Protocol of the Session on July 7, 2016

keine Chance mehr haben, sich angemessen zu refinanzieren. Wir wollen dieser Entwicklung klar begegnen. Deswegen sagen wir: Bevor wir uns im KleinKlein verlieren und die analoge Verbreitung schleichend austrocknen, machen wir lieber einen klaren Schnitt. Deshalb wird die analoge Kabelverbreitung zum 31.12.2018 beendet. Da die Ausführungen in der heutigen Aussprache später – das wollen wir nicht hoffen – gerichtsanhängig werden können, sind einige Hinweise wichtig. Wir sagen an dieser Stelle ganz klar: Nach unserem Willen umfasst das auch alle vergleichbaren Kabelanlagen. Dies betrifft auch Kabelanlagen mit einer dezentralen Signalaufbereitung. Wir wollen nicht, dass sich neue Geschäftsmodelle in einer verbleibenden analogen Nische breitmachen, die den Umstieg auf Digital im Grunde nur behindern.

Neben der Digitalisierung gibt es eine zweite große Botschaft. Dieser Gesetzentwurf steht auch für smarte Regulierung. Ich spreche bewusst nicht von Deregulierung, weil es nicht nur um Deregulierung, sondern um eine intelligente Regulierung geht. Diese zeigt sich an vielen Stellen. In dieser Medienwelt gibt es eine Menge von Genehmigungspflichten, die alle ihre Berechtigung haben. Wir haben Verbotsvorschriften, mit denen die kleinsten Beteiligungsvorgaben geregelt worden sind. Wir wollen der neuen Welt Rechnung tragen. Die Vielzahl von Genehmigungspflichten, von Anzeigepflichten, von Vorbehalten und Verbotsregelungen passt eigentlich nicht mehr in diese Zeit, insbesondere aufgrund der großen und dominanten Akteure in der Medienwelt, die global im Grunde unter fast gar keine Regel fallen. Ich möchte insbesondere die Genehmigungspflicht für standortübergreifende Zusammenarbeit erwähnen, weil sie strittig war. In der Vergangenheit musste man eine standortübergreifende Zusammenarbeit genehmigen lassen. Wir wollen diese Genehmigungspflicht durch eine Mitteilungspflicht ersetzen. Das bedeutet, eine Genehmigung ist nicht mehr zwingend erforderlich. Eine standortübergreifende Zusammenarbeit kann aufgegriffen werden, wenn die Medienaufsicht der Meinung ist, dass dies notwendig ist. Damit die Anbieter umgekehrt auch eine Rechtssicherheit haben, wird die Möglichkeit geschaffen, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu verlangen. Das habe ich vorhin mit intelligenter Regulierung gemeint. Statt langer Genehmigungsverfahren reicht nun die Anzeige. Der Aufsicht wird überlassen, ob sie die Anzeige aufgreifen will oder nicht.

Wir haben die Medienaufsicht im Hinblick auf die intelligente Regulierung neu aufgestellt. Wir haben die Medienaufsicht vereinheitlicht. Wir machen klar, dass in einer konvergenten Medienwelt selbstverständlich auch die Aufsicht konvergierend zusammenlaufen muss. Deshalb konzentriert sich die Medienaufsicht in

der BLM, in der zweifellos die fachliche Expertise vorhanden ist, von einigen wenigen Spezialfällen abgesehen, bei denen Fragen der inneren Sicherheit tangiert werden. Die Regierung für Mittelfranken wird wie bisher dafür zuständig sein.

Mit Artikel 26 – Stichwort intelligente Regulierung – erfolgt drittens die Entfristung von Genehmigungen. In der Vergangenheit war es notwendig, das Angebot immer wieder neu genehmigen zu lassen. Wir sagen ganz klar: Was einmal genehmigt ist, soll auch genehmigt bleiben. Freilich kann das in der analogen Welt widerrufen werden, wenn ein Programm nicht auch digital verbreitet wird. Mit der Entfristung von Genehmigungen wird die Entbürokratisierung vorangetrieben. Eine einmalige Genehmigung gilt somit dauerhaft.

Ich komme zum Ausblick. Selbstverständlich liegen noch Aufgaben vor uns. Der Antrag der FREIEN WÄHLER, der mitberaten wird, zielt bereits in eines dieser Aufgabenfelder. Mit diesem neuen Bayerischen Mediengesetz haben wir die Medienordnung, die Spielregeln, wunderbar für die Zukunft fortgeschrieben. Wir müssen uns aber in Teilen noch mit der Frage auseinandersetzen, wie wir die Anbieter weiter stärken können. Wir müssen die Anbieter beim Umstieg in die digitale Welt stärken. Beim Lokal- und Regionalfernsehen geht es um die Satellitenverbreitung, und zwar um die Frage, wie der Umstieg auf HD erfolgen soll. In den Beratungen der letzten Woche hat sich der gemeinsame Wille abgezeichnet, diesen Umstieg zusammen zu gestalten. Das geht nicht ohne einen Beitrag des Freistaats Bayern. Schon deshalb werden wir uns im Bayerischen Landtag damit befassen müssen.

