Protocol of the Session on May 10, 2016

Ich komme zur Auffassung, dass mit dem jetzt abgespeckten Verfahren weiter vorangegangen werden sollte. Die Gemeinden haben schon vor 40 Jahren begonnen. Meine Forderung an Sie von der Staatsregierung und der CSU-Fraktion: Machen Sie Druck! Die Gemeinden warten auf eine Entscheidung. Ich sage nicht, ob sie so oder so ausfällt. Ich tendiere aber dazu – deshalb werden wir den Antrag ablehnen –,

dass das abgespeckte Verfahren durchgeführt werden kann.

Herr von Brunn, ich muss Ihnen eindeutig widersprechen; denn in dem Text steht nicht, dass großflächig planiert werden soll. Es sollen Familienabfahrten gestaltet werden; verbaut werden sollen lediglich 350 bis 400 Quadratmeter. Es kommt auch nicht zu einer großflächigen Bergwaldrodung, sondern es werden einzelne Bäume gefällt. Ich glaube, das muss möglich sein. Diese Alpenschutzzone C umfasst nicht das gesamte Gebiet. Auch das muss dazu gesagt werden.

Insgesamt – damit komme ich zum Schluss – muss man das Ganze auch im Sinne einer Verbindung sehen. Die Gemeinde Balderschwang liegt geographisch eigentlich im österreichischen Bundesland Vorarlberg. Es gab früher eine Jagd mit Obermaiselstein zusammen. Daher gibt es diese Zuordnung zum Landkreis Oberallgäu. Die Entwicklungsmöglichkeiten in Bezug auf Landwirtschaft und Tourismus erfordern es, in einem abgespeckten Verfahren, wie es geplant ist, dem Vorhaben zuzustimmen und infolgedessen den Antrag abzulehnen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Einen kleinen Moment noch, wir haben noch eine Zwischenbemerkung des Kollegen von Brunn. Bitte schön.

Herr Kollege Herz, ich wollte Sie darauf hinweisen: Planierung bedeutet in diesem Fall Präparierung der Pisten. Sie werden sicherlich nicht widersprechen, dass eine Pistenpräparierung vorgesehen ist. Nachdem Sie gesagt haben, es handle sich um ein schneesicheres Gebiet, würde ich gerne von Ihnen wissen, warum die beiden Gemeinden dann Schneekanonen in den neu zu erstellenden Skigebieten vorgesehen haben.

Meine zweite Frage an Sie – Sie sind ein Oberallgäuer und kennen sich vor Ort aus –: Glauben Sie ernsthaft, dass man mit dieser Skischaukel den österreichischen Skigebieten in Vorarlberg Konkurrenz machen kann, wie es in den Gemeinden dort zum Teil gesagt wird, oder glauben Sie nicht vielmehr, dass man die anderen Oberallgäuer Skigebiete wie Oberstdorf und Oberjoch kannibalisiert?

Vielen Dank, Herr Kollege von Brunn.

Zum Ersten: Ich habe mir nach Einsicht der Planungsunterlagen und bei Gesprächen mit den örtlichen Investoren ein Bild von der Lage machen können. Es ist keine großflächige Planierung vorgesehen. So weit, so gut. Jetzt kann man sagen, man kann dies glauben

oder nicht. Es sind aber sicher Verantwortliche vor Ort, die das kontrollieren werden.

Zum Zweiten: Meine Nachbargemeinde gehört zum österreichischen Bundesland Tirol. Vergangenen Winter habe ich erlebt, dass es wichtig ist, auch Schneekanonen einsetzen zu dürfen. Die Gemeinde Jungholz hatte mit den besten Skiwinter, seit sie Tourismus betreibt. Das spricht für sich. Wir hatten in weiten Bereichen des Alpenraumes lange Zeit keinen Schnee. Nun war man sehr beweglich, man hat nicht so lange wie in Deutschland diskutiert und ist zu guten Ergebnissen gekommen. Nach wie vor steht die Meinung im Raum – ich halte das für ein Faktum –: Die Gegend um Grasgehren, Obermaiselstein und Balderschwang ist ein schneesicheres Gebiet. Ich selbst habe heuer meine Gäste zum Skating mitgenommen.

