsschiene schon entscheiden. Sie können nicht auf der einen Seite den Vorwurf erheben, dass scheinbar von den Regierungsfraktionen nicht jeder gewusst hat, um was es geht, und drei Sätze weiter sagen, das ist eine ganz einfache Sache.
Ich unterstelle einmal, dass es auch eine ganz einfache Sache ist, wenn man sich die Vorlage einmal anschaut, die eigentlich auch jeder durchschauen kann. Es wäre auch möglich gewesen, das unterstelle ich einmal bei der Zusammensetzung dieses Parlaments, sich über diesen Sachverhalt von gestern bis heute klar zu werden. Nicht Ihr Drängen, sondern die Gespräche zwischen SPD und CDU haben dazu geführt, dass es sinnvoll sein kann, heute nur die erste Lesung durchzuführen. Wenn Sie das für sich als einen Erfolg reklamieren, bitte, den wollen wir Ihnen gern überlassen!
Es ist ja nicht immer so, dass Gesetzentwürfe beraten werden, wenn gleichzeitig uniformierte Beamte demonstrieren. Das beeinflusst uns weder in die eine noch in die andere Richtung, weil da ein legitimes Recht wahrgenommen wird. Es ist auch das Recht der Gewerkschaften, zu jedem Vorgang deutlich ihre Meinung zu sagen. Es gibt allerdings eine Diskrepanz zwischen der Freundlichkeit der demonstrierenden Beamten und dem Inhalt des Textes, den die Gewerkschaft verteilt hat. Ich möchte doch gern den einen oder anderen Satz daraus zur Diskussion stellen.