Im Hörfunk benötigen wir einen Umstieg auf DAB+. Wir wollen, dass unsere lokale und regionale Hörfunklandschaft so vielfältig bleibt. Sie muss sich in der neuen Welt gleichzeitig mit DAB+ und UKW behaupten und den Simulcast-Betrieb finanzieren können. Das müssen wir sicherstellen. An dieser Stelle bitten wir jedoch darum, keinen Schnellschuss zu machen, sondern auch unterschiedlichen Überlegungen in Anbieterkreisen Rechnung zu tragen. Gleichzeitig sollten wir sicherstellen, dass wir nicht in eine neue Dauerförderung einsteigen. Wir unterstützen das klare Ziel, dass sich die Sender wieder selber tragen müssen.

(Beifall bei der CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, insgesamt kann man festhalten, dass Bayern medienpolitisch immer Schrittmacher und Vorreiter in Deutschland war. Mit diesem Gesetzentwurf untermauern und unterstreichen wir diesen Anspruch. Das Wichtigste ist: Wir schreiben unsere Medienordnung in die Zukunft fort,

mit der klare Leitplanken gesetzt werden und die klar dem Gedanken der Freiheit verpflichtet ist.

(Beifall bei der CSU)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, auf der Ehrentribüne haben als Gäste des Landtags Herr Markku Markkula, Präsident des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union, Herr Jiri Buriánek, Generalsekretär des Ausschusses der Regionen, sowie der Kabinettschef des Präsidenten, Herr Aurel Trandafir, Platz genommen. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Ich freue mich, dass Sie und Ihre Begleitung heute bei uns zu Gast sind. Ich heiße Sie im Namen des Bayerischen Landtags noch einmal herzlich willkommen. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und informativen Aufenthalt bei uns im Bayerischen Landtag. Seien Sie noch einmal herzlich gegrüßt.

(Allgemeiner Beifall)

Ich bitte nun Herrn Professor Dr. Piazolo ans Rednerpult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kollegen! Wir befinden uns jetzt in der Zweiten Lesung des Mediengesetzes. Wir sollten deshalb einmal zurückschauen auf das, was passiert ist. Ich muss sagen, der Start zu diesen Beratungen war reichlich schlecht. Es gab einen Runden Tisch. Das Wort passt aber nicht; denn der Tisch war eigentlich nicht rund. Vielleicht war er eckig. Er war vor allem deshalb nicht rund, weil nicht alle, die dort hingehört hätten, auch dort Platz gefunden haben. Gerade die kleineren Anbieter sind eher übergangen worden. Frau Staatsministerin, insbesondere die Opposition war nicht dabei.

Das hatte Konsequenzen. Die Konsequenz war, dass es zu einer Anhörung kam, um diese Interessen einzuspielen. Herr Kollege Blume hat es gerade gesagt: Diese Anhörung war eine Minderheitenanhörung und kam gegen die Stimmen der CSU zustande. Aufgrund dieser Anhörung kam jedoch eine ganze Reihe von Änderungsanträgen, gerade aus der CSU-Fraktion. Herr Kollege Blume hat es deutlich gemacht: Diese Anhörung war gut. Wenn der Runde Tisch von Anfang an richtig aufgestellt gewesen wäre und man einen breiteren Ansatz gewählt hätte, hätten wir uns diese Anhörung sparen können. Alle Seiten anzuhören, ist nach meiner Auffassung nicht nur eine parlamentarische Gepflogenheit, sondern sollte in einem demokra

tischen Staat üblich sein. Schon am Anfang sollte mit allen gesprochen und niemand übergangen werden.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Nun aber zum Inhalt des Gesetzes: Da ist es ganz sinnvoll – die Juristen wissen das –, zunächst einmal auf die Ratio zu sehen, auf das, was mit einem solchen Gesetz geplant und gedacht worden ist. Hier beginnen schon die Probleme. Sehen wir uns einmal die Situation an, die schon beschrieben worden ist. In der Medienlandschaft werden die Herausforderungen größer, und der Markt wird immer mehr umkämpft. Im Moment mischt eine ganze Reihe von Global Playern den Medienmarkt auf: Amazon, Google, Netflix und viele mehr dringen nicht nur in den Markt ein, nein, sie wollen diesen Markt auch beherrschen.

