Protocol of the Session on October 26, 2016

(Dr. Paul Wengert (SPD): Zur Sache!)

Wie das funktioniert, wissen wir alle aus der Geschäftsordnung. Damit wird deutlich, dass Ihr Ansinnen, die Staatsregierung per Dringlichkeitsantrag dazu aufzufordern, einen noch nicht einmal im Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zurückzuziehen, jeglicher Grundlage entbehrt.

(Beifall bei der CSU – Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Ist das alles? Das ist Formalismus!)

Deshalb werden wir die Dringlichkeitsanträge der SPD und der FREIEN WÄHLER ablehnen. Sie sind vor allem kontraproduktiv. Alle Fraktionen in diesem Haus wollen und begrüßen eine Ausweitung der Retterfreistellung. Die SPD hat begonnen – die FREIEN WÄHLER springen jetzt auf –, die Ausweitung der Retterfreistellung zu verzögern. Herr Wengert, das ist das Einzige, was Sie mit Ihrem Antrag erreichen. Damit erkennen Sie nicht die Arbeit der vielen ehrenamtlichen Helfer im Umfeld des Rettungsdienstes an. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ohne eine Änderung des Katastrophenschutzgesetzes kommt kein einziger zusätzlicher Helfer in den Genuss einer Freistellung oder in den Genuss von Lohnfortzahlungsansprüchen.

Der aktuelle Inhalt des Gesetzentwurfs wurde umfangreich und sehr ausgiebig mit allen Hilfsorganisationen, deren Interessen Sie angeblich vertreten, abgestimmt. Den zahlreichen Rückmeldungen – meine Kollegin hat bereits das Bayerische Rote Kreuz angesprochen – sind große Zustimmung, Dankbarkeit und Unterstützung für diesen Kompromiss, der nun erzielt wurde, zu entnehmen. Die vom Kabinett beschlossene Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes ist ein absoluter Fortschritt und eine nahezu vollständige Gleichstellung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer mit den Kollegen der Freiwilligen Feuerwehr. Damit bringen wir nicht zuletzt den ehrenamtlichen Helfern unsere große Wertschätzung für ihre Arbeit zum Ausdruck. Bereits 2013 haben wir als CSU die Retterfreistellung in ihrer bisherigen Form eingeführt. Seit etwa zwei Jahren diskutieren wir im Innenausschuss intensiv darüber, wie wir das, was wir in einem ersten Schritt erreicht haben, weiter verbessern können. Jetzt eine ganz klare Aussage: Sie als SPD und Sie als FREIE WÄHLER haben sich daran überhaupt nicht konstruktiv beteiligt. Sie wollten nur Unfrieden in diese Verhandlungen und Gespräche bringen.

Meine Kollegin Brendel-Fischer hat bereits den Landesgeschäftsführer des Bayerischen Roten Kreuzes zitiert. Er bringt ernsthaft zum Ausdruck: Für die Freistellungs- und Lohnersatzansprüche für alle SchnellEinsatz-Gruppen, die von den Integrierten Leitstellen alarmiert werden, sind wir dankbar ohne Wenn und

Aber. Er spricht von einem großen Fortschritt. Er äußert seine Wertschätzung. Herr Wengert, das geht jetzt an Ihre Adresse: Er sagt, für parteipolitische Aktionen eigne sich das Thema nicht. Wenn der Geschäftsführer sagt, dass der Vizepräsident nicht im Namen des Roten Kreuzes spreche, sollte Ihnen das, Herr Wengert, zu denken geben.

Meine Damen und Herren, die Retterfreistellung ist nicht nur praktisch, sondern auch rechtlich eine schwierige und komplexe Materie. Vor diesem Hintergrund ist Ihre Forderung, den Gesetzentwurf ausschließlich unter Berücksichtigung der Stellungnahme einer Arbeitsgemeinschaft umzuformulieren, geradezu abwegig. Zwar haben die Hilfsorganisationen ein gewichtiges Wort mitzureden, wir müssen jedoch auch an die andere Seite, die Arbeitgeber, denken. Wir brauchen eine gute Zusammenarbeit und Akzeptanz. Dies muss auch zukünftig erhalten bleiben. Wir müssen sowohl die Belange der Hilfsorganisationen, der ehrenamtlich Tätigen, als auch der Arbeitgeber berücksichtigen.

