Kind. Sie ist nur ihren Wählern und ihren Wählerinnen verantwortlich. Finanziell geht es ihr besser als jeder anderen Arbeitnehmerin. Sie beginnen hier eine Diskussion, in der es etwa um die Frage eines Abzuges von 50 Euro geht. Diese Diskussion vor dem Hintergrund der guten Absicherung von Müttern und Vätern in diesem Parlament zu beginnen, finde ich unehrlich.
Was die Frage der Unehrlichkeit angeht, wäre ich, offen gesagt, etwas vorsichtig. Ich glaube schon, dass es legitim ist, darüber nachzudenken. Bei vielem, was Sie zur ökonomischen Absicherung von Landtagsabgeordneten gesagt haben, will ich Ihnen nicht widersprechen. Nur müssen Sie schon erklären, warum eine junge Mutter, die hier im Parlament tätig ist, Abzüge hinnehmen soll, während andere diese nicht bekommen.
Wichtig ist schon auch ein Vergleich zwischen den Kolleginnen und Kollegen. Ich weiß, dass manche Argumente auch dagegen sprechen. Ich konnte das aufgrund der zeitlichen Begrenzung nicht mehr ausführen. Ich habe sie übrigens am Schluss meines Beitrags genannt. Wenn Sie sie im Protokoll nachlesen wollen, können Sie das gerne tun. Sie hätten auch zuhören können. Ich habe genau diesen Punkt angesprochen, und er ist auch bei der Ausschussberatung mit zu berücksichtigen. Ich kann Ihnen nur sagen: Bei der Diskussion in meiner Fraktion haben gerade die Frauen darauf hingewiesen. Eigentlich dürfte die Lage in der Fraktion der GRÜNEN keine andere sein. Ich glaube, dass das Parlament in dieser Frage ein politisches Signal setzen sollte. Um mehr geht es doch gar nicht. Ökonomisch ist das, was wir hier diskutieren, doch völlig uninteressant. Es geht um ein Signal, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerade in der Phase des Mutterschutzes und der Betreuung von Kindern von diesem Parlament für die eigene Arbeit ein Stück weit anerkannt wird. Es geht nicht um ökonomische Aspekte.
Deswegen sollten wir die Argumente zumindest wägen. Ich sehe mich nicht imstande, der Ausschussberatung vorzugreifen. Darin werden die Argumente noch mal ausgetauscht. Aber man sollte sich bei dieser Thematik zumindest einen guten Willen wechselseitig unterstellen, weil ich glaube, dass die Debatte geführt werden muss und die Argumente, die Sie gebracht haben, einbezogen werden müssen. Wir sollten zumindest diesem Parlament insgesamt, auch der CSU-Fraktion, den guten Willen unterstellen, hier eine gute Lösung zu finden.
Ich möchte zuerst dem Kollegen Halbleib für die sachliche Diskussion und für die Abwägung der Vor- und Nachteile danken. Aber ich möchte auf eines noch hinweisen: In unserem Gesetzentwurf ist von der Mutterschutzzeit die Rede. Kollege Halbleib, Sie können das wahrscheinlich bestätigen. Ich will der Kollegin Gote eindeutig widersprechen, die gesagt hat, in der Mutterschutzzeit seien sozusagen Abgeordnete eh bessergestellt. Auch bei Arbeitnehmern gibt es im Mutterschutz die volle Lohnfortzahlung. Hernach verringert sich die Zahlung in der Elternzeit, in der Elterngeld gezahlt wird. Darauf beziehen wir uns im Gesetzentwurf aber nicht. Er bezieht sich nur auf den Mutterschutz. In dieser Zeit gibt es keinen Unterschied. Sie tun so, als wäre die Abgeordnete bessergestellt, weil sie im Mutterschutz sozusagen ein Gehalt bekommt, das eine Arbeitnehmerin nicht bekommt. Aber das stimmt so nicht. Hier wird bei Arbeitnehmern voll fortgezahlt. Nur für diese Zeit und nicht für mehr haben wir im Gesetzentwurf eine hälftige Kürzung statt einer vollen Kürzung vorgesehen. Man sollte also schon bei den Tatsachen bleiben und nicht die Tatsachen etwas verdrehen. Das war einer der Gründe dafür, Kollege Halbleib, warum wir die Elternzeit nicht mit aufgenommen haben. Wir haben nämlich dieses Argument gekannt und wollten nicht eine Diskussion lostreten.
Danke schön für den Dank. Ich glaube trotzdem – dabei will ich nicht den Vermittler spielen –, dass wir uns im Ausschuss mit beiden Argumentationslinien befassen müssen. Ich unterstelle keine Falschheit, sondern gehe auch bei der CSU davon aus, dass die Absicht besteht, ein Signal für das Thema und die Akzeptanz zu setzen und eine Wertschätzung insbesondere gegenüber den Kolleginnen auszudrücken. Man muss darüber reden, ob es ähnliche Fälle gibt, die wir ähnlich regeln sollten. Das ist dann Gegenstand der Ausschussberatung. Hier sollten wir grundsätzlich beide Aspekte sehen und auch diskutieren und dann im Ausschuss zu einer vernünftigen, vertieften Debatte kommen. Das ist auch der Anspruch dieses Parlaments.
