Wir sehen es im Übrigen durchaus kritisch, dass die Zahlungen künftig nicht mehr wie beim gegenwärtigen Finanzausgleich im Staatshaushalt ausgewiesen werden sollen, wie es auch beim gegenwärtigen Umsatzsteuervorwegausgleich nicht der Fall ist. Das heißt, es wird im Staatshaushalt nicht nachzuprüfen sein, wie sich die Zahlungen Bayerns in den Jahren 2020 ff. entwickeln werden. Dabei wäre das dringend geboten, wenn man das weiß, was ich eben dargestellt habe, dass nämlich Bayern nach dem neuen System gegen eine Dynamik der Zahlungen nicht abgesichert ist, wodurch die bayerischen Verluste bei der Umsatzsteuer deutlich ansteigen werden und Bayern seine Position als Nettozahler Jahr für Jahr ausbauen wird.
Zur Gesamtbewertung gehört auch, dass die Bundesländer weitere Kompetenzen an den Bund abgeben werden. Bei der Verantwortung für den Autobahnausbau kann man das kritisch diskutieren. Wir werden das hier im Bayerischen Landtag auch tun. Da sind noch viele Punkte offen.
Stürmisch begrüßen wir, dass der Bund künftig die Gemeinden direkt unterstützen darf, beispielsweise bei der Sanierung von Schulen. Das verbietet das Grundgesetz bisher. Das Kooperationsverbot, an dem zuletzt nur noch die CSU in Bayern über viele Jahre hinweg festgehalten hat, war ein politischer Fehler. Nun kann es aufgebrochen werden. Damit kann gezielt in schulische Bildung investiert werden. Die Länder bleiben verantwortlich für schulische Inhalte, aber Bund, Länder und Kommunen können nun bei der Finanzierung an einem Strang ziehen. Das ist ein echter Durchbruch, den wir als SPD begrüßen.
Tatsächlich geht unser ernst gemeinter Dank an Sie, Herr Ministerpräsident, und an die Bayerische Staatsregierung, dass Sie dieses Thema abgeräumt haben und bereit waren, sich von dieser Position zu verabschieden.
Sie sprachen den schuldenfreien Haushalt bis zum Jahr 2030 an und waren sich dabei bombensicher; er werde kommen. Ich bin sehr gespannt, Herr Ministerpräsident; denn bis 2018 sind die Ausgabenpfade der Staatsregierung bereits festgelegt. Wenn der Freistaat Bayern dieses Ziel bis 2030 erreichen will, dann müssen Sie jedes Jahr im Jahresschnitt 2,3 Milliarden Euro tilgen. Das ist fast fünfmal so viel wie jeweils in 2017 und 2018. Ich habe den Eindruck, davon sind Sie gegenwärtig sehr weit entfernt. Selbst wenn Sie
die 1,35 Milliarden Euro aus dem Länderfinanzausgleich mit einbezögen, würden Sie das Ziel immer noch nicht erreichen.
Ich möchte zum Abschluss meiner Einlassungen noch eine ganz andere Frage aufwerfen, Herr Ministerpräsident; auch das gehört hierher, ins Hohe Haus. Sie haben einer Tageszeitung gegenüber verkündet, dass Sie ab 2017 kürzer treten und eines Ihrer Ämter abgeben wollen. Möglicherweise werden Sie dann für vieles von dem, worüber wir heute diskutieren, gar nicht mehr zuständig sein. Sie kündigten an, das Amt als Parteichef der CSU – das geht uns nichts an – oder das des Ministerpräsidenten abzugeben. Und da wird es dann schon spannend.
Nun nehmen wir mit Interesse zur Kenntnis, dass die CSU einen – so nennen Sie es – fähigen Libero in Berlin benötigt, was nichts anderes heißt, als dass Frau Hasselfeldt und Herr Dobrindt – letzterer ist immerhin schon mal Ihr General gewesen – keinen ganz so guten Job machen und ihre Libero-Funktion offenbar nicht ausfüllen.
