Protocol of the Session on July 7, 2016

Ich erinnere an das Integrationspaket, das wir unter fraktionsübergreifendem Lob im Landtag beschlossen haben. Für neue Stellen im Integrationsbereich stellen wir so viele Mittel zur Verfügung, wie wir in zehn Jahren zuvor im Personalbereich eingespart haben. Übrigens wird es nicht leicht sein, neue Stellen so qualifiziert zu besetzen, wie es notwendig ist. Auch das sollte bei der Forderung nach neuen Stellen bedacht werden.

Sicherheit ist für uns eine zentrale Frage. Deshalb haben wir uns für den Aufwuchs bei der Polizei entschieden. Da Sie von der SPD mehr Stellen bei der

Polizei fordern, sollten Sie etwas anderes nicht außer Acht lassen: Wir würden uns freuen, wenn Sie der Polizei immer Rückendeckung geben würden, nicht nur dann, wenn alles super ist, sondern auch dann, wenn Fehler gemacht werden, also in kritischen Zeiten. Auch dann muss man hinter seinen Beamten stehen und sie verteidigen.

(Beifall bei der CSU)

Ich komme zur Steuer. Lieber Stefan Schuster, man kann alte Reden sicherlich immer wieder vorlesen; sie werden dadurch aber nicht attraktiver. Das ist wie mit vielen anderen Dingen, die man immer wieder aufzuwärmen versucht.

Wir haben in den letzten Jahren die Steuerfahndung massiv – um 30 %! – verstärkt. Wir haben die Zahl der Betriebsprüfer erhöht. Pro Einzelprüfer erzielen wir mit die höchsten Ergebnisse in Relation zu anderen Bundesländern. Die Steuerfahndung hat ein Plus von 50 % an Steuereinnahmen gebracht. Als Folge der intensivierten Steuerfahndung sind insgesamt 353 Jahre an Freiheitsstrafen verhängt worden. Aber wie ist die Philosophie der SPD bei der Steuer?

(Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD))

Herr Halbleib, Sie sind nicht mehr zuständig und rufen dennoch dazwischen.

(Volkmar Halbleib (SPD): Wenn etwas Falsches gesagt wird, dann schon! – Beifall bei der SPD)

Es hätte mich auch gewundert, wenn Sie sich zurückgehalten hätten.

(Volkmar Halbleib (SPD): Ich will Sie nicht enttäuschen!)

Ich glaube nicht, dass Sie mich enttäuschen. Aber "enttäuschen" ist an dieser Stelle sicherlich nicht das passende Wort.

Wir wissen, dass die Steuermehreinnahmen durch Betriebsprüfungen zu 80 % von den großen Unternehmen kommen. Wir konzentrieren uns auf die großen Herausforderungen. Dazu gehören insbesondere Fragen der Umsatzsteuer; das hat auch eine internationale Dimension. Wenn die SPD fordert, dass wir zur Kontrolle der kleinen Unternehmen noch mehr Betriebsprüfer einstellen sollen, dann sage ich: Ich will nicht, dass hinter jedem einzelnen Bürger, hinter jedem kleinen Unternehmer fünf Steuerfahnder stehen. Mit den Betriebsprüfungen soll dort angesetzt werden, wo es sinnvoll ist; dann holen wir auch mehr Steuereinnahmen heraus.

(Beifall bei der CSU)

Ein Letztes: Die Forderung, Artikel 6b zu streichen, kann man sicherlich erheben. Ich finde es richtig, darüber zu diskutieren; wir tun das. Wir haben zum Beispiel dafür gesorgt, dass im Rahmen der Behördenverlagerung der Artikel 6b als flexibles Instrument eingesetzt wird, um die Verlagerung gemeinsam mit den Mitarbeitern gut hinzubekommen. Das läuft.

Als wir die Herausforderungen durch das Hochwasser zu bewältigen hatten, fragte die Umweltministerin zu Recht, ob wir den Stellenabbau nicht anders angehen könnten; das haben wir gemacht.

Aber es bleibt dabei: Wir haben die Verpflichtung, mit Steuergeld sparsam umzugehen, einzuhalten. Es kommt hinzu, dass nach wie vor eine Aufgabenkonzentration stattfindet. Zumindest der Mehrheitsfraktion des Landtages ist es sehr wichtig, darüber nachzudenken, was alles staatliche Aufgabe ist. Nicht jede staatliche Stelle und nicht jede staatliche Regulation muss von Nutzen für die Bürger sein. Wir wollen einen starken, aber auch einen schlanken Staat. Das ist kein Widerspruch.

