Barbara Wulff

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am Ende der Wahlperiode behandeln wir heute ein gesellschaftspolitisches Thema, mit dem wir uns vor vier Jahren im parlamentarischen Gleichstellungsausschuss zu Beginn unserer Arbeit beschäftigt haben, nämlich die Bekämpfung häuslicher Gewalt.
Die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU von 1999 enthielt bereits folgenden Passus: „Präventionskonzeption und Konzepte zum Umgang mit häuslicher Gewalt sind in Zusammenarbeit mit den Ressorts Bildung, Jugend und Soziales, Inneres, Justiz sowie der ZGF zu entwickeln.“
Der Gleichstellungsausschuss hat sich auf Initiative der SPD-Fraktion bereits im Oktober 1999 mit der Idee der Schaffung eines Wegweisungsrechts für häusliche Gewalttäter nach österreichischem Vorbild beschäftigt. Öffentlich war dieses Thema damals kaum bekannt. Einige Kollegen vermuteten zum Teil, es handele sich um eine Art Wegweiser oder Wegweisung. Im November 1999 verabschiedete die SPDFraktion einen Antrag „Schutz vor häuslicher Gewalt“, der neben der Vorlage eines Präventionskonzepts auch die Forderung nach Aufnahme des Wegweisungsrechts in das Bremische Polizeigesetz enthielt. Nach intensiven Gesprächen mit unserem Koalitionspartner gelang es dann im Dezember 1999, die Zustimmung der CDU-Fraktion zu erhalten, so dass es im Januar 2000 dann endlich zu einem entsprechenden Bürgerschaftsbeschluss kommen konnte.
Im Herbst 2001 gelang es uns mit den Fraktionen gemeinsam, die Voraussetzung für die Wegweisung gewalttätiger Lebenspartner zu schaffen, indem wir das Bremische Polizeigesetz entsprechend änderten. Dies war unserer Auffassung nach ein großer Erfolg der Parlamentarierinnen aller Fraktionen.
Daher finde ich es auch nicht ganz redlich, wenn die Fraktionsvorsitzende vom Bündnis 90/Die Grünen, Frau Linnert, in ihrer Tätigkeitsbilanz der ablaufenden Legislaturperiode die Durchsetzung von Maßnahmen gegen häusliche Gewalt allein auf ihre Fahnen schreiben möchte,
denn die erste Initiative ging von der SPD-Fraktion aus.
Außerdem waren wir Frauen bei diesem Thema gemeinsam wirklich stark, weil wir uns einig waren und uns in unseren Fraktionen durchsetzen konnten.
Ich bin der Auffassung, dafür hätten wir eigentlich ein interfraktionelles Plakat „Starke Frauen“ verdient.
Soviel zur aktuellen oder vielleicht doch nicht mehr ganz so aktuellen Imagekampagne der CDU! Glückwunsch, meine Damen und Herren von der CDUFraktion, zu Ihrer tollen Werbeagentur, aber ich sage Ihnen auch, der schöne Schein reicht nicht allein.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion begrüßt die Vorlage des zweiten Berichts der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Häusliche Beziehungsgewalt“ vom 4. März 2003 sowie die zahlreichen von den Fachressorts zu diesem Thema eingeleiteten Maßnahmen. Außerdem ist mit dem am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetz auf Bundesebene ein Meilenstein bei der Bekämpfung von Gewalt im häuslichen Bereich verankert worden. Wer schlägt, muss gehen, das Opfer bleibt in der Wohnung. Im Zusammenwirken mit dem polizeilichen Wegweisungsrecht wird den Opfern häuslicher Gewalt nun endlich wirksam Schutz gewährt.
Der Bericht des Senats zeigt außerdem auf, welche im ersten Bericht angekündigten Maßnahmen
inzwischen tatsächlich umgesetzt worden sind. Vieles hat sich positiv bewegt, sowohl im vorschulischen Bereich als auch in der Kooperation zwischen Schule und Polizei, in der Familienbildung, in der Zusammenarbeit zwischen Polizeirevieren und Sozialzentren. Eine erste Auswertung von 39 erfassten Fällen nach Wohnungsverweisungsrecht wurde von der Fachabteilung des Amtes für Soziale Dienste in Bremen vorgenommen. Von diesen 39 Fällen waren in 27 Fällen minderjährige Kinder in den Familien mit betroffen, und in zwölf Fällen waren keine Kinder betroffen. Es ist egal, ob sie betroffen sind oder nicht, schlimm genug sind die Fälle auf jeden Fall. Ich bin der Auffassung, wir sollten diese fachliche Aufnahme und Erfassung auch in Zukunft unbedingt weiterführen.
Die SPD-Fraktion begrüßt, dass insbesondere auch die kommunalen Krankenhäuser in Bremen die Auseinandersetzung mit der Gewaltproblematik zu einem Schwerpunkt ihrer Fortbildungsmaßnahmen gemacht haben. Hilfreich sind zum einen das Faltblatt für Patientinnen und Patienten, zum anderen der Ratgeber für das Personal, der von der Gesundheitssenatorin in Kooperation mit den vier Zentralkrankenhäusern herausgegeben wurde und jeder neuen Mitarbeiterin und jedem neuen Mitarbeiter zur Verfügung steht.
Es ist auch eine Broschüre von der Ausländerbeauftragten in fünf verschiedenen Sprachen mit der Überschrift „Sag nein“ herausgegeben worden, in der das Thema Gewalt gegen Kinder besonders aufgegriffen wurde, und ebenso ist vom Gesundheitsamt ein Leitfaden zu dem Thema erstellt worden, beides begrüßen wir ausdrücklich.
Die polizeilichen Maßnahmen wurden ebenfalls verbessert. Es wird jetzt bei der Opferbefragung und Täterbefragung eine Vernehmung in getrennten Räumen vorgenommen. Das ist jetzt sichergestellt, das finden wir sehr positiv. Die Aus- und Weiterbildung für Polizeibeamte an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung hat sich ebenso dieses Themas angenommen, auch das möchte ich positiv erwähnen.
Verbesserungsbedarf gibt es noch bei der statistischen Erfassung und Auswertung von Fällen häuslicher Beziehungsgewalt. Ich hatte schon angesprochen, dass beim Amt für Soziale Dienste eine erste Erfassung stattfindet, sie sollte weitergeführt werden. Ich bin aber auch der Auffassung, Polizei und Staatsanwaltschaft sollten hier die Daten auch erfassen und aufbereiten.
Ich komme jetzt zu dem interfraktionellen Antrag, der diese Problematik in Ziffer 2 aufgreift. Dort heißt es, der Senat wird gebeten, eine fachkundige Aktenanalyse in allen angezeigten Fällen häuslicher Gewalt durchzuführen und diese Erkenntnisse ebenfalls in seinen Bericht einzubeziehen. Wir Parlamentarier fordern fraktionsübergreifend, dass der Senat
im Abstand von zwei Jahren regelmäßig über die Weiterentwicklung und Umsetzung des Präventionskonzepts berichten sollte. Ich möchte noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass in dem gesamten Bericht Angaben zur Stadt Bremerhaven fehlen. Wir fordern also, dass Bremerhaven in Zukunft auch in diesen Bericht aufgenommen wird.
Der Bericht sollte dann eben Fortschritte in der Zusammenarbeit zwischen Polizei, sozialen Diensten und den Frauenhäusern beinhalten sowie die Weiterentwicklung der Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Kindertagesheime, der Schulen, der offenen Jugendarbeit, in den Krankenhäusern sowie bei Polizei und Staatsanwaltschaft dokumentieren. Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir zum Schluss noch eine persönliche Bemerkung! Nach 13 Jahren Tätigkeit als Parlamentarierin in diesem hohen Hause möchte ich noch ein paar aufmunternde Worte an alle Kolleginnen und Kollegen richten, die in der nächsten Legislaturperiode hier weiter wirken werden. Ich wünsche Ihnen auch zukünftig viel Kraft und Mut für Ihre politischen Entscheidungen im Interesse der Bremerinnen und Bremer, natürlich auch der Bremerhavenerinnen und Bremerhavener. Ich werde Ihre parlamentarischen Initiativen auch in Zukunft aufmerksam beobachten. Mein Tipp, überlassen Sie fast nichts dem Senat allein! – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion kann ich es kurz machen, weil ich ja schon als Berichterstatterin vieles zu dem Thema gesagt habe. Ich möchte nur noch einmal ansprechen, ich glaube, wenn wir mehr Zeit gehabt hätten – aber wir wollten das Thema auch nicht ewig verschleppen –, hätten wir uns auch im Ausschuss noch auf einen einstimmigen Bericht geeinigt, nur, so viele Sitzungen hatten wir nicht in der Planung. Ich glaube, Frau Hoch, so weit sind wir in der Sache auch gar nicht auseinander. Es geht eigentlich um die Funktion dieses Berichts. Es soll ja ein Bericht des Parlamentsausschusses zur Arbeit der ZGF sein, und es ist natürlich richtig, dass auch wir die einzelnen Senatsressorts auffordern, ihren Pflichten nachzukommen. Nur, diese Debatte läuft vermittelt über den Bericht der ZGF, und so sieht es eben häufig eher so aus, als würden wir die ZGF kritisieren, aber wir kritisieren natürlich in der Hinsicht nicht ihre Arbeit, sondern dass sie ihre Anstrengungen an bestimmten Stellen verstärken muss, damit die Senatsressorts ihre Arbeit auf dem Gebiet der Gleichstellung auch effektivieren und verbessern. Ich möchte es damit bewenden lassen und freue mich, dass wir heute so weit gekommen sind, den Bericht zu beraten.
Wir fragen den Senat:
Erstens: Sind im vergangenen Jahr im Lande Bremen in Strafverfahren im Kontext von Zwangsprostitution Gewinne abgeschöpft beziehungsweise Vermögen beschlagnahmt worden, und wenn ja, in welcher Höhe?
Zweitens: Mit welchem Ergebnis wurde geprüft, ob ein zusätzliches Beratungsangebot für Opfer von Zwangsprostitution aus Vermögensabschöpfungen erfolgen kann?
Drittens: Wie beabsichtigt der Senat die notwendige Beratung von Opfern von Zwangsprostitution sicherzustellen, wenn die Kosten der Beratung die Summe der für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Vermögensabschöpfungen übersteigen?
Schönen Dank erst einmal, Herr Bürgermeister! Ich hätte diese Zusatzfrage auch gern an Herrn Senator Dr. Böse gestellt, der jetzt da ist. Ich weiß nicht, ob das vom Verfahren her möglich wäre.
Ich frage auch gern den Bürgermeister, dann müsste ich es nur ein bisschen umformulieren.
Okay, Sie antworten für den Gesamtsenat, das habe ich dann schon richtig verstanden!
Herr Bürgermeister, nach meinen Informationen hat die Frauensenatorin dem Innenressort bereits vor längerer Zeit angeboten, die notwendigen Mittel für eine Fortsetzung des Projektes der Inneren Mission aus Wettmitteln bereitzustellen, wenn eine Rückführung der Mittel aus beschlagnahmtem Vermögen erfolgt. Können Sie die Bereitschaft Ihrer Senatskollegin bestätigen? Wenn ja: Warum ist es bisher nicht zu einer Einigung zwischen dem Innensenator und der Frauensenatorin gekommen?
Ich hätte noch eine weitere Zusatzfrage! Trifft es zu, Herr Bürgermeister Perschau, dass sich der Innensenator und die Landesbeauftragte für Frauen bereits am 6. Februar 2003 in einem Gespräch zu diesem Thema über eine Lösung in der Sache geeinigt haben, und zwar in dem Sinne, wie es von mir bereits skizziert wurde, dass eben eine Vorfinanzierung dieser Beratungsarbeit bis zu einer Gegenfinanzierung durch Gewinnabschöpfung erfolgt, also wenn Gewinne abgeschöpft werden und das Geld auch in den Staatssäckel eingeht? Wenn ja: Warum konnte diese gemeinsame Lösung nicht im Senat beschlossen werden?
