Protocol of the Session on June 1, 2016

(Zurufe von der CSU)

Unter den zehn Landkreisen in der Bundesrepublik Deutschland mit der niedrigsten Kinderbetreuungsquote befinden sich fünf bayerische Landkreise und Städte: Kelheim, Kaufbeuren, Traunstein, Ostallgäu und Berchtesgadener Land. Deshalb lehnen wir als SPD-Fraktion das Betreuungsgeld zusammen mit der Mehrheit der bayerischen Bevölkerung ab. Es fehlen 20.000 Kita-Plätze,

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

und es fehlen laut dem Deutschen Jugendinstitut im Freistaat Bayern 11.000 Erzieherinnen und Erzieher. Im Übrigen geht es uns auch um eine Frage der Gerechtigkeit: Wir halten es nicht für gerecht, dass die Bezieherin von Hartz IV keinen Anspruch auf ein Betreuungsgeld hat. Sie wäre auf diese 150 Euro wirklich angewiesen und könnte sie gut gebrauchen. Das sieht Ihr Gesetzentwurf ausdrücklich nicht vor. Das Doppelverdienerehepaar in Bayern aber, beide berufstätig, beide nicht in der Kinderbetreuung zu Hause tätig – das macht nämlich im Zweifelsfall eine Nanny von außerhalb –, bekommt die 150 Euro. Meine Damen und Herren, das ist nicht sinnstiftend; das gibt keinen Sinn.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb sagen wir im großen Gleichklang mit der Mehrheit der bayerischen Bevölkerung: Wir lehnen dieses Betreuungsgeld ab und stimmen Ihrem Gesetzentwurf nicht zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

auf Drucksache 17/9114 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration auf Drucksache 17/11443. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung.

Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, dass in Artikel 9 Absatz 1 Satz 1 als Datum des Endes des Übergangszeitraums der "22. Juni 2016", in Artikel 9 Absatz 1 Satz 2 als Datum der "22. September 2016" und in Artikel 10 Satz 2 als Datum des Inkrafttretens der "22. Juni 2016" eingefügt werden.

Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Ergänzungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Dann ist so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Die Schlussabstimmung wird aufgrund eines Antrags der SPD als namentliche Abstimmung durchgeführt. Die Regularien sind Ihnen bekannt. Die Abstimmung ist eröffnet. Für die Abstimmung stehen fünf Minuten zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 15.55 bis 16.00 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Abstimmungszeit ist um. Ich bitte, das Ergebnis außerhalb des Saales festzustellen. Es wird dann zu gegebener Zeit bekannt gemacht. Ich bitte außerdem, jetzt wieder die Plätze einzunehmen. Ich fahre erst fort, wenn alle die Plätze eingenommen haben. –

Bevor ich die nächsten beiden Tagesordnungspunkte aufrufe, darf ich noch im Ehrengastbereich der Besuchertribüne den Präsidenten des Obersten Rechnungshofs, Herrn Dr. Fischer-Heidlberger, herzlich begrüßen.

(Allgemeiner Beifall)

Es handelt sich um den letzten Bericht seiner Amtszeit. Er wird die Beratung mit Gelassenheit entgegennehmen.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung die Tagesordnungspunkte 3 und 4 auf:

Antrag der Staatsregierung Entlastung der Staatsregierung aufgrund der Haushaltsrechnung des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2014 (Drs. 17/8239)

Antrag des Bayerischen Obersten Rechnungshofs auf Entlastung aufgrund des Beitrags zur Haushaltsrechnung 2014 für den Einzelplan 11 (Drs. 17/9222)

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Gesamtredezeit der Fraktionen von 48 Minuten vereinbart. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Als ersten Redner rufe ich Kollegen Herold von der CSU-Fraktion auf. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dieser emotionalen Debatte über das Betreuungsgeld nehme ich sehr gerne Stellung zum Antrag der Staatsregierung auf Entlastung aufgrund der Haushaltsrechnung des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2014 und insbesondere zum Bericht unseres Obersten Rechnungshofs. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass der ORH der Staatsregierung auch in diesem Jahr wieder eine geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung bescheinigt. Der Bericht des Obersten Rechnungshofes enthält im allgemeinen haushalts- und finanzwirtschaftlichen Teil keine Beanstandungen. Das ist sehr wichtig.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Anregungen und insbesondere die Mahnungen des ORH immer wieder aufgegriffen werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage aus voller Überzeugung: Der ORH ist beim ausgeglichenen Haushalt und beim Schuldenabbau ein Partner sowohl des Landtags als auch der Staatsregierung. Herr Präsident Dr. FischerHeidlberger, deshalb möchte ich Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Arbeit, die Sie für uns alle leisten, ein herzliches Dankeschön sagen.

