Protocol of the Session on October 26, 2016

Heute steht der Schlussbericht des Untersuchungsausschusses auf der Tagesordnung. Wenn ich mir die Pressetribüne ansehe, stelle ich fest: Es ist kein einziger Pressevertreter mehr da. Vor dem Saal standen keine Filmapparate oder Kameras. Das Interesse der Presse ist jetzt relativ gering. In diesem Haus hat jeder eine eigene Meinung. Wenn man die Pressevertreter heutzutage noch als vierte Gewalt des Staats ansieht und als objektives Kriterium, dann muss man an dieser Stelle feststellen, dass sich auch die Pressevertreter bereits ihr Urteil gebildet haben, weil sie nicht mehr da sind. Sie sind nämlich, genau wie wir in unserem Bericht, zu dem Ergebnis gekommen: Es war kein Skandal, es ist kein Skandal, und es wird auch kein Skandal werden, ganz egal, was GRÜNE und FREIE WÄHLER in der heutigen Plenarsitzung gesagt haben.

(Beifall bei der CSU)

In diesem Untersuchungsausschuss hat sich aber erwiesen, dass es bei uns im Beamtenapparat gewaltig menschelt. Es gibt hier, wie überall, Abneigungen und Zuneigungen. Es gibt offensichtlich persönliche Fehden, und es gibt insbesondere Eitelkeiten, die dazu führen, dass die eine oder andere Entscheidung so oder anders ausfällt. Dahinter darf man nicht immer automatisch einen politischen Skandal vermuten. Es ist vielmehr genau das, was es ist. Wo Menschen zusammenarbeiten, da kriselt es mitunter. Das waren ganz massive Beweggründe, die dafür verantwortlich waren, dass manche Entscheidungen kritisiert werden

können und konnten. Ein Skandal ist aber auch das noch lange nicht.

Herr Kollege Dürr, Sie sagen, das ist eine Gepflogenheit, und es ist schön, dass wir uns – was die Tatsachen angeht – auf einen Teil B verständigen konnten. Das ist richtig. Das haben wir formell gemacht. Am Ende des Tages muss man nach der Debatte aber feststellen: Nur die Tatsachen, die Ihnen in den ideologischen Kram gepasst haben, haben Sie gewertet, weil Sie schon vor dem Untersuchungsausschuss wussten, was am Ende am besten dabei herauskommt. Alle anderen Tatsachen blenden Sie aber aus. Darauf komme ich bei Gelegenheit noch einmal zu sprechen.

Ich darf feststellen: Es gab keine politische Einflussnahme. Auch das ist ein Punkt, den Herr Kollege Dürr vorhin angesprochen hat. Ich finde es sehr verwerflich, dass er der früheren Justizministerin Merk vorgeworfen hat, sie lässt sich nicht informieren. Nach der Denkweise der GRÜNEN ist das der Beweis für die politische Einflussnahme. Es gab quasi eine informelle Einflussnahme, keine offizielle oder schriftlich dokumentierte Einflussnahme. Deshalb muss nach Auffassung der GRÜNEN etwas an der ganzen Sache dran gewesen sein. Herr Kollege Dürr, ein Gefühl, welches Sie in dieses Plenum hineintragen und das Sie dann auch wieder mit sich hinaustragen, ist aber gerade kein Beweis dafür, dass hier irgendetwas schiefgelaufen ist. Es ist aber Ihre eigene Art und Weise, so zu argumentieren. Damit müssen aber Sie am Ende klarkommen, nicht der politische Gegner.