Ich hätte noch eine weitere Zusatzfrage! Das Thema beschäftigt das Parlament schon etwas länger. Im Zuge der letzten Haushaltsaufstellung hatten wir seitens der SPD den Vorschlag gemacht, eine Einnahmehaushaltsstelle im Haushalt vorzusehen, auf der diese Beträge dann eingehen. Das ist damals an der CDU-Fraktion gescheitert. Können Sie uns in Aussicht stellen, dass wir im nächsten Haushalt bessere Möglichkeiten haben?
Eine letzte Zusatzfrage! Herr Bürgermeister, fast auf den Tag genau vor einem Jahr, nämlich am 20. Februar 2002, hat der Senat durch Beschluss der Bremischen Bürgerschaft den Auftrag erhalten, nicht nur Menschenhandel und Zwangsprostitution konsequent zu bekämpfen und Verbrechensgewinne abzuschöpfen, sondern eben auch einen Finanzierungsvorschlag für ein geeignetes Beratungsangebot zu entwickeln. Können Sie denn verstehen, dass wir Parlamentarier mit dieser Antwort des Senats sehr unzufrieden sind,
denn gerade die Vergabe von Wettmitteln ist ein originäres Thema, mit dem die Deputationen befasst sind, und dass wir da doch gern selbständig über die Vergabe entscheiden möchten, ebenso natürlich auch bei der Aufstellung des nächsten Haushaltes?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Da ich schon als Berichterstatterin ausführlich Gelegenheit hatte, auf die Inhalte und Forderungen einzugehen, will ich das jetzt nicht noch im Einzelnen weiter vertiefen. Ich möchte nur auf die Beiträge meiner Vorrednerinnen noch einmal kurz eingehen. Ich stimme Frau Hoch in der Forderung zu, dass es notwendig wäre, im Landesgleichstellungsgesetz auch Sanktionsmaßnahmen zu verankern, um der ganzen Geschichte mehr Power zu verleihen. Das ist eine – –.
Zero Tolerance! Ja, guter Tipp, Herr Dr. Kuhn, können wir einmal aufgreifen! Ich meine, das schaffen wir ja in dieser Legislaturperiode nicht mehr, auch nicht gerade mit unserem Koalitionspartner CDU, das befürchte ich jedenfalls, das Landesgleichstellungsgesetz in diesem Sinn zu verändern. Wir haben als SPD-Fraktion bisher auf Maßnahmen zur Änderung in dieser Periode verzichtet, weil wir befürchtet haben, das Gesetz würde eher verschlechtert werden. Das Landesgleichstellungsgesetz ist ja noch zu Zeiten der SPD mit absoluter Mehrheit hier verabschiedet worden. Vielleicht bekommen wir wieder einmal solche Zeiten, wo es dann im nächsten Jahr vorangehen kann.
Ich möchte die männlichen Kollegen der SPDFraktion loben. Sie haben uns Frauen freie Hand gelassen, haben uns nicht bei der Arbeit behindert und unsere Sache positiv unterstützt, das will auch schon einmal etwas heißen!
Wir fragen den Senat:
Frage eins: Wie viele Beamte des bremischen öffentlichen Dienstes, differenziert nach Geschlecht und Senatsressorts, wurden zum 1. Oktober 2002 befördert?
Frage zwei: Wie verteilen sich die Beförderungen, differenziert nach Geschlecht und Senatsressorts, auf die verschiedenen Besoldungsgruppen?
Herr Bürgermeister Perschau, für die übrigen Ressorts sind Sie ja nur der Berichterstatter, aber ich möchte Sie fragen, was Sie als zuständiger Senator in Ihrem eigenen Ressort, dem Finanzressort, unternehmen, um die Beförderungsquote bei weiblichen Beschäftigten zu erhöhen! Dies beziehe ich insbesondere auf die höheren Besoldungsstufen ab A 14 aufwärts.
Eine abschließende Bemerkung, wenn Sie erlauben, Herr Präsident! Ich möchte mich erst einmal für die tabellarische Übersicht bedanken. Es war für mich so schnell noch nicht alles zu durchschauen, zumal ich auch nicht aus dem öffentlichen Dienst komme, so dass diese Besoldungsstufen für mich immer nicht ganz so einfach zu durchblicken sind. Wir werden uns aber als SPDFraktion noch intensiver damit befassen und gelegentlich das eine oder andere Thema vertiefen. Schönen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass die Kindertageseinrichtungen auch im Lande Bremen mehr als bisher zu Einrichtungen der frühkindlichen Bildung werden sollten. Wir begrüßen ausdrücklich auch die aktuelle rotgrüne Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene, in der es heißt, ich darf zitieren: „Bund und Länder werden sich umgehend über Wege und Ziele frühkindlicher Bildung verständigen und für Deutschland allgemein verbindliche Bildungsziele aufstellen.“
Wir wollen, dass in der frühkindlichen Bildung die Vermittlung von Normen und Werten, die musische und motorische Erziehung und die Hinführung zum Lernen zum Standard werden.
Die SPD-Fraktion ist sich mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in dem Ziel einig, dass die Erzieherinnenausbildung zukunftsfähig gestaltet werden muss. Die Überschrift Ihres Antrags stimmt also. Der weitere Inhalt ist unserer Auffassung nach aber mit etwas heißer Nadel gestrickt. Wir werden den Antrag daher ablehnen.
Noch einmal zur Begründung: Bremen hat bereits mehrere Schritte zur Verbesserung der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher eingeleitet. So können Sie auch aus der Antwort des Senats zu Pisa-E, also zum vorherigen Tagesordnungspunkt, ersehen, dass ein Curriculum für die frühkindliche Bildung
in Einrichtungen der Tagesbetreuung in enger Zusammenarbeit mit dem Primarbereich entwickelt wird. Sie können das in der Drucksache 15/1248 zum Thema Pisa-E nachvollziehen. Ziel ist es, einen verbindlichen Rahmenbildungsplan für den Kindergarten zu verabschieden, der gemeinsam mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen in den Städten Bremen und Bremerhaven erarbeitet wird.
Der Antwort des Senats können Sie weiterhin entnehmen, dass die sozialpädagogischen Fachkräfte verstärkt mit speziellen Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen auf veränderte Aufgaben, zum Beispiel den Umgang gerade mit Kindern aus Migrantenfamilien, vorbereitet werden. Die Erzieherinnenausbildung wird insbesondere im Hinblick auf die gezielte Sprachförderung für Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, entsprechend umgestaltet.
Die Deputation für Soziales, Jugend und Senioren hat erst in ihrer September-Sitzung 2002 die Neufassung der Anerkennungsordnung für die Berufsgruppe der Erzieherinnen und Erzieher beschlossen. Diese Anerkennungsordnung tritt erst zum 1. Januar 2003 in Kraft. Ich bin der Meinung, wir sollten damit erst einmal Erfahrungen sammeln, bevor wir erneut zu Veränderungen kommen.
Interessant wäre zum Beispiel auch, einen Modellversuch abzuwarten, den Berlin zum Thema Erzieherausbildung an Fachhochschulen beantragt hat. Das ist ja auch eine Forderung im Antrag der Grünen. Diesen Modellversuch, finde ich, sollten wir erst einmal abwarten, auswerten und ihn dann mit dem Ziel, einheitliche Standards auf Bundesebene zu entwickeln, weiterberaten.
Meiner Meinung nach ist es dann erst langfristig möglich, auf europäischer Ebene zu einheitlichen Abschlüssen zu kommen. Es ist heute aber schon so, dass in der EU im Rahmen der Freizügigkeit mit der deutschen Ausbildung der Beruf des Erziehers auch in anderen Staaten ausgeübt werden kann. Wichtig ist meiner Meinung nach, dass wir dieses fachlich spezielle Thema in unserer Deputation weiterberaten, auch im Landesjugendhilfeausschuss, der ist ja auch damit befasst. Schon in der nächsten Sitzung, das habe ich gerade heute gehört, ist das Thema wieder auf der Tagesordnung.
Ich komme zum Schluss! Meiner Meinung nach ist eine verbesserte gesellschaftliche Anerkennung des Berufs der Erzieherin und des Erziehers und eine ausreichende Bereitstellung von Ressourcen mindestens ebenso wichtig wie eine gute Ausbildung der Erzieher.
Darüber steht nämlich in dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gar nichts. Ich bin der Auffassung, dass eine bessere Bezahlung dazu beitragen kann, die Anerkennung des Berufs zu erhöhen. Damit würde man sicherlich auch erreichen, dass sich nicht nur mehr junge Frauen, sondern auch mehr junge Männer motivieren lassen, diesen Beruf des Erziehers zu ergreifen. Im Sinne der Kinder wäre es bestimmt sinnvoll, denn männliche Identifikationsfiguren und Vorbilder sind ja leider in den Kindergärten sehr wenig anzutreffen.
Wichtig ist meiner Meinung nach auch, noch einmal kritisch zu schauen, wie wir in Bremen denn – zumindest für die Stadt Bremen kann ich es sagen – das Problem mit der Gruppengröße, eine Erzieherin auf 20 Kinder, das Problem, dass sich eine Erzieherin um so viele Kinder kümmern muss, angehen können. Das könnte erleichtert werden, indem mehr Zweitkräfte oder kleinere Gruppen da wären. Ich glaube, nicht nur allein die Ausbildung entscheidet über die Qualität der Erziehung im Kindergarten. Ich möchte hier den Beruf der Erzieherinnen, die ja engagierte Arbeit leisten, noch einmal hervorheben. Wenn sie vielleicht mehr Zeit für das einzelne Kind hätten, könnte das auch schon sehr viel Verbesserung in der Erziehung bewirken. – Danke!
Herr Senator, wie bewerten Sie die Tatsache, dass der Ausländerausschuss der Bremischen Bürgerschaft sich dafür eingesetzt hatte, die Einbürgerung in Bremerhaven auf kommunaler Ebene zu organisieren, und hat sich Ihrer Meinung nach diese Veränderung bewährt?
Der Ausländerausschuss hat in Bremerhaven einmal eine Sitzung in der Ausländerbehörde durchgeführt, und wir haben dort sehr positive Nachrichten gehört, nämlich dass das Verfahren der Einbürgerung, das sich speziell auf die türkischen Migranten bezieht, sehr viel schneller abgewickelt werden kann als in Bremen. Können Sie mir erklären, woran das liegen könnte?
Wären Sie bereit, dem Parlament über die Dauer der Einbürgerungsverfahren im Vergleich zwischen Bremen und Bremerha
ven zu berichten, damit wir einmal die Hintergründe erfahren?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Körperliche und seelische Gewalt im häuslichen Bereich wurde lange totgeschwiegen oder verharmlost. Sie gehört für viele Opfer, überwiegend Frauen und Kinder, leider zum Alltag. Ihre Leidensgeschichte erstreckt sich vielfach über Jahre. Das von der rotgrünen Mehrheit im Bundestag verabschiedete Gewaltschutzgesetz ist ein Meilenstein bei der Bekämpfung von Gewalt in einem Bereich, wo der Schutz vor Gewalt bisher am wenigsten gewährleistet war. Es verankert den Grundsatz: Wer schlägt, muss gehen, das Opfer bleibt in der Wohnung! Damit wird den Opfern nicht länger zugemutet, um den Preis des Verlustes der vertrauten Umgebung selbst für ihren Schutz sorgen zu müssen.
Nicht nur für Frauen, sondern gerade auch für Kinder, die bereits genug unter dem Miterleben von Gewalt leiden, ist der Verbleib im gewohnten Umfeld besonders wichtig. Die SPD-Fraktion begrüßt das Gewaltschutzgesetz ebenso wie den von der Bundesregierung vorgelegten nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen außerordentlich.
