Protocol of the Session on March 23, 2000

Zu eins: Mit einem Beschäftigten eines Eigenbetriebes wurde ein Arbeitsvertrag abgeschlossen, der einen Hinweis auf den Koalitionsvertrag 1999 bis 2003 enthält.

Zu zwei: Es geht um die Umsetzung eines in der Koalitionsvereinbarung und der Regierungserklärung vorgegebenen Leistungsziels im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages.

Zu drei: keine!

Zusatzfrage? — Bitte, Frau Linnert!

Kann ich aus Ihrer Antwort schließen, dass sichergestellt ist, dass solche sonderbaren Arbeitsvertragsgestaltungen in Zukunft nicht mehr vorkommen werden?

Bitte, Herr Staatsrat!

Frau Abgeordnete, Sie wissen, dass wir die Verantwortung für diese Bereiche delegiert haben auf die Ressorts. Dies ist eine Verantwortung des betreffenden Ressorts, und ich habe auch dem Kollegen empfohlen, solch einen Hinweis nicht in Arbeitsverträge aufzunehmen, weil dies eine Ebene ist, die nicht hinein gehört.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage trägt den Titel „Hansestadt Bremisches Hafenamt Bremerhaven kauft Häuser?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Schramm, Frau Dr. Trüpel und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Trifft es zu, dass das Hansestadt Bremische Hafenamt Bremerhaven direkt oder über Fremdfirmen in Weddewarden Häuser und/oder Grundstücke aufkauft?

Zweitens: Wenn ja, woher stammen die finanziellen Mittel?

Drittens: Stehen diese Ankäufe im Zusammenhang mit der Erweiterung des Containerterminals IV nach Norden?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Färber.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Aufgrund der politischen Absichtserklärungen zu CT IV in den Koalitionspapieren für die fünfzehnte Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft 1999 bis 2003 sowohl auf Landes- wie auch auf kommunaler Ebene, der Berichterstattung hierzu in der örtlichen Presse, CT IV, Jadeport, und des Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bremerhaven, das Aussendeichsgelände vor Weddewarden planungsrechtlich als Sondergebiet Hafen auszuweisen, sind dem Hansestadt Bremischen Hafenamt — Bezirk Bremerhaven — eine Vielzahl von Objekten in Weddewarden zum Kauf angeboten worden. Das Hansestadt Bremische Hafenamt — Bezirk Bremerhaven — hat den Anbietern mitgeteilt, dass Bremen bei einer Realisierung von CT IV grundsätzlich Interesse an dem Erwerb der angebotenen Immobilien habe, wenn aus planungsrechtlichen Gründen Abstandsflächen zwischen dem beabsichtigten Hafenausbau und der Wohnbebauung erforderlich werden. Weiter wurde mitgeteilt, dass die Planungsdaten frühestens bis Ende 2000 erarbeitet werden können und man dann gegebenenfalls auf die Verkaufsangebote zurückkommen werde.

Konkret verhandelt wird zurzeit ausschließlich mit Anbietern von Grundstücken, bei denen sich eine Betroffenheit aus der planfestgestellten Maßnahme CT III und der Weiterführung dieser Maßnahme, CT III a, Senatsbeschluss vom 20. April 1999 zur Vorlage 198/99, ergibt.

Zu zwei: Die finanziellen Mittel stammen aus den für die planfestgestellte Maßnahme CT III und den für die Weiterführung dieser Maßnahme bereitgestellten Mitteln CT III a. Der Senat hat mit Beschluss vom 23. Juni 1992 zur Vorlage 318/92 zur Durchführung von Grunderwerb für CT III dem Abschluss

eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen der Stadtgemeinde Bremen und der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH zugestimmt.

Zusatzfragen liegen nicht vor. Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Containerdepot auf dem CT-III-Gelände“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Schramm, Frau Dr. Trüpel und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat: Erstens: Ist dem Senat bekannt, dass die Firma Eurogate im Bereich des CT III ein großes Containerdepot und eine Containerreparaturwerkstatt errichten möchte? Zweitens: Werden für dieses Projekt öffentliche Mittel für die Supra- oder die Infrastruktur bereitgestellt? Drittens: Welche ökonomischen Auswirkungen sieht der Senat für die in diesem Bereich tätigen mittelständischen Containerdepot- und -reparaturfirmen, die nicht über den Standortvorteil am Wasser verfügen können?

