raussichtlich zunimmt oder den Darlehensbetrag übersteigt. Das ist eben das Problem, weil die Richtlinie, die damit umgesetzt werden soll, den Zusatz enthält: "es sei denn, der Kreditvertrag dient zum Bau oder zur Renovierung der Wohnimmobilie." Davon hat der Bundesgesetzgeber bedauerlicherweise und fälschlicherweise keinen Gebrauch gemacht.
Natürlich – das wurde gesagt – ist es durchaus ein legitimes politisches Anliegen, Privatleute vor Überschuldung zu schützen. Aber hier wird, wie wir glauben, das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Es darf an dieser Stelle noch einmal deutlich gesagt werden: Das häufig vorzufindende EU-Bashing wäre auch an dieser Stelle völlig verfehlt. Ganz im Gegenteil, die Richtlinie der EU, um deren Umsetzung es hier geht, lässt weitergehende, lässt vernünftige Regelungen zu, nur: Der Bundesgesetzgeber hat die Regelungen erheblich verschärft. Österreich hat das – nicht nur an dieser Stelle, sondern zum wiederholten Mal – geschickter und anders gemacht. Vielleicht kann man zukünftig auch dort die eine oder andere Anleihe nehmen.
Jetzt will ich noch das Problem ansprechen, das entstanden ist. Wir haben es in unserem Antrag anhand verschiedener Beispiele erläutert. Ich will es noch einmal im Hinblick auf Senioren und junge Familien verdeutlichen: Bei Senioren ist es eben ab einem gewissen Alter eher unwahrscheinlich, dass die statistische Restlebensdauer für die Rückzahlung des Kredits reicht, etwa wenn es um einen altersgerechten Umbau oder die energetische Sanierung des eigengenutzten Wohnhauses geht. Der Entwurf in der jetzigen Fassung verbaut die Chance, den Wert der Immobilie dafür einzusetzen, um in den eigenen vier Wänden altersgerecht wohnen bleiben zu können. Ich wiederhole: Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie würde eine entsprechende Erleichterung zulassen.
Genauso problematisch ist es, wenn es um junge Familien geht – das sollte uns besonders alarmieren. Bei jungen Familien ist völlig unklar, ob und inwieweit bei der Kreditvergabeentscheidung berücksichtigt werden muss, ob das Ehepaar beispielsweise Kinder wünscht, womit womöglich einer der Elternteile als Einkommensbeschaffer eine Zeit lang ganz oder zum Teil ausfällt.
Der Umstand, dass jungen Familien mit Kindern die Finanzierung des Eigenheims durch solche gesetzgeberischen Maßnahmen erheblich erschwert werden kann, obwohl der Wert des Eigenheims den Wert des Darlehens zum Teil deutlich übersteigt, muss uns schon alarmieren. Den Zielgruppen junge Familien und Senioren wäre sehr geholfen – darin sind wir uns einig –, wenn der Gesetzgeber die Möglichkeiten, die
die Richtlinie in Artikel 18 Absatz 3 einräumt, umfassend nutzen und die dortige Ermächtigung entsprechend ausschöpfen würde.
Wir glauben nämlich, dass die jetzige Fassung des § 505b Absatz 2 eine unnötige Beschränkung der Banken darstellt. So weit muss das nicht gehen. Die Banken haben bewiesen, dass sie die Finanzierung der Wohnimmobilien – es sind vielfach unsere Regionalbanken, die insbesondere in diesem Bereich die Geschäfte machen und sie auch machen sollen – auch ohne die übermäßigen Regulierungen übernehmen können. Im Übrigen ist das eine unnötige Beschränkung insbesondere für junge Familien und Senioren. Es wird auch das Ziel konterkariert – darauf hat der Kollege Lorenz hingewiesen –, mehr Wohnraum zu schaffen. Das wird eher erschwert als erleichtert. Erschwert wird auch das Ziel, die Altersvorsorge oder die energetische Sanierung von Wohnungen zu finanzieren. Insgesamt ist das nach unserer Bewertung ein missglückter Versuch, dem hehren Ziel, Überschuldungen zu vermeiden, näherzukommen. Es wird überreguliert, und wesentliche und noch wichtigere Ziele sind aus dem Blick geraten. Das muss korrigiert werden. Das wollen wir mit unserem Antrag erreichen.
Wir werden dem Antrag der CSU unsere Unterstützung natürlich nicht versagen. Ich bitte die Kollegen der CSU, von ihrer bekannten, aber unverständlichen und auch in der Öffentlichkeit nicht nachvollziehbaren Haltung, nur den eigenen Anträgen die Zustimmung zu geben, auch wenn ein Antrag einer anderen Fraktion in der Sache das Gleiche bewirken will, abzuweichen. Deswegen bitten wir an dieser Stelle um Zustimmung seitens der CSU.
