Protocol of the Session on October 13, 2016

Worin ich Ihnen teilweise recht geben darf – –

(Zuruf des Abgeordneten Horst Arnold (SPD))

Das kann man alles nachlesen. Es ist an der Zeit, dass auch Sie sich damit auseinandersetzen.

Über eines müssen wir reden: Ich gehe davon aus, dass das Gesetzgebungsverfahren noch im laufenden Winter abgeschlossen und das Gesetz damit rechtskräftig wird. In den nächsten beiden Jahren sollten wir eine Überprüfung, eine Evaluierung, vornehmen. Wir haben in den Kreisverwaltungsbehörden enorme Probleme im Vollzug. Daran müssen wir arbeiten. Das gilt auch für die Kontrolle. Das möchte ich hier deutlich ansprechen. Das hat aber mit der Absenkung nichts zu tun.

Ich möchte noch auf das Worthalten eingehen, weil Sie meine Person angesprochen haben. Wir haben die Vorlagen gemeinsam ausgearbeitet. Im September 2016 wurde das Thema bei der Verbändeanhörung nochmals aufgeworfen. Ich schaue in die Richtung der Staatsregierung. Ich gehe davon aus, dass in der ersten Hälfte des Jahres 2017 das Gesetz rechtskräftig wird. Dann ist das Thema erledigt. In zwei Jahren haben wir dann die Gelegenheit, noch einmal zu überprüfen.

Herr Arnold, so sehr ich Sie schätze, jetzt, in der Nachspielzeit, ist es nicht angebracht, dieses Thema aufzuwerfen. Wir werden es deshalb in den Aus

schuss verweisen. Wir können über dieses Thema noch lange reden, aber inhaltlich kann es keine Änderung geben, andernfalls würden wir bezüglich des Vorgehens in den letzten zwei bis drei Jahren einen Wortbruch begehen.

Meine Fraktion ist zu einem klaren Ergebnis gekommen. Ich gehe davon aus, dass das bei den GRÜNEN und den FREIEN WÄHLERN nicht anders sein wird.

(Beifall bei der CSU)

Herr Kollege Kreitmair, einen Moment. Wir haben noch eine Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Arnold.

Geschätzter Kollege Kreitmair, ich möchte nur festhalten, dass wir im Landwirtschaftsausschuss zu keinem Zeitpunkt, weder konsensual noch mit Mehrheit oder einstimmig, irgendwelche Grenzen beschlossen haben. Wir haben Fakten zur Kenntnis genommen. Die SPD-Fraktion hat aber zu keinem Zeitpunkt einer Obergrenze von 1,0 Hektar zugestimmt. Es stand überhaupt nicht in Rede, derartige Grenzen zu beschließen. Wir warteten immer auf einen Entwurf, um darüber zu diskutieren. Bislang liegt nichts vor. Die Nachspielzeit hat also noch gar nicht begonnen. Das Spiel, also die Gesetzgebung, wurde noch nicht einmal angepfiffen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Arnold, Sie haben es selbst angesprochen: Im September wurde der Entwurf vom Staatsministerium vorgelegt. Wir sind mehr oder weniger fertig. Innerhalb der nächsten Monate wird das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Jetzt wollen Sie neue Diskussionen beginnen, die einfach nicht notwendig sind. Über den ursprünglichen Vorschlag musste gesprochen werden. Das gebe ich ganz offen zu. Mir ist aber eine schnelle Umsetzung wichtiger, als noch einmal viele Themen aufzurollen. In zwei Jahren werden wir weitersehen. Diese Meinung steht in meiner Fraktion. Auch ich persönlich stehe dazu, und zwar ohne Wenn und Aber.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kreitmair. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER folgt jetzt Herr Dr. Herz. Bitte sehr.

