des Bundestags angenommen wurde. Sie hat verheerende Auswirkung im Land, weil sie unwahrscheinlich viele Menschen trifft.
Ich habe mich in den letzten zwei, drei Wochen mit der Sparkassenchefin in meiner Heimatstadt und mit dem Leiter der Raiffeisenbank intensiv unterhalten. Sie alle sagen mir: Die Kreditaufnahme hat bereits jetzt über 25 % abgenommen. Zum Teil sind es wirklich ganz schlimme Gespräche mit Menschen gewesen, die eigentlich darauf gesetzt haben, dass sie im Alter Eigentum haben. Ich nenne nur ein Beispiel. Viele ältere Menschen haben in einer Altstadt ein Haus, dessen Umbau sich fast nicht finanzieren lässt. Die Menschen wollen aber wenigstens im Alter noch etwas sanieren, etwa die Bäder für das Alter herrichten. Bisher haben sie ohne Schwierigkeiten einen Kredit bekommen, weil als dingliche Sicherung das Haus vorhanden war und mit der Investition eine Wertsteigerung einherging, weswegen der Kredit auch gewährt wurde.
Wenn die Richtlinie, wie im Bundestag beschlossen, umgesetzt wird, ist das nicht mehr möglich, weil die Absicherung nur noch über das Einkommen des Kreditnehmers und nicht über eine dingliche Absicherung erfolgt. Das muss man sich ganz konkret vorstellen. Nicht mehr der Wert des Hauses dient der Absicherung, sondern das Einkommen, die niedrige Rente oder – das ist noch schlimmer – die Lebensperspektive. Vergleichbare Probleme haben auch junge Leute. Wenn ein Verdienst, beispielsweise durch Elternzeit oder Ähnliches, wegfällt, ist die Hausfinanzierung nicht mehr möglich, weil das Einkommen der jungen Leute nicht mehr stimmt. Das Haus, das gebaut werden soll, dient nicht mehr der Absicherung. Man muss sich die Konsequenzen dieses Gesetzes einmal vorstellen.
Die Österreicher haben aufgepasst. Die Europäische Union hat die Richtlinie offen genug gestaltet. Die Nationen können im Rahmen der Richtlinie von einer Ausnahme Gebrauch machen und die bisherige Verfahrensweise fortsetzen. Niemand hat etwas dagegen, darauf achtzugeben, dass Menschen sich nicht überschulden. Es kann jedoch nicht wahr sein, dass der geschaffene Wert nicht mehr der Absicherung dient, sondern der Lohnzettel und das Alter. Deshalb engagieren wir uns aktiv.
Vor wenigen Tagen ist Post von der IHK Bayern, von der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, vom Bayerischen Bankenverband, vom Genossenschaftsverband Bayern und vom Sparkassenverband Bayern an alle ergangen. Dort wird der ganze Sachverhalt sehr detailliert ausgeführt. Die Weiterführung bisheriger Kredite ist ebenfalls gefähr
det. Wer weiß, vielleicht gibt es auch Betroffene in diesem Raum. Mir passt eines nicht: Die Richtlinie ist am 21. März in deutsches Recht umgesetzt worden. Die Stellungnahme ist jedoch auf Juni 2016 datiert. Ich bin der festen Auffassung, dass irgendwo irgendwer geschlafen hat.
Das Gesetz geht zulasten der kleinen Leute im Lande. Euer Maas-Ministerium hat entweder nicht aufgepasst oder mit einem überzogenen Verbraucherschutz ausgerechnet diejenigen getroffen, denen man in diesem Land eigentlich helfen will. Man muss sich einmal vorstellen, welchen Unmut dieses Gesetz draußen vor Ort erzeugt. Ich bin sicher, dass jeder von euch von Bürgern aus seiner Region angesprochen wird. Die Menschen haben ihr Leben lang gespart und jeden Kredit zurückgezahlt. Jetzt wollen sie ihr Häuschen sanieren. Der Wert bleibt bestehen, auch wenn das Haus später die Erben besitzen. Sie erhalten jedoch kein Geld mehr, um beispielsweise eine neue Heizung einzubauen. Von Energieeffizienz ist überhaupt nicht mehr zu reden. Das kann nicht sein. Deshalb fordert die CSU dringend eine Änderung des Gesetzes. Das ist die Intention dieses Dringlichkeitsantrags.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Pohl von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Freller, irgendwo hat irgendwer geschlafen – dreimal unterstreichen. Das ist das zuständige Bundesjustizministerium. Aber irgendwer hat dieses Gesetz beschlossen, und das war der Deutsche Bundestag. Dort ist Justizminister Maas einer unter vielen. Dort gibt es drei Koalitionäre, unter anderem die CSU.