Vielen Dank, Kollege Halbleib. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht jetzt Kollege Hanisch. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eine interessante Diskussion, ein interessanter Gesetzesvorschlag. Damit wird die Änderung von drei Gesetzen beabsichtigt: des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, des Bayerischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung.
Es gibt bisher eine gewisse Benachteiligung der kommunalen Ebene. Wenn jemand fünf Jahre Mitglied des Europäischen Parlaments war und auch einige Zeit im Bundestag tätig war, können heute diese Zeiten zusammengezählt werden, und in der Praxis werden sie zusammengezählt. Im kommunalen Bereich geht es um hauptamtliche Kräfte, die auf Zeit gewählt wurden. Darunter fallen auch die bayerischen Bürgermeister und die bayerischen Landräte. Insofern ist es konsequent, hier etwas zu ändern. Das ist vom Kollegen Halbleib schon aufgezeigt worden.
Es gibt verschiedene Modelle, um diese "Härte" – diesen Begriff möchte ich in Anführungszeichen setzen, weil eine echte Härte sicher nicht vorliegt –, diese Problematik in den Griff zu bekommen. Ein Stufenmodell wäre in meinen Augen die gerechteste Lösung. Die Lösung, die Sie anstreben, ist sicherlich auch praktikabel. Darüber wird man diskutieren müssen. Da gibt es interessante Perspektiven. Wir werden sicherlich eine vernünftige Lösung finden. Es wäre natürlich sinnvoll, wenn wir allen gerecht werden.
Wenn wir sagen, die Nachversicherung in der Rentenpflichtversicherung sei keine vernünftige Lösung, stellt sich schon die Frage, warum eine mindestens zehnjährige Tätigkeit vorausgesetzt wird, während jemand mit einer neuneinhalbjährigen Tätigkeit nicht in den Genuss kommt. Das könnte man mit einer Stufenregelung ausgleichen. Dann wäre man allen gerecht geworden. Das wäre die einfachste Lösung. Darüber werden wir im Ausschuss diskutieren. Ich hoffe, dass wir eine vernünftige Regelung finden. Derzeit ist nämlich eine gewisse Benachteiligung gegeben, und wenn wir schon etwas ändern, könnten wir versuchen, daran etwas zu ändern. Näheres zu den Details des Gesetzes ist von meinen Vorrednern bereits gesagt worden.
Dieser Gesetzentwurf beinhaltet einen weiteren Aspekt. Er ist ein Signal für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das muss man so sehen. Sicherlich sollten wir eine Regelung treffen. Eine solche Regelung kann natürlich nicht alle Anforderungen erfüllen. Die Diskussion, die vorhin eröffnet worden ist, ist natürlich ein Gesichtspunkt. Darin wird bewusst auf die Mutterschutzzeit abgestellt; darüber haben wir in der Fraktion diskutiert. Insofern glauben wir zumindest, dass
der Gesetzentwurf ein Signal ist. Mehr kann und soll er wohl auch nicht sein. Einen völligen Ausgleich können wir nicht schaffen. Wir Männer können keine Kinder bekommen.
Insofern werden wir nie eine Regelung treffen können, die allen gerecht wird. Das muss man einfach so sehen. Aber ein Signal ist es, und das sollten wir setzen. Ich freue mich auf die Diskussion in dem zuständigen Ausschuss.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem sich alle meine Vorredner mehr oder weniger für die Gesetzesänderung ausgesprochen haben, möchte ich deutlich machen, dass wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden.
Ich appelliere an Sie – nein, ich fordere Sie auf –: Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück! Zwar machen Abgeordnete Gesetze für Abgeordnete – das ist richtig, dazu müssen wir stehen, dazu steht unsere Fraktion als GRÜNE, und dazu stehe ich –; aber gerade dieses Gesetzesvorhaben sollte mit politischer Klugheit und Sensibilität angegangen werden.
Dieser Gesetzentwurf aber ist nicht klug. Er ist unsensibel, er ist zudem rechtlich bedenklich und sogar verfassungsrechtlich bedenklich. Ziehen Sie ihn deshalb zurück!
Vor allem behandelt er nur einen Spezialfall der Altersentschädigung, nämlich den Fall, dass jemand vor Ablauf der Wartezeit in ein kommunales Mandat geht oder umgekehrt.
Wir schlagen – der Kollege Halbleib hat es angesprochen – eine Regelung vor, wie sie der Bundestag hat. Dort ist die Wartezeit auf ein Jahr verkürzt worden. Für jedes Jahr, in dem jemand Bundestagsmitglied war, werden 2,5 % angerechnet: 2,5 %, 5 %, 7,5 % usw. Bei einer solchen Regelung würde sich die Thematik, die wir hier haben, gar nicht stellen. Übrigens haben vier Landtage diese Regelung des Bundestags übernommen. Leider wird dieser Vorschlag nicht
ernsthaft diskutiert, sondern hier wird für einige wenige Einzelfälle eine höchst fragwürdige Einzelfallgesetzgebung betrieben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine "Lex W.", wer auch immer W. ist, werden wir nicht mittragen.