Meine Damen und Herren, mir und der CSU-Fraktion sind die Retter, Helfer und die Freistellung zu wichtig, um das in acht Minuten im Rahmen der Aussprache zu einem Dringlichkeitsantrag abzuhandeln. Die notwendigen Diskussionen, die sicherlich noch erforderlich sind, müssen im zuständigen Innenausschuss geführt werden. Das sind wir den ehrenamtlich Tätigen schuldig, die sich Tag und Nacht ehrenamtlich engagieren. Ich betone noch einmal: Sie leisten draußen eine hervorragende und aufopfernde Arbeit, damit wir die hohe Qualität im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst bewahren. Wir sollten sie weiter unterstützen. Dieses Thema sollte man jedoch nicht in Form eines Dringlichkeitsantrages einfach abtun. Damit wird das Signal nach draußen gesendet: Die Staatsregierung soll ihren Gesetzentwurf wieder zurücknehmen, egal wann ihr den Anspruch bekommt – Hauptsache, die SPD und die FREIEN WÄHLER können sich profilieren. Diesen Stil sollten Sie nicht pflegen. Wir als CSU werden diesen Weg jedenfalls nicht mitgehen. Darum lehnen wir diese Dringlichkeitsanträge selbstverständlich ab.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Tomaschko. Bitte bleiben Sie noch am Rednerpult. Herr Kollege Pfaffmann hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön, Herr Pfaffmann.

Ist Ihnen bekannt, dass der Geschäftsführer des Bayerischen Roten Kreuzes eine Arbeitsgemeinschaft "Bevölkerungs

schutz" vertritt, in deren Namen er dieses Gesetz kritisiert hat? Zu dieser Arbeitsgemeinschaft gehören noch mehrere Organisationen. Somit reden wir nicht nur von einer Lex "Rotes Kreuz", sondern von der Arbeitsgemeinschaft "Bevölkerungsschutz". Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass es entscheidend ist, was die Arbeitsgemeinschaft sagt. Alle anderen Organisationen vertreten den Standpunkt, dass dieser Gesetzentwurf im Sinne der Helfergleichstellung nicht vollständig ist. Das ist die erste Anmerkung. Die zweite Bemerkung ist, wenn Sie jetzt so tun, als würden Sie alleine die Helfergleichstellung auf den richtigen Weg bringen, dann darf ich darauf hinweisen, dass genau Sie es waren – nicht Sie persönlich, sondern Ihre Fraktion –, die die Helfergleichstellung über Jahre geradezu verhindert haben. Ihre Fraktion hat alle Mittel und Tricks eingesetzt, um die Helfergleichstellung nicht zu realisieren. Sie haben diese über Jahre verzögert. Sie brauchen jetzt nicht so zu tun, als wären Sie die Retter der Verbände.

Ich frage Sie: Finden Sie nicht, dass es eine gewisse heuchlerische Tendenz hat, wenn Sie die Arbeit der Retter loben und betonen, wie wichtig diese ist, Sie aber gleichzeitig keine volle Gleichstellung wollen? – Selbstverständlich ist die Arbeit der Retter wichtig. Aber wenn sie so wichtig ist, dann muss es doch in Ihrem Interesse sein, nicht nur eine Teilgleichstellung, sondern eine vollständige Gleichstellung zu erreichen. In Ihrem ganzen Wortbeitrag habe ich kein einziges Sachargument gehört.

Achten Sie bitte auf die Zeit!

– Sofort. – Sie beziehen sich auf formale Dinge. Ist das alles, was Sie haben? Sie wollen die Helfergleichstellung wegen formaler Dinge nicht? Nur, weil wir einen Dringlichkeitsantrag gestellt haben? Das kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein.

Kommen Sie bitte zum Ende. – Danke schön. – Bitte schön, Herr Tomaschko.

