Von den Arbeitsämtern Bremen und Bremerhaven werden im Rahmen der Förderung nach Artikel 11 des Sofortprogramms Beratungsfachkräfte finanziert. In der Stadtgemeinde Bremen sind 1999 im Rahmen dieser Förderung fünf Beratungsfachkräfte gefördert worden, die nach Auskunft des Arbeitsamtes Bremen insgesamt 325 Jugendliche beraten haben. Träger dieser Maßnahmen waren die Werkstatt Bremen mit vier Stellen und das Institut für Berufs- und Sozialpädagogik e. V. mit einer Stelle.
In der Stadtgemeinde Bremerhaven wurde 1999 eine Beratungsfachkraft nach Artikel 11 gefördert, die nach Auskunft des Arbeitsamtes Bremerhaven zirka 40 Jugendliche beraten hat. Träger dieser Maßnahme ist das Jugendamt der Stadt Bremerhaven.
Zu zwei: In der Stadtgemeinde Bremen wird die Zahl der durch das Sofortprogramm geförderten Beratungsfachkräfte von fünf auf zwei reduziert, die bei der Werkstatt Bremen beschäftigt werden. Die Reduzierung der Beratungsfachkräfte ist notwendig, weil dem Arbeitsamt Bremen im Rahmen des Sofortprogramms 2000 weniger Mittel als 1999 zur Verfügung stehen. Sie ist nach Auffassung des Arbeitsamtes Bremen und des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales auch vertretbar, da die Beratung jugendlicher Arbeitsloser in der Stadtgemeinde Bremen durch zusätzliche Beratungs- und Jugendberufshilfeprojekte, zum Beispiel Zentrum für Schule und Beruf, Beratungsstelle zur Qualifizierung ausländischer Nachwuchskräfte, BQN, und Bürgerhaus Obervieland, gewährleistet werden kann. In der Stadt Bremerhaven ist die Förderung einer Beratungsfachkraft beim Sozialamt der Stadt Bremerhaven vorgesehen. Zu drei: Die Programmplanung des Sofortprogramms zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit erfolgt im Rahmen der Selbstverwaltung der örtlichen Arbeitsämter unter Einbeziehung des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales. Darüber hinaus erfolgt eine bilaterale Abstimmung zwischen den örtlichen Arbeitsämtern und der Werkstatt Bremen beziehungsweise dem Sozialamt Bremerhaven hinsichtlich der Nutzung des Programms durch jugendliche Sozialhilfeempfänger. Die Träger der Jugendhilfe, zum Beispiel BRAS, Bremer Verein für Jugendhilfe, Wohlfahrtsverbände et cetera, werden hierbei mit ihren spezifischen Leistungsprofilen einbezogen. — Soweit die Antwort des Senats!
Wie werden die Träger der Jugendhilfe über den Paragraphen 11 und die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit den Beschäftigungsträgern informiert? Gibt es da gesondertes Informationsmaterial, und wer sind die Ansprechpartner?
Ansprechbar sind hier die Werkstatt Bremen und das Arbeitsamt als diejenigen, die es fördern, und es gibt gerade in diesem Bereich ein sehr gutes Netzwerk aller Beteiligten. Das zeigt auch, wie gut wir umgesetzt haben, was im letzten Jahr ja ziemlich ad hoc an Mitteln in die Stadt kam, um Jugendlichen Chancen zu eröffnen. Das hat in Bremen sehr gut geklappt, in Bremerhaven genauso gut geklappt. Von daher ist die Information gesichert.
Frau Senatorin, ist es richtig, dass die Bundesregierung die Mittel gekürzt hat, und wie machen sich die Mittelkürzungen im Arbeitsamtsbereich Bremen und Bremerhaven deutlich?
Es ist im Bereich dieser Beratungsfachkräfte jetzt ersichtlich, dass wir weniger Beratungsfachkräfte über das Arbeitsamt gefördert bekommen, aber mit dem übrigen Netz, das wir in Bremen unterhalten, die Beratung der Jugendlichen sehr wohl aufrecht erhalten können. Die Programmmittel werden uns in die Lage versetzen, ähnliche gute Dinge zu machen wie 1999.
Das habe ich nicht ganz genau gefragt, Frau Senatorin. Ich bin gern bereit zu wiederholen: Ist es richtig, dass die Bundesregierung die Mittel gekürzt hat und in welcher Höhe?
In welcher Höhe, kann ich Ihnen jetzt im Detail nicht sagen. Es gibt eine Kürzung in diesem Bereich JUMP 2000, das ist richtig, aber es sind immer noch erhebliche Mittel, die wir vor 1999 nicht zur Verfügung hatten für diesen Bereich.
Können Sie mir zusichern, Frau Senatorin, dass Sie die Höhe der Kürzungen uns schriftlich nachreichen werden?