Lieber Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Kreitmair, ich halte es für sehr mutig, wenn Sie zuerst von einer "herbeigeredeten Krise in der Landwirtschaft" sprechen und anschlie

ßend feststellen, Sie seien praktizierender Landwirt. Das erinnert mich ein bisschen an Herrn Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt, der auf dem Höhepunkt der Milchkrise gesagt hat, er sehe keine Krise. Aber das nur nebenbei.

Nachdem wir in den Ausschüssen schon des Öfteren über dieses Thema gesprochen haben, hatte ich die Hoffnung, dass wir heute zu einer Übereinstimmung kommen könnten. Ich habe diese Hoffnung nach wie vor. Im Gegensatz zu diesem Gremium kommen Kommunalpolitiker häufig über die Parteigrenzen hinweg zu einer Einigung. Das haben sie uns voraus. Ich hatte mich schon gefreut, dass wir in dem Vorgespräch zu einem Konsens kommen. Nachdem ich die Beiträge der beiden letzten Redner gehört habe, scheint das nicht mehr möglich zu sein.

Ich verstehe die Erregung des Herrn Kollegen Horst Arnold. Die SPD-Fraktion hat bereits in der letzten Legislaturperiode einen Antrag zu diesem Thema eingebracht, der dann fortgeführt wurde. Das war sicher eine gute Idee. Die FREIEN WÄHLER wollten ein bisschen warten, nachdem im Jahr 2014 für die neue Periode eine Anhörung angekündigt wurde. Diese Anhörung wurde dann im Jahr 2015 durchgeführt. Dabei haben nicht nur wir, sondern alle anwesenden Verbände Probleme gesehen. Ich glaube, dass wir damit richtig lagen, zu warten.

Jetzt scheint es um die Frage zu gehen, ob ein Hektar oder ein halber Hektar sinnvoll ist. Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass wir in Bayern mit zwei Hektar bisher den höchsten zu genehmigenden Wert haben. In Thüringen liegt der Wert bei 0,25 Hektar. Da geht es ein Stück weit auseinander. Warum sind wir eigentlich heute zusammengekommen? – Wir haben wegen der EU-Zinspolitik, wegen der Energiewende und wegen der Flucht in Sachwerte das große Problem, dass seit dem Jahr 2000 weltweit fast 27.000 Hektar Agrarfläche in die Hände von Großinvestoren gefallen sind. Das sind etwa zwei Prozent der Nutzfläche. Man könnte sagen: Das ist nicht allzu viel. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, wir müssen aber jetzt sagen: Wehret den Anfängen.

Ich möchte noch einmal auf die Agrarkrise zu sprechen kommen: Wenn Betriebe Probleme haben, flüchten nicht wenige davon in Bauplätze und Grundstücksverkäufe. Deshalb müssen wir hier einen Riegel vorschieben. Ich kann aus meiner 25-jährigen Erfahrung als Ortsobmann berichten. Diese Flächen werden uns gemeldet. Ich habe versucht, diese Flächen an Landwirte zu verkaufen. Sollte aber kein Landwirt ein Interesse an diesen Flächen haben, kommen sie wieder auf den freien Markt. Ich habe gemerkt, dass

die Juristen an den Landratsämtern bei der Genehmigung einen eigenen Weg verfolgen.

Über diese Probleme müssen wir in den Ausschüssen diskutieren. Das große Thema kann es dabei nicht sein, ob es sich um einen Hektar oder um 0,5 Hektar handelt. Ich persönlich würde für einen Hektar plädieren; denn der Schritt ist sehr groß.

Wir haben ein weiteres Problem, das Frau Kollegin Angelika Schorer sehr gut kennt. Außer bei den Kirchen besteht auch Bedarf bei den Gemeinden. Wir müssen darüber diskutieren, ob wir die Gemeinden ausnehmen; denn die Gemeinden müssen Flächen vorhalten können. Das wissen alle hier anwesenden Kommunalpolitiker. Deshalb ist es sinnvoll, die Gemeinden bei den Ausnahmen zu berücksichtigen. Die Gemeinden befinden sich hier in einem Spannungsfeld.