Ich stelle die Frage Ihnen zurück: Glauben Sie ernsthaft, dass es der richtige Weg ist, den Sie heute mit Ihrem Dringlichkeitsantrag gehen wollen? Für uns als CSU-Fraktion war es wichtig, alle parteipolitischen Dinge herauszuhalten. Im Jahre 2013 ist die Gleichstellung auf den Weg gebracht worden. Seit zwei Jahren signalisieren wir bereits, dass wir Gespräche führen, um sie weiter auszubauen. Wir haben die Staatsregierung, das Innenministerium, gebeten, in Gespräche und Verhandlungen einzutreten. Wir wollen nämlich keine

Schnellschüsse. Wir wollen nicht irgendwelche Vorschläge rausziehen und sagen, so machen wir es, ohne dies zuvor mit den Ehrenamtlichen vor Ort abgestimmt zu haben. Es bedarf intensiver Gespräche. Man soll sich wirklich die Zeit nehmen, mit allen Hilfsorganisationen zu sprechen.

Ich komme auf das zurück, was ich vorhin angesprochen habe. Wenn ein Landesgeschäftsführer seinen Vizepräsidenten geradezu ermahnt, mit diesen politischen Spielchen aufzuhören, sollte das schon ein Signal sein. Wir von der Politik brauchen dann gar nichts mehr dazu zu sagen.

Ich habe noch einen Appell an alle: Das ist kein Feld für irgendwelche parteipolitischen Spielchen, sondern es geht darum, den Ehrenamtlichen draußen die gebührende Wertschätzung entgegenzubringen. Dies wird mit diesem Gesetzesvorschlag auch erreicht. Im Innenausschuss werden wir nochmals darüber beraten. Und wir werden das, woran wir seit zwei Jahren arbeiten, zu einem guten Ende bringen. Liebe SPD und liebe FREIE WÄHLER, suchen Sie sich bitte andere Betätigungsfelder, falls es überhaupt noch welche gibt.

(Beifall bei der CSU – Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Halleluja! – Dr. Paul Wengert (SPD): Das war jetzt eine Steilvorlage!)

Danke schön Herr Tomaschko. – Unser nächster Redner ist der Kollege Mistol. Bitte schön, Herr Mistol.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle fest, dass wir über die Fraktionsgrenzen hinweg Handlungsbedarf bei der Rettungshelfergleichstellung festgestellt haben. Die Opposition hat diesen Handlungsbedarf schon seit Jahren gesehen, die CSU erst seit Kurzem. Die Ehrenamtlichen warten seit Langem auf die Gleichbehandlung mit den Kolleginnen und Kollegen von der Feuerwehr. Wir, die GRÜNEN, halten die Situation für ungerecht. Das Ziel muss eine gerechte Lösung sein. Diese gerechte Lösung liegt möglicherweise noch nicht in vollem Umfang auf dem Tisch.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den FREIEN WÄHLERN, wir teilen die Fundamentalkritik der Dringlichkeitsanträge nicht. Ich habe seit gestern Abend, seitdem der Dringlichkeitsantrag vorliegt, mit Vertretern der Rettungsdienstorganisationen Gespräche geführt. Diese bestätigen, dass an der Fundamentalkritik nichts dran ist. Diese finden den Gesetzentwurf nicht so schlecht. Ich kann das nur so wiedergeben, wie es mir gesagt worden ist.

Im Frühjahr dieses Jahres ist endlich Bewegung in diese Sache gekommen, und zwar dank mehrerer Anträge im Innenausschuss. Jetzt hat die Staatsregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, und zwar gestern im Ministerrat. Dieser liegt mir offiziell seit heute um 14.05 Uhr vor. Ich würde mir wünschen, dass wir diesen Gesetzentwurf erst einmal ausführlich diskutieren, wie es üblich ist. Im parlamentarischen Verfahren ist es üblich, dass es in zwei Wochen die Erste Lesung gibt, dann die Diskussion im Ausschuss, und zwar mit den Betroffenen und mit den Rettungsdiensten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jeder Gesetzentwurf kann auch nachgebessert werden. Wir tun das regelmäßig. Hier werden wir uns auch entsprechend einbringen. Mir erschließt sich jedoch nicht, was die vorliegenden Dringlichkeitsanträge besser machen sollen. Vom Verfahren her halte ich das schon für sehr, sehr merkwürdig.

