Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir FREIE WÄHLER sagen: Außer der Tatsache, dass jetzt geklagt wird, hat sich an den Fakten rund um das Schutzgebiet "Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst" nichts geändert. Wir halten den Antrag insgesamt für unbegründet. Wir halten die Ausweisung als geschützter Landschaftsbestandteil für sehr bedenklich, weil § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes nie und nimmer die Ausweisung eines fast 800 Hektar großen Gebietes möglich macht. Wir sagen nach wie vor, dass der frühere Landrat Dr. Denzler seine Kompetenzen massiv überschritten hat. Das kritisieren wir.
Wenn die Aufhebung der Verordnung als Lex Steigerwald in Misskredit gebracht wird, dann war die Unterschutzstellung eine Lex Denzler. Jetzt soll zwar das Gericht entscheiden, in Wirklichkeit geht es aber um die Frage: Nationalpark, ja oder nein? – Und das ist eine politische Frage. Das soll man auch nicht verschweigen. Jetzt wird versucht, diese politische Frage auf dem juristischen Weg zu lösen.
Das Umweltministerium hatte das Landratsamt Bamberg im Vorfeld auf die fehlerhafte Anwendung des § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes hingewiesen. Darüber gibt es auch konkrete Unterlagen. Bei der Frage nach einem Nationalpark muss man auch sagen, dass es sich bei dem Waldgebiet, das plötzlich auf den Namen "Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst" getauft wurde, um einen Wirtschaftswald mit einem Durchschnittsalter von circa 90 Jahren und einem erheblichen Nadelbaumanteil handelt. Das hat eine Waldinventur ergeben. Lediglich auf einer Fläche von vier Hektar stehen Bäume, die 190 Jahre alt und älter sind. Das muss man bei der Gelegenheit auch einmal sagen.
Bei der politischen Frage "Nationalpark, ja oder nein?" muss ich auch ganz klar sagen, dass es hier um das Trittsteinkonzept, ein vorbildhaftes Naturschutzkonzept des Forstamtes Ebrach, geht. Hier wird beispielhaft aufgezeigt, wie ein integriertes Waldschutzkonzept in einem Wirtschaftswald hervorragende Ergebnisse bringt. Wir unterstützen das. Ich kenne niemanden, auch niemanden von den Naturschutzverbänden, der sagen würde, dieses Trittsteinkonzept wäre schlecht. Es ist gut, und es wird bundesweit anerkannt. Aus ganz Deutschland kommen Leute, die das Trittsteinkonzept besuchen. Immer wenn es um
den Nationalpark geht, wird argumentiert, man wolle eine Unterschutzstellung. Durch das Trittsteinkonzept des Forstamtes Ebrach sind inzwischen bereits 12 bis 13 % des Waldes stillgelegt. Der Forstamtsdirektor sagt deshalb immer wieder, dass inzwischen viele neue Arten gekommen sind und von dem Konzept profitieren.
Bei dieser Gelegenheit muss ich schon einmal sagen, dass sich die Menschen vor Ort für den Steigerwald sehr stark engagieren. In kaum einer anderen Region wurde in den vergangenen Jahren so intensiv an der Regionalentwicklung gearbeitet, und es wurden nirgendwo so attraktive Leuchtturmprojekte geschaffen wie im Steigerwald.
Ich nenne beispielhaft den 1.150 Meter langen Baumwipfelpfad, der das Erlebnis Wald mit Erholung kombiniert, und der Pfad der Artenvielfalt, der beispielhaft Strategien zur Sicherung der Artenvielfalt aufzeigt sowie, das Steigerwald-Zentrum in Handthal, das bundesweit bekannt ist.
Jetzt wird versucht, auf allen denkbaren Wegen zu klagen, um das alles in Misskredit zu bringen. Das ist für die FREIEN WÄHLER nicht nachvollziehbar.
(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Florian von Brunn (SPD): Sie missachten den Willen der Bevölkerung!)
Bevor Sie jetzt wieder den viel zitierten Beschluss des Kreistags Bamberg bringen – ich habe ihn hier dabei und habe ihn bestimmt schon 20-mal gelesen –, muss man schon sagen: Er war völlig unverbindlich und hat nicht den Nationalpark gefordert, so wie Sie das immer wieder behaupten.
Auf der anderen Seite sagen auch wir, meine Damen und Herren: Wir leben in einem Rechtsstaat. Deshalb ist es legitim, wenn Sie eine Klage einreichen.