(Katharina Schulze (GRÜNE): Was ist in zehn Jahren?)

Es wird weiter nicht die Hauptaufgabe sein, Schneekanonen einzusetzen, aber für einen durchgängigen Tourismus ist dies ergänzend nötig, damit eine weitere Abwanderung des Wintertourismus in Richtung Süden nicht erfolgt.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Katharina Schulze (GRÜNE): Es gibt einen Klimawandel!)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Herz. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Herr Kollege Leiner gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss in Richtung beider Kollegen, Beißwenger und Herz, fragen: Haben Sie den Antrag der SPD wahrgenommen, wenn Sie ihn schon nicht gelesen haben? Es geht um die rechtliche Bewertung der Möglichkeit, ein Zielabweichungsverfahren zu ermöglichen oder nicht. Das Theater, das die Bayerische Staatsregierung im Prinzip seit zwei Jahren hier aufführt, ist erbärmlich. Ich kann es nicht anders nennen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Kommen wir einmal zur Sachlage: Wie schaut es aus? Drei Ministerien haben sich mit dieser Frage bereits befasst. Einmal das Umweltministerium. Es kam – schade, dass heute niemand anwesend ist – eine klare Ablehnung, und zwar voll zu Recht. Dann kam die Stellungnahme des Landwirtschaftsministeriums – auch von diesem ist heute leider niemand anwesend –, und auch dies war eine Ablehnung, wenn auch windelweich. Es ging um den Schutz des Bergwaldes, wonach eine Rodung des Bergwaldes in diesem Be

reich nicht möglich ist. Dann käme die Entscheidung des sogenannten Heimatministeriums. Das Heimatministerium entscheidet nicht. Heute ist die Ausgangslage, dass der Ministerpräsident entscheidet. Das halte ich für eine schräge Angelegenheit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich kann Ihnen aber auch sagen, wie es zu dieser Situation gekommen ist. Wie unsere Anfrage ergeben hat, hat sich das Umweltministerium der ablehnenden Stellungnahme des Landesrates für Umwelt vom 30.06. vorbehaltlos angeschlossen und diese Entscheidung auch an das Staatsministerium für Heimat weitergeleitet. Seit 30.06. liegt die Stellungnahme dem Heimatministerium vor, und ich stelle fest, dass dieses nicht in der Lage ist, innerhalb eines Dreivierteljahres eine Entscheidung zu treffen. Ich sage Ihnen auch gleich, warum: Weil – Kollege Florian von Brunn hat es schon ausgeführt – es rechtlich nicht möglich ist. Ich darf Ihnen die Bewertung Ihres eigenen Hauses in der Antwort auf meine Anfrage vom 26.02.2015 zur Kenntnis geben. Auf meine Frage nach dem Stand des Verfahrens erhielt ich vom Staatssekretär Albert Füracker folgende Antwort: Ich zitiere:

Das Zielabweichungsverfahren wird unvoreingenommen und ergebnisoffen sowie in enger Abstimmung mit dem fachlich berührten Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz,

Jetzt kommt der entscheidende Satz:

dessen Einvernehmen für eine Zulassung erforderlich wäre, durchgeführt.

Ich stelle fest: Dieses Einvernehmen ist nicht erteilt. Damit ist kein Zielabweichungsverfahren möglich. Begraben Sie endlich dieses Vorhaben.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Es verstößt gegen die Alpenkonvention, es wäre eine erstmalige Aufweichung der Alpenschutzzone C, und es würde einen Präzedenzfall darstellen, egal ob Sie das – Herr Kollege Beißwenger hat es immerhin angedeutet – wollen oder nicht. Es verstößt gegen den Bergwaldbeschluss, maßgeblich initiiert von Alois Glück, dessen ablehnende Meinung Sie in diesem Hause einmal zur Kenntnis nehmen sollten. Dieses Projekt ist schlicht und einfach nicht genehmigungsfähig, und zwar auch nicht durch die Entscheidung eines Bayerischen Ministerpräsidenten.