Ich komme damit zum Ende. Wir brauchen in diesem Verfahren wesentlich mehr Transparenz und mehr Einblick, damit zukünftig nicht viel Land über den Tisch gleitet, ohne dass das irgendjemand merkt.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege Dr. Herz. – Für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Frau Kollegin Sengl. Bitte sehr.

(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Boden ist ein begehrtes Gut. Vor allem in Zeiten extrem niedriger Zinsen sind Grund und Boden zu einem heiß begehrten Spekulationsobjekt geworden. Wer sind die größten Grundbesitzer? – Die Bäuerinnen und die Bauern.

Im Jahr 2015 wechselten in Bayern 5.007 landwirtschaftliche Grundstücke den Eigentümer. 6.998 Hektar wurden für insgesamt 331,4 Millionen Euro verkauft. Der Kaufpreis schwankt dabei regional extrem, zum Beispiel zwischen Oberbayern und Oberfranken. In Oberbayern kostet ein Hektar bis zu 84.000 Euro, in Oberfranken liegt der Preis dafür bei 21.000 Euro. Das ist eine enorme Spannweite.

Wenn der Wechsel zwischen Landwirten stattfindet, ist das in Ordnung, weil uns dann wertvolle Ackerund Weideflächen erhalten bleiben. Werden die Flächen jedoch von außerlandwirtschaftlichen Käufern erworben, muss der Staat ein Mitspracherecht haben und ein Vorkaufsrecht für aktive Landwirte sichern. Dies wird im Grundstückverkehrsgesetz geregelt. Dieses Gesetz will die Agrarstruktur erhalten und verbessern, bäuerliche Betriebe in der Hand selbstwirtschaf

tender Familien erhalten und die Ernährung sichern. Um dies zu gewährleisten, gibt es im Grundstückverkehrsgesetz eine Genehmigungsfreigrenze. Diese Grenze liegt aktuell bei zwei Hektar. Grundstücksverkäufe, die mehr als zwei Hektar umfassen, bedürfen einer Genehmigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Alle Verkäufe unter zwei Hektar müssen nicht angezeigt werden. Aktive Landwirte erfahren also nicht, wenn Grundstücke zum Kauf angeboten werden. Diese Freigrenze ist übrigens die höchste in ganz Deutschland. In elf anderen Bundesländern liegt die Freigrenze bei einem Hektar und darunter, unter anderem im Saarland. Auch Thüringen ist schon genannt worden. Im Saarland, also einem kleinen Bundesland, sind es 0,25 Hektar.

Um noch mehr Verkäufe von Grund und Boden an nicht landwirtschaftliche Käuferinnen und Käufer zu verhindern, wäre also eine Absenkung der Genehmigungsfreigrenze äußerst wichtig.

Die SPD schlägt nun in ihrem Gesetzentwurf eine Freigrenze von 0,5 Hektar vor, obwohl wir in der Ausschusssitzung vom 11.11.2015 bei der Beratung über einen Antrag der CSU einstimmig unser Einverständnis zu einem Hektar erklärt haben. So habe ich es zumindest aufgefasst; ich habe es im Protokoll nachgelesen. Auch der Kollege Arnold stand diesem Antrag positiv gegenüber. Er hat ganz eindeutig dafür plädiert, eine Absenkung auf einen Hektar vorzunehmen.

Ich verstehe das jetzt nicht ganz. Grundsätzlich begrüßen wir natürlich den Gesetzentwurf, plädieren aber dafür, bei diesem einen Hektar zu bleiben.

Da es sich um die Erste Lesung handelt, werden wir im Ausschuss noch genügend Zeit haben, uns mit diesem Thema intensiv zu beschäftigen.