Ich erkenne jedoch ausdrücklich an, dass die CSUFraktion wie wir und die SPD-Fraktion Nachbesserungsbedarf sieht. Dieses Gesetz kann und darf so nicht bestehen bleiben. Seit die Wohnimmobilienkreditrichtlinie im März dieses Jahres in Kraft getreten ist, ist dieses Thema in der Praxis ein Dauerthema. Ich erkenne an, dass die CSU-Fraktion nunmehr auch unserem Antrag mit einer kleinen Änderung zustimmen wird, die ich kurz verlesen werde. Der zweite Satz unseres Antrags soll lauten: "Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu beachten, wobei deren rechtliche Zulässigkeit im Einzelnen noch geprüft werden muss:"
Herr Justizminister, selbstverständlich können und sollen wir Änderungen nur im Rahmen geltenden Rechts vornehmen. Deshalb ist diese Ergänzung sinnvoll und wird von uns akzeptiert.
Herr Kollege Lotte, Sie reden vom Verbraucherschutz, enthalten sich jedoch bei unserem Antrag. Wenn Sie diese Wohnimmobilienkreditrichtlinie im Kern für sinnvoll halten, frage ich mich, welchen Verbraucher Sie meinen. Sie meinen sicher nicht junge Familien und sicher nicht Senioren.
Ich nenne Ihnen zwei Beispiele, die zeigen, wie fatal sich diese Wohnimmobilienkreditrichtlinie bei Menschen auswirkt, die keine Immobilie kaufen, sondern eine Immobilie erben. Sie erhalten nur eine Immobilie, weil sie vielleicht ein Vermächtnis bekommen oder der Erblasser nur über diese Immobilie verfügt. Nehmen Sie einen 75-Jährigen, der ein Haus von einem Bekannten, einem Freund, erbt, der kinderlos ist und somit keine Pflichtanteile auszahlen muss. Der Wert des Hauses beträgt 300.000 Euro. Die Erbschaftsteuer – Sie sind Befürworter der Erbschaftsteuer – beträgt 84.000 Euro. Glauben Sie, dass dieser Mensch einen Kredit bekommt? – Nein, er bekommt keinen Kredit. Entweder er schlägt die Erbschaft aus oder er verkauft das Objekt gleich. Ist das sinnvoll? – Ich sage, nein.
Nehmen Sie den gleichen 75-Jährigen, der das Haus von seiner Frau erbt. Mit den Kindern ist man zerstritten. Sie machen Pflichtteilsansprüche geltend. Dieser Pflichtteil beträgt immerhin 25 % – ein Viertel des Hauswerts. Das sind 75.000 Euro. Die Finanzierung dieser 75.000 Euro ist bei einer Anfangstilgung von 2 % und bei den heutigen niedrigen Zinsen kein Hexenwerk. Bei einem Zinssatz von 2 % hätte man 250 Euro im Monat zu tragen. Das kann sich jeder leisten. Aber nicht jeder kann diesen Kredit aufnehmen, weil er diesen zeit seines Lebens zurückzahlen muss. Mit diesem Gesetz wird ein völlig unsinniger Vermögensaufbau oder eher Vermögensabbau gefördert.