Lassen Sie mich einen weiteren Aspekt anführen: Durch die unbegründete Hoffnung, die vor allem Kollege Kreuzer den Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein immer wieder macht, blockieren Sie

maßgeblich deren touristische Entwicklung. Sie blockieren den notwendigen Ausbau der touristischen Infrastruktur; denn schon die bestehenden Liftanlagen auf den bestehenden Trassen müssten eigentlich erneuert werden. Wollen Sie diese Entwicklung über weitere Jahre verzögern? Klagen, falls Sie dieses Projekt genehmigen, sind schon jetzt vorbereitet. Dieses Projekt würde sich dann um Jahre verschieben.

Selbst die vorgeschobene wirtschaftliche Bedeutung für die betroffenen Gemeinden ist fragwürdig: Die Übernachtungszahlen in dieser Region haben sich gut entwickelt; auch durch die touristischen Möglichkeiten, die jenseits des Skibetriebs geschaffen worden sind. Der SPD-Dringlichkeitsantrag zielt sehr stark auf die biologisch völlig labile Situation ab. Wir teilen auch ausdrücklich die rechtlichen Bewertungen und stimmen Ihrem Antrag zu.

Ich sage Ihnen zum Schluss: Was im Moment am Riedberger Horn passiert – ich sehe das von meiner Terrasse aus –, ist die Auswirkung der Diskussion, die wir hier führen. Diese unsägliche Diskussion hier hat den Tourismus dort in einem Maße angefacht, wie es inzwischen nicht mehr ertragbar ist. – Deswegen sage ich: Begraben wir dieses Projekt, und lassen wir dem Riedberger Horn seine Ruhe!

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Kollege Leiner. – Für die Staatsregierung darf ich Herrn Staatssekretär Füracker das Wort erteilen. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt viel gehört, über Fragen der rechtlichen Situation, über Fragen von Zielabweichung, über die Alpenkonvention und über Alpenpläne. Hier geht einiges durcheinander. Fakt ist zunächst, dass die Alpenkonvention mit dem Zielabweichungsverfahren nichts gemeinsam hat. Das Zielabweichungsverfahren wird nicht auf Basis der Alpenkonvention, sondern auf Basis des Alpenplans durchgeführt.

(Florian von Brunn (SPD): Aber die Alpenkonvention ist bindend für Sie!)

Sie wissen das alle. Wir haben jetzt gehört, dass es hier um den Bereich C geht. Dieser Alpenplan ist im Landesentwicklungsprogramm festgelegt. Die Alpenkonvention würde erst dann eine Rolle spielen, wenn das Zielabweichungsverfahren für zulässig erklärt würde. Im Genehmigungsverfahren wären dann alle

Aspekte, auch diejenigen der Alpenkonvention, zu berücksichtigen.

(Florian von Brunn (SPD): Wir kommen aber zu einem anderen Schluss! )

So weit sind wir aber noch nicht. Wir haben jetzt erst mal die Anträge der Gemeinden vorliegen, die uns bitten, ein Zielabweichungsverfahren durchzuführen. Die Gemeinden haben nicht nur diese Bitte geäußert, sondern sie haben einen Rechtsanspruch auf dieses Zielabweichungsverfahren; und das führen wir jetzt durch.

(Florian von Brunn (SPD): Was heißt denn "jetzt"? )

Meine sehr geehrten Damen und Herren, man kann fragen, wieso das nicht schneller geht, nachdem es seit 1972 diskutiert wird. – Ich kann aber auch sagen: Das Thema wird seit 1972 diskutiert, da kommt es auf acht Wochen auch nicht mehr an. So eilig ist es dann auch nicht. – Wir prüfen nämlich korrekt, ganz genau und basierend auf den Fakten. Die Fakten wurden hier mehrfach genannt: Es geht um den Zusammenschluss der Skigebiete dort und um die grundsätzliche Frage, ob in Zone C des Alpenplans eine Zielabweichung ermöglicht werden kann. Wir haben auch schon vernommen, dass man hier sensibel abwägen muss. Die Menschen, die in den dortigen Kommunen leben, wollen offensichtlich eine positive Entscheidung. Die Kommunen vor Ort pochen auf ihre Entwicklungsmöglichkeiten im Fremdenverkehr. Wir haben im Landesentwicklungsprogramm natürlich die ökologischen und geologischen Vorgaben zu beachten und zu klären. Dafür nehmen wir uns in enger Abstimmung mit den betroffenen Ministerien, dem Umweltministerium, dem Landwirtschaftsministerium und dem Wirtschaftsministerium, Zeit.

