Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Unterhaltsvorschussgesetz“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Wulff, Pietrzok, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie hoch war der jährliche Mittelaufwand des Landes Bremen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in den letzten fünf Jahren, und wie haben sich die Fallzahlen in diesem Zeitraum entwickelt?
Zweitens: Wie beurteilt der Senat die Zahlungsmoral unterhaltspflichtiger Personen im Lande Bremen im Vergleich zu den anderen Bundesländern?
Drittens: Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen oder wird er ergreifen, um die Zahlungsbereitschaft unterhaltspflichtiger Personen und damit die Einnahmesituation des Landes Bremen zu verbessern?
anteils hat sich im Jahr 1999 auf 9,9 Millionen DM verringert. In dem davor liegenden Zeitraum betrug der Mittelaufwand durchschnittlich 11,5 Millionen DM. Die Fallzahlen im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes sanken im Jahr 1999 auf 7348 Fälle, in den Vorjahren waren durchschnittlich 7700 Fälle zu verzeichnen. Zu zweitens: Erkenntnisse über die Zahlungsmoral unterhaltspflichtiger Personen im Lande Bremen im Vergleich zu anderen Ländern liegen nicht vor. Zu drittens: Beide Stadtgemeinden bemühen sich um weitere Einnahmeverbesserungen. Für die Stadtgemeinde Bremen befindet sich entsprechend der bestehenden Regelung in Bremerhaven eine Spezialisierung in der Planung. Das Ziel ist eine Erhöhung der Einnahmen durch eine fachlich qualifizierte und konsequente Verfolgung der Fälle. Hierzu zählt auch der Rückgriff im Rahmen der Vorschriften des Unterhaltsvorschussgesetzes, UVG. Die Heranziehung nach dem UVG wird gegenwärtig von zwei Sachgebieten des Amtes vorgenommen, von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe und vom Sozialdienst Beistandschaft, Amtsvormundschaft/-pflegschaft und Unterhalt für Minderjährige, BAUM. Daher wird derzeit im Auftrag des Amtes für Soziale Dienste von der Unternehmensberatung Consilium geprüft, in welchem organisatorischen Rahmen die Spezialisierung der Heranziehung Unterhaltspflichtiger nach dem UVG sinnvoller erfolgen könnte. — Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, ich wollte noch einmal nachfragen, zur Frage eins haben Sie ja die Zahlen genannt und dass die Zahl der Fälle zurückgegangen ist und dementsprechend auch die Ausgaben. Wenn ich richtig zugehört habe, sind auch die Ausgaben pro Fall gesunken gegenüber den Vorjahren. Das ist ja erst einmal vielleicht erklärungsbedürftig. Außerdem hätte ich noch gern gewusst, ob Sie eine Aufschlüsselung der Zahlen haben nach Bremen und Bremerhaven.
Ich habe die Auflistung nicht bei mir, aber ich kann sie Ihnen gern nachreichen. Die Verringerung der Fallzahlen und auch des Mittelaufkommens beruht darauf, dass im Jahr 1993 eine Veränderung des Gesetzes erfolgt ist, mit der die Dauer der Gewährung von Unterhaltsvorschuss verdoppelt wurde von drei auf sechs Jahre. 1999 war dann sozusagen der letzte Fall, der in diese Verlängerung fiel, ausgelaufen, und jetzt kommen wir dann sozusagen zu normalen Verhältnissen, und deswegen diese Verringerung der Fallzahlen. Die Bugwelle, die durch die Gesetzesänderung entstanden ist, haben wir inzwischen dann abgearbeitet.
Eine Frage noch bitte! Liegen Ihnen denn Erkenntnisse vor, dass die Heranziehung der unterhaltspflichtigen Personen in der Stadtgemeinde Bremerhaven besser funktioniert, sage ich jetzt einmal vereinfacht, als in der Stadtgemeinde Bremen?
Diese Erkenntnisse haben wir, was ich auch bereits öffentlich gemacht habe, und deswegen untersuchen wir im Moment auch, inwieweit wir das Bremerhavener Modell einer Spezialisierung bei der Heranziehung Unterhaltspflichtiger für Bremen übertragbar machen können.
