Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, perspektivisch durch eine verstärkte Ausrichtung auf kostenlose freie Software und Betriebssysteme wie Linux statt Microsoft-Software in den Schulen Kosten einzusparen?
Zu eins: Aufgrund der Autonomie von Schulen wird Software in eigener Regie beschafft, es wird keine zentrale Software-Erfassung durchgeführt, aus der sich die anfallenden Microsoft-Lizenzgebühren in diesem Schuljahr für Bremen und Bremerhaven ermitteln lassen beziehungsweise die Entwicklung für die nächsten drei Jahre ersichtlich ist.
Zu zwei: Open-Source-Software wird im Schulbereich derzeit wie folgt eingesetzt: Von den 4093 Rechnern an Bremer Schulen arbeiten 100 mit dem Betriebssystem Linux.
Zu drei: Der Senat begrüßt eine verstärkte Nutzung kostenloser freier Software und Betriebssysteme wie Linux in Schulen. In dieser Hinsicht teilt der Senat die positive Beurteilung von Open-SourceSoftware durch das Bundesministerium des Innern.
Der Einsatz von Open-Source-Software auf Basis des Betriebssystems Linux ist nicht nur unter unmittelbaren Kostengesichtspunkten interessant. Schülern wie Lehrern wird die Möglichkeit eröffnet, sich aktiv mit diesem innovativen und leistungsfähigen System auseinander zu setzen, besonders befähigten Schülern und Lehrern eröffnet sich wegen des Open-Sources-Konzeptes die Möglichkeit, an der Software-Entwicklung durch eigene Programmideen und -Entwicklungen teilzunehmen. Hierdurch können sie aus der passiven Konsumentenrolle eines Computerbenutzers heraustreten.
Herr Senator Lemke, bestehen denn Kooperationen mit anderen Kultusministerien? Es gibt in anderen Bundesländern ja schon Modellversuche. Wie sieht da die Kooperation Ihrerseits aus?
Mit anderen Ländern haben wir darüber keine Kooperationsmodelle, aber wir haben hier an einer bremischen Schule einen entsprechenden Modellversuch durchgeführt, und der ist absolut positiv verlaufen, so dass wir beabsichtigen, die Schulen durch ein gesondertes Informationsschreiben auf dieses Betriebssystem und die Software besonders hinzuweisen.
Herr Senator Hattig hatte ja darauf hingewiesen, dass sich das Unternehmen SuSE Linux in Bremen als großes Supportcenter angesiedelt hat. Bestehen Überlegungen Ihres Ressorts, dort auch anzufragen, weil es ja auch Unternehmensstrategie ist, Kooperationen mit Schulen anzubieten?
Ja, auf jeden Fall, und das machen wir nicht nur mit Linux, sondern auch mit anderen Anbietern. Wir werden dies dem Parlament, ich hoffe, im Herbst in einer umfangreichen Stellungnahme auch im Rahmen des 20-Millionen-DM-Projektes vorstellen können.
Teilen Sie meine Auffassung, dass man nicht nur das lernen muss an Software, was heute in den Betrieben gebraucht wird, sondern auch das, was morgen Alltag sein wird?
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Kuhn, Dr.
Erstens: Wie sind die Ministerpräsidenten der Länder mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25. Mai 2000 zur Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums umgegangen, der unter Punkt sieben lautet: „Die Ministerpräsidenten werden gebeten, die vorstehenden Grundsätze zu bestätigen und die Kultusministerkonferenz mit der Erarbeitung eines Staatsvertragsentwurfs zu beauftragen.“?
Zweitens: Welche Bundesländer haben die vollständige Umsetzung des Beschlusses der Kultusminister verhindert?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kuhn, Ihre Anfrage beantworte ich für den Senat wie folgt:
Die Ministerpräsidenten haben bei ihrer Besprechung am 15. Juni 2000 in Berlin folgenden Beschluss gefasst: „Die Regierungschefs der Länder nehmen die Ziffern 1 bis 6 des Beschlusses der Kultusministerkonferenz über die Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums vom 25. Mai 2000 zustimmend zur Kenntnis.“
Zu Ziffer 7 des KMK-Beschlusses wurde vom Vorsitzenden festgestellt, wieder ein Zitat: „Über die Umsetzung der Ziffern 1 bis 6 des Beschlusses der KMK in einem Staatsvertrag der Länder besteht nach Ansicht der Regierungschefs zurzeit kein Einvernehmen.“
Würden Sie denn den Zeitungsberichten widersprechen, in denen davon geschrieben wird, dass es die zwei unionsregierten Länder Bayern und Baden-Württemberg und das SPD-regierte Land Niedersachsen gewesen sind, die eine einvernehmliche Umsetzung des Beschlusses der Kultusminister verhindert haben?