Auf die Initiative der SPD-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft, die wir bereits zu Beginn der Legislaturperiode im Jahre 1999 gestartet haben, geht auch die Verankerung des so genannten Wegweisungsrechtes im Bremischen Polizeigesetz zurück.
Wir Frauen der SPD-Fraktion haben dieses Recht schon gefordert, als viele noch glaubten, es handele
sich hierbei um einen Wegweiser oder Ähnliches. Der Senat hat zum Thema Prävention häuslicher Gewalt eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe gebildet. Auch dies ging zurück auf einen Beschluss des Parlaments, das ja dann gefordert hatte, dass der Senat uns hier in der Bürgerschaft ein Präventionskonzept vorlegt. Dies ist im April 2000 geschehen, und bereits im März letzten Jahres, also im März 2001, wurde dem Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau über die Umsetzung dieses Präventionskonzeptes im Einzelnen berichtet.
Der Ausschuss hat sich also schon mehrfach mit diesem Thema befasst, und auch wir finden es wichtig, dass die Umsetzungsschritte im Einzelnen genau angeschaut werden müssen und von uns als Parlamentarierinnen begleitet werden sollten. In der Zwischenzeit hat sich auch einiges getan. Es fanden Fortbildungen, zum Beispiel für Ärzte, statt. Es gibt den Verein „Neue Wege“, auch dieser Verein hat uns über die Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz auf diesem Gebiet im Ausschuss berichtet. Es wurde uns gesagt, in den neu geschaffenen Sozialzentren der Stadt Bremen sollte es jeweils Ansprechpartner, also Mitarbeiter geben, die für dieses Thema zuständig sind.
Außerdem ist zum Beispiel von der Ausländerbeauftragten des Landes Bremen eine Broschüre zum Thema häusliche Gewalt in verschiedenen Sprachen vorgelegt worden. Das halte ich für besonders wichtig, dass dies gelungen ist, denn wir wissen aus den Frauenhäusern, dass es sich bei einem großer Teil der dort untergebrachten Frauen um Migrantinnen handelt und das Problem der Gewalt in Familien gerade bei diesem Personenkreis noch besonders schwerwiegend ist.
Unser Parlamentsausschuss für die Gleichberechtigung der Frau hatte sich schon in der Jahresplanung für 2002 und Anfang 2003, also bis zum Ende der Legislaturperiode, vorgenommen, sich im Januar 2003 vertieft noch einmal mit dem Thema zu befassen, denn dann ist das Gewaltschutzgesetz ein Jahr in Kraft und das bremische Wegweisungsrecht ebenso, so dass wir es für sinnvoll hielten, uns nach einem Jahr einen ersten Erfahrungsbericht vorlegen zu lassen. Insofern kann ich dem Antrag der Grünen nicht zustimmen, obwohl von den Fragen ich alles voll teilen kann, aber dass Sie einen Bericht bis zum 30. September dieses Jahres fordern, halte ich nicht für angebracht, sondern ich möchte einen Bericht bekommen aufgrund einer einjähriger Erfahrung.
Darum schlagen wir eben auch seitens der SPDFraktion vor, dass der Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen heute zur Beratung und Berichterstattung an den Gleichstellungsausschuss überwiesen wird. Dann würden wir das Thema aufgrund der Stellungnahme des Ausschusses wieder im Parlament debattieren. Ich halte es eben für sinnvoll, dass das
dann möglichst früh im Jahr 2003 geschieht, um die einjährige Erfahrung auszuwerten. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bremische Bürgerschaft hat den Senat am 16. Mai 2001 aufgefordert, den Gedanken, Zielen und Prinzipien des Gender Mainstreaming in allen Verantwortungsbereichen bremischer Politik die notwendige Bedeutung und Geltung zu verschaffen.
Noch einmal zum Begriff Gender Mainstreaming! Im Amsterdamer Vertrag, der am 2. Oktober 1997 unterzeichnet wurde und am 1. Mai 1999 in Kraft trat, haben die Unterzeichnerstaaten die Gleichstellung von Frauen und Männern als ein hochrangiges politisches Ziel und grundlegendes Prinzip des gesellschaftlichen Zusammenlebens in der Europäischen Union bekräftigt. Regierungen von Bund, Ländern und Gemeinden stehen damit also in der Verpflichtung zur Umsetzung des Gender Mainstreaming.
Ziel und Bedeutung des Gender Mainstreaming ist es, soziale Aspekte und Fragen geschlechterspezifischer Denk- und Verhaltensweisen und der Chancengleichheit von Frau und Mann in alle Felder politischer Gestaltung und Entscheidung grundsätzlich, selbstverständlich und von vornherein einzubeziehen. Gender Mainstreaming fordert von politisch Verantwortlichen und Handelnden insofern, Fragen und Aspekte der Chancengleichheit, der Gleichstellung und der unter Umständen geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Interessenlagen und Voraussetzungen nicht nur punktuell, sondern prinzipiell und durchgängig zu berücksichtigen.
Dabei ist die Arbeits- und Berufswelt ein wichtiges Handlungsfeld mit dem Ziel, insbesondere in diesem Bereich geschlechterbedingte Nachteile abzubauen, die Möglichkeiten insbesondere der Frauen
zu stärken und Chancengerechtigkeit herzustellen. Die Regierungsparteien im Land Bremen haben durch die Koalitionsvereinbarung des Jahres 1999 der Gleichstellungspolitik eine hohe Bedeutung und Priorität zugemessen und sehen in dem Prozess des Gender Mainstreaming einen wichtigen Beitrag, dieser Zielsetzung näher zu kommen und in konkretes politisches Denken und Handeln zu überführen. Anspruch und Prämisse des Gender Mainstreaming sollen zukünftig auch zum Beispiel im politischen Handeln der Bürgerschaft verstärkt zum Ausdruck kommen.
Die Bremische Bürgerschaft hat also am 16. Mai 2001 erstmals dieses Thema debattiert und den Senat aufgefordert, den Gedanken des Gender Mainstreaming eben in allen Verantwortungsbereichen der Politik zu verankern. Die Bürgerschaft hat dazu verschiedene Einzelmaßnahmen vorgeschlagen. Ich brauche das hier jetzt nicht noch einmal alles vorzutragen, wir haben den Beschluss ja gemeinsam gefasst. Es ging dort unter anderem um die Fortbildung von Führungskräften, denn das Gender Mainstreaming wird als eine Strategie nicht nur der Politik, sondern auch innerhalb der Verwaltung im Sinne einer Top-down-Strategie verstanden. Die Führungskräfte müssen also den Gedanken aufgreifen und propagieren, damit er dann auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf den verschiedenen Hierarchiestufen irgendwann ankommt und umgesetzt wird.
Außerdem hatte die Bürgerschaft vorgeschlagen, eine geschlechterdifferenzierte Erhebung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten durch die bremische Landesregierung vorzunehmen, dass also bei Statistiken der Gedanke Berücksichtigung finden muss und entsprechende Erhebungen aufgenommen werden. Weiterhin hatte die Bürgerschaft den Senat gebeten, dass eben im Zusammenwirken auch mit Unternehmen, Verbänden und Kammern im Lande Bremen Ziele und Prinzipien des Gender Mainstreaming in der gesamten Arbeitswelt umgesetzt werden sollen. Ich meine, hier liegt noch einiges im Argen.
Im Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau hatten wir kürzlich das Thema Frauenförderung in der Privatwirtschaft auf der Tagesordnung und haben uns zum Beispiel mit der Umsetzung der Vereinbarung befasst, die die Bundesregierung mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft geschlossen hat, und zwar schon im Juli 2001, im letzten Jahr, in der es also auch darum geht, dass die Privatfirmen verstärkt den Gedanken des Gender Mainstreaming aufgreifen und spezielle Mentoringprogramme für Frauen entwickeln. Es war interessant, dass diese Vereinbarung bei der bremischen Handelskammer noch wenig präsent war. Wir haben Vertreter der Kammer noch einmal zu einer Sitzung für April ein
geladen, zu der wir dann die Zusage haben, einen ersten Bericht in dieser Sache zu bekommen.
Die Bundesregierung hatte mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft vereinbart, dass bis zum Ende des Jahres 2003 auch ein Bericht für das ganze Bundesgebiet vorgelegt werden soll, der dann alle zwei Jahre aktualisiert wird. Wir hoffen natürlich als SPDFraktion, dass weiterhin die gleiche Bundesregierung amtiert, damit dieser Beschluss nicht irgendwann wieder in der Schublade verschwindet.
Um noch einmal auf unseren Bürgerschaftsbeschluss vom Mai letzten Jahres zurückzukommen: Wir hatten also den Senat gebeten, auch Indikatoren und Prüfinstrumente zu entwickeln, damit dieses etwas schwierige, komplexe Thema auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung handhabbar wird, damit sie also konkrete Prüfkriterien haben, anhand derer sie feststellen können, inwieweit eine Umsetzung überhaupt stattfindet. Außerdem hatten wir den Senat gebeten, bis Ende des Jahres 2001 einen Bericht vorzulegen. Heute liegt uns nun ein Bericht vor, den der Senat also nun am 19. Februar 2002 dem Parlament zugeleitet hat. Nachdem wir auch schon seitens der SPD-Fraktion eine Anfrage in der Fragestunde dazu eingebracht hatten, haben wir jetzt nun diesen Bericht endlich bekommen.
Jetzt noch einmal zu dem Inhalt des Berichts! Ich persönlich muss sagen, dass ich etwas enttäuscht bin, da der Senat doch ein dreiviertel Jahr gebraucht hat, um bestimmte Dinge, die wir schon im Mai gefordert haben, jetzt endlich aufzugreifen. Es ist schön, dass es aufgegriffen wird, aber dass es ein dreiviertel Jahr gebraucht hat, ist eigentlich schon recht lange. Ich hoffe, dass sich jetzt unsere neue Senatorin, die ja eine gute Ausbildung in der Verwaltung genossen hat, diesen Gedanken verschärft zu Eigen machen und der Verwaltung genau auf die Finger schauen wird. Ich bin da guten Mutes, dass das klappen könnte.
Wenn ich noch etwas Redezeit habe, Herr Präsident, möchte ich noch einmal ein positives Beispiel anführen! Das Land Sachsen-Anhalt, also eines der neuen Bundesländer, hat bereits im Mai 2000 einen wichtigen Beschluss zur Anwendung des Gender Mainstreaming gefasst. Ich kann Ihnen gern, wenn Sie Interesse haben, eine Broschüre zur Verfügung stellen, die das federführende Ministerium dort herausgegeben hat. Das ist eine sehr hilfreiche Broschüre, in der Fragenkataloge, Kriterienkataloge und sogar ein Quiz für die Mitarbeiterinnen der Verwaltung entwickelt wurde, damit sie sich dann auch mit
dieser etwas komplizierten theoretischen Idee in der Praxis vertraut machen können.
Anwendung finden sollte die Idee, ich nenne nur einmal ein Beispiel, damit das etwas konkreter wird, zum Beispiel in der Gesundheitspolitik. Dort haben wir ja in Bremen im Prinzip den Ansatz schon verfolgt. Sie wissen, dass der Senat im Jahr 2001 einen Frauengesundheitsbericht für das Land Bremen vorgelegt hat. In diesem Fall ist der Gedanke schon aufgegriffen worden, und das betrifft auch andere Bereiche der Politik, aber meine Redezeit erlaubt es jetzt nicht, dass ich noch einmal Details anführe. Wir werden das aber im Gleichstellungsausschuss weiter begleiten, da setzen wir das Thema immer wieder auf die Tagesordnung und werden verfolgen, wie weit denn die angekündigten Maßnahmen in dem Bericht des Senats, unter anderem zum Beispiel die Benennung von Verantwortlichen in den Ressorts, dann auch klappen. Das soll ja spätestens bis zum 30. Juni 2002 alles umgesetzt und das Fortbildungskonzept vorgelegt werden. Das werden wir natürlich als Parlamentarierinnen sehr genau verfolgen. – Danke schön!