(Beifall bei der CSU)

Ebenfalls hat mich geärgert – das sage ich hier in aller Deutlichkeit, Herr Kollege Streibl –, dass Sie vorhin ausgeführt haben: Im Notfall konnte sich von den Zeugen niemand mehr erinnern. – Ich muss schon sagen, es ist eine besondere Art des Vertrauensbeweises gegenüber unseren Beamten, wenn Sie offensichtlich innerlich so sehr bestrebt sind, etwas Skandalöses zu finden, dass Sie den Beamten am Ende kollektiv unterstellen, sich im Zweifelsfall an nichts mehr erinnern zu können. Das halte ich für verwerflich, und ich will es gar nicht weiter kommentieren. Mir ist aber aufgefallen, dass Sie das dann im Weiteren selbst etwas korrigiert haben, indem Sie dann immer wieder die Redewendung "es scheint", "mir scheinen" oder "es scheint auch hier" verwendet haben. Ich habe gar nicht mehr mitgezählt, wie oft Sie diese Wörter verwendet haben. Herr Kollege Streibl, am Ende eines Untersuchungsausschusses kommt es aber doch nicht mehr darauf an, ob irgendetwas "scheint". Am Ende des Tages kommt es darauf an, was man beweisen kann und was man nicht beweisen kann.

Hier wurde ganz klar festgestellt: Man kann nichts beweisen. – Wenn das aber in Zukunft die Art und Weise sein soll, wie wir mit Untersuchungsausschüssen umgehen und vor allem mit den Ergebnissen von Untersuchungsausschüssen, dann brauchen wir diese Untersuchungsausschüsse nicht mehr, weil sich dann jeder am Ende des Tages mit seinem eigenen Gefühl herausreden und erklären kann, was er für richtig hält und was nicht.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr (GRÜNE))

Ich glaube, hier liegen Sie definitiv falsch. Herr Dr. Dürr, da brauchen Sie sich auch gar nicht darüber aufzuregen.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Ich rege mich nicht auf!)

Ich führe auch mit Ihnen keinen Dialog, weil ich dazu keine Lust habe.

(Beifall bei der CSU)

Zu der Rolle des Kollegen Dr. Gauweiler bemerke ich aus anwaltlicher Sicht: Die Behauptung, Herr Dr. Gauweiler habe in diesem Zusammenhang Einfluss genommen, und allein der Name auf dem Briefkopf reiche, um zu vorauseilendem Gehorsam zu führen, halte ich für abenteuerlich. Herr Kollege Schindler, ich sage es jetzt einmal scherzhaft: Das ist auch eine Art, einem Rechtsanwaltskollegen das Geschäft mieszumachen. In Zukunft muss dann nämlich jeder Mandant befürchten, wenn er Dr. Gauweiler nimmt, hat er automatisch Anspruch auf eine politische Einflussnahme. Herr Kollege Schindler, ich glaube, mit dieser Bewertung von Herrn Kollegen Dr. Gauweiler ist zu kurz gesprungen. Ich habe keinen Anlass, ihn über alle Maßen zu verteidigen. Ich stelle aber fest, und auch das hat Dr. Störz ausgeführt – darauf haben Sie vorhin reagiert –: Auch Abgeordnete anderer Parteien kommen auf ihn zu und nehmen ihn in Anspruch. Herr Kollege Streibl, ich weiß nicht, ob Sie als Rechtsanwalt das für Mandanten auch schon gemacht haben. Ich will es auch gar nicht wissen, aber ich glaube, mit dieser Art von Hexenjagd kommen wir nicht vorwärts.

(Volkmar Halbleib (SPD): "Hexenjagd", das greift zu weit!)

Angenommen, wir sagen, von dem Zeitpunkt an, zu dem jemand sich eines bestimmten Rechtsanwalts bedient, funktioniert ein Verfahren ganz anders, als wenn er sich von Herrn Dr. Huber, Dr. Müller oder sonst wem aus irgendeinem Landkreis genommen in der Sache verteidigen ließe: Ich glaube, das ist ein Stil, der diesem Haus nicht gerecht wird und der im

Übrigen aufgrund der Berichte, der Zeugenaussagen sowie des Ergebnisses des Untersuchungsausschusses auch keinen echten Befund dafür liefert, dass es so war.