Ich spreche jetzt noch einmal die SPD an. Ihr beklagt doch immer, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinandergeht. Wenn ihr das beklagt, könnt ihr doch nicht weite Teile der Bevölkerung von einer sinnvollen Vermögensbildung ausschließen. Auf dem Sparbuch gibt es keine Zinsen. Wenn jemand eine Immobilie kaufen will und dafür einen Kredit aufnehmen muss, darf er nicht behindert werden. Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist eine Kreditvergabe-Verhinderung. Offen gestanden, verstehe ich nicht, warum man ausgerechnet in diesen Bereich hineingeht. Nicht Wohnhäuser und Privathäuser werden versteigert, sondern Versteigerungen betref
Ein Letztes: Ich sehe auch den Regelungsbedarf nicht. Unsere Banken und Sparkassen sind bei der Kreditvergabe für Immobilien schon immer sehr sorgfältig vorgegangen. Sie hatten zwei Parameter, die Kapitaldienstfähigkeit und die Sicherheit. In den Vereinigten Staaten gab es Ninja-Kredite: No income, no job, no asset. Im Falle solcher Kreditvergaben fährt das System selbstverständlich gegen die Wand. In Deutschland praktizieren wir jedoch eine gute und verantwortungsbewusste Kreditvergabe. Wir brauchen die Wohnimmobilienkreditrichtlinie in dieser Form der Umsetzung nicht. Herr Kollege Freller hat zu Recht das Beispiel Österreich herangezogen. Es hätte gute Möglichkeiten gegeben, sich wesentlich besser und sinnvoller zu verhalten.
Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, insoweit nachzusteuern. Ich gehe davon aus, dass der Aufschlag der Bayerischen Staatsregierung auf Bundesebene gewaltig sein wird, wenn der Bayerische Landtag mit geballter Macht und einstimmig, das heißt über die Fraktionsgrenzen hinweg, einen Beschluss fasst.
Herr Kollege Pohl, bleiben Sie bitte am Rednerpult. Herr Kollege Lotte hat sich für eine Zwischenbemerkung gemeldet. – Herr Kollege, das Mikrofon ist eingeschaltet.
Sehr geehrter Herr Pohl, Sie haben den Antrag der SPD-Fraktion dezidiert erwähnt. Deswegen will ich zur Klarstellung nachfragen, ob ich Sie richtig verstanden habe: Sie sagen also, ein Immobilienkauf sei grundsätzlich sinnvoll, egal wie hoch der Preis ist bzw. ob der Erwerber die Immobilien bezahlen kann? Der Immobilienkauf ist nach Ihrer Auffassung in jedem Fall eine gute Anlageform, insbesondere eine gute Altersvorsorge, egal wie die Bedingungen sind? – Diese These würde ich nicht unterschreiben.
Ich weiß nicht, ob Sie auch die Begründung unseres Antrags aufmerksam gelesen haben. Für diejenigen, die die Begründung nicht gelesen haben, wiederhole ich an dieser Stelle, dass das Bundesjustizministerium bereits angekündigt hat, die Nebeneffekte genau zu prüfen und, sofern unerwünschte Nebeneffekte
festgestellt werden, Änderungen vorzunehmen. Fraglich ist, ob vier Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes schon der richtige Zeitpunkt für eine fundierte Bewertung gekommen ist. Wir sollten uns die Fälle, von denen berichtet wird, erst einmal genau anschauen. Herr Pohl, ich gebe Ihnen in großen Teilen recht, wenn Sie kritisieren, dass in den von Ihnen genannten Fallkonstellationen eine Finanzierung nicht mehr möglich ist.
Sie haben aber verschwiegen, dass es auch viele andere Fallkonstellationen gibt. So kommt es durchaus vor, dass sich der Kreditnehmer überschätzt oder dass sich die persönliche Situation verändert. Wir alle werden mobiler. Für jemanden, der häufig umzieht, stellt sich die Situation in Bezug auf den Erwerb einer Immobilie anders dar als für denjenigen, der absehbar am selben Ort wohnen bleibt.
Herr Pohl, auch Sie wissen wahrscheinlich, dass es sogar Statistiken darüber gibt, wann der Immobilienkauf und wann das Wohnen zur Miete sinnvoller ist. In Bayern und in ganz Deutschland gibt es viele Regionen, in denen das Wohnen zur Miete finanziell sinnvoller ist als der Erwerb von Immobilieneigentum.