Na, das ist ja eine klare Antwort! Meine nächste Frage wäre, welche Vorstellungen denn die Ministerpräsidenten geäußert haben, wie dieser Beschluss zur Gebührenfreiheit umgesetzt werden kann, wenn es nicht zu einem Staatsvertrag kommt.
Wir reden ungern darüber, weil das alles im Kamin stattgefunden hat. Kamin ist die Runde, wo die Ministerpräsidenten ohne Berater und ohne Protokoll zusammensitzen, und da gilt eigentlich keine Parteizugehörigkeit, sondern da gilt nur Offenheit. Wir leben davon, dass wir darüber nicht öffentlich reden, und genau da haben wir diesen Sachverhalt, den Sie jetzt ausfragen, beraten. Ich will jetzt einmal versuchen, die Diskretion nicht zu gefährden und trotzdem zu sagen, wie das weitergehen kann.
Es muss einige Kultusminister gegeben haben, die gemeint haben, sie könnten den noch nicht zu Ende geführten Verständigungsprozess in ihren eigenen Kabinetten mit Hilfe der Ministerpräsidentenkonferenz schaffen. Das ist eine Verschätzung der Lage.
Es gibt ein richtiges Überzeugungsproblem der lieben Kollegen aus der KMK, die ja 16 zu null dieser Meinung sind, in ihren jeweiligen Kabinetten, und das kann man nicht einfach über so einen gutwilligen Kamin ersetzen, das geht nicht. Wenn sie das nicht vor Ort zu Ende diskutiert haben, sind wir eigentlich nicht die Ersatzveranstaltung für solche nicht zu Ende gebrachten Kabinettsverständigungen.
Das ist ziemlich allen klar geworden, die dabei waren, und da muss man nicht Salz und Pfeffer in die Wunde tun, sondern noch ein Stück Arbeit vor Ort leisten, insbesondere in zwei süddeutschen Landeshauptstädten.
Ja, noch eine letzte! Herr Bürgermeister, würden Sie mir zustimmen, dass die allgemeinen Anforderungen demokratischer Willensbildung, Transparenz, Verantwortlichkeit für Beschlüsse durch diese Ministerpräsidentenkonferenz und schon gar durch die Kamingespräche nicht so richtig gewährleistet sind, die ja immerhin doch eine wichtige Rolle spielen und viel zu entscheiden haben, wie man an dieser Frage auch sieht?
Es ist ein Segen, dass es gelegentlich in der Republik Runden gibt, die nicht über den Marktplatz laufen, nicht über die
Presse miteinander kommunizieren, sondern die in dem guten Willen, sich zu verständigen, zusammentreffen. Wenn es das nicht gäbe, wäre die Republik ein dramatisches Stück ärmer und beratungs- und entscheidungsunfähiger. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass wir parlamentarische Beratung, öffentliche Beratung ersetzen wollen, aber es wäre ein Unglück, wenn irgendwelche Formalisten meinten, es dürfe keine informelle und keine öffentlich geschützte Verständigung möglich sein.
Darum bin ich einer von denen, ich glaube, meine Kollegen sehen das alle ganz genauso, der das für ein kostbares Gut der bundesrepublikanischen föderalen Struktur hält, dass es übrigens nicht nur bei den Ministerpräsidenten, sondern auch bei den Fachministern immer wieder Situationen gibt, in denen wir, weil wir in der Sache vorankommen wollen, unsere Parteibücher stecken lassen und versuchen, uns fachlich zu verständigen. Das ist ein Segen, lieber Herr Kuhn, dass es das gibt, und hören Sie bloß auf, dagegen prinzipiell zu agitieren!
(Beifall bei der SPD und bei der CDU — Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Da kann ich ja nur laut lachen, Herr Bürgermeister!)
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Unterhaltsvorschussgesetz“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Wulff, Pietrzok, Böhrnsen und Fraktion der SPD.