Ich kann auch nicht nachvollziehen, dass im Zusammenhang mit der Gesetzesbegründung von einer gewissen Härte bei der Altersversorgung gesprochen wird, die es zu beheben gelte. Es ist unsensibel, hier von Härte zu sprechen, wenn man weiß, dass die Abgeordneten des Bayerischen Landtags die höchste Altersversorgung aller Landtage in Deutschland haben und die Mandatsträger, die vor der zehnjährigen Wartefrist aus dem Landtag aussteigen, nicht schutzlos dastehen. Solche Abgeordnete können eine Versorgungsabfindung erhalten oder bei der gesetzlichen Rentenversicherung – und zwar mit dem Höchstsatz – nachversichert werden und die Zusatzversorgung für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bekommen. Härte in der Altersversorgung schaut also anders aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf ist nicht nur unsensibel und unklug. Er ist auch rechtlich und sogar verfassungsrechtlich bedenklich. Nehmen wir den Fall eines Abgeordneten an, der mit 30 in den Landtag kommt, mit 36 zum Oberbürgermeister gewählt wird und dann nach sechs Jahren, mit 42, nicht mehr gewählt wird. Er wäre Nutznießer Ihres neuen Modelles. Denn das Gesetz über kommunale Wahlbeamte sieht vor, dass er Mittel vom Landtag und Mittel aus der Kommunalkasse bekommen würde. Artikel 21 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte sieht vor, dass der Beamte mit dem Ablauf der Amtszeit in den Ruhestand tritt. Dann würde der Freistaat ab dem 43. Lebensjahr einen Anteil der Ruhestandsbezüge dieses Ex-Oberbürgermeisters übernehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Regelung ist im Hinblick auf den formalisierten Gleichheitssatz sehr bedenklich, und dieser ist bei allen Entschädigungsleistungen zu beachten. Warum gilt hier etwas für einen Abgeordneten, was für andere, die in die Wirtschaft gehen oder etwa einen Verbandsposten übernehmen, nicht gilt? Warum sollen die Abgeordnetenzeit und die Zeit als berufsmäßiger kommunaler Wahlbeamter zusammengerechnet werden, und warum wird diese Gruppe von Abgeordneten bessergestellt als alle anderen Abgeordneten, die aufgrund eines Wechsels in eine andere Tätigkeit die Wartezeit nicht erfüllen? Was Sie hier planen, verstößt gegen
Der Gesetzentwurf widerspricht auch dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Er gebietet, wesentlich Gleiches und wesentlich Ungleiches nach ihrer Eigenart verschieden zu behandeln. Hier ist das Bundesverfassungsgericht ganz klar: Abgeordnete sind keine Beamte. Sie stehen nicht unter den verfassungsrechtlich gesicherten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Abgeordnete sind Inhaber eines spezifischen öffentlichen Amtes. Daher sind die Vorschriften des allgemeinen Arbeits- oder Beamtenrechts auf sie nicht anwendbar. Diese beiden Tätigkeiten können nicht in einen Topf geworfen werden, geschweige denn aus ihm finanziert werden.
Übrigens gibt es eine solche Regelung in keinem anderen Bundesland. Ein Abgeordnetenmandat ist ein Mandat auf Zeit. Es geht darum, in der Altersversorgung die mandatsbedingte Versorgungslücke in der "Altersversorgungsbiografie", wenn man so will, auszugleichen. Dies geschieht mit den heutigen Regelungen mehr als ausreichend. Mit der Übernahme der Bundestagsregelung würden die Schwierigkeiten – ich sage bewusst nicht: die Härten –, die Sie beschreiben, gar nicht existieren.
Der Gesetzentwurf ist also überflüssig, unklug, unsensibel und rechtlich und verfassungsrechtlich nicht haltbar. Deshalb fordere ich Sie auf: Ziehen Sie ihn zurück!
Vielen Dank, Kollege Gehring. Damit ist die Aussprache geschlossen. – Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs und Unterrichtswesen
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Martin Güll, Kathi Petersen u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs und Unterrichtswesen Einführung des 9jährigen Gymnasiums in Bayern (Drs. 17/15007) Erste Lesung
Bei den Entwürfen werden Begründung und Aussprache jeweils miteinander verbunden. Damit hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zehn Minuten und die SPD-Fraktion elf Minuten Redezeit. – Ich eröffne damit zugleich die Aussprache und erteile das Wort Herrn Kollegen Gehring. Bitte sehr.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal ist in der Politik Zeit für klare Worte und klare Aussagen. Wir haben jetzt seit Jahren Dialogprozesse und Modellversuche zu G 8, G 9 oder was auch immer, und jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, klare Aussagen zu treffen, wie es beim Gymnasium in Bayern weitergeht. Denn die Schulen, die Lehrerinnen und Lehrer, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler, aber nicht zuletzt auch die Kommunen als Sachaufwandsträger brauchen eine klare Aussage zur Dauer der Schulzeit in Bayern.