Vielen Dank, Herr Dr. Magerl. Bitte bleiben Sie noch, Herr Kollege von Brunn möchte gerne eine Zwischenbemerkung machen. Bitte schön.
Herr Kollege Dr. Magerl, hier hat sich gerade gezeigt, dass bei diesem Thema die Emotionen hochkochen. Ich habe vorhin schon davon gesprochen, dass die Staatsregierung offensichtlich die Willkür zum politischen Prinzip erhoben hat.
Ich will Sie deshalb etwas fragen, was das Niveau dieser Auseinandersetzung angeht. Es gab einen Besuch des damaligen Bundesumweltministers Gabriel im Steigerwald. Er wurde damals beschimpft und niedergeschrien. Des Weiteren wurden zwei Puppen an einem Galgen aufgehängt, die Georg Sperber und Landrat Denzler dargestellt haben. Ist Ihnen bekannt, ob sich die Mitglieder des Vereins gegen den Nationalpark jemals davon distanziert haben? Haben das die Mitglieder der CSU-Fraktion getan, die dieser Richtung anhängen?
Frau Präsidentin, jetzt merkt man schon die Art und Weise, wie manche Leute hier diskutieren, wie gedroht wird: Werden Sie nicht frech!
Gerade von Ihnen, Herr Eck, hätte ich gerne einmal gehört, dass Sie sich entschuldigen und dass Sie sich von diesem Tun distanzieren.
(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Zurufe des Abgeordneten Gerhard Eck (CSU) – Unruhe bei der CSU)
(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Gerhard Eck (CSU): Haben Sie sich von den Halunken distanziert? – Unruhe bei der CSU)
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Mein Kollege Florian von Brunn und auch Herr Kollege Dr. Magerl haben schon darauf hingewiesen, dass die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung der Regierung von Oberfranken durchaus zu Recht eingelegt wird.
Wie das Verfahren ausgehen wird, darüber entscheiden die Gerichte. Darüber haben wir nicht zu entscheiden. Ich appelliere aber auch an Sie, sich unserer Einschätzung anzuschließen. Es ist nämlich auch hier deutlich geworden, wie vermutlich schon im Ausschuss – man kann immer dazulernen, auch im Plenum –, dass politische Interessen im Hintergrund standen. Es ist ausgesprochen zweifelhaft, wenn man eine Verordnung ändert und rückwirkend einen Schutzbeschluss für den "Hohen Buchenen Wald" aufhebt.
Dass man sich seiner Sache vielleicht doch nicht so ganz sicher ist, zeigen auch Gespräche, die die Umweltministerin darüber führt, wie man mit dem Steigerwald weiter umgeht. Wenn es Ihnen wie auch den FREIEN WÄHLERN, wie der Kollege Fahn eben gesagt hat, darum geht, die Region möglichst positiv zu entwickeln – ich gehe jetzt einmal davon aus, dass Sie vielleicht auch ein Interesse daran haben –, dann verstehe ich nicht, warum unsere wiederholten Anträge, eine Machbarkeitsstudie zu veranlassen, immer abgelehnt wurden. Dabei geht es doch genau darum, zu zeigen, wie wichtig der Hohe Buchene Wald ist, wie groß seine Bedeutung für die Region ist, wie man ihm und dem Schutzbedürfnis am besten gerecht werden kann und was die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Weltnaturerbe wären.
Bei dem Gespräch in Bamberg, zu dem Sie eingeladen haben, haben wir darüber gesprochen. Das wäre eine Aufwertung für die gesamte Region, in der sich wirklich viele Menschen engagieren, um dem demografischen Wandel etwas entgegenzusetzen. Warum machen wir nicht eine Machbarkeitsstudie, um zu klären, was die Voraussetzungen sind, was die Region davon hat, wie wir am besten etwas für die Region tun können jenseits der Diskussionen, über die die Gerichte entscheiden werden?