Ja, letzte Frage, Herr Präsident! Ich hätte gern noch gewusst, ob wir für die Deputation einmal einen Bericht bekommen können und auch dann erfahren, wenn diese Unternehmensberatung ihre Arbeit abgeschlossen hat, wie dann das Ergebnis sich darstellt!
Sicherlich werden wir die Deputation ohnehin mit dieser Frage befassen, weil sich die Bezuschussung durch den Bund verändert hat. Das war ja früher die Hälfte, jetzt ist der Zuschuss des Bundes auf ein Drittel begrenzt, das heißt, wir müssen auch das Verhältnis zwischen Land und Kommunen neu regeln, und in diesem Zusammenhang werden wir das gern dann noch einmal erläutern.
Die siebte und damit letzte Anfrage in der Fragestunde bezieht sich auf die Jahresberichte über die Tätigkeit der mit Förderaufgaben beauftragten juristischen Personen des privaten Rechts. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Mützelburg, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Warum hat der Senat bisher keinen Bericht, der nach Paragraph 4 des so genannten Beleihungsgesetzes einmal jährlich vorzulegen ist, vorgelegt?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Auf der Grundlage des Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben staatlicher Förderung auf juristische Personen des privaten Rechts vom 26. November 1998 sind öffentlich-rechtliche Verträge mit der Bremer Investitionsgesellschaft mbH, BIG, und der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH, BIS, abgeschlossen worden, mit denen den Gesellschaften die Durchführung von einzelnen Programmen der Wirtschaftsförderung übertragen worden ist. Es handelt sich um die Durchführung von Programmen der Mittelstandsförderung — Markteinführung, Beratungsförderung, Messebeteiligung —, der Technologieförderung, unter anderem FuE-Programm, Film- und Medienförderung, Zuschüsse für Innovationsassistenten, die Vergabe von Investitionszuschüssen und die Förderungen im Ökologiebereich. Nach Paragraph 4 des oben genannten Gesetzes legt der Senat der Bürgerschaft (Landtag) einmal jährlich einen Bericht über die Tätigkeit der mit den Förderaufgaben beauftragten Gesellschaften vor. Dieser Bericht wird zurzeit auf der Basis der von den Gesellschaften abzugebenden Berichte vorbereitet und nach der Sommerpause der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) vorgelegt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Berichte des Senats zum Beteiligungscontrolling bereits Informationen zu den aufgrund der Beleihung durchgeführten Förderprogrammen enthalten. — Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, sind die von Ihnen genannten Gesellschaften die einzigen Gesellschaften, die bisher Programme nach dem Beleihungsgesetz durchgeführt haben? Es gibt ja weitere Gesellschaften, die in der Anlage zum Beleihungsgesetz erwähnt worden sind, zum Beispiel im Umweltbereich die HANEG, ich könnte auch noch weitere nennen.
Ich habe die Gesellschaften ja in der Antwort des Senats genannt, die damit befasst sind, und das ist der ausschließliche Vorgang.
Herr Senator, ist Ihnen bekannt, und das müsste es eigentlich, sage ich dazu, dass Ihr Kollege, Herr Bürgermeister Perschau, bei der Vorstellung dieses Gesetzes hier in der Bürgerschaft, das war immerhin im Mai 1998, das ist also zwei Jahre und zwei Monate her, erklärt hat, dass die parlamentarische Kontrolle jederzeit gesichert sei, weil ja dieser Jahresbericht jährlich und zeitnah vorgelegt werde? Nun sind zwei Jahre und zwei Monate vergangen, und die Förderprogramme werden seit mindestens zwei Jahren durchgeführt. Wie erklären Sie sich, dass der Bericht so lange gedauert hat?
Es ist sehr umfänglich, solche Informationen so zusammenzustellen, dass sie diskussionsfähig sind, aber ich bin mit Ihnen einer Meinung, dass es jetzt an der Zeit ist, den Bericht vorzulegen. Das wird, wie ich schon sagte, nach der Sommerpause geschehen.
Darf ich daraus schließen, Herr Senator, dass diese Berichte, weil es ja schwierig ist, so umfängliche Berichte zusammenzustellen, ausführlicher, detaillierter und präziser sind als die so genannten Controllingberichte des Beteiligungscontrollings?
Wir werden uns bemühen, die Zielsetzung, die mit solchen Berichten verbunden ist, auch zu erreichen.