(Allgemeiner Beifall)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass ich auch in diesem Jahr wieder aus voller Überzeugung sagen kann: Bayern ist und bleibt das Land mit den solidesten Staatsfinanzen. Hier wird sehr gute Arbeit geleistet. Deswegen möchte ich namens der Mehrheitsfraktion der CSU unserem Staatsminister Dr. Markus Söder, unserem Staatssekretär Albert Füracker und natürlich all den tüchtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Steuer- und Finanzver

waltung im Freistaat Bayern für die wichtige Arbeit, die sie leisten, ein herzliches Dankeschön sagen.

(Beifall bei der CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir, ein paar Eckpunkte hervorzuheben. Die Investitionsquote liegt bei 10,5 %. Lieber Volkmar Halbleib, wir haben bereits im Ausschuss darüber diskutiert, dass die Investitionsquote nicht die ursprünglich angestrebte Höhe von 12 % erreicht hat. Dazu stehe ich. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass wir im Unterschied zu anderen Bundesländern bei den Zinsausgaben mit 829 Millionen Euro sehr gut dastehen. Das sind, in Anführungszeichen, "nur" 1,6 % der Staatsausgaben. Wenn ich einen Vergleich mit den anderen Flächenländern anstellen darf, sage ich: Diese haben Zinsausgaben in Höhe von 4,8 %.

Selbstverständlich sind für uns eine solide Haushaltsführung und eine solide Finanzpolitik entscheidende Punkte. Lieber Herr Staatsminister Dr. Markus Söder, deshalb freue ich mich, auch heuer darauf hinweisen zu können, dass wir eine Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von 2.317 Euro haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist im Vergleich mit allen Bundesländern mit Abstand der niedrigste Wert. Der Durchschnitt der anderen Flächenländer liegt hier bei 8.719 Euro. Dieser Betrag ist dreimal so hoch wie der im Freistaats Bayern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte kurz ein paar Punkte aus dem Bericht des ORH herausgreifen. Der ORH hat zutreffend festgestellt, dass der Finanzierungssaldo im Nachtragshaushalt 2016 negativ ist. Ich möchte aber hervorheben: Alle Ausgaben sind vollständig gegenfinanziert, auch durch Entnahmen aus der Haushaltsrücklage. Damit komme ich auf einen ganz entscheidenden Punkt: Dies war nur aufgrund der soliden und zukunftsorientierten Haushalts- und Finanzpolitik der Bayerischen Staatsregierung in den letzten Jahrzehnten möglich. 1,8 Milliarden Euro entfallen auf nicht vorhersehbare AsylMehrbedarfe. Sie alle wissen, dass wir dadurch im Moment vor großen Herausforderungen stehen. Insofern sind die Gründe für den negativen Finanzierungssaldo auch für den ORH nachvollziehbar.

Die weiteren 0,3 Milliarden Euro sind, wie ich meine, keine zusätzlichen Ausgaben, wie der ORH ausgeführt hat. Das möchte ich ganz deutlich hervorheben. Ein negativer Saldo ist nur deshalb entstanden, weil die ursprünglich für das Jahr 2016 veranschlagten Einnahmen durch die BayernLB dem Freistaat bereits im Jahr 2015 zugeflossen sind. Daher mussten die dafür für das Jahr 2016 vorgesehenen Einnahmen im