Danke schön, Frau Kollegin Petersen. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt erstens, sich am Verfahren zu beteiligen, zweitens festzustellen, dass der Antrag unbegründet ist, und drittens zum Vertreter des Landtags den Abgeordneten Jürgen W. Heike zu bestellen. Wer dieser Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/11430 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte. – Das sind die SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gibt es Enthaltungen? – Keine. Damit ist das so bestätigt und beschlossen.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Gabi Schmidt u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Bayerisches Niveau beim Arbeitnehmerschutz in ganz Bayern sichern: Europäisches Patentamt in die Pflicht nehmen! (Drs. 17/10518)
Hierzu ist namentliche Abstimmung beantragt worden. – Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Die erste Rednerin ist die Kollegin Schmidt. Bitte schön.
Werte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir FREIEN WÄHLER wollen einer Gruppe Menschen Gehör verschaffen, deren Grundrechte auf bayerischem Boden offensichtlich verletzt werden. Es geht um die Bediensteten des Europäischen Patentamts. Die halbe Belegschaft geht fast monatlich auf die Straße – stillschweigend. Warum schweigend? – Weil sie nichts sagen dürfen, weil ihre Arbeitsplätze gefährdet sind.
Es geht um die Reform im Europäischen Patentamt, die viele Begleiterscheinungen gebracht hat. Der amtierende Präsident Battistelli versucht, ein neues System durchzusetzen. Man weiß, dass Arbeitsrechte nicht eingehalten werden,
die für Bayern, für Deutschland und für Europa gelten. Das Europäische Patentamt genießt Immunität. In der Reportage des Bayerischen Rundfunks wurde das in erschütternder Weise aufgezeichnet.
Der ehemalige Verfassungsrichter Siegfried Broß hat diese Defizite schon lange benannt. Was die arbeitsrechtliche Stellung der Bediensteten angeht, sind sie außerhalb des deutschen Rechts. Die Personalvertretung wird nicht angehört, und es gibt keinerlei erzwingbare Mitwirkungsrechte. Der Bund möchte empfehlen, das sofort zu ändern. Der Präsident hat aber nichts geändert, weil er sich nicht daran gebunden fühlt. Überhaupt kann sich der Präsident über alles hinwegsetzen. Siegfried Broß hat gesagt – ich zitiere –: Wenn man bei so etwas wegschaut oder wenn man so etwas will, hätte man dieselbe Rechtsgrundlage, ein Guantanamo auf deutschem Boden zu errichten. – Das ist ein Zitat des Verfassungsrichters.
Es sind nicht nur die Stimmen einzelner Rechtsgelehrter; auch beim Gerichtshof in Den Haag wurde am 17. Februar in zweiter Instanz geurteilt, dass es offenkundig Defizite beim Arbeitsrecht im Europäischen Patentamt gibt. Drei Mitarbeiter des Europäischen Patentamts in München haben sich umgebracht. Dem Ganzen ging voraus, dass die Mitarbeiter und Kollegen auf die Straße gegangen sind. Das Urteil blieb absolut folgenlos. Der Vizepräsident hat sich vor die Kamera gestellt und erklärt, das Urteil sei zwar da, man werde es aber nicht umsetzen, das Europäische Patentamt genieße Immunität.
Das Europäische Patentamt hat ein internes Rechtssystem, bei dem der Herr Präsident Staatsanwalt, Verfahrenspartei und Richter ist, also alles in einer Person. Dort gibt es keinen Rechtsschutz. Herr Battistelli hat auch einige Grundrechte aufgehoben. Kein Mitarbeiter hat aufgrund der neuen Verordnungen das Recht zu schweigen oder das Recht auf einen Anwalt.
