Herr Kollege, bleiben Sie bitte am Rednerpult. Der Kollege Stümpfig hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Holetschek, wenn Sie wirklich wollen, dass unsere Bürger keine Angst mehr vor Fracking haben, müssen Sie unserem Antrag zustimmen, damit wir das endlich endgültig regeln.
Ich verspreche Ihnen: Wir werden bei diesem Thema keine Ruhe geben. Das Thema wird bleiben, bis endlich feststeht: Wir wollen in Bayern kein Fracking haben. Ich will ein Beispiel nennen. In Ihrem Dringlichkeitsantrag aus dem Jahr 2015, den Sie erwähnen, sprechen Sie von unkonventionellem Fracking. Da müssen Sie mir eine Definition nennen. Damals war auch Fracking in Sand und Kalkgestein noch unkonventionell. Jetzt ist es auf einmal konventionell. Was bewahrt uns denn davor, dass nicht wieder irgendein Etikettenschwindel kommt, dass nicht wieder irgendjemandem etwas einfällt und neue Regelungen geschaffen werden? Ihr damaliger Dringlichkeitsantrag hat heute keine Basis mehr. Das heißt, wir müssen der Bevölkerung endlich Sicherheit verschaffen.
Jetzt besteht die Möglichkeit dazu über die Länderöffnungsklausel. Bei anderen Punkten haben Sie keine
Scheu gehabt, die Länderöffnungsklausel zu nutzen. Sie müssten hier endlich ein Veto einlegen und sagen: Jawohl, kein Fracking in Bayern. Eine ganz klare Regelung wäre notwendig.
Ich weiß nicht, ob wir immer noch etwas draufsetzen müssen. Wir reden von Entbürokratisierung. Wir reden vom Zurückdrängen von Vorschriften. Wir haben eine klare Regelung im Bund. Diese ist Fakt.
Ich habe versucht, Ihnen zu erklären, dass diese die Basis dafür ist, dass es kein Fracking gibt. In Bayern haben wir geologisch gar nicht die Möglichkeit, diese Option zu nutzen.
Warum sollen wir dann noch einmal eines draufsetzen? Wenn Sie sagen, Sie werden keine Ruhe geben, dann demaskieren Sie sich doch selber,
weil Sie die Leute letztlich verunsichern wollen. Sie wollen nichts anderes, als immer wieder Salz in eine nicht vorhandene Wunde streuen.
Der Herr Stümpfig nicht, das stimmt, aber die GRÜNEN. Auch dort wird gefrackt. Ich habe mir das heraussuchen lassen. Vor allem in Niedersachsen wird seit Jahrzehnten gefrackt. 95 % des in Deutschland geförderten Erdgases werden in Niedersachsen gefördert. Das Land erhält einen Anteil von rund 37 % vom Erlös der Erdgasförderung.
Das entspricht in Niedersachsen 700 Millionen Euro, und das bei einer, glaube ich, rot-grünen Landesregierung. Das dürfte doch alles sagen.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat der Kollege Scheuenstuhl von der SPD das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst eine Erklärung für die Bürgerinnen und Bürger, was Fracking ist; denn dieses Wissen schüttelt nicht jeder aus dem Ärmel.
Man geht her, bohrt, drückt Wasser in die Erde, sprengt damit die Erde auf, und die im Gestein gefangenen Öl- und Gasvorkommen werden freigegeben. Das ist die Kurzfassung.
(Gudrun Brendel-Fischer (CSU): Herr Oberlehrer! – Thorsten Glauber (FREIE WÄHLER): Das ist eine schöne Darstellung! Wunderbar!)
Das ist eine schöne Darstellung, ja. Was länger währt, wird endlich gut. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute trete ich voll Stolz vor Sie; denn am vergangenen Freitag hat meine Partei, hat meine SPD auf Bundesebene einen bedeutenden Erfolg erringen können.
Wir haben Fracking, wie es in den USA praktiziert wird, aus Deutschland verbannt, Kolleginnen und Kollegen auch von den GRÜNEN. Nun gilt ein unbefristetes Verbot für unkonventionelles Fracking, also die Gewinnung von Erdgas und Erdöl aus Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözlagerstätten, lieber Kollege von den GRÜNEN.
Zuhören! Lesen! Nicht einfach drauflosreden! Umweltschützer machen diese Art des Frackings für eine Vielzahl von Umweltschäden verantwortlich. Lediglich vier Probebohrungen sollen bis zum Jahr 2021 im gesamten Bundesgebiet – ich glaube, das ist eine Probebohrung pro Jahr – zu wissenschaftlichen Zwecken stattfinden. Stimmen die vier Jahre? – Fast. Bereits in
unserem Koalitionsvertrag wurde angekündigt, dass wir hier zu Forschungszwecken weiterarbeiten wollen.
Lieber Kollege Stümpfig, hier entscheidet jedes Bundesland eigenständig. Wir haben es also in der Hand, ob wir solche Probebohrungen zulassen oder nicht. Die sozialdemokratische Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft, die hier auch aus anderen Anlässen immer wieder zitiert wird, hat sich bereits erklärt und will es verbieten. Sie hat es bereits verbindlich erklärt. Das freut uns natürlich und kann für uns Maßstab sein.
Im Jahr 2021 wird der Deutsche Bundestag auf der Grundlage des bis dahin vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik die Angemessenheit des Verbots erneut überprüfen. Das ist richtig. Dann wird erneut geprüft. Aber Sie suggerieren hier allen Menschen, dass es dann mit Fracking fröhlich weitergeht. Wer sagt denn so etwas? Sind Sie Hellseher? Das muss ich jetzt einfach mal in diese Richtung fragen.
Ich auch nicht. Deswegen warte ich das Ergebnis der Prüfung ab. Dann kann nur eine Mehrheit des Bundestages das Verbot wieder aufheben. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit uns in der Regierungsverantwortung – wenn ich "uns" sage, dann meine ich die SPD – wird es keine Gefährdung von Wasservorkommen durch Fracking geben.
Dann werden keine Erdbeben, hervorgerufen durch eine zweifelhafte Technologie, unsere Landschaft erschüttern. Bei der SPD gilt nämlich das Vorsorgeprinzip. Die Gesundheit der Menschen und der Schutz des Trinkwassers haben absolute Priorität vor den wirtschaftlichen Interessen der Energiekonzerne.
Auch im Bereich des konventionellen Frackings ist unserer Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und unserem Parlamentarischen Staatssekretär aus Bayern Florian Pronold Historisches gelungen.
Wir können uns stolz zeigen, und das machen wir hiermit. Wir sind eine stolze Partei. Wenn einer gute Arbeit macht, dann sagen wir das. Was das herkömmliche, also das konventionelle Fracking in Erdgas und Erdöl angeht,
so gelten in der Bundesrepublik strengste, wenn nicht gar die strengsten Auflagen weltweit. Sämtliche Umweltstandards bei dieser in Deutschland seit den 1960er-Jahren betriebenen Frackingmethode wurden massiv verschärft. Ich nenne nur einige Beispiele: Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde verbindlich eingeführt. Die Öffentlichkeit ist zwingend zu beteiligen. Das Einvernehmen mit den Wasserbehörden ist immer herzustellen. Zudem wird es kein Fracking in festgesetzten Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, Naturschutzgebieten usw. mehr geben; die entsprechende Liste ist noch länger.
Wir haben dafür gesorgt, dass es in diesen Gebieten kein Fracking mehr gibt. Aber Sie von den GRÜNEN machen alles madig! Jetzt muss ich mich ein wenig an die CSU halten, auch wenn es mir schwer fällt.