Wir wollen auch, dass diese Rückkehrprogramme, die es schon gibt und die gut sind, aber schon vor einigen Jahren erstellt wurden, verbessert werden. Wir müssen sie an die aktuelle Situation anpassen.
Dazu gibt es Beispiele aus Baden-Württemberg. Dort gibt es kommunale Rückkehrprogramme. Beispielsweise bekommt eine dreiköpfige Familie von der Stadt Lörrach 1.858 Euro. Auch Schwäbisch Gmünd macht es, und im Ostalbkreis gibt es ein Rückkehrprogramm, das "Quark" heißt. Das bezahlen aber die
Kommunen. Wir wollen, dass hier auch der Freistaat unterstützt; denn – das ist wichtig – das ist eine staatliche Aufgabe.
Ich nenne auch zwei konkrete Beispiele, bei denen wir gesagt haben, das hat etwas mit Entwicklungspolitik zu tun, die ja auch in unserem Antrag angeführt wird.
Beispiel Ghana: Herr Z. möchte nach Ghana zurückkehren. Er beabsichtigt, dort einen landwirtschaftlichen Betrieb aufzubauen. Die Stadt vermittelt Herrn Z. die notwendigen Praktika, damit er Kenntnisse erwerben kann. Er erhält einen Existenzgründerzuschuss und die Ausrüstung, die er dann dort in Ghana hat.
Oder Serbien: Herr B. und seine Familie wollen Deutschland verlassen. In Serbien wird eine Wohnung gesucht, die Miete für drei Monate übernommen, die Existenzgründung dort wird unterstützt.
Wir tun hier etwas Gutes. Ich sage es noch einmal: Es ist weniger Bürokratie, es kostet weniger, und es ist auch ein Beispiel für Entwicklungspolitik.
Solche kommunalen Rückkehrprogramme muss es auch in Bayern noch verstärkt geben. Warum müssen wir immer Baden-Württemberg zitieren? – Wir sind doch in Bayern, und auch Bayern muss solche Programme auflegen.
Sie müssen auch Anreize schaffen, damit es Landkreise in Bayern gibt, die so etwas machen. Sie reden doch immer von Bayern. Das haben wir doch eben wieder gehört. Wenn ein Professor aus einem anderen Bundesland genannt wird, dann sagen Sie: Wir haben doch in Bayern auch jemanden.
Fazit: Wir müssen die freiwilligen Rückkehrhilfen erhöhen; dann werden sie auch verstärkt angenommen. 1.000 Euro sind ein Vorschlag von uns. Wir haben ihn von der Caritas übernommen. Wenn Sie 1.500 Euro zahlen wollen, ist das auch okay. Und dann komme ich zu einem Punkt, der den FREIEN WÄHLERN immer wichtig ist: Wir müssen die Kommunen finanziell unterstützen, damit die Kommunen und Landkreise in Bayern auch Programme anbieten. Hierfür ist der Freistaat zuständig. Deswegen unser Antrag.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sie wollen, dass Rückkehrhilfen als konkrete Entwicklungshilfe gesehen und als Ergänzung zur Abschiebung umgesetzt werden. Aber wenn ich Ihren Antrag lese, meine ich, Ihr Ansatz, konkrete Entwicklungshilfe zu leisten, kommt einfach zu kurz. Der Antrag ist gut gemacht, aber er ist uns GRÜNEN nicht konkret genug, weshalb wir ihm einen eigenen Antrag entgegengestellt haben.
Wenn man den Antrag ernst meint, muss man unserer Auffassung nach andere konkrete Forderungen stellen, die ich in dem Antrag aber nicht finde. Entwicklungshilfe bedeutet Hilfe zur Selbsthilfe. Wir wollen deshalb, dass ausbildungsfähige junge Flüchtlinge ihre Ausbildung machen, diese Ausbildung beenden und, wenn möglich, hier auch noch etwas Berufserfahrung sammeln können, die 3+2-Regelung also. Drei Jahre Berufsausbildung, zwei Jahre Arbeitszeit. Dann erst hat man richtig gute Voraussetzungen, um sich anderswo ein Leben aufzubauen.