Rahmen des Nachtragshaushalts 2016 auf Null reduziert werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte festhalten: Der Freistaat Bayern plant weiterhin vorsichtig und verfolgt eine äußerst seriöse Haushaltspolitik. Der Schuldenabbau ist natürlich ein großes Anliegen des Obersten Rechnungshofs, der Mehrheitsfraktion und der Bayerischen Staatsregierung. Der ORH hat, wie ich meine, die großen Fortschritte beim Schuldenabbau anerkannt. In den Jahren 2012 bis 2015 sind bereits drei Milliarden Euro an Altschulden getilgt worden. Die Schulden in den allgemeinen Haushalten wurden dadurch bis Ende 2015 auf rund 19,5 Milliarden Euro abgebaut. Ich möchte dazu auch heuer ein Beispiel nennen: Der Freistaat Bayern hat eine Schuldenbelastung in Höhe von 19,5 Milliarden Euro. Demgegenüber hat das große Bundesland Nordrhein-Westfalen eine Schuldenlast von zirka 200 Milliarden Euro. Das bedeutet, dass die Verschuldung in NRW ungefähr zehnmal so hoch ist wie die Verschuldung des Freistaates Bayern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Nachtragshaushalt 2016 findet sich erstmals eine Tilgung im Stabilisierungsfonds der BayernLB. Lieber Kollege Volkmar Halbleib, ich bedaure, dass du heute zum letzten Mal die Rede zum Haushalt halten wirst. Wir haben sehr lange zusammengearbeitet. Außerdem möchte ich mich noch einmal ganz herzlich bei unserem Finanzminister Dr. Markus Söder für die Leistungen bedanken, die er für die BayernLB in den letzten Jahren erbracht hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich gilt es für uns, weiter zu gehen. Der Schuldenabbau bis zum Jahr 2030 muss auch angesichts der enormen Haushaltsbelastungen durch den Flüchtlingszustrom fortgeführt werden. Damit kommt der Freistaat Bayern – ich möchte das betonen – insbesondere der größten Forderung des ORH in, wie ich meine, vorbildlicher Weise nach. Zum Erreichen dieses Ziels sind entsprechende Verbesserungen beim Länderfinanzausgleich zwingend erforderlich. Ich kann nicht nachvollziehen, was ich auch immer wieder in meinem Stimmkreis betone, dass allein der Freistaat Bayern weit über 50 % des Länderfinanzausgleichs aufbringen muss, was einer Summe von 6 Milliarden Euro entspricht. Ich gehe davon, dass auch unser Finanzminister Dr. Söder sich dazu äußern wird. Deswegen hoffe ich, dass bei der Neuregelung Verbesserungen erreicht werden können.

Die Flüchtlingssituation ist – ich habe es vorhin schon kurz angesprochen – zurzeit die größte Herausforderung für den Haushalt in Bayern. Bayern schultert die Mehrkosten von über 3 Milliarden Euro in diesem Jahr

als einziges Land in Deutschland – ich möchte ausdrücklich betonen: als einziges Land in Deutschland – aus eigener Kraft und ohne neue Schulden. Die finanzielle Beteiligung des Bundes – auch über diese Fragen muss immer wieder diskutiert werden – liegt im Jahr 2016 bei ungefähr 17 %, und deswegen muss auch weiterhin die Forderung an den Bund gestellt werden, deutlich mehr Kosten auf diesem Feld zu übernehmen. Ich will aber auch darauf hinweisen, dass wir nur durch die Finanzpolitik der letzten Jahrzehnte und durch die Rücklagen, die aufgrund dieser Finanzpolitik vorhanden sind, aktuell in der Lage sind, die enormen finanziellen Belastungen im Asylbereich zu stemmen, ohne – auch das möchte ich ausdrücklich betonen – andere Leistungen zu kürzen. Dies geht aber nur vorübergehend und nicht auf Dauer, auch nicht in einem so finanzstarken Land wie dem Freistaat Bayern.

Ich möchte ein Zitat unseres Bundespräsidenten Joachim Gauck aufgreifen, auf das der Kollege Peter Winter vor Kurzem in einer Rede Bezug genommen hat: "Wir wollen helfen. Unser Herz ist weit. Doch unsere Möglichkeiten sind endlich." Das gilt natürlich auch für die Finanzpolitik. Das gilt neben der Aufnahmefähigkeit auch für unsere sonstigen finanziellen Möglichkeiten. Ich möchte mich heute ganz herzlich bedanken für die großartigen Leistungen, die im letzten halben Jahr erbracht worden sind. Der Dank gilt insbesondere den Beschäftigten der Kommunen, der Landkreise, der Regierungen, der Landratsämter, der Polizei und der Justiz sowie den vielen ehrenamtlichen Helfern. Wenn ich mir anschaue, was allein in meinem Stimmkreis getan worden ist – wir haben ungefähr 1.200 Flüchtlinge bestens betreut –, dann will ich auch mit Stolz sagen, dass eine großartige Arbeit geleistet worden ist.

Der Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, Herr Dr. Fischer-Heidlberger hat in der Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen im April 2016 ausgeführt, was mich auch sehr beeindruckt hat: Der Oberste Rechnungshof ist dem Landtag und der Staatsregierung für die Begrenzung der Ausgabensteigerung im Doppelhaushalt 2015/2016 dankbar. Das war auch uns von der CSU-Fraktion und der Staatsregierung ein fundamentales Anliegen. Der ORH hat Verständnis dafür, dass man im Nachtragshaushalt 2016 der veränderten Situation, die durch den Flüchtlingszustrom eingetreten ist, Rechnung tragen muss, wogegen sogar der ORH nichts einwenden kann. Das waren gute und auch für mich wichtige Aussagen.