Aber lassen Sie mich noch ein paar Worte zum Inhalt sagen. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung enthält viele Ansatzpunkte, die positiv zu sehen sind, wie beispielsweise die Entgeltfortzahlung, die wir für essenziell halten, und die Regel, dass die Leitstelle den Hut auf hat. Außerdem ist darin enthalten, dass ein Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz, auf Fortzahlung des Gehalts und auf Erstattung von einsatzbedingten Kosten nur dann gelten kann, wenn die Leitstelle offiziell Kräfte angefordert hat. Das halte ich durchaus für sachgerecht. Ob diese Regelung nur für schnelle Einsatzgruppen gelten muss, darüber kann man noch nachdenken. Auch können wir in der weiteren Diskussion darüber reden, ob diese Regelung in jedem Fall wirklich praxistauglich ist. Aber die Einsatzsituation muss geklärt sein. Hierfür brauchen wir jemanden, der die Lage wirklich einschätzen kann. Hier vertraue ich auf den Sachverstand der Integrierten Leitstellen.

Ich sehe es wie die Kollegin von der SPD, dass die Ausbildung und die Übungszeiten nicht unter die Freistellung fallen sollen. Wir, die GRÜNEN, wollen auch in diesem Punkt die Gleichberechtigung von Rettungsdiensten und den Feuerwehren. Aber die Praktiker sehen selbst dies nicht als den großen Knackpunkt an, der diese Fundamentalkritik rechtfertigen würde. So ist es mir gestern Abend mitgeteilt worden.

Traurig war, dass sich die CSU erst unter dem Eindruck von Elmau dazu entschließen konnte, das Thema Rettungshelfergleichstellung anzugehen. Die Rettungsdienste haben in Elmau hervorragende Arbeit geleistet, und es gab viel ehrenamtliches Engagement. Wir sollten das Thema im parlamentarischen Verfahren jetzt auch angehen und nicht noch mehr Zeit verstreichen lassen. Deshalb werden wir beide Anträge ablehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege Mistol. – Nun hat sich nochmals der Kollege Dr. Wengert zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Dr. Wengert.

Herr Kollege Tomaschko, ich frage Sie: War es der richtige Weg der CSU, vor über eineinhalb Jahren unseren Antrag abzulehnen, einen Gesetzentwurf vorzulegen? Ich finde es schon sehr gewagt, wenn Sie uns Verzögerung vorwerfen, nur weil wir einen Dringlichkeitsantrag gestellt haben. Die SPD hat das Verfahren in Gang gesetzt, und zwar durch den zweiten Antrag vom April dieses Jahres. Das ist ein merkwürdiges Zeitverständnis. Ich bitte Sie, auch in Facebook zu korrigieren, dass wir das Verfahren verzögert hätten. Sie sind mit keinem Wort auf die Argumente eingegangen, die in dem Schreiben der zehn Verbände enthalten sind. Stattdessen haben Sie sich auf eine Belehrung über die Geschäftsordnung des Landtags beschränkt. Das hätten wir alle in diesem Hohen Haus überhaupt nicht gebraucht. Im Übrigen verbietet die Geschäftsordnung nicht, Dringlichkeitsanträge zu jedem Thema und zu jeder beliebigen Zeit zu stellen.

Wir säen keinen Unfrieden. Wir wollen nicht weniger und nicht mehr als die volle Rettungshelfergleichstellung. Ich kann das nur gebetsmühlenartig wiederholen.

(Beifall bei der SPD)

Hoffentlich verstehen Sie das auch irgendwann. Vielleicht haben Sie auch zu wenig mit Rettungshelfern zu tun. Ich erhalte ständig E-Mails, in denen ich gebeten werde, mich dafür einzusetzen. Was den Landesgeschäftsführer des BRK betrifft, so ist von einer Zustimmung ohne Wenn und Aber nicht die Rede. Ich kann mich nicht erinnern, dass er das irgendwann gesagt hätte.