Ihre parteipolitischen, innerparteilichen Spielchen und Machtkämpfchen mit Herrn Söder und anderen sollen heute aber gar nicht das Thema sein. Sie haben jedoch angekündigt, gegebenenfalls Ihr Amt als Ministerpräsident aufzugeben, damit sich die CSU in Berlin parteipolitisch besser aufstellt. Wenn Sie hier schon Rechenschaft ablegen wollen, sind Sie dem Hohen Hause meiner Meinung nach dann auch die Antworten auf folgende Fragen schuldig:
Was hat Sie dazu bewogen, Ihr Amt als Ministerpräsident zur Disposition zu stellen? Wenn Sie schon im kommenden Jahr – 2017 liegt ja gewissermaßen vor der Haustür – tatsächlich als Ministerpräsident zurücktreten wollen und dieses Amt zur Disposition stellen, welche der von Ihnen gegebenen Versprechen für Bayern werden noch umgesetzt? Welche Projekte werden auf die lange Bank geschoben und in dieser Legislaturperiode eben nicht mehr umgesetzt? Wird hier gerade ein Wortbruch vorbereitet? – Der Ministerpräsident hat seinerzeit gesagt, er bleibe bis 2018 im Amt; wenn überhaupt, könne man gegebenenfalls aus gesundheitlichen Gründen vorher zurücktreten, aber
Wir hätten Ihre Regierungserklärung vor zwei Wochen möglicherweise mit weniger Nachsicht bewertet, wenn wir geahnt hätten, dass Sie bereits auf dem Absprung sind.
Wir haben hier einen Ministerpräsidenten auf Abruf, dessen Gedanken sich mit einem Comeback in Berlin befassen, womöglich als heimlicher Oppositionsführer der kleinsten Partei in einem Sieben-Parteien-Parlament. Darum geht es doch; das hat Herr Seehofer der Presse verkündet.
Ich finde, es hätte hier und heute zum Respekt gegenüber dem Hohen Haus gehört, nicht nur die Medien mit Material zu füttern und so Schlagzeilen zu machen, sondern auch dem Parlament Rechenschaft darüber abzulegen, dass Sie womöglich vorzeitig als Ministerpräsident zurücktreten werden, vielleicht schon in wenigen Monaten. Diese Chance haben Sie heute verpasst.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat der Vorsitzende der CSU-Fraktion, Herr Kollege Thomas Kreuzer, das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein lieber Herr Rinderspacher, wir alle wissen, dass Sie und Ihre Fraktion bei diesem Thema noch nie echten bayerischen Patriotismus gezeigt haben.
Sie waren immer hin- und hergerissen, ob Sie uns in dem Bemühen unterstützen, die Situation für Bayern und die Menschen hier zu verbessern.
Ach, Herr Halbleib, noch keine drei Sätze und schon die ersten Zwischenrufe. Sie sind zu Recht nervös, Herr Halbleib.
Ich hoffe, dass ich mich trotzdem äußern kann. Sie waren immer hin- und hergerissen, einerseits dieses Anliegen zu unterstützen und andererseits auf die parteipolitische Linie der SPD einzuschwenken.
Das ist ganz allgemein Ihr Problem. Bei Ihnen stehen oft nicht die bayerischen Interessen im Vordergrund, sondern parteipolitische Interessen, die über Bayern hinausgehen.
Trotzdem hätte ich mir heute etwas mehr Anerkennung, etwas mehr Lob für das erwartet, was beim Länderfinanzausgleich für Bayern erreicht worden ist, Herr Rinderspacher. 1,3 Milliarden Euro Entlastung für Bayern pro Jahr – das ist ein toller Erfolg. Ich kenne keinen Ministerpräsidenten, der jemals mit einer solchen Entlastung für Bayern aus Berlin zurückgekehrt ist. Dafür danken wir gemeinsam mit den Menschen in Bayern unserem Ministerpräsidenten Horst Seehofer.