Herr Bürgermeister, vielleicht erinnern Sie sich, dass wir seitens der SPDFraktion eine ähnliche Anfrage schon einmal im Oktober letzten Jahres gestellt hatten. Damals hatten Sie uns auch zugesagt, die Gesellschaften mitzuteilen, die Mitglied im Verein sind. Eine schriftliche Antwort haben wir ja bisher nicht bekommen. Heute haben Sie es nun mündlich beantwortet, dass niemand in Bremen dort Mitglied ist seitens der Gesellschaften mit bremischer Beteiligung. Es gibt aber ja Firmen wie zum Beispiel die Commerzbank, die sich auf diesem Gebiet ja schon hervorgetan haben.
Der Senat hat ja vor kurzem verkündet, dass er nun die Strategie des Gender Mainstreaming in Bremen verschärft anwenden wird unter Ihrer Federführung. Was hat sich eigentlich seit Oktober letzten Jahres getan, damit sich auch die Geschäftsführer dieser zum Konzern Bremen gehörenden Gesellschaften in diese Richtung mit Motivationsarbeit bewegen? Wenn ich Sie eben richtig verstanden habe, ist bisher nichts erfolgt, sondern Sie planen erst Veranstaltungen. Oder hat es schon etwas in dieser Richtung gegeben?
Nur noch eine kurze Bemerkung, Herr Präsident! Herr Senator, ich gehe dann davon aus, dass Sie die Umsetzung des Gender Mainstreaming auch in diesem Bereich sozusagen als permanente Aufgabe begreifen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Hoch, ich kann ja verstehen, dass langsam der Wahlkampf eingeläutet ist, Ihre Rolle als Oppositionspartei nehmen Sie natürlich zu Recht wahr, so dass Sie hier heute recht kräftig ein bisschen auf den Putz hauen.
Ich hätte es auch schon gern rechtzeitig abgearbeitet, aber es nützt ja nichts, wir können die schönsten Beschlüsse im Gleichstellungsausschuss fassen, die ja auch einstimmig gelaufen sind, wenn wir hier im Parlament dafür keine Mehrheit bekommen, darum müssen wir Überzeugungsarbeit leisten.
Ich weiß nicht, ob das der richtige Stil war, um die Kollegen und Kolleginnen aller Fraktionen von der
Sache zu überzeugen. Ich möchte aber noch einmal auf die Sache kommen.
Frau Hoch, es ist auch nicht ganz richtig, dass wir im Ausschuss einstimmig eine unabhängige Fachberatungsstelle gefordert haben, dass wir Ihren Antrag also einstimmig unterstützt hätten, ganz so war es ja nicht! Wir haben uns intensiv mit den Bedarfen befasst, wir haben die Vertreterin der Evangelischen Frauenhilfe gehört, wir haben das Amt für Soziale Dienste gehört, die uns auch gesagt haben, dass sie wohl die Koordinierung der Hilfsangebote machen können, aber auch sich überfordert sehen, jetzt Opfer einzeln persönlich zu begleiten und zu betreuen. Da hat sicher eine unabhängige Fachberatungsstelle auch den Vorteil, dass man nicht diese Schwellenangst hat und Dinge nicht aktenkundig werden, sondern man kann dann ein niedrigschwelliges Angebot wahrnehmen. Das ist schon richtig. Der Bedarf wird zwar von uns allen vermutet, aber er erweist sich ja jetzt ganz konkret, denn die Kirche hat ja ein erstes Beratungsangebot eingerichtet. Die Diakonie macht mit wenigen Stunden zwar erst einmal nur – –.
Ja, ist ja gut, ist ja gut!
Die Kirche macht das Angebot jetzt erst einmal, und wir können das nun gut beobachten, wie viele Frauen dieses Angebot wahrnehmen. Es wird dann auch öffentlich bekannt. Der Innensenator hat bereits in der Debatte im August versprochen, die wir zu dem Thema in der Bürgerschaft hatten – er war gerade neu gewählt, und er hat zu diesem Bericht Stellung genommen –, dass er eine ergebnisorientierte Steuerungsgruppe, das zitiere ich jetzt, beim Landeskriminalamt einrichten möchte, die sich nur mit Frauenhandel befasst. Er hat auch versprochen hinsichtlich der schnellen Abschöpfung der durch diese Straftaten erwirtschafteten kriminellen Gewinne, Zitat, „eine Intensivierung bei der Bremer Polizei durchzuführen“.
Das heißt also konkret mehr Beamte, die in diesem Bereich tätig werden. Wir konnten auch nachvollziehen, dass das zuständige Fachkommissariat ja gleichzeitig zum Beispiel die Arbeit der Sonderkommission Adelina zu leisten hatte, also Fälle von Kindern, die Opfer von Verbrechen geworden sind, dass da eben auch dieselben Beamten ermitteln mussten, weil das eben auch eine wichtige Aufgabe ist. Insofern kann man das zwar nachvollziehen, dass diese Beamten nicht alles geschafft haben, aber es wird nun wirklich Zeit, dass dieses Kommissariat verstärkt wird und dass diese Ermittlungen beginnen.
Sie haben angekündigt, wenn ich das der Presse richtig entnommen habe, Herr Dr. Böse, dass das jetzt auch geschehen ist und dass ab April mit verstärkten Ermittlungen zu rechnen ist, und auf Dauer wird
sich dann ja auch eine Gewinnabschöpfung ergeben. Wie schnell Geld zusammenkommt, das kann sicherlich heute keiner von uns beurteilen.
Nun ist es eine richtige Forderung, die ja auch der Gleichstellungsausschuss aufgestellt hat, dass es bei diesem Geld, das durch die Gewinnabschöpfung vereinnahmt wird, gut wäre für die Parlamentarier, Transparenz herzustellen in einer Haushaltsstelle, um zu sehen, wie viel Geld eigentlich hereinkommt. Dann muss natürlich das Parlament im Rahmen seiner Aufgabe als Haushaltsgesetzgeber über die Verwendung dieser Gelder entscheiden.
Ich weiß, dass ich mit dem Kollegen Isola darüber auch eine Debatte hatte. Die Kollegen im Rechtsausschuss haben gesagt, das sei eigentlich Geld des Justizressorts. Das seien Gerichtsgebühren und die Geldstrafen, die vereinnahmt würden, und sie möchten natürlich auch erst einmal Staatsanwälte haben, die auch auf diesem Feld ermitteln und da verschärft aktiv werden. Das ist ja auch eine berechtigte Forderung ebenso wie die Verstärkung bei der Polizei. Ich meine, wenn es jetzt wirklich klappt mit der Gewinnabschöpfung, wenn Gelder hereinkommen, dann könnten doch Millionenbeträge sogar zusammenkommen, und dann müsste zumindest ein Teil für die Betreuung der Opfer dabei übrig sein. Ich finde, das ist doch das Allermindeste.
Insofern, Frau Hoch, ist der Antrag der Koalition so weit nun auch nicht entfernt, wie Sie das dargestellt haben, von dem, was wir im Ausschuss diskutiert haben. Ich meine, worauf es uns doch auch im Gleichstellungsausschuss angekommen ist, ist eine fachkompetente Beratung für die Frauen. Es ging doch nicht in erster Linie um die Schaffung einer Infrastruktur, ein riesiges Büro einzurichten mit viel Personal, sondern es ging doch darum, die vorhandenen Kräfte auch zu bündeln für das, was ein Amt nicht schaffen kann, sondern was eine unabhängige Anlaufstelle leistet, an die sich die Opfer wenden können und nicht von Pontius zu Pilatus geschickt werden, sondern auch wirklich kompetent beraten werden auf einem schwierigen Feld, wo ja auch verschiedene Rechtsgebiete angesprochen sind, strafrechtliche Sachen, aufenthaltsrechtliche Fragen bei vielen Ausländerinnen, die keinen Status hier haben.
Das sind ja alles komplizierte Dinge, einige Frauen sind sogar in Abschiebehaft, die da betreut werden müssen. Das ist sehr kompliziert, und da kommt es auf kompetente Leute an, die die Beratung machen, nicht aber, dass ein riesiges Büro eingerichtet wird. Insofern ist es auch nicht ganz korrekt, wenn Sie sagen, der Ausschuss habe eine Beratungsstelle beschlossen, sondern er hat gesagt, es müsse eine kompetente Beratung vorhanden sein. Wie das dann organisiert ist, ist noch ein weiterer Schritt.
Ich möchte aber auch noch einmal auf die CDUFraktion zu sprechen kommen, die mich doch in dieser ganzen Auseinandersetzung über Monate irritiert hat, denn ich hatte ja schon Senator Böse aus der Debatte im August zitiert, was er ankündigt hat: Ich stehe voll hinter den Zielen. Außerdem weise ich noch einmal darauf hin, dass im Deutschen Bundestag ja auch eine Debatte zu diesem Thema stattgefunden hat im Dezember 2001 anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte. Dort hat der Bundestag einstimmig, also auch mit den Stimmen der CDU-Fraktion, den Vorschlag der Arbeitsgruppe Frauenhandel, die die Bundesministerien eingerichtet haben, unterstützt, dass die Bundesländer darin bestärkt werden sollen, ich zitiere, „einen Teil der abgeschöpften Vermögenswerte für die kostendeckende Betreuung und Unterstützung der Opfer von Menschenhandel bereitzustellen“.
Das war also ein einstimmiger Beschluss.
Ich habe auch die Reden der CDU-Fraktion dazu nachgelesen. Das fand ich alles sehr beeindruckend. Darum hat mich umso mehr verwundert, wie halsstarrig doch einige Kollegen hier in Bremen in der CDU-Fraktion insbesondere mit unserem Antrag auf Einrichtung einer Haushaltsstelle, den wir im Haushaltsausschuss vorgelegt haben, umgegangen sind. Er ist dort ja abgelehnt worden.
Der Flurfunk der Bürgerschaft hat uns ja auch übermittelt, dass es wohl auch sehr lautstarke Debatten zu diesem Thema in der CDU-Fraktion gegeben hat und es auch für meine Kollegin Frau Windler wohl nicht so ganz einfach war, die Position, die sie auch im Ausschuss mit ihren Kolleginnen vertreten hat, dann in der CDU-Fraktion irgendwie mehrheitsfähig zu machen. Deswegen freue ich mich, dass es heute beziehungsweise letzte Woche gelungen ist, einen Koalitionsantrag mit den nötigen Unterschriften der Fraktionsvorsitzenden zustande zu bringen.
Ich sage Ihnen, ich habe auch als Ausschussvorsitzende damit ein Junktim verbunden. Ich habe gesagt, der Forderung der CDU, den Antrag des Parlamentsausschusses hier zurückzuziehen, komme ich nur nach, wenn wir einen Beschlussvorschlag haben. Ich kann doch nicht einen Antrag zurückziehen, und damit ist hier in der Debatte alles verpufft, ich habe gar keinen Beschlussvorschlag, das Parlament beschließt nichts. Dann wären wir genauso weit wie vorher. Darum war mir sehr wichtig, dass ein Beschlussvorschlag der Koalition zustande kommt,
und erst als dieser mit den nötigen Unterschriften vorlag, war ich bereit, in einer Ausschusssitzung dann unseren Antrag zurückzuziehen.
Das ändert aber nichts an der inhaltlichen Position, die ich nach wie vor immer noch für richtig halte, aber gute Dinge brauchen halt manchmal etwas länger. – Danke schön!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie hoch ist der Anteil der weiblichen Beschäftigten in den rund 230 zum Konzern Bremen gehörenden Gesellschaften?
Zweitens: Wie viele dieser Unternehmen werden auch von Geschäftsführerinnen geleitet?