(Beifall bei der CSU)

Was die Weisungen durch die Staatsanwaltschaft angeht, so dürfen wir zunächst einmal feststellen, dass es in diesem Punkt keine schriftlichen Anweisungen gibt. Da aber kommt dann wieder das Argument: Ja, genau, weil es keine schriftlichen Anweisungen gibt, deshalb hat man politisch Einfluss genommen. – Das ist die Argumentation. Aber auch da muss ich ganz ehrlich sagen: Das ist kein Beweis.

Hier wird deutlich, was die Zeugen immer wieder vorgebracht haben: Die Menschen sind nach den Besprechungen auseinandergegangen und haben völlig unterschiedliche Interpretationen dessen mitgenommen, was in den Besprechungen tatsächlich stattgefunden hat. Das wiederum liegt daran, dass es hier um Menschen geht, die im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Gegenüber eine ganz bestimmte Haltung eingenommen haben und deshalb ihre subjektiven Empfindungen letzten Endes nicht ausschalten konnten. Der eine fühlte sich angewiesen, der andere hingegen hat davon gesprochen, es sei eine einvernehmliche Besprechung gewesen, bei der man miteinander zu einem einvernehmlichen Ergebnis gekommen sei. Das haben wir von Zeugen, glasklar im Untersuchungsausschuss belegt, zu hören bekommen. Ich erachte es nicht als fair, sondern ich halte es im Gegenteil für unlauter, wenn man sich in diesem Zusammenhang nur auf den einen Zeugen beruft, weil der einem in den Kram passt, und auf den anderen nicht, obwohl der Zeuge das gleiche Recht wie die anderen auch hat, mit Glaubwürdigkeit vor einem Untersuchungsausschuss zu sprechen.

(Beifall bei der CSU)

Insgesamt zeigt sich, dass die Generalstaatsanwaltschaft von einem ganz bestimmten Ziel beseelt war. Es sollte nämlich eine unklare Rechtslage so schnell wie möglich geklärt werden. Deswegen ist auch ein Pilotverfahren durchgeführt worden. An der Stelle darf ich aber auch sagen: Wenn man jetzt, im Nachhinein, so tut, als wäre das alles selbstverständlich gewesen, dann tut man sich leicht. Wenn man von dem Kenntnisstand zu dem Zeitpunkt ausgeht, als die Staatsanwaltschaften darüber zu entscheiden hatten, ob ein Verhalten strafbar ist oder nicht, dann weiß man, dass das nicht so glasklar war, wie man uns heute glauben machen will. Im Nachhinein wissen wir mehr, weil der BGH nämlich im Sinne einer Strafbarkeit entschieden hat.

Es gab unterschiedliche Rechtsmeinungen, und die sind in der juristischen Literatur noch heute nachzulesen. Insoweit kann man einem Juristen, der für sich immer zu einem Urteil kommen muss, ob etwas strafrechtlich relevant ist oder nicht, keinen Vorwurf machen, wenn er mit einer falschen Begründung – die sich erst im Nachhinein als falsch erweist, weil der BGH letzten Endes das Maß aller Dinge ist – eine falsche Entscheidung getroffen hat.

Wenn wir nämlich danach gehen würden, inwieweit die Begründung das alles entscheidende Kriterium ist, dann müssten wir feststellen, dass sich auch Staatsanwalt Harz geirrt hat. Staatsanwalt Harz hat in dem Zusammenhang nämlich eine Strafbarkeit an einem Punkt gesehen, den der BGH überhaupt nicht angesprochen hat. Der BGH hat eine völlig andere Begründung für die Strafbarkeit angegeben. Zumindest die Juristen unter uns wissen, dass in diesem Zusammenhang auch die falsche Begründung letztendlich ein falsches Ergebnis ist. Sich aber hier hinzustellen und zu sagen: Herr Kollege Harz hat von Anfang an gewusst, wie es richtig läuft, ist schlicht und ergreifend nicht richtig. Der BGH hat in diesem Zusammenhang seine ganz eigene Linie vertreten.