Sie haben in meine Ausführungen Dinge hineininterpretiert, die ich nicht gesagt habe; das wissen Sie auch.
Erstens. Selbstverständlich gibt es Menschen, die sich überschätzen. Aber ich sagte schon, dass die Kreditvergabepraxis in der Regel sehr verantwortungsbewusst ist. Wenn das Einkommen gerade so zureicht und die Anfangstilgung nur 1 % beträgt, dann ist es natürlich nicht sinnvoll, eine Immobilie zu erwerben, weil der niedrige Zins jederzeit um 1 % steigen kann. Die meisten dieser Fälle werden Sie allerdings auch mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie nicht in den Griff bekommen. Ein männlicher junger Mensch, der Single ist, hat nämlich beste Chancen, einen Kredit zu bekommen.
Zweitens. Sie haben grundsätzlich recht, wenn Sie fordern, sich die Auswirkungen einer neuen Regelung erst genau anzuschauen, bevor man sie ändert. Wenn jedoch gleich erkannt wird, dass eine Regelung unsinnig ist, dann muss sie schnell geändert werden. Ich sagte es bereits: Jeder Fall, in dem jemand, der einen Kredit braucht, zwar die daraus resultierenden Lasten tragen könnte, aber diesen nicht bekommt, ist einer zu viel. Gleiches gilt, wenn jemand eine Erbschaft ausschlagen muss, weil er einen Kredit nicht be
kommt. Deswegen finde ich es gut, dass auch im Justizministerium des Bundes nachgedacht wird. Ein sanfter – oder energischer – Schubs aus München kann dabei absolut nicht schaden.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Letzter hat Herr Staatsminister Professor Bausback das Wort. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Dringlichkeitsanträge, die wir heute Morgen behandeln, betreffen eine wichtige und komplexe Problematik des Kreditrechts. Es geht um grundsätzliche Fragen, deren Bedeutung wir uns durchaus bewusst sind. Dazu gehört die Frage, ob junge Familien oder Senioren überhaupt noch die Chance haben, Wohneigentum zu erwerben oder zu sanieren. Wir müssen aber auch klar sehen, dass wir uns in einer Situation befinden, in der der Zinssatz so niedrig ist wie wohl niemals zuvor. Die Verlockung, angesichts dieses niedrigen Zinssatzes in "Betongold" zu investieren, und die Gefahr, dabei die eigenen Möglichkeiten zu überschreiten, sind natürlich vorhanden.
Im März dieses Jahres ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft getreten. Durch diese Richtlinie und das nationale Umsetzungsgesetz sollen Privatleute vor Überschuldung geschützt und die Kreditgeber zu einer risikobewussten Kreditvergabe angehalten werden. Negative Folgen einer zu großzügigen Kreditvergabe für die Verbraucher und die Finanzmärkte haben sich in der letzten Finanzkrise deutlich gezeigt; sie sollen künftig vermieden werden.
Um dies zu erreichen, ist unter anderem die Pflicht der Banken verstärkt worden, die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers zu prüfen. Diese Pflicht war, wie Sie wissen, schon vorher im Bankenaufsichtsrecht angelegt. Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie ist sie nunmehr auch zivilrechtlich, im Bürgerlichen Gesetzbuch, verankert und konkretisiert worden.
Nach den neuen Regeln darf der Darlehensgeber einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag nur abschließen, wenn aufgrund der Kreditwürdigkeit wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag stehen, vertragsgemäß nachkommen wird. Dabei darf die Kreditwürdigkeitsprüfung nicht hauptsächlich darauf gestützt werden, dass der Wert der Immobilie voraussichtlich zunehmen oder den Darlehensbetrag übersteigen wird.
