Zu Beginn der heutigen Nachmittagssitzung werden das außerhalb der Tagesordnung vorliegende Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die erste juristische Staatsprüfung und den juristischen Vorbereitungsdienst und des Vorbereitungsdienst-Zulassungsgesetzes, Drucksachen-Nummer 15/289, sowie dazu Bericht und Änderungsantrag des Rechtsausschusses behandelt.
Am Donnerstag zu Beginn der Nachmittagssitzung werden die Vorlage Jugend im Parlament und im Anschluss daran die miteinander verbundenen Punkte außerhalb der Tagesordnung, die sich mit der Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder von Deputationen befassen, aufgerufen.
Außerdem wurde vereinbart, eine Behandlung der Tagesordnungspunkte 21, Mehr Bildungsqualität für Grundschule und Sekundarstufe I, und 22, Studienreform statt Studiengebühren, während der Juli-Sitzung sicherzustellen.
Meine Damen und Herren, wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.
Außerdem möchte ich Ihnen Kenntnis davon geben, dass der Abgeordnete Martin Günthner vom Vorstand der Bremischen Bürgerschaft gemäß Paragraph 2 Absatz 2 Satz 3 unserer Geschäftsordnung von Anfang Juli bis Mitte Dezember 2000 beurlaubt worden ist.
Meine Damen und Herren, bevor wir nun in die Tagesordnung eintreten, möchte ich den Abgeordneten Bringfriede Kahrs und Klaus Bürger zu ihrem heutigen Geburtstag die herzlichsten Glückwünsche des Hauses aussprechen.
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen sieben frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.
Die erste Anfrage in der Fragestunde, die sich auf das Asylbewerberheim in der Ludwig-Quidde-Straße bezieht, wurde inzwischen von der Fraktion der CDU zurückgezogen.
Die zweite Anfrage befasst sich mit dem Einsatz von privaten Brandschutzsachverständigen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Knäpper, Eckhoff und Fraktion der CDU.
Erstens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, hoheitliche Prüfaufgaben der Bauordnungsämter für den baulichen und betrieblichen Brandschutz zur Entlastung der Verwaltung von privaten Brandschutzsachverständigen durchführen zu lassen, wie es auch schon in Nordrhein-Westfalen und Sachsen der Fall ist?
men und Bremerhaven Bauplaner und Prüfingenieure für Baustatik nach entsprechender Fortbildung, Qualifizierung und Anerkennungsverfahren als Brandschutzsachverständige zuzulassen?
Die Übertragung bisher hoheitlicher Prüfaufgaben der Bauordnungsbehörden auf private Sachverständige ist ein Element der Verfahrensprivatisierung, die in den einzelnen Bundesländern bisher höchst unterschiedlich ausgestaltet worden ist. Während die meisten Bundesländer inhaltlich sehr verschiedene Freistellungs- oder Anzeigeverfahren eingeführt haben, ist in einzelnen Ländern, insbesondere Bayern und Nordrhein-Westfalen, mit Erlass von Sachverständigen-Verordnungen bereits eine so genannte zweite Privatisierungsstufe eingeleitet worden.
Die Bremische Landesbauordnung enthält zwar die Ermächtigung zum Erlass einer solchen Rechtsverordnung, Paragraph 86 Absatz 4, davon hat der Senat aber bisher keinen Gebrauch gemacht, weil sich gegenwärtig eine wesentliche Veränderung der bundesweiten Rahmenbedingungen abzeichnet.
Ende 1999 hat die Bauministerkonferenz zwei Projektgruppen beauftragt, die Musterbauordnung so grundlegend zu modernisieren, dass sie wieder ihre Funktion als Orientierungswert für die Landesbauordnungen zurückerhält. Oberstes Ziel dieser Maßnahme ist die Schaffung einer Rechtseinheit im Bauordnungsrecht, die in den vergangenen Jahren in extremer Weise verlassen worden ist.
Der Senat ist der Auffassung, dass eine solche Rechtseinheit auch auf der Ebene der Sachverständigen von zentraler Bedeutung ist. Aufgaben und Befugnisse der privaten Sachverständigen sollen möglichst in allen Bundesländern gleich sein, um deren gegenseitige Anerkennung in den einzelnen Bundesländern zu gewährleisten.
Diese Gesichtspunkte können nur über eine Muster-Sachverständigen-Verordnung erreicht werden, die durch die Gremien der Bauministerkonferenz erarbeitet werden muss. In einem ersten Schritt werden der Bauministerkonferenz bis Ende 2000 Vorschläge zur Rechtsvereinheitlichung im Verfahrensrecht vorgelegt, die unter anderem an ein bestimmtes Aufgaben- und Anforderungsprofil privater Sachverständiger anknüpfen.
Aus den vorgenannten Gründen beabsichtigt der Senat, den Erlass einer entsprechenden Sachverständigen-Verordnung zurückzustellen, bis die Chancen für die angestrebte Vereinheitlichung konkret ausgelotet sind. Sollte sich bis Ende 2000 abzeichnen, dass die angestrebte Vereinheitlichung nicht in ab
sehbarer Zeit zustande kommt, wird der Senat eine eigene, möglichst mit Niedersachsen abgestimmte Lösung vorschlagen. — Soweit die Antwort des Senats!
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Verpflichtung zu Großprojekten?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Zachau, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Hat das Land Bremen einen Vertrag geschlossen, durch den Mittel für den Space- und Ocean-Park, für das Musical und eine Überdachung für die Sögestraße ausgegeben werden müssen, wozu sich das Land Bremen laut Aussage des sozialpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion verpflichtet hat?
Die Freie Hansestadt Bremen hat am 30. Juli 1993 mit dem Bund eine Verwaltungsvereinbarung getroffen, welche die Umsetzung von Investitionen ermöglicht, die die Wirtschafts- und Finanzkraft des Landes nachhaltig stärken. Die in der Anfrage erwähnten Projekte sind geeignet, diese Voraussetzungen zu erfüllen, waren aber im Einzelnen nicht Gegenstand der Sanierungsvereinbarung. Verpflichtungen bezüglich der genannten Projekte ergeben sich nur aus den jeweiligen Einzelbeschlüssen, soweit sie bereits getroffen wurden, und den vertraglichen Regelungen im Einzelfall. — Soweit die Antwort des Senats!
Ich habe eine Zusatzfrage: Habe ich die Antwort richtig verstanden, dass die Konkretisierung der Maßnahmen in diesen Projekten Ergebnis der politischen Beschlüsse der Abgeordneten dieser Bürgerschaft ist?
Die vierte Anfrage betrifft den Einsatz von OpenSource-Software in Schulen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Stahmann, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Wie hoch sind die anfallenden MicrosoftLizenzgebühren für Schulen in Bremen und Bremerhaven in diesem Schuljahr, und wie werden sie sich voraussichtlich in den nächsten drei Jahren entwickeln?
Zweitens: Wie verhält sich der aktuelle Anteil von Open-Source-Software, OSS, gegenüber MicrosoftProdukten in den Schulen?
Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, perspektivisch durch eine verstärkte Ausrichtung auf kostenlose freie Software und Betriebssysteme wie Linux statt Microsoft-Software in den Schulen Kosten einzusparen?