Drittens: Hält der Senat es für sinnvoll, die Chancengleichheit von Frauen und Männern in diesen Gesellschaften dadurch zu fördern, dass die Firmen sich um die Erteilung des Prädikats „Total E-Quality“ bemühen, mit dem in Bremen unter anderem zwei Geschäftsbanken und die Deutsche Telekom bereits ausgezeichnet wurden?
Ich wollte gern noch einmal nachfragen, Herr Bürgermeister, Sie haben von nicht steuerungsrelevanten Gesellschaften gesprochen. Habe ich das richtig verstanden, dass Sie damit die Gesellschaften mit einer Beteiligung Bremens unter 50 Prozent meinten?
Ich wollte genau auf diesen Punkt gern noch einmal eingehen, weil Sie gesagt haben, diese Gesellschaften seien noch nicht untersucht. Plant der Senat denn eine Erhebung dazu, und wenn ja, wann wird das Ergebnis vorliegen?
Sie haben ja gesagt, dass der Senat die Bemühungen der Unternehmen für sinnvoll hält, sich um dieses Prädikat „Total E-Quality“ zu bemühen. Das drückt aber kein aktives Handeln des Senats aus. Darum noch einmal meine Frage: Welche Bemühungen wird der Senat unternehmen, um das Ziel der Chancengleichheit von Frauen und Männern in den zum Konzern Bremen gehörenden Unternehmen aktiv anzuregen und zu fördern?
Ja, eine letzte Zusatzfrage hätte ich noch! Wir haben hier einen Bürgerschaftsbeschluss vom Frühjahr dieses Jahres, in dem der Senat gebeten worden ist, einen Bericht zum Thema „Gender Mainstreaming auch in der Verwaltung“ bis zum Ende dieses Jahres vorzulegen. Können Sie sich vorstellen, dass dieser Punkt in dem Bericht auch eine Rolle spielen wird?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frauenhandel und Zwangsprostitution sind besonders schwerwiegende Erscheinungsformen organisierter Kriminalität, die seit langem sowohl national als auch international vor allem von Nichtregierungsorganisationen thematisiert worden sind. Mit der Öffnung der mittel- und osteuropäischen Grenzen Anfang der neunziger Jahre erfuhr das Geschäft mit dem organisierten Handel nichtdeutscher Frauen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung auch im Bundesgebiet einen erheblichen Anstieg. Das große Geschäft mit der Angst, insbesondere osteuropäischer Frauen, die unter Vortäuschung falscher Tatsachen als Touristinnen nach Deutschland gelockt und zur Prostitution gezwungen werden, findet auch in Bremen und Bremerhaven statt.
In einer ganzseitigen Reportage des „Kurier am Sonntag“ vom 10. Juni dieses Jahres ist anhand von Einzelschicksalen eindrucksvoll geschildert worden, wie die Ausbeutung der Frauen erfolgt. Letzte Woche gab es im Fernsehen bei N 3 eine Reportage, Frau Windler hat es schon angesprochen, über das Thema, wie die Frauen aus Litauen nach Deutschland geschleust werden. Auch diese Reportage war sehr eindrucksvoll und hat noch einmal plastisch deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass wir auch
in Bremen und Bremerhaven auf diesem Gebiet verschärft tätig werden.
Die Bremische Bürgerschaft hat noch in der letzten Legislaturperiode einen Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD zur Verbesserung der Situation der Opfer des Frauenhandels und der Zwangsprostitution verabschiedet. Dieser Antrag ist im Grunde genommen erst mit der Mitteilung des Senats, die aus dem April dieses Jahres stammt und uns heute zur Beratung vorliegt, in die Praxis umgesetzt worden. Wir haben von Herrn Senator Dr. Böse einen Bericht zum aktuellen Stand gehört, und wir haben ja auch die schriftliche Vorlage. Ich meine, das Konzept ist noch etwas mehr zu konkretisieren. Ich hoffe, dass wir dann vom Senat bald hören, wie er sich die soziale Beratung der Opfer des Frauenhandels genau vorstellt. Wir wissen, dass es im Bereich der Polizei in Bremen ein Fachkommissariat gibt, das sich mit diesem Thema gesondert befasst, ebenso gibt es bei der Polizei in Bremerhaven eine Abteilung, die sich mit der so genannten Milieukriminalität befasst, sie bezieht sich also auf das Rotlichtmilieu. Gestern habe ich mit dem dortigen Polizeichef gesprochen. Er sagte mir, dass der Frauenhandel auch einen Schwerpunkt der Arbeit in dieser Abteilung bildet. Wie in Bremen findet natürlich auch in Bremerhaven eine soziale Betreuung statt, die zurzeit nach dem Konzept des Senats vom Amt für Soziale Dienste und mit freien Trägern, das ist unter anderem der Verein Nitribitt, organisiert wird, und ich weiß von der Evangelischen Kirche, dass dort auch eine solche Arbeit stattfindet. Die Frage ist jetzt, wie dies in der Stadt Bremen koordiniert wird, und natürlich – wir sind hier im Landtag – geht es auch darum, was eigentlich in Bremerhaven passiert. Frau Hoch, mich hatte Ihr Antrag etwas überrascht, der ja erst am 28. August 2001, also vor zwei Tagen, von den Grünen eingebracht worden ist. Den Bericht des Senats kennen wir ja schon seit April 2001. Ich kritisiere natürlich, dass der Senat drei Jahre gebraucht hat, bis er einen Bericht vorgelegt hat, aber ich kritisiere auch Bündnis 90/Die Grünen, dass sie immer öfter mit Dringlichkeitsanträgen ad hoc irgendwelche Vorschläge machen.
Obwohl: Das Thema ist ernst genug, dass wir uns damit befassen. Wir haben uns eben gerade am Rande der Debatte mit den Fraktionen geeinigt, dass wir Ihren Antrag an den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau überweisen wollen, um dort noch einmal intensiv zu erörtern, welche Beratungsform denn angemessen ist. Sie erinnern sich, dass wir die Vertreterinnen des Vereins Nitribitt bereits einmal bei uns im Ausschuss
gehört haben, das war aber allgemein zum Thema Betreuung von Prostituierten, es ging nicht um das spezielle Thema des Frauenhandels. Sie haben uns erklärt, sie hätten Interesse, diese Arbeit auch zu übernehmen, aber sie könnten es nicht mit ihren derzeit vorhandenen Kapazitäten. Es müsste also eine Aufstockung personeller Art in irgendeiner Form erfolgen. Ich meine, wir müssen ernsthaft über eine solche Beratungsstelle nachdenken. Sie oder wir gemeinsam müssen dann Anträge zum Haushalt stellen, das ist so im Moment nicht darstellbar, und es ist auch die Frage, ob es sinnvoll ist.
Frau Hoch, weil Sie ja aus Bremerhaven kommen, ich habe auch noch einmal versucht, mich dort zu informieren. Aus Bremerhaven ist mir keine Forderung nach einer solchen unabhängigen Beratungsstelle bekannt. Mir ist berichtet worden, dass dort die ZGF die Arbeit zusammen mit dem Gesundheitsamt und sozialen Einrichtungen und freien Trägern koordiniert. Ich glaube, es gibt noch Beratungsbedarf zu diesem Thema. Es wäre gut, wenn wir Ihren Antrag an den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau überweisen und uns noch einmal detailliert damit befassen.
Insgesamt meine ich, es ist gut, dass die rotgrüne Bundesregierung in letzter Zeit überhaupt bei diesem Thema aktiv geworden ist. Menschenhandel ist ja ein Thema von internationaler Bedeutung. Im Rahmen des nationalen Aktionsplans der Bundesregierung gegen Gewalt an Frauen, in dem auch das Thema häusliche Gewalt, das wir gestern hier im Plenum diskutiert haben, eine Rolle spielt, nimmt auch das Thema Frauenhandel wichtigen Raum ein.
Es gibt bereits seit langem eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema Frauenhandel. In dieser Arbeitsgruppe werden einige Programme entwickelt, und es wäre gut, wenn Bremen bei der praktischen Umsetzung auch zu weiteren konkreten Schritten kommt. Es ist allerdings auch sehr wichtig, dass der Polizei die Vermögensabschöpfung bei diesen organisierten Kriminellen gelingen möge. Ich fände es eine gute Sache, wenn die dort abgeschöpften Gewinne nicht einfach nur in den Staatssäckel fließen ohne konkrete Definition wofür, sondern dass sie dann auch für die Opfer des Frauenhandels ausgegeben werden können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie schauen ganz überrascht, keine Sorge, ich will mich jetzt nicht insgesamt zum umfangreichen Thema Polizeigesetz äußern, sondern lediglich zum Thema Wegweisungsrecht. Ich meine, es sollte heute nicht der Eindruck hier im Raum stehen bleiben, dass sich nur die männlichen Kollegen der Bürgerschaft mit diesem Thema befasst haben, sondern ich will noch einmal darauf hinweisen, dass es eine Initiative der Frauen aus dem Parlament war.
Die SPD-Fraktion hat sich erfreulicherweise bereits im November 1999 dafür ausgesprochen, dass der Senat bei der Reform des Polizeigesetzes prüfen möge, ob ein Wegweisungsrecht im Polizeigesetz verankert werden kann. So alt ist also schon diese Idee! Wir waren vor den anderen Bundesländern ak
tiv und haben dann ja auch hier im Hause bereits im Januar 2000 einen Bürgerschaftsbeschluss gefasst. Ich will noch einmal zu Herrn Dr. Güldner – weil er auf das Thema ja eben noch einmal ausführlich eingegangen ist und die Grünen uns auch heute erst einen Antrag zu dem Thema vorgelegt haben – sagen, ich glaube, es kommt nicht darauf an, dass das Parlament unbedingt heute eine Gesetzespassage verabschiedet, sondern wir haben eben gerade von dem neu gewählten Innensenator Herrn Dr. Böse gehört, dass es noch zirka zwei bis drei Monate dauern wird, bis alle Regelungen geprüft sind, und das Bundesgesetz steht ja auch kurz vor der Verabschiedung. Ich meine, es ist gut, wenn wir auf einer rechtlich abgesicherten Grundlage einen Paragraphen im Polizeigesetz haben, der dann auch nicht mehr angefochten wird. Ich gehe davon aus, dass der Senat, ich meine jetzt das Innen- und natürlich auch das Sozialressort, alles vorbereitet, dass die sozialen Begleitmaßnahmen organisiert werden, dass alles in trockene Tücher kommt und dass wir möglichst noch in diesem Jahr einen entsprechenden Passus hier im Parlament verabschieden können. Ich meine, darüber sind wir uns alle einig. Wir hatten ja auch den Grünen angeboten, sich unserem Antrag anzuschließen. Nun kommt heute wieder Ihr Antrag, den lehnen wir jetzt ab!
Den überweisen wir, das ist auch in Ordnung! In der Sache sind wir uns eigentlich alle einig, dieser Streit hier heute hätte nicht nötig getan.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herrn Tittmann sollte man ja nicht aufwerten, nur einen Satz zu Ihnen, weil Sie gerade vor mir gesprochen haben: Politiker wie Sie haben die Jugendlichen im Lande Bremen bestimmt nicht verdient! Ich glaube, darin sind sich 99 Prozent hier einig.
Ich glaube, dies können Sie mir auch nicht als Arroganz auslegen. Ich möchte nämlich gerade meinen Redebeitrag mit einer selbstkritischen Anmerkung beginnen. Es ist nämlich so, dass die Überschrift der Großen Anfrage von CDU und SPD nicht ganz den tatsächlichen Inhalt der Anfrage trifft. Es ist so, dass das gesellschaftliche Engagement von Jugendlichen, was ja in der Überschrift steht, im Lande Bremen weitaus vielfältiger ist, als es nur allein in der Frage der Beteiligung am Freiwilligen Sozialen Jahr und am Freiwilligen Ökologischen Jahr zum Ausdruck kommt.