Die Frage lautet: Wie reagiert man auf solche Herausforderungen? Wir können uns nicht abschotten. Das geht in einer digitalisierten Welt nicht. Wir FREIEN WÄHLER wollen das, was Bestand hat und was uns wichtig ist, schützen: Das sind die lokalen und regionalen Rundfunkanstalten und Fernsehanbieter in Bayern. Aufgrund der Leistungen, die diese Anbieter in den letzten Jahren erbracht haben, haben sie diesen Schutz auch verdient.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, uns FREIEN WÄHLERN sind gerade die lokalen und regionalen Anbieter enorm wichtig. Durch das jetzt vorliegende Gesetz ist der Schutz dieser Anbieter geschwächt worden. Darüber sind wir uns wohl einig. Hier sehen wir die Folgen der Verlagerung der Medienpolitik von der Staatskanzlei in das Wirtschaftsministerium. Dieses Gesetz ist von anderen Ideen durchzogen. Dieses Gesetz ist durch eine stärkere Wettbewerbsfreiheit und eine stärkere Orientierung am Markt geprägt. Die Frage lautet, ob wir das in einem Rundfunkgesetz vor dem Hintergrund, dass dort eben keine Waffengleichheit herrscht, wirklich wollen.

Wir FREIEN WÄHLER und ich persönlich sind der Auffassung: Die Genehmigungs- und die Anzeigepflicht, wie sie bestanden hat, war schon ganz gut. Wir wollen Zusammenschlüsse von lokalen und regionalen Sendern nicht verhindern. Wir wollen aber, dass solche Zusammenschlüsse genau kontrolliert werden; denn schon die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Medienvielfalt in Bayern durchaus gelitten hat. Diese Entwicklung wollen wir nicht fortschreiben. Wir FREIEN WÄHLER wollen die Vielfalt der Medien in Bayern, bezogen auf die Anzahl und die inhaltliche Ausgestaltung, nicht nur erhalten wissen, sondern ausbauen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Ziel wird durch dieses Gesetz nicht nur nicht garantiert,

sondern sogar gefährdet. Deshalb mein Ruf: mehr Vielfalt, gerade bei den lokalen und regionalen Hörfunk- und Fernsehanstalten. Diese müssen wir stärker unterstützen. Die Zielrichtung dieses Gesetzentwurfs ist eine andere. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.

Noch ein paar Worte zu dem Antrag, den wir gestellt haben: Herr Blume, dieser Antrag weist nicht nur in die richtige Richtung, nein, er ist richtig. Er ist nicht nur zustimmungsfähig, sondern eigentlich sogar zustimmungspflichtig.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Was wollen wir mit diesem Antrag erreichen? – Herr Blume, Sie haben das schon beschrieben. Uns geht es darum, den lokalen und regionalen Rundfunk für den internationalen Kampf aufzustellen. Das Stichwort lautet DAB+. Das zweite Stichwort ist die sogenannte Simulcast-Phase, in der sowohl UKW als auch DAB+ gemeinsam am Markt sind. In dieser Phase müssen wir besonders die regionalen und lokalen Rundfunkanstalten unterstützen. Wir wollen das nicht für die Ewigkeit tun, sondern haben in unserer Begründung geschrieben, dass wir dies für fünf Jahre tun wollen. Wir wollten das nicht schon fix in den Antrag schreiben, sondern haben gesagt: Liebe Staatsregierung, überlegt euch ein Szenario. Selbst das war aber schon zu viel.

Die CSU-Fraktion wollte einen Berichtsantrag formulieren. Das ist uns jedoch zu wenig. Wir sollten ein Szenario entwickeln. Unsere Vorstellung wäre ein Szenario mit zwei Millionen Euro für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren. Das wäre ein Zeichen an die Rundfunkanstalten, dass wir unser Augenmerk auf sie richten. Die Funkanalyse, die auf den Lokalrundfunktagen in Nürnberg vorgestellt worden ist, hat gezeigt, dass die Menschen noch immer sehr viel lokalen Rundfunk hören und sehen. Die Zahlen und die Entwicklung sind jedoch nicht so positiv. Deshalb glauben wir, dass unser Antrag genau in die richtige Richtung weist. Wir fordern Sie noch einmal auf, Ihr Votum zu überdenken und unserem Antrag zuzustimmen.