Bei der Anhörung zu diesem Thema gab es von den geladenen Fachverbänden viele Verbesserungsvorschläge, zum Beispiel die Gleichstellung der Grundstücksgeschäfte von Kommunen mit denen von Bund und Land. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Es ging auch um die einheitliche Auswahl von Vergabekriterien für die Veräußerung von Grundstücken, die die Siedlungsunternehmen im Rahmen der Ausübung des Vorkaufsrechts erworben haben. Es gibt also für uns alle noch viel zu tun, um die vielfältige Agrarstruktur in Bayern zu erhalten und zu verbessern und damit unsere Lebensgrundlage zu sichern.

Eigentlich dachte ich zunächst, wir würden eine Debatte führen, bei der wir uns alle einig sind, dem scheint aber doch nicht so zu sein. Ich freue mich auf die Aussprache im Ausschuss.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Sengl. – Weitere Wortmeldungen haben wir nicht. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können jetzt noch einen Tagesordnungspunkt aufrufen; dann wird es möglicherweise bis fünf Minuten nach 18 Uhr dauern, bis wir damit durch sind, aber ich glaube, wir können das riskieren.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 c auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Errichtung des Bayerischen Landesamts für Schule (Drs. 17/13144) - Erste Lesung

Den Gesetzentwurf der Staatsregierung begründet Herr Staatsminister Spaenle.

Sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus! Im Zuge der Regionalisierungsstrategie der Bayerischen Staatsregierung werden Teile der Staatsverwaltung aus München in die Regionen Bayerns verlagert. Für den Verantwortungsbereich des Kultus- und Wissenschaftsministeriums haben wir uns entschlossen, eine unmittelbar dem Ministerium nachgeordnete Behörde, nämlich ein neues Landesamt für Schule zu schaffen, das zentrale Aufgaben auf Landesebene und Teile bestimmter Aufgabenfelder unter seinem Dach im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen am Standort Gunzenhausen bündeln wird.

Konkret werden die Bayerische Landesstelle für den Schulsport, die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern, die Qualitätsagentur des ISB und bestimmte Aufgaben, die jetzt bei den Regierungen zum Beispiel im Rahmen der Privatschulfinanzierung angesiedelt sind, unter diesem Dach zusammengeführt. Außerdem wird das Landesprüfungsamt für die Lehrämter nach Gunzenhausen verlagert, bleibt allerdings aus rechtlichen Gründen Teil des Kultusministeriums.

Zur Abrundung gehört auch – das ist mehr informatorischer Natur –, dass die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen als Teil des Landesamtes für Denkmalpflege an den Standort Weißenburg verlagert wird.

Wir können so Aufgaben bündeln. Wir haben damit eine zentrale Lage in Bayern, sodass die Wahrnehmung dieser Aufgaben positiv gestaltet werden kann.

Die Errichtung soll zum 1. Januar 2017 erfolgen. Ich darf auch aus regionalpolitischer Sicht sagen, dass wir hiermit als eine der großen Maßnahmen etwa 150 Arbeitsplätze dauerhaft verlagern, was für den Raum Westmittelfranken eine entsprechende regionalpolitische Wirkung hat.

Als Dienstherr ist es mir ein wichtiges Anliegen, dass die Rahmenbedingungen, die sonst für die Verlagerung solcher Einheiten gelten, selbstverständlich auch für diese Maßnahmen gelten werden. Die Freiwilligkeit ist in der Frage, ob der oder die einzelne Beschäftigte diesen Weg mitgeht, der auf zehn Jahre angelegt ist, selbstverständlicher Grundsatz. Entsprechende Maßnahmen müssen dann, wenn man sich entschließt, diesen Weg zu gehen, als Unterstützung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter greifen. Selbstverständlich ist auch die Frage der Verlagerung nach fachlichen Gesichtspunkten, welche Einheiten zu welchem Zeitpunkt auf der Zeitschiene verlagert werden, von zentraler Bedeutung, um einen guten Arbeitsablauf der einzelnen zu verlagernden Einheiten in diesem neuen Landesamt zu gewährleisten. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bzw. um die entsprechende Beratung.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Für die SPD-Fraktion spricht Kollege Schuster. Bitte sehr.