Kolleginnen und Kollegen, vom Ansatz her geht diese Regelung in die richtige Richtung. Regelmäßig wird es nicht sinnvoll sein, Immobiliendarlehen zu vergeben, wenn bereits absehbar ist, dass die laufenden Lasten durch Zins und Tilgung nicht ohne Verkauf der Immobilie getragen werden können; hier wird mir auch Herr Kollege Pohl zustimmen. Allerdings sollte der in der Immobilie verkörperte Wert in vernünftigem Umfang auch zur Absicherung des Darlehens herangezogen werden dürfen. Man kann eben nicht alle Fälle über einen Kamm scheren. Vielmehr sind die spezifische wirtschaftliche Situation und die dem Kreditwunsch zugrunde liegende Intention für jeden Verbraucher, der einen Kreditantrag stellt, differenziert zu betrachten. Vor allem unsere ortsnahen Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben in der Vergangenheit sehr viel Augenmaß im Einzelfall bewiesen.
Namens der Bayerischen Staatsregierung habe ich mich bereits im Bundesrat dafür eingesetzt, dass nur solche Verbraucherinnen und Verbraucher von Krediten ausgeschlossen werden, bei denen weder aufgrund der persönlichen Verhältnisse noch unter Berücksichtigung der Immobilie von einer Rückzahlung ausgegangen werden kann. Die Kreditvergabe an bestimmte Zielgruppen, etwa junge Familien und Senioren, soll, so schon unser damaliges Vorbringen, nicht unnötig eingeschränkt werden. Im Bundesrat habe ich auch darauf hingewiesen, dass die Wohnimmobilienkreditrichtlinie aus guten Gründen die Möglichkeit vorsieht, auch dann einen Kredit zu gewähren, wenn dieser hauptsächlich auf den Wert der Immobilie gestützt wird, zum Beispiel bei Renovierungen.
Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregierung hat jedoch unter Verweis auf das Ziel der europäischen Vorgaben, den in den Finanzkrisen gewonnenen Erkenntnissen Rechnung zu tragen, keinen Anlass zu Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf gesehen. Wenn, wie Herr Kollege Lotte ausgeführt hat, Herr Kollege Maas im Nachhinein ins Nachdenken kommt, dann begrüße ich das ausdrücklich. Wir haben nämlich erste Rückmeldungen von Banken, die Schwierigkeiten bei der Kreditvergabe nach den neuen Regeln beklagen. Es ist hier schon angesprochen worden, dass gerade ältere Menschen mit geringer Rente oder junge Familien mit unklarer künftiger Einkommensentwicklung betroffen sind.
Die Bayerische Staatsregierung nimmt diese Hinweise sehr ernst. Wir haben an den zuständigen Bundesminister geschrieben, auf die ersten Erfahrungen hingewiesen und eine Überprüfung des Umsetzungsgesetzes schon jetzt angemahnt.
uns dafür ein, dass der Spielraum, den die europarechtlichen Vorgaben eröffnen, genutzt wird und dass sinnvolle Korrekturen angebracht werden, die die von der Kreditwirtschaft und den Kollegen hier geschilderten Problemfälle lösen. Wir sollten die rechtlich vorhandenen Optionen im gemeinsamen Interesse der Verbraucher und der Wirtschaft nutzen. Eine unnötige Einschränkung der Kreditvergabe schädigt nicht nur unsere vor allem lokale Bankenstruktur, sondern auch einzelne Betroffene, Familien und Senioren. Daher ist es sicherlich gut und richtig, wenn sich das Parlament hier mit dem Thema beschäftigt und die Bayerische Staatsregierung auf diesem Weg unterstützt.
Danke schön, Herr Staatsminister. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge getrennt. – Ich beginne mit dem Antrag der CSU. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/12611 – das ist der Antrag der CSU-Fraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit ist der Dringlichkeitsantrag der CSU angenommen.
Ich komme zum Antrag der FREIEN WÄHLER. Das ist der Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/12613. Bei diesem Antrag ist folgendes zu beachten: Der Einleitungssatz zu der Auflistung der einzelnen Ziffern muss heißen: "Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu beachten, wobei deren rechtliche Zulässigkeit im Einzelnen noch geprüft werden muss:" Dann folgen die entsprechenden Ziffern so, wie sie ausgedruckt sind. – Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Dann ist auch dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.
Nun kommen wir zum Dringlichkeitsantrag der SPD auf Drucksache 17/12626. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.