Trotz dieser immensen Herausforderungen, die ich erwähnt habe, werden wir auch weiterhin unsere finanzpolitischen Ziele verfolgen, was auch den Forderun

gen des Bayerischen Obersten Rechnungshofes entspricht: Insbesondere weiterhin keine neuen Schulden, die Fortsetzung des Schuldenabbaus und hohe investive Ausgaben von rund 6,5 Milliarden im Jahr 2016. Ich habe vorhin schon erwähnt, dass dieses Ziel im Jahr 2014 nicht ganz erreicht werden konnte, aber dennoch sind wir auf einem sehr, sehr guten Weg – im Unterschied zu vielen anderen Bundesländern in Deutschland.

Die derzeit guten wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen spiegeln sich auch in den aktuellen Arbeitsmarktzahlen. Ich sage mit Stolz, dass die Arbeitslosenquote in Bayern infolge der sehr tüchtigen Bürgerinnen und Bürger, aber auch aufgrund einer sehr nachhaltigen Finanz- und Wirtschaftspolitik bei ungefähr 3,4 % liegt, deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 6 %. Darauf kann man stolz sein. Diese erfolgreiche und gute Situation im Freistaat Bayern, sowohl in der Wirtschafts- als auch in der Finanzpolitik, ist auf die Tüchtigkeit unserer Bürgerinnen und Bürger, aber auch auf die langjährige solide und zukunftsorientierte Politik der von der CSU-Fraktion getragenen Bayerischen Staatsregierung zurückzuführen. Dafür ein herzliches Dankeschön.

(Beifall bei der CSU)

Ich will abschließend kurz noch zwei Punkte ansprechen, die immer wieder von der Opposition kritisch aufgegriffen werden. Das betrifft zum einen den bayerischen Pensionsfonds. Der im Jahr 2013 – liebe Kolleginnen und Kollegen des Haushaltsausschusses, dieser Punkt wird von Ihnen immer wieder aufgegriffen und diskutiert – eingerichtete bayerische Pensionsfonds erhält bekanntlich jährliche Zuwendungen von 100 Millionen Euro bis zum Jahr 2030. Er wird voraussichtlich bis zum Jahr 2023 einen Kapitalstock von 3,7 Milliarden Euro gebildet haben, der auch zur Abfederung der Versorgungsausgaben zur Verfügung steht. Darüber hinaus haben wir, wie ich bereits erwähnt habe, über 3 Milliarden Euro alte Schulden getilgt. Das bedeutet: Durch die vollständige Schuldentilgung bis zum Jahr 2030, die wir hoffentlich auch erreichen werden, stehen dann aufgrund der wegfallenden Schuldzinsenbelastung freie Mittel für die Finanzierung der Versorgungsausgaben zur Verfügung.

Ich will noch auf die Personalsituation an den Steuerund Finanzbehörden zu sprechen kommen, weil auch dieses Thema von der Opposition immer wieder kritisch angesprochen wird. Man muss anerkennen, lieber Kollege Volkmar Halbleib, dass wir in den letzten Jahren insbesondere bei der Aufstockung des Personals an den Finanzämtern sehr viel getan haben. Sie müssen auch anerkennen, dass derzeit ungefähr 2.150 junge Anwärterinnen und Anwärter in der Aus

bildung sind. Alle unsere Finanzhochschulen in Herrsching und Kaufbeuren sowie die Finanzschule in Ansbach, bei der erst kürzlich ein Spatenstich vorgenommen worden ist, sind voll mit jungen engagierten Nachwuchsbeamtinnen und –beamten. Insofern sind wir auch in diesem Bereich sehr, sehr gut aufgestellt.

In diesem Sinne bedanke ich mich ganz, ganz herzlich für die Debatten, auch bei uns im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen, die manchmal sicherlich etwas heftig sind, aber sehr fair verlaufen. Ich bedanke mich auch ganz herzlich bei der Staatsregierung und bei unserem Finanzminister, Dr. Markus Söder. Insofern darf ich auch die Anträge stellen. Mit der weitergehenden Umsetzung der Anträge des Obersten Rechnungshofes wollen wir auch künftig gewährleisten, dass die gute und erfolgreiche bayerische Haushaltsführung weiter verbessert wird und der Freistaat Bayern auch künftig über solide Finanzmittel verfügt. Meine Fraktion wird daher der Entlastung der Staatsregierung aufgrund der Haushaltsrechnung des Freistaats Bayern für das Jahr 2014 mit größter Überzeugung zustimmen.

Abschließend möchte ich ebenfalls um Zustimmung zum Antrag des Bayerischen Obersten Rechnungshofes auf Entlastung aufgrund des Beitrags zur Haushaltsrechnung 2014 für den Einzelplan 11 bitten. Er wurde im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen am 27. April behandelt und dem Landtag einstimmig zur Zustimmung empfohlen.

(Beifall bei der CSU)