Frau Präsidentin, wenn Sie das erlauben, kann ich aus dem Brief der "Arbeitsgemeinschaft Bevölkerungsschutz" vom 18.08.2016 zitieren. Dahinter stehen zehn Organisationen, zwei mit einer kleinen Einschränkung, was die Privaten angeht. Da steht: Von einer Helfergleichstellung kann bei den vorgelegten Änderungen des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes und des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes noch nicht gesprochen werden, weil dafür noch zu viele Ungleichheiten in der Behandlung von ehrenamtlichen Einsatzkräften der freiwilligen Hilfsorganisationen im Vergleich zu den Kräften der Freiwilligen Feuerwehren festgeschrieben werden. Unterschrift ist die von Herrn Leonhard Stärk. Was die Legitimation, für einen Verband zu sprechen, angeht: Ein Landes

geschäftsführer hat einen Anstellungsvertrag, ein Vizepräsident ist von einer Landesversammlung von Delegierten demokratisch gewählt. Sie können sich alle Ihren Reim darauf machen. Jedenfalls denke ich, dass es nicht die Absicht von Herrn Stärk war, mich irgendwie zu belehren, wie Sie das vorhin ausgedrückt haben, oder zu ermahnen. Das darf ich vielleicht auch in seinem Namen ausdrücklich zurückweisen. Das brauchen wir nicht.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Wengert. – Nun erteile ich für die Staatsregierung Staatsminister Herrmann das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten Jahren in mehreren Schritten kontinuierlich die Situation der weiteren Helfer im Katastrophenschutz verbessert und die Gleichstellung, also die sogenannte Helfergleichstellung, immer weiter verbessert, und zwar in einem Ausmaße, das es so noch nie gegeben hat und wie wir es auch in vielen anderen Ländern nicht finden.

Vom Verfahren her muss ich sagen, lieber Herr Kollege Rinderspacher: Wir haben über die letzten Jahre die Rechte der Opposition immer weiter ausgebaut. Die Opposition hat großen Wert darauf gelegt, dass sie vier Wochen Zeit von der Einreichung eines Gesetzentwurfs bis zur ersten Ausschussberatung eingeräumt bekommt, um sich auf die Beratung eines Gesetzentwurfs vorbereiten zu können. Ich finde es im Hinblick auf das Verfahren in diesem Hohen Haus einen merkwürdigen Vorgang, wenn Sie jetzt, nur weil es Ihnen gerade taktisch in den Kram passt, am Tag nach der Einreichung eines Gesetzentwurfs diesen zum Gegenstand eines Dringlichkeitsantrags machen. Ich nehme das für die Staatsregierung für die Zukunft zur Kenntnis, dass die SPD-Fraktion kein Problem damit hat, innerhalb von 24 Stunden über einen Gesetzentwurf, den die Staatsregierung eingebracht hat, im Plenum zu diskutieren. Wir werden uns das gerne bei Gelegenheit zunutze machen. Ich werde meine Position in zwei Wochen bei der Ersten Lesung vortragen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/13811 – das ist der Antrag der SPD-Fraktion – seine Zustimmung

geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Das sind die CSU-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/13824 – das ist der Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Das sind die CSU-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.

Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Kreuzer, Zellmeier, Schreyer und anderer und Fraktion betreffend "Der Freistaat Bayern bekämpft entschlossen jede Form des Extremismus" auf Drucksache 17/13822 bekannt. Mit Ja haben gestimmt 93. Mit Nein haben gestimmt 46. Stimmenthaltungen: keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 17/13812 bis 17/13814, 17/13816, 17/13818 und 17/13819 sowie auf den Drucksachen 17/13825 bis 17/13828 werden in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Schlussbericht des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung eines möglichen Fehlverhaltens bayerischer Polizei- und Justizbehörden einschließlich der zuständigen Staatsministerien, der Staatskanzlei und der politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger im Zusammenhang mit dem Labor Schottdorf und der beim Bayerischen Landeskriminalamt eingerichteten Sonderkommission "Labor" und weiterer Vorkommnisse im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren gegen Dr. B. S. und andere Beschuldigte und auf entsprechende Anzeigen des Dr. B. S. und anderer Personen sowie bei der Rechtsaufsicht über die Beachtung der Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte und bei der gegebenenfalls notwendigen Korrektur der Rahmenbedingungen im selbstverwalteten Gesundheitssystem bei der Abrechnung von