Nach aktuellen Informationen werden sogar Arbeitnehmervertreter zensiert, indem keine Massenmails mehr an die Kollegen verschickt werden dürfen. Der Verwaltungsrat als Kontrollorgan ist ausgesetzt. Unser Bundesjustizminister ist Mitglied des Aufsichtsrats des
Europäischen Patentamts, bekommt aber nur Unterlagen zu Gesicht, die vom Präsidenten gesammelt, erstellt und vorgelegt wurden. Der einzige Berichterstatter ist also der Präsident.
Meine Damen und Herren, nach unseren Informationen sind alle Personalvertreter mit Disziplinarmaßnahmen bedroht worden oder es wurden solche über sie verhängt. Bei uns in Franken sagt man: Das hat ein "Geschmäckle". – Bei diesen Menschen geht es um die Existenz. Ich höre immer wieder, –
– dass sie gut verdienen und super Arbeitsbedingungen haben. Aber selbst ein BMW- oder VW-Aufsichtsratsvorsitzender würde niemals seine Grundrechte, seine Arbeitsrechte gegen Geld veräußern.
– Ich habe das Blinken gesehen. – Ich bitte Sie: Schauen Sie auf die Bayerische Verfassung, der Sie sich verpflichtet haben, auf unser Grundrecht und auch auf die Europäische Menschenrechtscharta. Schauen Sie, dass wir auf bayerischem Boden Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte einhalten. Ich bitte Sie darum. – Danke schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zustände sind, wenn sie so sind, wie sie hier beschrieben worden, durchaus etwas seltsam und eigenartig. Man muss aber schon beide Seiten anhören. Ich habe mich auch auf der anderen Seite erkundigt. So kann man es eigentlich nicht ganz stehen lassen. Das ist das eine.
Viel wichtiger ist aber, dass der Bayerische Landtag der falsche Adressat ist. Wir sind dafür nicht zuständig. Weder auf bayerischer Ebene noch auf Bundesebene bestehen Einflussmöglichkeiten auf die Tätigkeiten des Europäischen Patentamts. Das Europäische Patentamt mit Hauptsitz in München – wir werden uns hoffentlich alle freuen, dass es bei uns ist – ist Teil der Europäischen Patentorganisation und hat derzeit 28 Mitglieder aus den verschiedenen EUStaaten. Die Europäische Patentorganisation ist eine zwischenstaatliche Organisation mit eigener Rechts
Das Legislativorgan der Europäischen Patentorganisation ist der Verwaltungsrat, der sich aus den EUMitgliedsstaaten zusammensetzt. Nur der Verwaltungsrat – das ist das Wichtige dabei – überwacht die Tätigkeit des Europäischen Patentamts und niemand sonst. Insbesondere besteht keine Möglichkeit, beim Europäischen Patentamt auf eine Erhöhung des Arbeitnehmerstandards auf bayerisches bzw. auf deutsches Niveau hinzuarbeiten. Für die Bediensteten des Europäischen Patentamts gilt eben nicht deutsches Arbeitsrecht, sondern das Beamtenstatut der Europäischen Patentorganisation. Unter anderem gibt es dort Vorschriften zu Rechten und Pflichten der Bediensteten, zu Arbeitsbedingungen sowie zur Besoldung und zur sozialen Sicherheit.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, gerade was die Höhe der Besoldung und die soziale Sicherheit betrifft, gibt es in Behörden weder in Bayern noch in Deutschland etwas Vergleichbares. Ich mag die Zahlen gar nicht nennen; sonst würde mancher Beamte hier erblassen. Das Europäische Patentamt samt Rechtsschutz läuft also außerhalb der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit. Das heißt, für die arbeitsrechtlichen Belange der Bediensteten ist die Beschwerdekammer innerhalb des Europäischen Patentamts zuständig. Nach Ausschöpfung der internen Einspruchs- und Klärungsmöglichkeiten ist ausschließlich das Verwaltungsgericht der Internationalen Arbeitsorganisation mit Sitz in Genf zuständig. Übrigens werden sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten vom Europäischen Patentamt übernommen.