Ja, Frau Striezel, die Fragen sind ja im Wesentlichen von Ihnen gestellt worden, wir haben das mit unterstützt, da uns die Antworten natürlich auch interessieren, aber allein die Antworten darauf dekken nicht das gesamte Feld des Engagements von Jugendlichen im Lande Bremen ab. Aber es ist natürlich doch interessant, was im Freiwilligen Sozialen Jahr und was im Freiwilligen Ökologischen Jahr passiert. Dies möchte natürlich auch die SPD-Fraktion gern erfahren.
Gesellschaftliches Engagement von Schülerinnen und Schülern ist in unserem Bundesland nach meinem Eindruck überdurchschnittlich gut ausgeprägt. Dies belegt nicht zuletzt zum Beispiel die starke und häufig auch erfolgreiche Beteiligung von Schülern am Wettbewerb „Jugend forscht“. Das kann man ja immer wieder in jedem Jahr in den Medien verfolgen. Weiterhin finde ich erwähnenswert vor allem
das Engagement vieler Jugendlicher für ihre Mitschülerinnen zum Beispiel ausländischer Herkunft oder auch für behinderte Klassenkameraden.
Zum Beispiel auch die immer wieder rege Beteiligung an dem ausgeschriebenen Jugendpreis des Senats „Dem Hass keine Chance“ stimmt mich sehr hoffnungsfroh, was auch das zukünftige Engagement für Toleranz und Mitmenschlichkeit im Lande Bremen betrifft.
Meine Damen und Herren, ich komme jetzt aber zur Antwort des Senats auf unsere Große Anfrage. Das vorgelegte Datenmaterial zum Freiwilligen Sozialen Jahr ist nur unvollständig und lückenhaft. Dies hängt vermutlich damit zusammen, dass die Träger ihre Anträge auf Zuschüsse beim Bundesministerium stellen und gegenüber der bremischen Landesjugendbehörde nicht berichtspflichtig sind.
Ich habe auch, weil eben die Datenlage sehr dünn war, selbst noch einmal recherchiert, um zu erfahren, welche Träger das alles machen und wie viele Plätze es in Bremen gibt, was da inhaltlich überhaupt veranstaltet wird. Dazu haben meine Recherchen ergeben, dass in Bremen zurzeit insgesamt 113 Plätze von Jugendlichen im Freiwilligen Sozialen Jahr besetzt sind, die meisten davon, zirka 60 Plätze, bietet das Diakonische Werk an.
Wichtig ist auch noch einmal zu wissen – aber vielleicht haben Sie auch nichts anderes erwartet –, dass 90 Prozent der Teilnehmerinnen am Freiwilligen Sozialen Jahr Mädchen sind. Ich finde es eigentlich schade, dass nicht mehr männliche Jugendliche die Chance wahrnehmen, Erfahrungen in der sozialen Arbeit, zum Beispiel in Kindergärten, Kirchengemeinden, Behinderten- und Obdachloseneinrichtungen zu sammeln. Das könnte ja auch für ihre Berufswahlentscheidung und ihr weiteres berufliches Leben wichtig sein.
Laut Auskunft des Diakonischen Werks sind zirka 40 Prozent der Teilnehmerinnen am Freiwilligen Sozialen Jahr Hauptschülerinnen. Dass dieser Anteil in der letzten Zeit gesteigert wurde, ist nach Auffassung der SPD-Fraktion positiv zu bewerten. Er hängt allerdings auch damit zusammen, dass das Interesse von Abiturienten wegen der Entspannung am Ausbildungsmarkt und an den Universitäten in letzter Zeit stark zurückgegangen ist. Es gibt also weniger junge Leute in Warteschleifen, und deswegen sinkt eben die Motivation, das Freiwillige Soziale Jahr als Wartezeit zu nutzen. Dies ist natürlich ambivalent, man kann es natürlich auch positiv sehen, endlich gibt es mehr Ausbildungsplätze und an den Universitäten keine so lange Wartezeit.
Außer dem Diakonischen Werk in Bremen sind weitere Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres die Arbeiterwohlfahrt mit 14 Plätzen, die nur in Altenpflegeheimen angeboten werden. Diese werden auch mehr von Mädchen als von Jungen angenommen, aber es ist dort gemischt. Der Soziale Friedensdienst mit 20 Plätzen spielt noch eine wichtige Rolle, und interessant ist auch, dass der Verbund der Bremer Kindergruppen zirka zwölf Plätze in Bremen anbietet. Nach Auskunft des Verbundes ist die Nachfrage von Elterninitiativen sogar höher, in diesem Jahr liegt sie bei 15 bis 16 Plätzen, für die von Elterninitiativen Wünsche bestehen, Menschen aus dem Freiwilligen Sozialen Jahr dort zu beschäftigen.
Im Gegensatz zu den Wohlfahrtsverbänden ist es so, dass die Einsätze im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres nicht zu 50 Prozent vom Bundesministerium bezuschusst werden. Das ist bei den großen Wohlfahrtsverbänden, die anerkannt sind, automatisch der Fall. Bei einem kleinen Träger hier für Bremen aber, der zwar vom Land Bremen als Träger der Jugendarbeit anerkannt ist, aber eben nicht beim Bundesministerium angesiedelt ist, was Voraussetzung wäre, um eine Finanzierung von 50 Prozent zu erhalten, muss also sehr viel mit eigenen Mitteln und mit bremischer Unterstützung auf die Beine gebracht werden. Umso erfreulicher finde ich es, dass dort auch zum Beispiel zwei junge Männer ihr Freiwilliges Soziales Jahr bei den Krabbelgruppen absolvieren. Ich finde, diese Idee ist ausbaufähig.
Beim Freiwilligen Ökologischen Jahr, das war ja der zweite Teil der Anfrage, ist die Datenlage etwas übersichtlicher, das hängt aber auch damit zusammen, dass es insgesamt überhaupt nur 20 Plätze für Bremen und Bremerhaven gibt. Es gibt 17 Einsatzstellen, und 20 Jugendliche nehmen diese Plätze dort wahr. Mit der Teilnahme am Freiwilligen Ökologischen Jahr haben junge Leute zwischen 16 und 26 Jahren die Möglichkeit, sich im Umwelt- und Naturschutz zu engagieren und ihren Teil für eine zukunftsfähige Entwicklung auch unseres Bundeslandes beizutragen.
Die Teilnehmerinnen am Freiwilligen Ökologischen Jahr, wieder überwiegend Mädchen, in diesem Falle auch Abiturientinnen, leisten ganz konkrete und praktische Arbeit für Natur und Menschen. Ich finde es gut, dass dort eine zentrale Koordination durch die econtur gGmbH vorgenommen wird, dadurch haben wir auch einen guten Überblick, was inhaltlich läuft. Dazu können junge Leute, die sich interessieren, im Internet unter www.foej-bremen.de alles Wichtige erfahren, etwa über die 17 verschiedenen Einsatzplätze – drei davon in Bremerhaven beim Alfred-Wegener-Institut, das ist auch sehr interessant –, und haben sogar Erfahrungsberichte von Jugendlichen im Internet, die daran teilgenommen
haben. Von daher ist das, glaube ich, eine gute Möglichkeit der Weiterverbreitung. Außerdem gibt es eine Broschüre der Umweltsenatorin.
In diesen Zusammenhang habe ich überlegt, warum haben wir das für Soziales nicht. Da stellt sich die Frage der Finanzierung. Da anscheinend bremische Mittel im Umweltbereich für diese Broschüre vorhanden waren, wäre zu überlegen, ob wir bei Soziales das Ressort auch so ausstatten müssen, dass es ähnliches Material auch anbieten kann. Dort werden ja viel mehr Plätze angeboten, 113 Plätze im Vergleich zu 20, und es wäre eben gut, wenn gerade Hauptschüler, die ja sonst vielleicht ein bisschen auf der Schattenseite in unserem Bildungssystem stehen, eben diese Chance bekommen, auch richtig darauf hingewiesen zu werden und nötige Informationen auch überall in der Stadt erlangen zu können.
Abschließend möchte ich noch sagen, das Thema gesellschaftliches Engagement von Jugendlichen im Land Bremen hängt auch unmittelbar zusammen mit dem Thema politisches Engagement, und da haben wir in dem Jugendparlament im Dezember 2000 als Zuhörerinnen erleben können, dass sich gerade viele Jugendliche hier auch im Hohen Hause engagiert haben. Ich fand das eine gelungene Sache.
Etwas schwierig fand ich allerdings, dass viele gute Resolutionen, die verfasst worden sind, hier im Parlament meistens aufgrund der Position der CDU nicht durchgedrungen sind. Ich erinnere nur an das Wahlalter 16, das wir als SPD auch in unserem Wahlprogramm haben und auch als richtig erkannt haben, dem wir aber eben aus Koalitionsgründen nicht zustimmen konnten, auch im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss. Frau Striezel, ich wende mich noch einmal ausdrücklich an Sie, weil gerade Sie ja auch immer bewiesen haben, dass Sie das Thema Engagement von Jugendlichen seit vielen Jahren interessiert. Da ist doch, meine ich, in einer Debatte innerhalb der CDU noch einmal nachzulegen, dass sich da etwas bewegt.
Auch zum Beispiel von den Anträgen, die die Jugendlichen hier zum Thema Ausländerpolitik verabschiedet haben, ist meiner Meinung nach vieles unterstützenswert gewesen, was wir eben auch aus Koalitionsgründen nicht mitmachen konnten. Das führt natürlich dann auch wieder zu Frust bei Jugendlichen, die erst engagiert diskutieren und kaum Erfolge nachzuweisen haben.
Bitte sehr!
Danke schön, dass Sie das noch einmal klar gestellt haben, dann habe ich das vielleicht bei Ihnen öfter einmal falsch interpretiert. Ich bin da anderer Auffassung und sehe das eben so, dass die Jugendlichen selbst das Wahlrecht auch wollen. Wir haben hier ja diese Aktion „Jugend im Parlament“ gemacht, um deren Position zu hören, und ich wollte Jugendlichen auch nicht ein Wahlrecht überstülpen, das sie gar nicht wollen, aber es ist ja gerade bei dieser Debatte deutlich geworden, dass es Wunsch der Jugendlichen ist. Sie haben auch Argumente angeführt, dass es auch die Motivation steigert, wenn sie eben direkt durch ihre Wahlentscheidung Einfluss nehmen können. Das beweist auch die letzte Shell-Studie, dass das Interesse am Wahlrecht, beim Thema des politischen Engagements am höchsten ist. Das sollte man bei der weiteren Debatte im Auge behalten. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit Gender Mainstreaming, leider gibt es keine passende deutsche Übersetzung für diesen Begriff, wird eine Strategie beschrieben, die in alle Entscheidungsprozesse die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern einbezieht und deren unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt. Ich darf aus dem Prospekt zitieren, der auch den Besucherinnen und Besuchern der Plenarsitzung vorliegt. Ich freue mich, dass die Bürgerschaftsverwaltung jetzt neuestens auch immer Erläuterungen zur Tagesordnung gibt.
Gerade bei diesem Thema ist es, glaube ich, sehr wichtig, weil es doch in der Öffentlichkeit noch nicht
so im Bewusstsein verankert ist, auch wenn wir Politikerinnen uns schon seit längerem mit dem Thema befassen.
Ich darf mit Genehmigung des Präsidenten aus dem Prospekt zitieren: „Gender Mainstreaming bedeutet, bei politischen Entscheidungen grundsätzlich anzuerkennen, dass Frauen den Männern in der gesellschaftlichen Realität nicht gleichgestellt sind. In der Planung, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen soll diesem Ungleichgewicht verstärkt entgegengewirkt werden.“
Das hört sich gut an! Woher kommt der Begriff des Gender Mainstreaming? Schon 1993 konnten Frauen auf europäischer Ebene in der Reform der EU-Strukturfonds, die sich hauptsächlich um Arbeitsmarktpolitik kümmern, eine Zielvorgabe „Chancengleichheit für Frauen und Männer“ durchsetzen. Im vierten Aktionsprogramm der Europäischen Union zur Chancengleichheit wurde dann 1995 die Strategie des Mainstreaming beschrieben und der Anspruch so formuliert, dass das, was im EU-Strukturfonds gelungen war, in der gesamten europäischen Politik Realität werden soll. Gemeint sind also die unterschiedlichen Politikfelder.