Das kann man mögen oder auch nicht, aber zumindest darf man es feststellen für alle die, die sich vorher rechtschaffen Gedanken darüber gemacht haben und mit ihrem Amt als Staatsanwälte verantwortungsvoll umgegangen sind.

(Beifall bei der CSU)

In dem Zusammenhang wurde auch angesprochen, wie sich die Beihilfestellen verhalten haben. Man muss feststellen, dass aus den einzelnen Rechnungen nicht erkennbar ist, ob der Arzt, der die Rechnung ausgestellt hat, die aufgeführten Laboruntersuchungen selbst durchgeführt hat. Das ist aus diesen Rechnungen nicht ersichtlich. Gegen kriminelles Verhalten, dass jemand eine Rechnung ausstellt, die er nicht ausstellen darf, hat man keine Handhabe. Da hilft es im Übrigen auch nichts – das hört sich immer gut an, man muss schließlich möglichst viele Minister in irgendeiner Form hineinbringen, also nimmt man den Söder gleich mit dazu, Kollege Dürr –, die Belege digital zu erfassen; denn auch die digitale Erfassung ändert nichts daran, dass derjenige, der die Erfassung vornimmt, bei der Durchführung der Laboruntersuchung nicht vor Ort war. Deshalb betreiben Sie auch hier wieder einmal Augenwischerei, weil es Ihnen in den Kram passt.

(Widerspruch des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr (GRÜNE))

Ich komme zum Schluss. Kollege König hat ausführlich deutlich gemacht, dass an der Sache nichts dran gewesen ist. Wir müssen uns zwar darüber ärgern, wie die einzelnen Entscheidungen getroffen wurden. Man kann sich natürlich auch Gedanken darüber machen, warum die Staatsanwaltschaft Augsburg eine Einstellung vorgenommen hat. Sie waren überzeugt davon, dass es nicht strafbar ist. Dass sie diese Einschätzung nicht zu Unrecht hatten, habe ich bereits ausgeführt. Andere Juristen haben sich in dem Maße bereits geirrt.

Daher würde ich darum bitten, bei all der politischen Konkurrenz und Mitbewerberstellung in der ganzen Diskussion nicht zu vergessen, dass wir es vor dem Untersuchungsausschuss Labor immer mit Menschen zu tun hatten, die von der ganzen Sache natürlich massiv beeinträchtigt und beeinflusst waren. Man hat es einzelnen Zeugen ansehen können. Diese Feststellung möchte ich auch nach draußen richten: Wer noch nie vor einem Untersuchungsausschuss ausgesagt hat, kann wohl nicht ermessen, unter welchem Druck man da steht, ganz egal, wie lange man schon in dem Geschäft ist oder wie abgebrüht man da sein mag. Ich möchte das betonen.

Ich finde es verwerflich, wenn man Zeugen, die vor einem Untersuchungsausschuss Rede und Antwort stehen, unter Generalverdacht stellt nach dem Motto: Wenn ihr das aussagt, was nicht gegen die Staatsregierung spricht, dann müsst ihr in irgendeiner Form geleitet sein, und deswegen glauben wir euch nicht. Wenn wir so weitermachen in diesem Parlament, dann gnade uns Gott.

(Beifall bei der CSU – Volkmar Halbleib (SPD): Das war kein Beitrag von Parlamentarismus!)

Danke schön, Herr Kollege Hofmann. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir haben damit den Tagesordnungspunkt 5 erledigt.

Damit sind wir am Ende der Tagesordnung. Ich danke Ihnen fürs Ausharren

(Volkmar Halbleib (SPD): Danke schön, und Ihnen noch einen schönen Geburtstag!)

und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.

(Schluss: 19.53 Uhr)