Zum SPD-Antrag sei nur kurz gesagt, dass dieser nachgezogene Antrag so vage ist, dass nicht wirklich klar wird, was Sie von der SPD mit diesem Antrag bewirken wollen. Deswegen werden wir uns bei diesem Antrag enthalten.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat der Kollege Lotte von der SPD das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Lorenz, lieber Herr Muthmann, ich muss Ihnen sagen: Ja, wir als SPD haben diesen Antrag bewusst vage formuliert. Das hat auch einen Grund. Der Grund ist folgender: Herr Lorenz, bekanntermaßen sitzt die CSU gemeinsam mit der CDU und der SPD in der Regierung, die dieses Ge
setz auf den Weg gebracht hat. Das Gesetz zur EURichtlinie sieht als originäres Ziel vor, den Verbraucherschutz in Deutschland zu stärken.
Ich glaube, es ist völlig unstreitig, dass die Verbraucher gegenüber den Banken häufig bei Krediten eine schlechtere Position einnehmen. Deswegen habe ich mir erlaubt, gestern mit der Verbraucherschutzzentrale Bayern zu sprechen. Es ist aber nicht nur die Meinung der Verbraucherschutzzentrale Bayern, sondern aller Verbraucherschutzzentralen in Deutschland, dass das zentrale Problem der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Immobilienkreditverträgen darin besteht, dass es häufig dazu kommt, dass sie im Laufe ihres Lebens das Darlehen nicht mehr bedienen können, die Bank aber durch die dingliche Sicherung auf jeden Fall ihr Geld bekommt. Das heißt für den Verbraucher konkret: Die Immobilie wird zwangsversteigert.
Nicht überall in Bayern oder in Deutschland bestehen Verhältnisse wie in München, wo die Preise immer weiter steigen, sondern es gibt sehr viele Immobilienmärkte in Deutschland, auch in Bayern, wo die Preise konstant bleiben oder sogar fallen. Das heißt, man weiß überhaupt nicht, ob man später auch nur annäherungsweise das Geld bekommt, das man zum Zeitpunkt des Immobilienerwerbs für seine Immobilie gezahlt hat. Insofern trifft die Zwangsversteigerung den Verbraucher mit voller Härte. Deshalb halte ich die Richtlinie und das Gesetz dazu dem Grunde nach, der Intention nach, für richtig; denn es soll die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Abschluss des Vertrages darüber aufklären, wie die Belastung in den nächsten Jahrzehnten aussieht und ob sie sich das dauerhaft leisten können.
Wir haben mit dem Gesetz schon einen großen Schritt gemacht, nämlich dass der Schutz der Verbraucher durch die Information gewährleistet wird. Wenn ich dann den Bankenverband höre, der kritisiert, dass der Verbraucher zu viele Informationen bekomme, dann kann ich nur sagen: Ich glaube, zu viele Informationen sind in den seltensten Fällen schädlich.
Die Informationen, auch die Dokumentation und die klaren Haftungsregelungen, sorgen dafür, dass der Verbraucher besser geschützt ist.
Jetzt kommen wir zu der Frage, welche konkreten Ausgestaltungspunkte es gibt, die man sich einmal genauer anschauen sollte. Deswegen habe ich mich gefragt: Wer hat denn in Deutschland den besten Überblick darüber, was alles bei Verbraucherschutzfragen schiefläuft? Das sind nun einmal die Verbraucherschutzzentralen. Die haben mir mitgeteilt: Ja, es
gab Einzelfälle, in denen es zu Schwierigkeiten bezüglich des Gesetzes und der Kreditwürdigkeitsprüfung gekommen ist. Ein Fall betrifft das Rentnerpaar, das hier immer zitiert wird. Er hat sich hier in Bayern tatsächlich zugetragen. Wir müssen natürlich darüber diskutieren, ob man dieses Gesetz nachbessern muss.
Aber ich zitiere gerne den CSU-Kollegen Eberhard Rotter. Er entgegnete mir im Zusammenhang mit dem Wohnungspakt Bayern, als ich mir erlaubt habe, nach sechs Monaten zu sagen, dass ich einigen Nachsteuerungsbedarf sähe und es einiges gebe, was man verbessern müsse: Herr Lotte, Sie müssen einem Gesetz schon einige Monate Zeit geben, damit es seine Wirkung voll entfalten kann. – Nun trat dieses Gesetz Ende März in Kraft. Es sind nicht einmal vier Monate um, und wir sagen schon, man müsse dieses Gesetz über den Haufen werfen, das funktioniere alles nicht. Wir geben dem Gesetz nicht die Chance, die es verdient, und schauen nicht, welche Fallkonstellationen tatsächlich zu Problemen führen.