Ich weiß gar nicht, warum es in den vorderen Reihen so unruhig ist. Es stört ein bisschen, wenn sich die beiden Fraktionsvorsitzenden jetzt vielleicht erst einigen, was es bedeutet! Meiner jedenfalls hört aufmerksam zu, das muss ich doch lobend erwähnen.
Im Amsterdamer Vertrag, der am 2. Oktober 1997 unterzeichnet wurde und am 1. Mai 1999 in Kraft trat, haben die Unterzeichnerstaaten das Prinzip und die Strategie des Gender Mainstreaming zur Verpflichtung für alle EU-Staaten gemacht. Neu an der Strategie des Gender Mainstreaming ist, dass politische Probleme nicht mehr auf eine reine Frauensache reduziert werden, sondern dass Frauen und Männer gleichermaßen an einer Veränderung der Geschlechterverhältnisse arbeiten. Dabei soll die Strategie des Gender Mainstreaming gezielte Maßnahmen zur Frauenförderung nicht ersetzen, sondern diese ergänzen und verzahnen, also Frauen nicht mehr als eine Randgruppe unter vielen betrachten, wie es früher ja oft der Fall war, Arbeitslose, Behinderte, und dann wurden auch die Frauen aufgezählt, sondern sie sollen von vornherein berücksichtigt werden.
Regierungen von Bund, Ländern und Gemeinden stehen in der Verpflichtung zur Umsetzung des Gender Mainstreaming. Im Lande Bremen haben sich die Regierungsparteien SPD und CDU bereits im Jahr 1999 in ihrer Koalitionsvereinbarung für die
laufende Wahlperiode auf die Beachtung folgender Grundsätze verständigt, auch wenn es vielleicht gar nicht alle gemerkt haben, sage ich jetzt einmal als Anmerkung dazu. In der Koalitionsvereinbarung steht nämlich, ich zitiere: „Gleichstellungspolitik ist eine Querschnittsaufgabe Bremer Politik. Alle Senatorinnen und Senatoren sind verpflichtet zu sichern, dass frauenpolitische Grundsätze berücksichtigt werden. Sie wirken darauf hin, in allen Einflussbereichen, insbesondere bei Gesetzen, Programmen, Projekten und personellen Entscheidungen, die strukturelle Benachteiligung von Frauen abzubauen.“
Mit dieser Formulierung hat der Gedanke des Gender Mainstreaming, auch wenn der Begriff nicht ausdrücklich genannt wurde, bereits erfolgreich Eingang in die bremische Landespolitik und auch in die Verwaltung gefunden. Das Prinzip des Gender Mainstreaming wird zunehmend auch in der bremischen Verwaltung bekannt und findet auch immer öfter Anwendung. Zum Beispiel laut Personalmanagementkonzept des Senats für die Jahre 2000 bis 2005 wird, ich darf wieder zitieren, „Frauenförderung in personalpolitische Konzepte, insbesondere im Bereich der Führungspositionen, umgesetzt und vollständig in das Personalcontrolling integriert. Der Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe ist damit integraler Bestandteil aller Handlungsfelder.“ Das hört sich in der Theorie alles gut an, wichtig ist, ob wir es in der Praxis umsetzen.
Ansätze gibt es. Diese müssen meiner Meinung nach verstärkt werden.
Nach Auffassung der SPD-Fraktion hat gerade der öffentliche Dienst Vorbildfunktion für eine gerechte Verteilung von Arbeit zwischen Männern und Frauen. Auch laut Koalitionsvereinbarung soll vorhandene Arbeit bei persönlichem Interesse und entsprechender sozialer Absicherung anders verteilt werden, insbesondere durch Ausschöpfung und Ausweitung aller Formen von Teilzeitarbeit. Zur Weiterentwicklung flexibler Arbeitszeitmodelle über die schon bekannten Modelle wie Teilzeit, Sabbatjahr, Sonderurlaub hinaus zählen der Ausbau der Arbeitsplatzteilung, also Jobsharing, und der Jahresarbeitszeitvertrag dazu. Das sind neue Modelle, und hierzu hat der Finanzsenator in dem Personalmanagementkonzept bis zum 30. Juni 2001 die Vorlage entsprechender Detailkonzepte angekündigt, die wir seitens unserer Fraktion mit Spannung erwarten.
Ich möchte noch einige Stichworte nennen, um dieses Prinzip des Gender Mainstreaming am Beispiel einzelner Politikfelder noch etwas anschaulicher zu machen. Es ist einmal so, dass wir in der Koalitionvereinbarung das Ziel einer Offensive für die Umsetzung verschiedener Arbeitszeitmodelle und die flexible Gestaltung von Leitungsfunktionen
haben, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sichern sollen. Hierzu ist kritisch anzumerken: Diese Offensive habe ich noch nicht verspürt. Sie lässt noch auf sich warten, aber wir haben noch Hoffnung, dass es etwas werden kann.
Positiv ist in diesem Zusammenhang das neue Bundesgesetz zu erwähnen mit dem Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit für Männer und Frauen. Ich glaube, dies bietet auch eine gute Grundlage dafür, hier in Bremen darauf aufzubauen.
Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für die Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben von Frauen und Männern, ich möchte ausdrücklich betonen, für beide Geschlechter, müssen die Betreuungsangebote für Kinder gesichert und ausgeweitet werden. Auch dies steht in unserer Koalitionsvereinbarung, und das wartet auch noch auf die Umsetzung.
Weitere Stichworte zur Umsetzung des Gender Mainstreaming möchte ich nennen am Beispiel folgender Politikbereiche. Spezifische Beratungs- und Finanzierungsangebote für Existenzgründerinnen sind vorzuhalten. Das gibt es auch schon und muss dann meistens durch Vereine abgesichert werden beziehungsweise durch ABM und dergleichen Maßnahmen, und da müssen wir sehen, dass wir das dann im Rahmen des Haushalts auch für die kommenden Jahre sichern. Ein weiterer Punkt ist im Bereich der Jugendpolitik zu sehen. Eine geschlechtergerechte Jugendhilfe, da gibt es ja Empfehlungen zur Umsetzung der Förderung der Mädchenarbeit. In diesem Bereich müssen wir auch immer schauen, wie weit sich das dann auch in den konkreten Maßnahmen umsetzen lässt. Dazu gehört auch der wichtige Bereich Kinder- und Jugendschutz, also Schutz vor Gewalt, wo es ja auch spezielle Vereine gibt wie Schattenriss, Mädchenhaus, Kinderschutzzentrum, die sich um diese Problematik kümmern. Das ist auch ein wichtiger Punkt.
Dann möchte ich auf den Bereich Gesundheit hinweisen. Der Frauengesundheitsbericht ist auch in der Koalitionsvereinbarung angekündigt, und Frau Senatorin Adolf wird sicherlich noch etwas dazu sagen. Er soll wohl in Kürze erscheinen.
Dann noch einmal, weil ich wieder die staunenden Blicke einiger männlicher Kollegen sehe, die mich immer fragen, was eigentlich der Unterschied zwischen Frauen- und Männergesundheit ist! Da gibt es sehr wohl einen Unterschied, denn es gibt spezielle Krankheiten, die bei Frauen häufiger vorkommen als bei Männern, zum Beispiel sind Essstörungen ein beliebtes Thema, ein Thema, das bei Männern nicht ganz so häufig vorkommt, zumindest Esssüchte sollen da auch vorkommen, aber es gibt dann auch die sogenannte Magersucht. Die ist bei Frauen und insbesondere bei jungen Mädchen sehr
verbreitet. Darauf muss also auch bei der Gesundheitsförderung gezielt geschlechtsspezifisch geachtet werden.
Ebenso gilt das für den Bereich der Bildungspolitik, dass die Lernzugänge und Lerninteressen der Mädchen besonders gefördert werden sollten, denn grundsätzlich sind wir natürlich für die Koedukation, aber es gibt bestimmte Bereiche wie technische Berufe, IT, auf die Mädchen besonders orientiert werden müssen.
Wichtig ist auch noch zu betrachten, dass wir bei dem Gedanken der Geschlechtergleichstellung nicht vergessen dürfen, dass eine spezielle Förderung von Frauenprojekten damit nicht hinfällig, sondern nach wie vor wichtig ist. Auch wenn sich die Regierungsfraktionen für das Präventionskonzept des Senats gegen häusliche Gewalt sehr eingesetzt haben und wir jetzt das Wegweisungsrecht für prügelnde Ehemänner gern umsetzen möchten, ist es so, dass dadurch Frauenhäuser nicht überflüssig werden, sondern sie bedürfen nach wie vor unserer Unterstützung.
Zum Abschluss möchte ich noch kurz das Thema Wissenschaft ansprechen. Dort gibt es eine positive Entwicklung. Frauenförderung ist inzwischen Bestandteil der Kontrakte des Senators für Bildung und Wissenschaft mit der Universität und den Hochschulen im Land Bremen. Es haben auch ganz konkret schon spezielle Veranstaltungen stattgefunden oder finden wiederholt statt wie zum Beispiel die Informatica Feminale, und es wurde auch der angekündigte Studiengang Informatik für Frauen an der Hochschule Bremen im letzten Wintersemester bereits eingerichtet.
Insgesamt kann man also sagen, dass viele Maßnahmen, die in der Koalitionsvereinbarung angekündigt waren, jetzt schon umgesetzt sind oder kurz vor der Umsetzung stehen. Insofern ist das alles kein neues Thema, das wir hier diskutieren, aber wichtig ist dennoch, dass die Grünen mit ihrer Initiative, das Thema noch einmal in den Mittelpunkt zu stellen, dazu beigetragen haben, dass jetzt auch innerhalb aller Fraktionen inzwischen die meisten Abgeordneten wissen, was Gender Mainstreaming ist. Das ist eigentlich eine gute Sache!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wollte nur noch eben zum Abstimmungsverhalten einiges sagen.
Wir hatten ja schon fast einen interfraktionellen Antrag fertig. Frau Hoch und Frau Windler, ich hätte es schön gefunden, wir hätten uns zwischen allen drei Fraktionen einigen können. Es hat nicht ganz geklappt. Es hat erst kurzfristig noch diese Woche ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
eine Einigung zwischen den Koalitionsfraktionen gegeben, daher haben Sie jetzt auch den Dringlichkeitsantrag erhalten. Nichtsdestoweniger sind wir, glaube ich, im gemeinsamen Ziel einig. Wir stimmen natürlich für unseren Koalitionsantrag und werden den Antrag der Grünen ablehnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nur ein kurzer Beitrag noch: Ich möchte für die SPD-Fraktion noch einmal das Thema Gewalt gegen Frauen ansprechen, weil vorher bei der Berichterstattung meine Zeit nicht ganz reichte. Wir haben dieses Thema gerade in der letzten Ausschusssitzung ausführlich behandelt und auch die verschiedenen Senatsressorts zu dieser Sitzung eingeladen. Leider sind nicht alle erschienen.
Ich möchte noch einmal erinnern, dass wir das Thema häusliche Gewalt demnächst auch wieder hier im Parlament beraten. Es stehen noch der Bericht und die Stellungnahme des Ausschusses zu dem Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen aus, der zu diesem Thema abgearbeitet werden muss und an unseren Ausschuss überwiesen wurde. Daher werden wir das in Kürze noch einmal besprechen.