Wir prüfen – darauf lege ich großen Wert, meine sehr geehrten Damen und Herren – unvoreingenommen und ergebnisoffen. All diejenigen, die heute schon wissen, wie die Prüfung ausgeht, haben offensichtlich mit rechtlichen Abläufen in ihrem Staat die größten Probleme. Das zuständige Ministerium kann nicht sagen: Nein, ich brauche nichts zu prüfen, ich weiß ohnehin, wie es ausgeht. – Da möchte ich euch einmal hören, wenn wir als Ministerium überall dort, wo etwas geprüft werden soll, sagen würden: Nein, das machen wir nicht. Wir wissen ohnehin, wie es ausgeht.

Meine Damen und Herren, deswegen ist etwas Geduld nötig. Wir werden hier ein gutes, rechtsstaatliches Verfahren durchführen und zum Schluss eine kluge Entscheidung treffen. Davon können Sie ausgehen. Erst dann, wenn das Zielabweichungsverfahren

greifen sollte, spielt die Alpenkonvention beim Genehmigungsverfahren eine Rolle. Sie brauchen sich auch dann keine Sorgen zu machen: Sollte es dieses Genehmigungsverfahren jemals geben, werden dabei alle Aspekte des dortigen Artikels 14 ganz bestimmt in die Diskussion und in die Entscheidungsfindung mit einbezogen.

Noch einmal: Das Zielabweichungsverfahren basiert auf dem Landesentwicklungsprogramm. Es geht um die Prüfung, ob besondere Umstände und damit ein begründeter Einzelfall vorliegen, um diese Zielabweichung zulassen zu können, und um die Frage, ob dieses Vorhaben mit den Zielen von Zone C des Alpenplans nach dem Landesentwicklungsprogramm vereinbar ist. Seien Sie deswegen bitte beruhigt; es ist noch nichts entschieden; es ist noch nichts genehmigt; es ist noch nichts gebaut. Was Sie von Ihrer Terrasse aus sehen können, weiß ich nicht; da war ich noch nicht. Das sollte auch bei der Entscheidungsfindung nicht den letzten Ausschlag geben.

Ein Aspekt ist noch die Frage: Was sagt die Bundesumweltministerin? – Die Bundesumweltministerin hat in der Tat einen Brief geschrieben. Ich habe Ihnen das gesagt; ich weiß nicht, wer von Ihnen das angesprochen hat. Ich jedenfalls habe in dem Brief gelesen, dass die Bundesumweltministerin sich momentan nicht imstande sieht, einen festen Standpunkt einzunehmen, und dass sie sich noch nicht sicher ist, ob das dortige Verfahren gegen die Alpenkonvention verstoßen würde oder nicht.

Deswegen empfehle ich Entspannung. Jetzt führen wir das Zielabweichungsverfahren durch. Das Kabinett hat sich mit der Zielabweichung schon beschäftigt; es wird sich sicher noch einmal damit befassen. Der Ministerpräsident, alle zuständigen Ressorts, die Fraktionen, der Bayerische Landtag, ganz Bayern beschäftigen sich damit mit dem Zielabweichungsverfahren Riedberger Horn. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier irgendjemand dieses Verfahren nicht ernst nehmen würde.

(Gisela Sengl (GRÜNE): Machen Sie das Verfahren doch nicht lächerlich!)

Was ist daran lächerlich, wenn ich Ihnen hier erkläre, dass wir hier ordentlich prüfen? – Unter genauer Beobachtung aller Zuständigkeiten und der Öffentlichkeit wird hier ein rechtsstaatlich sauberes Verfahren durchgeführt; da wird nichts lächerlich gemacht. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass sich sehr, sehr viele mit dieser Fragestellung beschäftigen, nicht nur Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, sondern auch andere, die da zuständig sind.

(Beifall bei der CSU – Dr. Florian Herrmann (CSU): Ganz genau, eben!)