Ein weiterer Punkt – das wird für die Zukunft eine Aufgabe sein – ist das Ausführungsgesetz zum kommenden Bundesteilhabegesetz. Das ist eine wichtige Aufgabe, an der alle Verbände beteiligt werden. Dies halte ich für dringend notwendig. Ich möchte besonders danken für die Rolle, die die Bayerische Staatsregierung – der Ministerpräsident und die Sozialministerin – zur Entstehung eines guten Gesetzentwurfs zum Bundesteilhabegesetz gespielt haben.
Abschließend danke ich Sozialministerin Emilia Müller, Staatssekretär Johannes Hintersberger und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, an der Spitze den beiden Ministerialdirektoren Michael Höhenberger und Dr. Markus Gruber, für die hervorragende Arbeit, die sie leisten und geleistet haben, auch in Zusammenarbeit mit dem Parlament. Vielen Dank dafür!
Herr Kollege, bitte bleiben Sie am Rednerpult. Wir haben drei Zwischenbemerkungen. Zunächst folgt Frau Kollegin Celina, dann Frau Kollegin Müller und danach Herr Kollege Dr. Fahn.
Sehr geehrter Herr Unterländer, ich beginne mit dem letzten Punkt, dem Teilblindengeld. Das hätte nicht früher kommen können, es hätte früher kommen müssen. Sie haben das schon vor Jahren versprochen, und zwar vor der letzten Wahl. Jetzt kommt es knapp vor der nächsten Wahl. Weitere Interpretationen erspare ich mir jetzt.
Thema Frauenhäuser: Ja, Sie fördern jetzt endlich auch ein kleines bisschen proaktive Beratung, in minimalem Umfang. Dass wir mehr gefordert haben, wissen Sie. Gleichzeitig lassen Sie die Frauen, die im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt beraten werden, vor den Frauenhäusern im Regen stehen.
Bei der Sternstunden-Gala klatschen Sie, wenn anderswo um zusätzliche Spenden für diesen Bereich gebettelt wird. Sie hingegen verschieben das Thema von Jahr zu Jahr immer weiter in die Zukunft. Das ist schofelig. Ich finde, wir schreiben hier keinen Science-Fiction-Roman, sondern einen Haushaltsplan für nächstes Jahr.
Wenn ich mit den Frauenhäusern beginnen darf: Die Bedarfsermittlungsstudie ist eine wichtige Grundlage. Sie soll dazu führen, dass ein Konzept weiterentwickelt wird. Das haben wir im Parlament einstimmig beschlossen, Kollege Vogel. Das ist aber ein Konzept, das nicht ohne Einbeziehung der Träger und auch der kommunalen Spitzenverbände funktioniert, weil die Kommunen eigentlich zuständig sind.
Sie können natürlich nicht wissen, wie das Regierungsgeschäft geht, aber es ist eben notwendig, dass man verhandelt, bevor man zu einem Ergebnis kommt.
Das gilt gerade in dieser Frage, wenn Kommunen, kommunale Spitzenverbände und Träger der Freien Wohlfahrtspflege beteiligt sind und man zu einer einvernehmlichen Lösung kommen muss. Dies ist hier der Fall.
Sehr geehrter Herr Kollege Unterländer, auch ich wollte noch einmal das Thema Frauenhäuser ansprechen. Wir haben einen entsprechenden Haushaltsantrag gestellt, der begehrt, dass Sie endlich die Mittel erhöhen. Sie haben gesagt, Sie müssten verhandeln. Wir fordern Sie auf zu handeln.
Es mag schon sein, dass die Kommunen davon betroffen sind, aber Tatsache ist doch auch – wir hatten erst am Montag in meinem Landkreis Landshut Kreisausschusssitzung –, dass die Kommunen nun wieder Geld drauflegen, damit die Frauenhäuser personell besser ausgestattet werden.
Wir haben die Situation, dass die Plätze nicht reichen. Jede zweite Frau in Bayern wird abgewiesen, wenn sie einen Platz im Frauenhaus sucht. Wir haben die Situation, dass die Verweildauer in den Frauenhäusern zu lang ist, weil eben keine bezahlbaren Wohnungen vorhanden sind. Umso mehr Frauen müssen abgewiesen werden.
In den letzten zwei Jahren habe ich rund die Hälfte der bayerischen Frauenhäuser besucht. Es ist kein
Einzelfall, was geschildert worden ist. Das ist uns überall so geschildert worden. Da würde ich mir wirklich mehr erwarten als nur den Verweis auf diese Studie und auf die Konzeptplanung. Die Studie liegt jetzt seit Februar vor.
Wir würden wirklich erwarten, dass Sie ein Herz für die Frauen und Kinder in Not haben und dass Sie die Frauenhäuser, die mit sehr viel ehrenamtlichem Engagement arbeiten, finanziell endlich so ausstatten, dass es für das reiche Land Bayern dem entspricht, was Ihr Haushaltsminister vorhin gesagt hat: Dieser Haushalt sei eine Weichenstellung, sei ein hervorragender Haushalt. So ist er mit lauter Superlativen gekennzeichnet worden.