Das ist auch die Kritik, die ich an dem Antrag der FREIEN WÄHLER habe. Er liest sich erst einmal gut, aber er ist leider sehr einseitig; denn er sieht nur die Seite der Kreditwürdigkeitsprüfung, die nicht funktioniert, aber nicht die andere Seite, dass nämlich eine ordentliche Kreditwürdigkeitsprüfung dazu führt, dass die Immobilien nicht in die Zwangsversteigerung kommen. Ich glaube, es muss unser aller Ziel sein, dass die Menschen, die Immobilieneigentum erwerben, tatsächlich bis zum Schluss die Raten bezahlen können, und die Verbraucher damit vollständige Eigentümer der Immobilien werden und nicht die Bank.
Insofern müssen wir genau schauen, ob wir dieses Ziel erreichen können. Ich glaube auch nicht, dass es das richtige Rezept sein kann zu sagen: Liebe Leute, investiert auf alle Fälle in die Immobilie, koste es, was es wolle; es wird schon irgendwie gutgehen. – Eine solche Investition ist vielmehr eine finanziell wichtige Entscheidung für die meisten Menschen in Deutschland und Bayern, eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens. Diese muss gut überlegt sein und sorgfältig geprüft werden. Dazu müssen wir den Menschen das Rüstzeug geben.
Die Banken sollen also nicht möglichst viele Kredite vergeben, sondern die Banken sollen zielgerichtet Kredite vergeben. Es soll auch nicht das Ziel sein, dass jeder, der es will, ein Haus bauen kann, sondern er muss sorgfältig prüfen, ob er sich das leisten kann. Das primäre Ziel ist also die Beantwortung der Frage, wie die Verbraucher gefördert und geschützt werden können, damit sie mit den Banken auf Augenhöhe verhandeln können.
Insofern glaube ich, dass wir insbesondere bei bestimmten Gruppen nachsteuern müssen. Das ist der Maßstab. Dazu müssen wir dem Gesetz aber noch etwas Zeit geben. Viele Banken berichten mir von Schwierigkeiten. Nachdem das Gesetz erst so kurze Zeit wirkt, ist es normal, dass die Banken erst einmal vorsichtig-restriktiv an die Sache herangehen, später aber sozusagen die Zügel lockern. Wenn man jetzt mit den Banken spricht, erfährt man, dass sich schon manches geändert hat.
Ein ganz wichtiger Aspekt ist auch: Wir haben im Moment eine besondere Zinssituation. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden die Zinsen in 10, 15 oder 20 Jahren höher und nicht niedriger sein als heute. Dies hat natürlich auch entsprechende Auswirkungen auf die Finanzierung.
Bei der Frage der Altfälle sind wir uns aber alle hier im Saale einig. Damit meine ich Fälle, in denen jemand schon einen Kredit hat und sein Haus abbezahlt und es jetzt zur Vertragsverlängerung, zur Prolongation kommt. Dann kann nicht auf einmal ein anderer Maßstab angelegt werden, der dazu führt, dass die Leute den Kredit, den sie vorher bekommen haben, aufgrund geänderter Rahmenbedingungen nun nicht mehr bekommen.
Insofern stimmen wir dem Antrag der CSU zu, weil wir glauben, dass er in die richtige Richtung geht. Darin wird ja auch sehr klar benannt, dass man sich die Fallkonstellationen genauer ansehen soll. Das sehen wir als SPD auch, aber eben nicht mit dem Fokus darauf, wie wir den Gewinn der Banken optimieren können, sondern mit dem Fokus darauf, wie wir die Verbraucher gut schützen können und wie wir eine Kreditwürdigkeit aufrechterhalten können, die gewährleistet, dass der Verbraucher, die Verbraucherin auf Dauer die Finanzierungslast auch tatsächlich tragen kann.
In diesem Sinne werden wir uns beim Antrag der FREIEN WÄHLER enthalten, weil er letztendlich – das wird auch bei der Begründung deutlich – fordert, dass man dieses Gesetz wieder abschaffen oder aber so verwässern soll, dass es eben genau diese Zielvorgabe des Verbraucherschutzes nicht mehr erfüllt.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Kollege Mistol vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Deutschland ist immer sehr schnell und sehr gern
dabei, Vorgaben aus Brüssel nicht zu 100 %, sondern zu 150 % umzusetzen. Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist ein gutes Beispiel dafür. Deutsche Gründlichkeit ist eine Tugend, aber ich bin der festen Überzeugung: Man kann es auch übertreiben.
Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Sie sollten nicht immer auf Brüssel schimpfen, sondern sich tatsächlich auch einmal an der eigenen Nase packen und die Kolleginnen und Kollegen im Bundestag entsprechend fordern, statt immer auf Brüssel zu zeigen: Das könnte das Motto des Tages sein.
Kolleginnen und Kollegen, ein Leben in den eigenen vier Wänden ist der Wunsch vieler Menschen. Sie versprechen sich von einer Eigentumswohnung oder dem eigenen Haus eine gesteigerte Lebensqualität.
Sie möchten ihren Traum vom selbstbestimmten Wohnen oft bis in den Lebensabend hinein verwirklichen. Das Eigenheim steht für eine gewisse Sicherheit und kann gerade auch in Zeiten niedriger Zinsen und hoher Unsicherheit auf den Finanzmärkten ein wichtiger Baustein zur Vermögensbildung und zur Daseins- und Altersvorsorge sein.
Ich muss auch darauf hinweisen, dass die Mietsteigerung in Bayern in den letzten zehn Jahren ungefähr 40 % betragen hat. Das selbst genutzte Wohneigentum ist eine von mehreren Möglichkeiten – das muss man ganz deutlich sagen –, individuelle Belastungen durch steigende Mieten zu verhindern. Es gibt auch andere Möglichkeiten. Man kann zum Beispiel Dauerwohnrechte im Genossenschaftswohnungsbau erwerben. Auf diese Möglichkeit will ich explizit hinweisen.
Deutschland hinkt im internationalen bzw. im europaweiten Vergleich mit einer haushaltsbezogenen Eigentumsquote von rund 46 % hinterher; dennoch ist die Tendenz stark steigend. Mehr als 54 % der Menschen in Deutschland wohnen mittlerweile im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung. Dieser positive Trend soll sich auch in den nächsten Jahren weiter fortsetzen. Dem steht aber die geltende Gesetzeslage entgegen.
Kolleginnen und Kollegen, die Erfahrungen mit der nationalen Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in deutsches Recht belegen, dass die Kreditvergabe an Bürgerinnen und Bürger in vielfältiger Weise eingeschränkt wird, gerade bei altersgerechten Umbaumaßnahmen, bei Gebäudesanierungen, bei
der Altersvorsorge mit selbst genutztem Wohneigentum, bei der Kreditaufnahme für Konsumzwecke sowie bei Abschlussfinanzierungen. Betroffen sind vor allem Menschen, die zwar Immobilienvermögen haben, aber über sehr geringe laufende Einnahmen verfügen. Dabei würde die EU-Richtlinie erlauben, von einer übermäßig rigiden Bonitätsprüfung abzusehen. Diese Option wurde allerdings leider bei der nationalen Umsetzung in Deutschland gestrichen.
Diese Einschränkungen haben zur Folge, dass Grund- und Immobilienvermögen faktisch entwertet werden. Der Traum von den eigenen vier Wänden mit den eingangs erwähnten Vorteilen ist dann ausgeträumt. Zudem wird die verschärfte Umsetzung der dringend notwendigen energetischen Gebäudesanierung ausgebremst.
Bei der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie gibt es aber sicherlich noch mehr zu kritisieren. Dazu zählen beispielsweise Regelungen zum Widerrufsrecht, zu Vorfälligkeitsentschädigungen sowie zu Dispositions- und Überziehungszinsen. Auch vor diesem Hintergrund halten wir GRÜNE eine Nachbesserung beim Umsetzungsgesetz im Sinne verbesserter Verbraucherrechte für dringend erforderlich, damit auch einkommensschwache Bevölkerungsgruppen weiterhin von Grund- und Immobilienvermögen profitieren können. Wir unterstützen daher die Intention der vorgelegten Anträge.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Kollege Freller von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Eindruck: Wenn der Name eines Gesetzes nur aus einem Wort besteht, das schon 32 Buchstaben hat, dann ist etwas verdächtig bzw. dann ist etwas nicht klar für jeden erkenntlich. EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie – 32 Buchstaben hat dieses Wort. In der Tat steckt vielleicht mehr dahinter. Deswegen war auch die Notwendigkeit des Dringlichkeitsantrags von unserer Seite gegeben.
Ich möchte kurz erläutern, was Kollege Lorenz schon bestens ausgeführt hat. Dabei will ich nichts wiederholen; er hat auch die fachlichen Aspekte hervorragend vorgetragen. Ich will nur noch darstellen, wie sich das, was entschieden worden ist, in der Praxis auswirkt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es ist eine Richtlinie beschlossen worden, die aus dem Maas-Ministerium kam und im Rechtsausschuss
des Bundestags angenommen wurde. Sie hat verheerende Auswirkung im Land, weil sie unwahrscheinlich viele Menschen trifft.