Ich lese aber in dem Antrag, dass Sie eine Kopfprämie fordern: 1.000 Euro für freiwillige Rückkehrer. Aber wenn die Rückkehrer zu Hause kein neues Leben aufbauen können und wenn sie eine Familie nicht ernähren können, dann werden ihre Brüder und ihre Kinder die Ersten sein, die wieder zu uns fliehen. Allerdings haben Sie natürlich recht, dass Sie dieses Thema aufgreifen, Herr Fahn.
Sie sprechen in Ihrem Antrag auch davon, dass Flüchtlinge intensiver beraten und betreut werden sollen, um so die Rückkehr ins Heimatland zu unterstützen. Das ist richtig. Gerade weil es hier Mängel gibt, haben wir das noch konkretisiert.
Wir wissen nämlich, dass viele Flüchtlinge überhaupt nicht wissen, dass es Rückkehrhilfen gibt und wo es die Rückkehrhilfen gibt. Manchmal glauben die Menschen, dass sie sich gar nicht an die Rückkehrberatungsstellen wenden dürfen, oder es wurde ihnen sogar – von wem auch immer – geraten, sich besser abschieben zu lassen. Entweder gibt es die Information über Rückkehrhilfen gar nicht, oder es gibt sie nicht in den richtigen Sprachen. Aber eine gute Beratung ist ganz wesentlich. Ohne sie wird die Rückkehr oft scheitern. Ich denke, wir sind uns darin einig, dass es hier ganz konkrete Angebote geben muss. Deshalb haben wir sie auch in unserem Antrag konkret formuliert. In Ihrem Antrag fehlen mir noch zwei weite
re Punkte, die wir in unserem Dringlichkeitsantrag ergänzt haben, nämlich die Bekämpfung der Fluchtursachen und die Verbesserung der Entwicklungszusammenarbeit.
Wenn es nicht um eine Rückkehr-Kopfprämie gehen soll, muss das in Ihrem Dringlichkeitsantrag dokumentiert werden. Deshalb haben wir das in unseren Dringlichkeitsantrag hineingeschrieben. Zu Ihrem Dringlichkeitsantrag werden wir uns der Stimme enthalten, nicht deswegen, weil er falsch wäre, sondern weil er zu wenig konkret ist. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag.
Frau Celina, bitte verbleiben Sie am Rednerpult. Wir haben eine Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Dr. Fahn.
Frau Celina, wir haben den Punkt mit der Entwicklungszusammenarbeit relativ konkret in unserem Dringlichkeitsantrag festgeschrieben. Die von uns geforderte Leistung soll nicht negativ als Kopfprämie verstanden werden. Das ist einfach ein Zuschuss für die Ausreise. Einen solchen Zuschuss gewähren auch andere Länder. Wenn Sie das so sehen, ist das in Ordnung. Wir müssen uns schließlich nach der aktuellen Situation richten.
Die Forderungen im Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN sind relativ allgemein gehalten. So soll die Würde der Flüchtlinge und der Rückkehrer gewahrt bleiben. Gut, aber mit dieser Forderung werden Sie kaum etwas verändern.
Für uns ist wichtig, dass finanzielle Anreize geschaffen werden. Wir wollen auch keine zusätzlichen Anreize schaffen, sodass Leute extra deswegen nach Deutschland kommen könnten. Deshalb haben wir das extra so hineingeschrieben. Hier geht es um Leute, die bereits in Deutschland sind. Davon steht nichts im Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN. Für die Flüchtlinge gilt wie für alle anderen Menschen auch: Ohne Moos nichts los. Wenn wir finanzielle Anreize schaffen, werden wir es schaffen, dass mehr Menschen freiwillig ausreisen. Das ist besser als jede Abschiebung.
Herr Dr. Fahn, ich möchte Ihnen darauf direkt antworten: Sie kennen doch das Beispiel: Dem einen Menschen wird das Fischen gelehrt und dem anderen Menschen nur ein Fisch gegeben. Wenn ich möchte, dass ein Mensch für einen Tag satt wird,
gebe ich ihm ein paar Euro in die Hand. Erst wenn ein Mensch eine Ausbildung hat und fischen kann, wird er auch auf Dauer satt. Dieser Punkt ist uns in unserem Antrag besonders wichtig.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich dieses Thema heute ganz entspannt angehen. Nachdem ich aber die Rede von Herrn Dr. Fahn angehört habe, muss ich doch etwas dazu sagen. Sie fordern hier 1.000, 1.500, 2.000 oder 3.000 Euro dafür, dass jemand ausreist. Das bezeichnen Sie dann als Entwicklungshilfe. Nach Ihrer Theorie reisen die Leute erst bei uns ein und kehren dann freiwillig mit 3.000 Euro oder 1.500 Euro in ihr Land zurück, und darin sehen Sie eine Entwicklungshilfe. Über den konkreten Betrag haben Sie sich offensichtlich keine Gedanken gemacht. Sie haben gesagt, dass das entsprechende Programm in Baden-Württemberg "Quark" heiße. Ich glaube, was heute hier geredet wurde, ist ebenfalls Quark.