Die Einigung zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen vom letzten Freitag bedeutet ohne jeden Zweifel einen großen Erfolg – nicht nur für Bayern, sondern für das ganze Land. Die Länder haben sich mit ihrem Finanzausgleichsmodell vom Dezember 2015, das im Wesentlichen unverändert geblieben ist, gegenüber dem Bund durchgesetzt. Die Staatsregierung hat dafür lange und hart gearbeitet. Die Opposition in Bayern hingegen war immer nur damit beschäftigt, vor klaren Forderungen und einer harten Verhandlungslinie zu warnen und die Klage Bayerns vor dem Bundesverfassungsgericht zu bekämpfen. Das ist die Wahrheit.
Wir müssen ganz klar zur Kenntnis nehmen, dass Ministerpräsident Seehofer diese Gespräche überhaupt erst angestoßen hat und dass auch schon vor Klageeinreichung beim Bundesverfassungsgericht verhandelt wurde, und zwar über viele Runden, wobei sich nichts, aber auch gar nichts bewegt hat. Deswegen war diese Klage Voraussetzung, um überhaupt Bewegung in die Gespräche zu bringen. Es war richtig, zusammen mit anderen Ländern vorzugehen, auch mit Hessen; ansonsten wären wir heute noch keinen Schritt weiter.
Wir haben von Anfang an ganz klar gefordert, dass der aktuelle Länderfinanzausgleich reformiert werden muss, und wir haben uns durchgesetzt. Die Zahlungen in den Länderfinanzausgleich sind inzwischen der größte Einzelposten bei den Ausgaben im bayerischen Staatshaushalt. Jahr für Jahr gab es neue Rekordzahlungen Bayerns im Länderfinanzausgleich. 2015 hat Bayern mit rund 5,4 Milliarden Euro über die Hälfte des gesamten Ausgleichsvolumens getragen. Zusammen mit dem Umsatzsteuervorwegausgleich, der so ebenfalls nicht mehr stattfindet, lag die Belastung Bayerns durch den Länderfinanzausgleich im Jahr 2015 sogar bei insgesamt 7,5 Milliarden Euro. Im Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2017/2018 sind insgesamt 12,4 Milliarden Euro für Zahlungen in den Länderfinanzausgleich vorgesehen, und zwar ohne den Umsatzsteuervorwegausgleich.
Das macht rund 11 % des gesamten Haushaltsvolumens aus. Deshalb war es wichtig, diese Dynamik zu begrenzen. Das ist auch gelungen. Mit dem deutlich reduzierten linearen Ausgleichstarif von 63 % wird zugunsten der Geberländer und somit zugunsten Bayerns eine wirksame Deckelung eingeführt und so der Freistaat dauerhaft entlastet.
Sie haben heute vorgerechnet, wie viel die momentane Einigung an Entlastung pro Kopf der Bevölkerung bringt.
Das ist sicher ein Vergleichsmaßstab, den man zugrunde legen muss; das Entscheidende ist jedoch, wie sich die Dinge in der Zukunft entwickeln. Die Dynamik, wie sie sich bisher entwickelt hat, kann durch dieses neue System gebrochen werden.
Wenn Sie die Zahlen so nebeneinander stellen, dürfen Sie im Übrigen nicht vergessen, dass es auch noch die Ostländer gibt, und zwar mit einer ganz niedrigen Steuerkraft. Der Bund zahlt 9,5 Milliarden Euro. Da ist nicht verwunderlich, dass er den Ländern mit niedriger Steuerkraft mehr zukommen lässt. Für uns ist jedoch entscheidend, dass auch wir entlastet werden und dass wir in Zukunft, weil wir eben die Dynamik gebrochen haben, im Falle einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung nicht mehr in gleichem Maß belastet werden. Das ist doch der springende Punkt.
Bayern ist nicht damit geholfen, dass die Opposition gedanklich im Jahr 2001 stehengeblieben ist und sich noch immer an der Zustimmung Edmund Stoibers zum damaligen Verhandlungsergebnis beim Länderfinanzausgleich abarbeitet.