Ich würde mir deshalb wünschen, dass es ein eindeutiges Urteil im Sinne der Menschen im Steigerwald gibt. Ich hoffe, dass damit der Streit endgültig geklärt wird, und ich glaube, das wollen alle.
(Dr. Christian Magerl (GRÜNE) legt umfangreiche Unterlagen auf das Rednerpult. – Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Haben Sie den halben Steigerwald abgeholzt? – Allgemeine Heiterkeit)
– Ich hoffe, nachdem dies alles Ausschussunterlagen sind, dass es sich nur um Recyclingpapier handelt.
Oberfranken. Entschuldigung, der Tag war schon lang. Wir sehen also die Aufhebung der Schutzgebietsverordnung durch die Regierung von Oberfranken genauso wie die SPD-Fraktion als einen willkürlichen Akt an. Deshalb sehen wir die Verfassungsbeschwerde, die von verschiedenen Personen und Organisationen eingereicht worden ist, als zielführend an. Wir gehen auch davon aus, dass sie erfolgreich sein wird. Wir werden deshalb auch gegen den von der Mehrheit gefassten Beschluss stimmen.
Ich zitiere aus den Unterlagen von Herrn Rechtsanwalt Baumann zusammenfassend. Aus diesen Unterlagen geht das noch einmal klar hervor. Er sagt deutlich: Bei der Aufhebung wurde – –
Herr Kollege Eck, was aus Ihrer Ecke und von anderen Kollegen aus Oberfranken hier im Haus schon über die GRÜNEN und den Bund Naturschutz gesagt worden ist, war auch nicht toll. Da brauchen Sie jetzt nicht mit diesen Zwischenrufen daherzukommen!
… wurde der Ermessensspielraum der Regierung von Oberfranken als Verordnungsgeber durch die Weisung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und den erzeugten politischen Druck, auch verschiedener Landtagsbeschlüsse, zulasten der Schutzerfordernisse des Naturschutzes unzulässig eingeschränkt. Die Regierung von Oberfranken hat ihr Ermessen als Verordnungsgeber in materiell-rechtlicher Hinsicht bewusst fehlerhaft gebraucht.
Soweit das Zitat aus diesen Unterlagen. Es zeigt, dass massiver politischer Druck vor Ort und vom Ministerium ausgeübt wurde. Hier geht es in erster Linie um die wirtschaftlichen Interessen der Bayerischen Staatsforsten und nicht um den Schutz eines äußerst wertvollen FFH-Gebiets. Der Wert dieses Gebietes ist durch Dutzende Untersuchungen erwiesen.
Die Verordnung, die Landrat Denzler erlassen hat, ist hervorragend. Das war keine unverbindliche WischiWaschi-Geschichte im Kreistag. Das war ein bestimmter, ein wichtiger Beschluss. Das gilt auch für die Regierung von Oberfranken.
Wie oft waren Sie denn im Erdinger Moos, wenn Sie schon über die Startbahn des Flughafens reden? Fangen wir doch damit einmal an.
(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Zurufe des Abgeordneten Gerhard Eck (CSU) – Unruhe bei der CSU)
Nein, bitte machen Sie eine Zwischenbemerkung. Das geht sonst von meiner außerordentlich kurzen Redezeit ab.
Ich zitiere nun nur noch aus einem Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 20.11.2013. Das war also noch vor Erlass der Verordnung durch Herrn Landrat Denzler. Herr Dr. Rebhan ermutigt dabei deutlich, die Schutzgebietsverordnung zu erlassen. Die Regierung von Oberfranken schreibt:
Dieser Vorschlag, als der "Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst" bezeichnet, ist speziell in seinen Sukzessionsflächen einer der schutzwürdigen Bereiche im oberfränkischen Teil des BaySF Betriebs Ebrach. Aus fachlicher Sicht ist die Ausweisung eines Schutzgebietes zur Sicherung der Biodiversität in diesem Waldgebiet begründet.
Das Vorhaben, den genannten Waldbereich unter Schutz zu stellen, wird aus der Sicht des Sachgebietes 51 daher unterstützt.
Ich bitte Sie deshalb, den Beschluss abzulehnen und stattdessen zu sagen: Ja, wir wollen, dass diese Verfassungsbeschwerde erfolgreich verhandelt wird.