Machen Sie das doch zur Wirklichkeit, wenn es um Frauen und Kinder in Not geht. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass in unserem Bayern jedes Jahr 140.000 Frauen misshandelt werden und Schutz vor Gewalt suchen. Diesen Frauen sollten wir die Zuflucht nicht verwehren.
Zweitens – ich darf es wiederholen – ist es doch notwendig, Erkenntnisse, die es aus dieser Bedarfsermittlungsstudie gibt, auch entsprechend in das Konzept mit einzuarbeiten,
Daneben werden aber auch Fragen zur inhaltlichen Arbeit gestellt. Beim Bedarf an Plätzen ist völlig klar, dass wir noch nachjustieren müssen. Bevor das Konzept umgesetzt ist, sind Ihre Anträge in die Kategorie Effekthascherei einzuordnen.
(Dr. Simone Strohmayr (SPD): Seit zehn Jahren! – Dr. Paul Wengert (SPD): Reden Sie sich doch nicht raus!)
Es geht mir noch einmal um die Kostenerstattung für junge Flüchtlinge im Alter zwischen 18 und 21 Jahren. Die Regelung haben Sie jetzt als guten Erfolg verkauft, aber Sie wissen, dass die Kosten nur zu einem Drittel erstattet werden. Alle anderen Bundesländer erstatten die Kosten voll. Das wissen Sie. Deshalb meine konkrete Frage: Kann ich meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass Sie oder die CSU-Staatsregierung die Förderung noch einmal erhöhen und die Kosten voll erstatten, wie es in allen anderen Bundesländern der Fall ist?
Meine zweite Frage: Es geht auch um eine Kostenreduzierung. Das ist schon klar. Statt einer pauschalen Kostenerstattung sollte eine bedarfsgerichtete und zielgerichtete Steuerung erfolgen, um Kosten zu senken. Haben Sie dazu schon konkrete Vorschläge? Das wäre auch ein wichtiges Zukunftsthema, das wir besprechen sollten.
Erstens hat sich bei den Zahlen, die von den Kostenerstattern vorgelegt wurden, eine erhebliche Abweichung von der Realität gezeigt, sodass nachjustiert werden musste. Wir müssen deshalb das Zahlenmaterial korrekt aufarbeiten. Zuvor kann man nicht sagen, wie hoch der Anteil ist, den wir zusätzlich brauchen.
Zweitens sind 112 Millionen Euro, die der Freistaat Bayern in dem Zusammenhang übernimmt, eine Menge Geld. Die Kommunen als Träger der Jugendhilfe, die Bezirke als Kostenerstatter und der Freistaat Bayern als oberste Jugendhilfeinstanz sind gemeinsam gefordert, an einem Konzept zu arbeiten, das bedarfsgerecht ist und den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge berücksichtigt, wenn sie volljährig geworden sind. Dazu sollen die Kosten effizient gestaltet werden.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Staatsministerin, wir haben es im Ausschuss schon getan und werden es hier wieder tun: Wir danken Ihnen und Herrn Staatssekretär Hintersberger für Ihre engagierte Arbeit. Sie haben ein schweres Jahr hinter sich. Ihr Ministerium ist sicher das schwierigste Ministerium. Das wird von uns ausdrücklich anerkannt. Ich danke auch meinen beiden Kollegen im Sozialausschuss, Dr. Hans Jürgen
Fahn und Gabi Schmidt, die ebenfalls sehr engagiert waren und deren Arbeit sehr zeit- und kraftraubend war. Die Aufgaben waren entsprechend groß.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass Sozialpolitik in diesem Haus anders als in anderen Parlamenten weniger ideologisch betrieben wird, sondern so, wie es eigentlich sein muss, nämlich als Hilfe für wirklich Bedürftige in der Gesellschaft. Es werden praktische Lösungen gefunden, Probleme werden effektiv gemeistert, und der Zusammenhalt in der Gesellschaft wird gestärkt. Wir FREIE WÄHLER sehen insbesondere die Menschen vor Ort, die kommunalen Mandatsträger, aber auch die Ehrenamtlichen in der Pflicht und in der Verantwortung. Deswegen ist ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit – Kollege Hans Jürgen Fahn wird nicht müde, das immer und immer wieder einzufordern – die Stärkung des Ehrenamts und die Unterstützung der Ehrenamtlichen.
Eine ganz besondere Herausforderung haben wir derzeit bei den Flüchtlingen zu bewältigen. Lieber Kollege Fackler, über die Frage einer Obergrenze brauchen wir hier nicht zu diskutieren. Sie soll dort geklärt werden, wo sie geklärt werden kann und wo Sie auch politische Verantwortung tragen. Wir im Bayerischen Landtag und in den Kommunen müssen uns mit den Konsequenzen und Folgen beschäftigen. Es ist nun einmal Fakt, dass die Menschen da sind. Sie haben einen Anspruch darauf – das gebietet schon die Menschenwürde –, dass wir uns anständig um sie kümmern. Dafür wird vonseiten des Ministeriums hervorragend gearbeitet, anders, als man es häufig an Stammtischen von Ihrer Seite hört.