Wir alle in diesem Hause haben das Ziel und die Pflicht, lokalen und regionalen Rundfunk und lokales und regionales Fernsehen zu stärken. Wir alle hängen daran. Die Bürger hängen daran. Dieser Gesetzentwurf weist nicht in die richtige Richtung. Deshalb werden wir ihm auch nicht zustimmen. Wir werden aber natürlich unserem Antrag zustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Fehlner.

(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 28. Januar haben wir hier im Plenum in der Ersten Lesung den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes beraten. Schon meine Vorredner hatten darauf hingewiesen, dass dieser Gesetzentwurf das erste Resultat des "Runden Tisches Medienpolitik" ist und im Wesentlichen auf Anregungen der Medienwirtschaft basiert. Schon damals hatten wir kritisch angemerkt, dass nicht alle, die das Mediengesetz betrifft, auch am Runden Tisch vertreten waren.

Kernthema des Gesetzentwurfes ist die Deregulierung des privaten Rundfunks. Richtig ist, und darüber herrscht auch Konsens: Die zunehmende Digitalisierung und die Medienkonvergenz verändern unsere Medienlandschaft rasant. Wir stehen vor großen Herausforderungen und unter zunehmendem Wettbewerbsdruck angesichts der Global Player wie Netflix, Amazon oder Google. Auf diese neuen technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen muss der Gesetzgeber reagieren, sich den Gegebenheiten anpassen und die Weichen richtig stellen. Es geht um die Sicherung der Vielfalt.

Allerdings hat die SPD-Landtagsfraktion bereits in dieser Sitzung ihre Bedenken zu wichtigen Passagen und Punkten des Gesetzentwurfs dargelegt und deutlich gemacht. Wir haben, nachdem auch einige wichtige Verbände wie der Bayerische Journalistenverband nicht am "Runden Tisch Medienpolitik" vertreten waren, eine Expertenanhörung gefordert. Es hat sich gezeigt: Die Anhörung war richtig und wichtig; und sie hat auch Ihnen, geschätzter Kollege Blume – das ist schön und freut uns –, trotz der von Ihnen proklamierten Alternativlosigkeit Ihres Gesetzentwurfs durchaus Alternativen aufgezeigt.

Im Wirtschaftsausschuss haben wir die Ergebnisse der Anhörung umfassend beraten und darüber diskutiert. Einvernehmlich konnten wir noch einige Änderungen auf den Weg bringen. So soll beispielsweise aus Gründen der Sicherung der Vielfalt ab dem 1. Januar 2019 keine analoge Verbreitung von Fernsehprogrammen in Kabelanlagen mehr erfolgen. In der Anhörung wurde deutlich, dass durch das bloße Streichen der Must-Carry-Verpflichtung die Abschaltung nicht gefördert wird. Bestimmte Dinge wegzunehmen bedeutet nicht gleich Vielfalt. Eine klare Aussage, wann die analoge Verbreitung über Kabel beendet wird, ist – das hat die Anhörung deutlich gezeigt – sinnvoll.

Nach Aussage der Netzbetreiber wird bis Ende 2018 eine Digitalisierungsquote von circa 90 % erreicht sein. Daher sind weder Verbraucher noch die Wohnungswirtschaft mit diesem Termin überfordert. Einstimmig ist auch der Beschluss gefallen, den Namen "BR-alpha" durch "ARD-alpha" zu ersetzen.

Allerdings bleiben für uns wichtige und zentrale Knackpunkte bei der Novellierung des Bayerischen Mediengesetzes. Das hat auch die Anhörung deutlich gemacht. Kritisch sehen wir, dass der Gesetzentwurf nach wie vor daran festhält, dass die standort- und senderübergreifende Zusammenarbeit von Anbietern nicht durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien und den Medienrat prüfungs- und genehmigungspflichtig sein soll. Die Zusammenarbeit soll künftig der Regelfall sein. Das bedeutet, dass die Bayerische Landeszentrale für neue Medien und der Medienrat nur im Nachhinein die Möglichkeit haben, aufsichtsrechtlich tätig zu werden. Der Verdacht der Bildung einer vorherrschenden Meinungsmacht kann dann nur in einem Rechtsstreit gegen privatrechtliche Vereinbarungen ausgeräumt werden. Das ist für uns keine präventive Rundfunkaufsicht, sondern eine repressive und entspricht nicht der Aufgabe eines selbstbewussten und verantwortungsvollen Organs.

(Beifall bei der SPD)

Zumindest, lieber Herr Blume, hat die CSU erkannt, dass eine Lücke besteht und insofern einen Änderungsantrag gestellt. Die Zusammenarbeit solle immerhin vorab der BLM mitgeteilt werden. Das ist aber aus unserer Sicht letztendlich nur Kosmetik. Die BLM ist aus unserer Sicht nur der Briefkasten zur Annoncierung von Marktentscheidungen.

