Protocol of the Session on July 5, 2000

(Drucksache 15/399)

Dazu als Vertreter des Senats Senator Lemke.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Gemäß Paragraph 34 Absatz 1 der Geschäftsordnung findet in der ersten Lesung zunächst eine allgemeine Besprechung statt. Ihr folgt in der Regel die Einzelberatung. Ich schlage Ihnen jedoch vor, dass wir den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU mit in die allgemeine Aussprache einbeziehen. — Ich höre keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.

Meine Damen und Herren, die Aussprache ist eröffnet. — Wortmeldungen liegen nicht vor. — Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Gemäß Paragraph 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU, Drucksache 15/399, abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU, Drucksache 15/399, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Abg. T i t t m a n n [DVU])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu.

Jetzt lasse ich über das Gesetz zur Änderung des Bremischen Besoldungsgesetzes, Drucksache 15/366, in erster Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Besoldungsgesetzes unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderung in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Abg. T i t t m a n n [DVU]] Stimmenthaltungen? (A) (C)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung mit Änderungen.

Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. — Wortmeldungen liegen nicht vor. — Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Besoldungsgesetzes in der in der ersten Lesung angenommenen Fassung in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Abg. T i t t m a n n [DVU])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Gesetz zur Änderung des Bremischen Stiftungsgesetzes

Mitteilung des Senats vom 6. Juni 2000 (Drucksache 15/367) 1. Lesung 2. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Senator Dr. Schulte.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort hat der Abgeordnete Borttscheller.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bremen hat eine ausgeprägte Stiftungskultur. Wir verfügen über ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Stiftungen, die bis in das sechzehnte Jahrhundert zurückgehen, ich erinnere an die Stiftung „Haus Seefahrt“, an das „Sankt-Petri-Waisenhaus“, aber wir kennen auch gemeinnützige Stiftungen, die erst in den letzten 20 Jahren gegründet worden sind, denken Sie an die Stiftung „Wohnliche Stadt“, ohne die heute in Bremen im öffentlichen Raum, im Bereich der Kultur vieles nicht mehr möglich wäre, weil der Staat sich aus finanziellen Gründen zurückgezogen hat! Insofern gilt es, das Stiftungswesen in Bremen weiterhin zu fördern.

Die Stiftungslandschaft sieht so aus, dass wir tatsächlich 184 Stiftungen im Lande Bremen haben, davon sind 40 Familienstiftungen, bleiben 144 gemeinnützige Stiftungen. Das Problem der Öffentlichkeit ist nur, dass die wenigsten wissen, wie diese Stiftungen heißen, wo sie ihren Sitz haben, was sie tun. Bislang war die aufsichtsführende Behörde, die Stiftungsaufsicht ist beim Senator für Inneres angegliedert, aus gesetzlichen Gründen daran gehindert, der breiten Öffentlichkeit Auskunft zu erteilen, weil das nach geltendem Stiftungsrecht nicht möglich war. Dies soll durch den vorliegenden Gesetzentwurf jetzt möglich gemacht werden, denn der neue Paragraph 15 des Stiftungsgesetzes sieht die Errichtung eines Stiftungsverzeichnisses vor, so dass zukünftig nicht nur interessierte Bürger dort anfragen können, sondern es soll vor allen Dingen erreicht werden, dass auch Stiftungen untereinander, die von ihrem Stiftungszweck her ähnliche oder gleiche Ziele haben, miteinander kooperieren können.

Insofern versprechen wir uns von der Änderung des Bremer Stiftungsgesetzes eine Stärkung der gemeinnützigen Tätigkeit dieser Stiftungen. Gemeinnützige Stiftungen sind in dieser Zeit etwas, das dringend zu fördern ist, denn, ich wiederhole mich, viele kulturelle Aufgaben sind ohne Hilfe der Stiftungen nicht mehr zu lösen. Deshalb darf ich Sie bitten, der geplanten Gesetzesänderung auf breiter Ebene zuzustimmen! — Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wollte dem Kollegen Borttscheller herzlich gratulieren zu seiner Erstlingsrede und fände es unangemessen, wenn er darauf nicht auch eine Reaktion bekäme. Ich meine, das muss sein.

Wir unterstützen die Gesetzesänderung der Öffnung des Verzeichnisses, denn wir haben schließlich Sie, Herr Borttscheller, wir können Sie fragen, wenn wir etwas wissen wollen, weil Sie schon wissen, was darin stehen wird. Der gemeine Bürger aber wird das im Moment noch nicht können. Er wird es dann können, wenn wir das Gesetz geändert haben.

Sie haben völlig Recht, dass wir uns davon erhoffen können, dass es zu einer Stärkung des Stiftungswesens kommt.

Ich möchte aber doch die Gelegenheit nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass es zu einem erheblich stärkeren Aufschwung, zu einem Anstoß zur Entfaltung des Stiftungswesens dadurch kommen wird, dass die rotgrüne Bundesregierung jetzt das Stiftungsrecht auf Bundesebene geändert hat, was das Stiftungswesen wirklich aus sehr engen Begrenzungen herausführt. Der Stiftungszweck wird erheblich erweitert. Es geht dann nicht mehr nur um kulturelle Stiftungen, sondern auch Stiftungen im weiteren Sinne von sozialer, kultureller, wissenschaftlicher Tätigkeit werden erlaubt.

Vor allen Dingen, und das ist, glaube ich, der entscheidende Punkt, werden Steuerbefreiungstatbestände neu geschaffen. 40 000 DM Spenden allein für Stiftungen werden im Jahr steuerfrei gestellt mit der Möglichkeit, auf einen Schlag 600 000 DM zu stiften, die über zehn Jahre hinweg verteilt werden können. Die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Frau Vollmer, hat das, glaube ich, zu Recht einen Feiertag genannt für die Bürgergesellschaft.