Wenn wir heute Artikel 6b streichen, führt das dazu, dass die vielen Beamtengruppen, die in den vergangenen Jahren ihren Abbauverpflichtungen nachgekommen sind, am Ende die Dummen sind. Das möchte ich nicht. Darum brauchen wir Artikel 6b. Wir wollen ihn maßvoll weiterentwickeln. Ich wiederhole: Alle Belange müssen in sinnvoller Balance gehalten werden. Nach meinem Eindruck bewegen und bedrängen die Bürger in Deutschland und in ganz Europa viele andere Probleme. Der Artikel 6b steht jedenfalls in keiner Umfrage ganz oben. Kümmern Sie von der Opposition sich mehr um die Probleme, die die Bürger wirklich bewegen, statt über so etwas zu diskutieren. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CSU)

Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Zur gemeinsamen Beratung rufe die Tagesordnungspunkte 2 und 3 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Rundfunkstaatsvertrags, des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (Drs. 17/9548) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 17/11256)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 17/11257)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 17/11258)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Martina Fehlner, Natascha Kohnen u. a. und Fraktion (SPD) (Drs. 17/11259)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Karl Freller, Erwin Huber u. a. (CSU) (Drs. 17/11340)

und

Änderungsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Karl Freller, Erwin Huber u. a. (CSU) (Drs. 17/11820)

und

Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Vielfalt des lokalen Hörfunks und regionalen Journalismus nachhaltig unterstützen! (Drs. 17/10800)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und möchte darauf hinweisen, dass sich die Fraktionen auf eine Gesamtredezeit von 36 Minuten verständigt haben. Erster Redner ist Herr Kollege Blume.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Zweiter Lesung eine Novelle des Bayerischen Mediengesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Rundfunkstaatsvertrages, des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages.

(Staatsministerin Emilia Müller befindet sich im Gespräch mit einem Abgeordneten – Ulrike Gote (GRÜNE): Entschuldigen Sie, Frau Präsidentin! Aber diese Unterhaltung geht nicht!)

Wer will hier noch mitdiskutieren?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist gut, dass wir in dieser Legislaturperiode der Gestaltung der Medienordnung so viel Aufmerksamkeit widmen. Wir spüren, dass in diesem Bereich, der für uns alle sehr wichtig ist – er hat große Bedeutung für unsere Demokratie –, bestimmte Entwicklungen, vor allem die Digitalisierung, mit aller Macht zuschlagen. Unsere Haltung dazu kann nur sein, dass wir diese Entwicklungen gemeinsam gestalten und verantworten.

Ich freue mich, dass wir insbesondere im federführenden Ausschuss eine intensive Aussprache zu diesem Thema hatten. In Richtung der Opposition sage ich: Wir sind dankbar für die Anhörung, die von Ihrer Seite beantragt worden war. Es war eine gute Anhörung. Sie hat sich gelohnt, weil wir viele Dinge im Detail nachzeichnen und – so würde zumindest ich es sagen – deutlich verbessern konnten. Deswegen darf ich an dieser Stelle nochmals herzlichen Dank sagen für den guten Beratungsweg.

Die zentrale Herausforderung habe ich schon angesprochen. Die Digitalisierung bewirkt eine Konvergenz der Medien. Diese Erkenntnis ist nicht neu. Die Digitalisierung erfordert es aber auch, unsere Medienordnung neu zu denken, weil wir neue Angebote und vor allem neue Anbieter haben, von denen einige mit unglaublicher Marktmacht ausgestattet sind. Diese haben das Potenzial, traditionelle Medien – bildlich gesprochen – von der Straße zu drängen.

Wir haben nicht nur neue Anbieter, sondern beobachten auch neues Verhalten der Nutzer. Diese konsumieren die Angebote von Radio und Fernsehen heute anders als früher – wenn sie überhaupt noch vor den klassischen Endgeräten sitzen und nicht ohnehin das Internet für den Medienkonsum nutzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sehen auch, dass es heute neue Geschäftsmodelle gibt, die mit der traditionellen Welt und der Art der Regulierung in der Vergangenheit nicht mehr viel zu tun haben. Deshalb sollten wir zu einer gemeinsamen Analyse kommen und ein gemeinsames Ziel verfolgen. Die gemeinsame Analyse lautet: In Bayern haben wir heute – das ist unstrittig – die vielfältigste Rundfunklandschaft Deutschlands. Wir alle wollen, dass das so bleibt. Wir stehen vor einer großen Aufgabe, die wir gemeinsam bewältigen müssen: Wie können wir diese großartige Medienvielfalt und die damit verbundene Meinungsvielfalt – das ist nicht notwendigerweise dasselbe – erhalten? Oder anders gefragt: Wie sieht die Sicherung der Vielfalt in Zeiten konvergenter Medien aus?