Zur Begründung für den Wegfall der Zuverlässigkeitsprüfung eines Anbieters führt die Staatsregierung in ihrem Gesetzentwurf an, dass bei unbefristeten Genehmigungen für die digitale Technik eine Prognoseentscheidung für den gesamten Genehmigungszeitraum nicht möglich sei. Aber gerade dann, wenn eine Genehmigung unbefristet erteilt wird, brauchen wir eine Zuverlässigkeitsprüfung. Es spricht vieles dafür, dass der noch sehr lebendige regionale und lokale Rundfunkmarkt in Bayern nicht nur, wie beim Lokalfernsehen, eine finanzielle Unterstützung braucht, sondern auch schnelle Entscheidungen und offenere Regelungen auf Ebene des Gesetzes, die von Anbietern durch Geschäftsvereinbarungen nicht unterlaufen werden dürfen, obwohl diese immer häufiger neuen Marktentwicklungen hinterherlaufen müssen. Wir wollen die Rolle der Landeszentrale für neue Medien und des Medienrates stärken. Erforderlich ist hier Transparenz.

(Beifall bei der SPD)

Die Herausforderung für die Zukunft der regionalen Medienlandschaft in Bayern ist es, Unabhängigkeit, Qualität und Angebotsvielfalt der Berichterstattung zu sichern und auch zu fördern. Die lokalen und regionalen Fernsehanbieter leisten in Bayern einen sehr, sehr wichtigen Beitrag für die journalistische Vielfalt. Deshalb fordern wir in unserem Antrag ein nachhaltiges Konzept zur Förderung lokaler und regionaler Fernsehangebote in Bayern. Wir sehen neben der Finanzierung der Satellitenverbreitungskosten zusätzliche Mittel für die Ausstrahlung in HD-Qualität und einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in der Produktionstechnik für wichtig an.

In Bayern wird der Rundfunk unter öffentlich-rechtlicher Aufsicht veranstaltet. Das gilt auch für die privaten Anbieter, die zum Zwecke der Sicherung der Vielfalt der Aufsicht der BLM und des Medienrates unterstellt sind. Sie können schneller auf Marktentscheidungen reagieren als der Gesetzgeber. Deshalb kann der Gesetzgeber vor allem dem Medienrat einen Vertrauensvorschuss für die Sicherung von Meinungsvielfalt bei tendenziell geringerer Anbieterschaft geben. Unterhalb der Gesetzesebene sollen die Kriterien zur Ermittlung und Bewertung einer vorherrschenden Meinungsmacht in einem Versorgungsgebiet die BLM und der Medienrat anlegen und die eingesetzten Entwicklungsmaßnahmen für Anbieter und Öffentlichkeit transparent werden.

Bayern ist ein starker Medienstandort, und wir wollen, dass das auch in Zukunft so bleibt. Von Anfang an lag uns daran, ein gutes, qualitätsvolles und ausgewogenes Mediengesetz, das den zukünftigen Herausforderungen und Entwicklungen Rechnung trägt, zu verabschieden. Die für uns kritischen Punkte konnten leider nicht ausgeräumt werden. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen können.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin Fehlner. – Die nächste Wortmeldung stammt von Frau Kollegin Gote. Bitte sehr.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Blume, Sie haben die Herausforderungen, vor denen wir in der Medienentwicklung stehen, richtig skizziert. Aber Ihr Gesetzentwurf bzw. der Gesetzentwurf der Staatsregierung gibt darauf leider überhaupt nicht die richtigen Antworten. Er gibt noch nicht einmal im Ansatz die richtigen Antworten. Es ist nicht sinnvoll, in einer komplexer werdenden Welt mit Deregulierung zu antworten und damit das Geschäft der großen Player zu betreiben. Unsere Aufgabe ist es vielmehr, Pressefreiheit zu garantieren

und zu schützen. Dazu gehört eben die Unabhängigkeit der Medien und vor allen Dingen die Meinungsvielfalt und die Vielfalt der Medienlandschaft. Dazu braucht es eine starke Medienaufsicht. Damit keine Missverständnisse entstehen: Wir wollen nicht die Medien kontrollieren – das wird draußen manchmal so verstanden –, sondern wir wollen die Medienwirtschaft regulieren, um die Meinungsvielfalt zu sichern.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Mediengesetzes steht in seinen wesentlichen Teilen im Widerspruch zu diesem Ziel und schwächt die Medienaufsicht.