Sie haben durchaus einige vernünftige Punkte genannt, dabei aber nicht gemerkt, dass wir uns schon seit Längerem für diese Anliegen massiv einsetzen. Wir haben schon vor zwei Jahren gespannt, dass Abschiebeverfahren zu lange dauern.
Wir haben damals schon gefordert, dass beim BAMF mehr Mitarbeiter eingestellt werden. Wir setzen uns massiv für die Beschleunigung der Asylverfahren ein. Außerdem setzen wir uns massiv dafür ein, Abschiebehindernisse zu verringern. Bei Abschiebungen ist Bayern das Bundesland Nummer eins. Wir nehmen dieses Thema sehr ernst, bestreiten aber nicht, dass es viele Hindernisse gibt, die aus dem Weg zu räumen sind.
Frau Celina, ich finde es relativ spannend, dass die GRÜNEN plötzlich über die Rückkehrhilfe reden. Ich habe immer miterlebt, dass die GRÜNEN Asylbewerbern mit einer geringen Bleibeperspektive geraten haben, zu den Verwaltungsgerichten zu gehen und die Abschiebung so lange wie möglich hinauszuschieben. Ich finde es relativ spannend, dass sie jetzt über Rückkehrhilfen reden.
Sie fordern die Durchführung von Rückkehrberatungen. Diese Beratungen werden sehr intensiv durchgeführt und finden bereits seit Langem statt.
Herr Dr. Fahn, Sie haben gesagt, es gebe verschiedene Möglichkeiten der Rückkehrhilfe, die von den Asylbewerbern sehr stark in Anspruch genommen werden. Das Maßgebliche am Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER sind die genannten 1.000 oder 1.500 oder 2.500 Euro. Ich glaube, damit würden Sie wieder einen massiven Pulleffekt auslösen. Sie haben in Ihrem Dringlichkeitsantrag geschrieben, diese Leistung sollten nur Asylbewerber erhalten, die bereits in Deutschland seien.
Das müssten Sie auch in den Herkunftsländern bekannt machen. Ein Asylbewerber, der mit einer Rückkehrhilfe in sein Heimatland zurückkehrt, wird seinen Landsleuten nicht erzählen, dass nur er diese Rückkehrhilfe erhalte. Er wird den Leuten in diesen Ländern sagen: Geht nach Deutschland, lebt dort ein paar Monate, durchlauft ein Asylverfahren, und kehrt dann freiwillig wieder zurück.
Herr Aiwanger, ich habe Sie vorhin beobachtet, wie Sie mit Frau Kollegin Schulze über diesen Dringlichkeitsantrag geredet haben. Ich habe Ihren Dialog verfolgt. Ich glaube, Sie haben den Antrag selbst nicht ernst genommen. So überzeugt waren Sie von Ihrem Antrag offenbar nicht.
Die meisten Forderungen Ihrer Anträge sind bereits erfüllt. Wie gesagt, eine pauschale Rückführungshilfe von 1.000 Euro ist für uns indiskutabel. Beim Antrag der GRÜNEN habe ich die Bedeutung des Wortes "Dringlichkeitsantrag" kennengelernt. Offensichtlich hat es Ihnen pressiert. Die fünf Punkte Ihres Antrags werden bereits erfüllt. Die 3+2-Regelung ist umgesetzt. Die Forderungen, die Entwicklungszusammenarbeit zu verbessern und Fluchtursachen zu bekämpfen, sind auch nicht ganz neu. Am Ende läuft alles darauf hinaus, dass wir eine gezielte Zuwanderung und eine Obergrenze brauchen, wie das der Ministerpräsident im Rahmen seiner Regierungserklärung gesagt hat.