Ich teile die Auffassung der Vorrednerinnen, dass es noch einmal positiv hervorzuheben ist, dass es uns gemeinsam, ich meine, mit allen Fraktionen, mit der ZGF, der Senatorin und auch dem Bürgermeister gelungen ist, das Thema häusliche Beziehungsgewalt doch aus der Tabuzone hier im Lande Bremen herauszubekommen. Dass wir darüber öffentlich diskutieren, finde ich, ist ein Erfolg, den man noch einmal auch hier im Plenum ansprechen sollte.
Zu dem Punkt Opfer von Frauenhandel greife ich die Kritik auch noch einmal auf. Der Ausschuss hat ausdrücklich gefordert, dass der Senat diesen Bericht der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe bis zum 30. April dieses Jahres vorlegen soll. Es ist verwunderlich, dass das bisher immer noch nicht passiert ist. Der Senator für Inneres hat die Federführung, aber die anderen Ressorts müssen auch zuliefern. Das scheint auch nicht immer überall geschehen zu sein. Ich weise darauf hin, dass wir das jetzt dringend vom Senat erwarten. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schulabschluss, Berufsausbildung, Heirat, Kinder und, wenn diese dann aus dem Gröbsten heraus sind, zurück in den Beruf, so sieht die normale Lebensplanung der meisten jungen Frauen aus. Doch nicht immer gelingt dieser Lebensentwurf. Junge Frauen, die noch vor dem Schul- oder Berufsabschluss Mütter werden, sehen sich einer Reihe von Schwierigkeiten gegenüber. Ausgerech
net in der Jugendphase, also einem Lebensabschnitt, in dem die Identitätsfindung, das Experimentieren mit Lebensstilen und die Suche nach einem geeigneten Lebenspartner normalerweise im Vordergrund stehen, müssen junge Mütter Mutterschaft und Schule oder Beruf gleichzeitig bewältigen. Ihre Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren, einmal auf diese Problematik zu lenken, das war die Motivation der SPD-Fraktion dafür, dass wir uns der Großen Anfrage der CDU-Fraktion angeschlossen haben. Aufgrund ihres besonderen Status sind die jungen Mütter weder Adressatinnen der mädchenpädagogischen noch der klassischen mütterspezifischen Angebote. Erschwerend kommt hinzu, dass sie meistens allein erziehend einer Ausbildung beziehungsweise einer beruflichen Tätigkeit nur in einem zeitlich begrenzten Umfang nachgehen können. Dementsprechend haben auch die Aussagen des fünften Familienberichts der Bundesregierung, ich zitiere, „eine strukturelle Rücksichtslosigkeit des Bildungssystems gegenüber Eltern, die sich in einer Ausbildung befinden,“ attestiert. Historisch betrachtet hat sich unser Berufbildungssystem ohne die Teilhabe von Mädchen und Frauen begründet. Berufstätigkeit war als Domäne des Mannes definiert. Kindererziehung wurde in die Zuständigkeit der Ehefrau delegiert. Diese traditionelle Geschlechtertrennung wird durch die Struktur des Bildungssystems, die Bedingungen des Arbeitsmarktes sowie unzureichende Kinderbetreuungssysteme zum großen Teil aufrechterhalten. Im Gegensatz zur alten CDU/FDP-Bundesregierung, die wenig getan hat, um diese Strukturen zu verändern, dies vielleicht auch gar nicht wirklich beabsichtigte,
hat die rotgrüne Bundesregierung inzwischen wichtige Reformen der Familienpolitik und auch des Bildungssystems in Gang gesetzt.
Frau Schnakenberg, Sie haben zwar gesagt, Sie treten sehr für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein und möchten dies gern fördern. Ich freue mich, wenn auch bei der CDU ein entsprechendes Umdenken inzwischen eingesetzt hat.
Frau Striezel, ich weiß, was Sie meinen! Sie meinen das Bundeserziehungsgeldgesetz, darauf komme ich noch.
Für die SPD-Fraktion begrüße ich vor allem die Erhöhung des Kindergeldes, die bereits zweimal erfolgte, für das erste und zweite Kind,
die Einführung eines steuerlichen Freibetrages für die Kinderbetreuung und die Reform – Frau Striezel, jetzt komme ich zu Ihrem Lieblingsthema! – des Bundeserziehungsgeldgesetzes, die zum 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist.
Wichtigstes Anliegen dieses neuen Elternzeitgesetzes, wie es jetzt heißt, das das alte Gesetz abgelöst hat, ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Teilzeitarbeit. Das, finde ich, ist eine sehr wichtige Errungenschaft.
Es beinhaltet eine Teilzeitarbeit im Rahmen zwischen 15 und 30 Wochenstunden. Das neue Gesetz begründet weiter einen Rückkehranspruch zur vorherigen Arbeitszeit nach Ende des so genannten Erziehungsurlaubs, jetzt Elternzeit genannt. Vätern wird durch den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit jetzt erstmals eine realistische Chance eröffnet, sich an den Erziehungsaufgaben zu beteiligen. Gleichzeitig erhalten damit auch Frauen bessere Möglichkeiten, durch eine Teilzeitbeschäftigung den Kontakt zum Beruf auch während der Elternzeit aufrechtzuerhalten. Diese Chancen werden auch dadurch verbessert, dass beide Elternteile den Erziehungsurlaub oder, besser gesagt, die Elternzeit gleichzeitig nehmen können. Das war bisher nicht der Fall. Diese Neuregelung kommt auch gerade der heute hier angesprochenen Zielgruppe der jungen Mütter und Väter, wie ich meine, zugute.
Ich weiß ja, Herr Oppermann, warum die CDUFraktion sich hier der jungen Mütter angenommen hat, weil sie eben weitgehend auf sich selbst gestellt sind. Ich meine aber, durch grundlegende Umstrukturierungen ist es durch die neue Gesetzgebung der Bundesregierung möglich, dass sich Väter eben gerade dieser Aufgabe mehr stellen und dass dafür auch Voraussetzungen rechtlicher und finanzieller Art geschaffen worden sind.
So viel wollte ich zum familienpolitischen Teil sagen. Für das Reformprojekt berufliche Bildung stehen aufgrund neuer Erfordernisse des Arbeitsmarktes wichtige Veränderungen an. Modularisierung von Ausbildung wird gerade im Hinblick auf die europäische Angleichung der Bildungs- und Ausbildungssysteme eine zentrale Schlüsselfunktion erhalten. Das heißt, Ausbildungskonzepte speziell für junge Mütter können dabei Akzente setzen und die Debatte um die Anerkennung nicht formal erworbener Kompetenzen bereichern.
Aus dieser Erkenntnis heraus wurde eben gerade auch das bereits von Frau Schnakenberg angesprochene Projekt BELEM, Berufliche Lebensplanung für junge Mütter in Bremen, ins Leben gerufen. Auch in anderen deutschen Städten gibt es solche Projekte. Frankfurt am Main hat zuerst, glaube ich, ein solches Projekt eingerichtet und für das Projekt „Erstausbildung in Teilzeit für junge Mütter“ im Rahmen des Wettbewerbs „Fit für Leben und Arbeit, neue Praxismodelle zur sozialen und beruflichen Integration von Jugendlichen“, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt hat, kürzlich einen Preis gewonnen.
Dieses Projekt arbeitet mit Erfolg und schon seit 1998. Ich möchte vier Gründe ansprechen. Erstens: Die Erstausbildung für junge Mütter richtet sich erstmals nach deren Zeitbedürfnissen. Zweitens: Die dreijährige Ausbildung wird in Teilzeit, und zwar mit 75 Prozent der Normalarbeitszeit, geleistet. Drittens: Die Ausbildung wird in einem Lernortverbundsystem vermittelt, und zwar an drei Lernorten, im Stammbetrieb, den Kooperationsbetrieben und der Berufsschule. Viertens: Diese Kombination schuf neue und zusätzliche Ausbildungsplätze, und die ständige Kooperation der drei Lernorte untereinander ermöglicht eine praxisnahe und komprimierte Ausbildung, die sicherstellt, dass die Kürzung der wöchentlichen Ausbildungszeiten nicht zu einer Reduzierung des Ausbildungsstoffes führt.
Meine Damen und Herren, als beispielhaftes bremisches Modellprojekt wollte auch ich das Projekt BELEM erwähnen. Ich brauche es jetzt nicht so ausführlich zu behandeln, weil Frau Schnakenberg es schon angesprochen hat. Ich freue mich nur, dass es gelungen ist, in Bremen ein Kooperationsprojekt von Schule und Jugendhilfe zustande zu bekommen, denn das wird an der allgemeinen Berufsschule angeboten und gemeinsam mit dem Zentrum für Schule und Beruf unter der Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes realisiert. Auch die Finanzierung baut auf einem Verbundsystem auf. Es werden EU-Mittel hineingesteckt, das Amt für Soziale Dienste in Bremen, der Senator für Bildung und Wissenschaft, das Arbeitsamt Bremen und der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales sind beteiligt. Es ist doch gut, dass sich dort viele zusammengetan haben.
Frau Schnakenberg hat schon die Fachtagung angesprochen, die im November 2000 hier in Bremen zu diesem Thema stattgefunden hat. An dieser Fachtagung konnte ich nicht persönlich teilnehmen, aber zwei Abgeordnete der SPD-Fraktion waren dort vertreten und haben mir ausführlich über diese gute Veranstaltung berichtet.
Jetzt noch zur Antwort des Senats auf unsere Anfrage! Sie können dort all das nachlesen, was wir hier nicht noch einmal vortragen, welche verschiedenen Einrichtungen es in Bremen gibt, speziell eben für Schwangere und junge Mütter mit ihren Kindern gemeinsam, die verschiedenen Einrichtungen in der Stadt und eine davon auch in Bremerhaven.
Was hier leider nicht ausführlich erwähnt ist, ist das angesprochene Projekt BELEM. Aus dem Grund haben sicherlich auch die Abgeordneten noch einmal selbst Ausführungen dazu gemacht. Ich halte BELEM für einen guten Ansatz. Ich meine, dass dies auch weiterentwickelt werden sollte, nicht nur für die Zeit der Berufsausbildung, sondern dass auch Anschlussprojekte für Berufsanfängerinnen und -anfänger, die kleine Kinder zu betreuen haben, entwickelt und eingerichtet werden sollten, damit man es auch dort möglich macht, den Elternanspruch auf Teilzeitarbeit in die Realität umzusetzen. Das Bundesgesetz allein nützt ja nichts, sondern es muss dann auch in der Praxis von den Betrieben angewandt werden und von den Schulen darauf vorbereitet werden. – Danke schön!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Befinden sich sämtliche in der Mitteilung des Senats im April 2000 dargelegten Elemente eines Präventionskonzepts gegen häusliche Beziehungsgewalt inzwischen in der Realisierungsphase?
Zweitens: Welche aktuelle Rolle spielt die ressortübergreifende Arbeitsgruppe bei der Umsetzung des Konzepts, und arbeiten in ihr alle seinerzeit beteiligten beziehungsweise im Bericht genannten Ressorts regelmäßig mit? Wenn nicht, welche Ressorts aus welchen Gründen?
Drittens: Welche konkreten Realisierungsschritte sind im für die langfristige Wirkung des Konzepts besonders wichtigen Bildungsressort bisher unternommen worden, und welche weiteren Schritte und Maßnahmen sind bis zum Ende der Legislaturperiode – bitte konkrete Maßnahmen-/Zeitverknüpfung – konkret vorgesehen?
Frau Senatorin, können Sie mir schon beantworten, wie es mit der Mitarbeiterin in den Sozialen Diensten der Justiz weitergehen wird? Sie haben eben erfreulicherweise berichtet, dass dort eine Mitarbeiterin bis zum 31. März 2001 beschäftigt ist. Können Sie mir schon irgendwelche Perspektiven nennen, ob diese Tätigkeit dann weitergeführt werden kann?