Wir als CSU-Fraktion sind der festen Überzeugung, dass der Gesetzentwurf auf diese Fragen die richtige Antwort gibt, weil er die Sicherung der Vielfalt in Zukunft ermöglicht. Vielfalt – das ist eine Annahme im Gesetzentwurf – bemisst sich nicht nur an der Zahl der Anbieter, sondern auch an den Inhalten. Aufgrund der Vielfalt können die Anbieter überleben, da ihre Angebote wirtschaftlich tragfähig sind. Es hilft uns nichts, die Vielfalt zu beschwören, wenn das Angebot nicht refinanziert werden kann. Vielfalt – auch dieser Gedanke zieht sich durch den gesamten Gesetzentwurf – wird nicht mit Bürokratie erzielt. Die Vielfalt kann nur durch Dynamik, Flexibilität und einen gewissen bayerischen Pragmatismus, Dinge in den Blick zu nehmen, gesichert werden.

(Beifall bei der CSU)

Die Bewältigung dieser großen Aufgabe stellt uns vor eine Weiche. An dieser Stelle gibt es zwei Möglichkeiten, über die wir unterschiedlich diskutiert haben. Eine Möglichkeit besteht darin, diese neue Welt fern von unserer Medienlandschaft zu halten. Bildlich gesprochen stellen wir durch Regeln, Gesetze und Verordnungen Zäune auf, um diese neue Welt fernzuhalten. Schließlich stülpen wir die Subventionsglocke darüber und konservieren diese Rundfunklandschaft für die nächsten Jahre. Liebe Freunde, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind der festen Überzeugung, dass dies keine dauerhafte Maßnahme für eine zukunftsfähige Medienlandschaft ist.

Deswegen haben wir uns entschieden, den zweiten Weg zu gehen. Wir wollen die Rahmenbedingungen in der Art gestalten, dass die Angebote wirtschaftlich bleiben. Die Anbieter sollten die Möglichkeit erhalten, sich im Wettbewerb zu bewähren, und zwar auch gegenüber Anbietern, die in der Vergangenheit keine Rolle gespielt haben, heute aber die Medienlandschaft dominieren. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir auf der richtigen Grundlage argumentieren und operieren. Dieser Weg ist ebenfalls beim "Runden Tisch Medienpolitik" anbieterübergreifend formuliert worden.

Ich würde gerne drei Akzente herausgreifen, die wir mit diesem Gesetzentwurf verbinden. – Erstens geben wir eine Antwort auf die Digitalisierung. Mit dem neuen Artikel 34 des Mediengesetzes legen wir fest, dass die analoge Verbreitung im Kabel zum 31.12.2018 abgeschaltet wird. Damit formulieren wir ein klares Enddatum für die analoge Welt und den Verbreitungsweg über das Kabel. Wir tun dies, um die Vielfalt zu sichern. Wir sollten keine Regeln formulieren – Stichwort Must-Carry-Verpflichtung –, die dazu führen, dass sich das Programm schleichend verändert und kleine und vielfältige Angebote in der Zukunft

keine Chance mehr haben, sich angemessen zu refinanzieren. Wir wollen dieser Entwicklung klar begegnen. Deswegen sagen wir: Bevor wir uns im KleinKlein verlieren und die analoge Verbreitung schleichend austrocknen, machen wir lieber einen klaren Schnitt. Deshalb wird die analoge Kabelverbreitung zum 31.12.2018 beendet. Da die Ausführungen in der heutigen Aussprache später – das wollen wir nicht hoffen – gerichtsanhängig werden können, sind einige Hinweise wichtig. Wir sagen an dieser Stelle ganz klar: Nach unserem Willen umfasst das auch alle vergleichbaren Kabelanlagen. Dies betrifft auch Kabelanlagen mit einer dezentralen Signalaufbereitung. Wir wollen nicht, dass sich neue Geschäftsmodelle in einer verbleibenden analogen Nische breitmachen, die den Umstieg auf Digital im Grunde nur behindern.