Die Anfrage wird beantwortet von Staatsrat Dr. Färber.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu eins: Es ist dem Senat bekannt, dass die Firma Eurogate zurzeit Überlegungen anstellt, im Bereich des Containerterminals CT III ein Containerdepot mit Reparaturwerkstatt anzusiedeln. Zu zwei: Nein! Zu drei: Die Firma Eurogate verfügt mit ihrer Tochter Depot 2000 in Bremen über einen Containerdepot- und -reparaturbetrieb, der schon heute in Bremerhaven mit der Firma Addicks und Kreye auf deren Gelände kooperiert. Es gibt bei der Firma Eurogate Überlegungen, diese Tochter verstärkt in Bremerhaven einzusetzen. Im Vorfeld dieser Überlegungen beabsichtigt die Firma Eurogate, mit den übrigen in Bremerhaven ansässigen Unternehmen Gespräche zu dieser Problematik zu führen. Ziel dieser Gespräche soll es sein, gegebenenfalls eine Kooperation der in diesem Geschäft tätigen Firmen zu bewirken.

Wünschen Sie eine Zusatzfrage? — Bitte sehr!

Herr Staatsrat Dr. Färber, mich würde interessieren, wie

Ihre Meinung oder die Meinung des Ressorts ist zu dieser Absicht von Eurogate, auf dem wertvollen Umschlagsgelände eine Containerreparaturwerkstatt zu errichten.

Bitte, Herr Staatsrat!

Hier ist zu bewerten, wo der genaue Platz dieser Reparaturwerkstatt vorgesehen ist. Nach dem, was wir wissen, wie die Überlegungen im Moment aussehen, befinden sich diese Flächen sehr weit weg von der Kaje. Im Einzelnen kann ich Ihnen das hier anhand von Plänen im Moment nicht erläutern.

Eine weitere Zusatzfrage? — Bitte!

Doch noch eine Frage! Herr Dr. Färber, wenn das Containerreparaturdepot von Eurogate eben nicht direkt am Wasser etabliert werden soll, sondern weiter weg, wie Sie eben ausgeführt haben, frage ich mich natürlich, wo dann der ökonomische Vorteil liegt gegenüber den Standorten, die andere Firmen in der Nähe des Umschlagterminals bereits haben und wo sie erhebliche Summen investiert haben.

Bitte, Herr Staatsrat!

Diesen ökonomischen Vorteil kann ich Ihnen nicht bewerten. Das ist eine Entscheidung der Firmen.

Eine weitere Zusatzfrage? — Bitte!

Sie sind doch Mehrheitsgesellschafter dieser Firma, haben sozusagen auch politischen Einfluss auf die Entscheidungen dieser Firma. Ist es nicht sinnvoll, auch hier Entscheidungen im Einvernehmen mit der vorhandenen Situation vor Ort zu treffen, die gleichzeitig auch Effizienz zum Inhalt haben?

Bitte, Herr Staatsrat!

In diesem Sinne werden wir uns in Gesprächen mit der BLG und Eurogate bemühen.

(Abg. S c h r a m m [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Dann wünsche ich Ihnen viel Erfolg!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „JUMP 2000“. Die Anfrage trägt

die Unterschriften der Abgeordneten Frau Stahmann, Frau Linnert, Zachau und Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Maßnahmen sind im Rahmen des JUMP-Programms nach Paragraph 11 „Soziale Betreuung und Hinführung an Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen“ im Jahr 1999 in Bremen durchgeführt worden, und wie viele Jugendliche waren jeweils daran beteiligt?

Zweitens: Welche Angebote nach Paragraph 11 sind für das Jahr 2000 angelaufen beziehungsweise geplant?

Drittens: Wie werden die Träger der Jugendhilfe in die Maßnahmeplanung und -durchführung eingebunden?

Die Anfrage wird beantwortet durch Frau Senatorin Adolf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Nach Artikel 11 des Sofortprogramms zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit kann die Bundesanstalt für Arbeit Zuschüsse an Träger von Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekten für Jugendliche gewähren, um mit Hilfe zusätzlicher sozialer Betreuungsmaßnahmen besonders benachteiligten Jugendlichen die Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem zu erleichtern. Gefördert werden zusätzliche Maßnahmen im Vorfeld der Berufsvorbereitung, beruflichen Bildung und Beschäftigung. Insbesondere sollen passive Jugendliche durch Vor-Ort-Beratung und Einbindung von Jugendberatern in das Umfeld der Jugendlichen erreicht werden, um sie dem Bildungs- und Beschäftigungssystem zuzuführen.

Von den Arbeitsämtern Bremen und Bremerhaven werden im Rahmen der Förderung nach Artikel 11 des Sofortprogramms Beratungsfachkräfte finanziert. In der Stadtgemeinde Bremen sind 1999 im Rahmen dieser Förderung fünf Beratungsfachkräfte gefördert worden, die nach Auskunft des Arbeitsamtes Bremen insgesamt 325 Jugendliche beraten haben. Träger dieser Maßnahmen waren die Werkstatt Bremen mit vier Stellen und das Institut für Berufs- und Sozialpädagogik e. V. mit einer Stelle.