Frau Senatorin, würden Sie mir zustimmen, dass die CDU dieses JUMP-Programm immer abgelehnt hat und deswegen die Frage nach der Mittelkürzung irgendwie etwas merkwürdig ist?
Ich bin der Meinung, dass JUMP als Sonderprogramm in 1999 sehr gut ausgestattet war und sehr viele Möglichkeiten geboten hat, in Bremen und Bremerhaven Jugendlichen Perspektiven zu schaffen. Es gibt jetzt dort eine leichte Kürzung dieses Sonderprogramms, das aber immer noch weiter besteht, und ich bin entschlossen, das auch im Sinne der Jugendlichen hier im Land weiter zu nutzen.
(Beifall bei der SPD — Abg. Z a c h a u [Bündnis 90/Die Grünen]: Wir werden Ih- nen dabei helfen! Vielen Dank!)
Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Pathologische Fehldiagnosen und Brustamputationen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Frau Dreyer, Eckhoff und Fraktion der CDU.
Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über falsche pathologische Befunde vor, die zu Brustamputationen oder Teilamputationen geführt haben?
Inwieweit werden die betroffenen Frauen durch Beratungsangebote und eventuell rechtliche Hilfen durch den Senat oder andere Einrichtungen beziehungsweise Verbände unterstützt?
Welche Schlüsse zieht der Senat aus den pathologischen Falschbefundungen und der geplanten Reihenuntersuchung für gesunde Frauen beim geplanten Mammascreening-Programm in Bremen?
Zu eins: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse über falsche pathologische Befunde im Land Bremen vor, die zu Brustamputationen oder Teilamputationen geführt haben. In den beiden pathologischen Instituten der kommunalen Krankenhäuser,
ZKH Bremen-Nord und ZKH Sankt-Jürgen-Straße, gehört es zum Standard, dass bei Problemfällen mehrere Fachärzte die Befunde gemeinsam begutachten, so dass mögliche Fehlbefundungen weitestgehend auszuschließen sind.
Zu zwei: Betroffene Frauen haben verschiedene Möglichkeiten, sich beraten und unterstützen zu lassen. Ihnen stehen unter anderem die Verbraucherschutzzentrale, die auch rechtliche Beratungen anbietet, die unabhängige Patientenberatungsstelle sowie die Ärztekammer als Ansprechpartner zur Verfügung. Den genannten Stellen sind keine Fälle bekannt, in denen bei Frauen aufgrund einer pathologischen Fehldiagnose Brustamputationen oder Teilamputationen vorgenommen wurden.
Zu drei: Auch wenn es keine gesicherten Erkenntnisse über Brustamputationen gibt, die auf falsche pathologische Befunde zurückzuführen sind, bedarf die Diagnostik zur Früherkennung von Brustkrebs im Übrigen dringend der Qualitätsverbesserung. Diese ist mit dem geplanten Screening-Programm verbunden, weil es eine höchstmögliche technische Qualität mammographischer Aufnahmen, ein intensives Schulungsprogramm für diejenigen, die die Mammographien durchführen und beurteilen, sowie die von zwei Radiologen unabhängig voneinander durchzuführende Doppelbefundung der Aufnahmen bedeutet.
Daneben ist die Bildung von so genannten Mamma-Teams vorgesehen, die bei Verdachtsbefunden eine verbindliche Zusammenarbeit zwischen dem Operateur, Gynäkologen, Radiologen und Pathologen vorsieht. Mit diesen Maßnahmen wird eine den europäischen Richtlinien entsprechende größtmögliche Qualität in der Diagnostik und Behandlung von Brustkrebserkrankungen etabliert werden. — Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, am 21. Februar berichtete die Tageszeitung „Die Welt“ unter dem Titel „Missstände bei Krebsvorsorge“ aufklärend Folgendes, ich zitiere ganz kurz: „Gegen die vier Krankenhäuser, mit denen der Mediziner zusammenarbeitete,
sowie gegen drei Ärzte der Ärztekammer Nordrhein und den Bremer Senat liegen 62 Strafanträge von Opfern bei der Staatsanwaltschaft vor.“ Professor K., um diesen geht es, hat früher in Bremen gearbeitet. Können Sie mir, Frau Senatorin, bestätigen, dass der Artikel der Zeitung „Die Welt“ falsch ist, es sich hier also um eine Zeitungsente handelt?
Ich habe diesen Artikel nicht recherchiert. Ich kann Ihnen nur sagen, bezogen auf die pathologischen Untersuchungen in Bremen liegen nach Erkenntnissen des Senats keine Falschbefundungen vor.
Würden Sie es begrüßen, wenn ich Ihnen diesen Artikel zur Verfügung stelle, so dass Sie eventuell noch einmal recherchieren könnten?