Liebe Kolleginnen und Kollegen, man muss einfach feststellen: Die Staatsregierung hat in Bayern den Ausbau der Ganztagsschule wie kaum ein anderes Bundesland verschlafen. Bayern weist mit 9,2 % die
drittniedrigste Quote von Ganztagsschulen bei den Grundschulen auf. Der Bundesdurchschnitt liegt übrigens bei 31,3 %. Der Anteil der ganztägig betreuten Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren erreicht in Bayern im Jahr 2014 einen Wert von 31,5 %. Der Bundesdurchschnitt lag über 10% höher.
Durchschnittlich hatten gerade einmal 5,7 % der Grundschüler 2014/2015 einen gebundenen Ganztagsplatz. Die meisten Schulkinder in Bayern werden nachmittags in Mittagsbetreuungen betreut. Auch wenn ich natürlich weiß, dass es viele Mittagsbetreuungen gibt, die gute Arbeit machen, ist es doch einfach so, dass für diese Mittagsbetreuungen eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung und einheitliche Qualitätsstandards eben nicht festgeschrieben sind. Das ist so, obwohl wir seit Langem wissen, dass Kinder von einem guten Ganztag – und dazu zähle ich auch die Hortbetreuungen – profitieren. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Qualität ist in diesem Bereich also ganz besonders wichtig.
Darüber hinaus, liebe Kolleginnen und Kollegen, bleibt im jetzigen Gesetzentwurf die Ferien- und Randzeitbetreuung völlig unberücksichtigt. Nach wie vor haben wir die Situation, dass für circa 200.000 Schülerinnen und Schüler in Bayern etwa 70 Tage im Jahr, nämlich an den Ferien- und Feiertagen, jegliche Betreuung fehlt. So viel zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Bayern.
Insgesamt gesehen kann man sagen, wer in Bayern auf einen Ganztagsplatz mit Ferien- und Randzeitbetreuung angewiesen ist, der hat schlechte Karten. Er braucht viel Glück oder eine Oma oder einen Opa in der Nähe.
Die Vereinbarungen des Ganztagsgipfels, die nun in dieses Gesetz gegossen werden, sind zwar ein kleiner Fortschritt, aber es ist ein Fortschritt mit Trippelschritten. Es ist notwendig, einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz zu schaffen.
Nur so kann sichergestellt werden, dass jeder, der einen Platz braucht, auch einen Platz bekommt. Das verstehen wir unter Ganztagsgarantie.
Darüber hinaus müssen alle Ganztagsangebote in der Kernzeit kostenfrei sein. Außerdem brauchen wir bedarfsgerechte Rand- und Ferienzeitbetreuungen. Es kann doch nicht sein, dass die Ferienbetreuung in den Horten vom Freistaat Bayern mitfinanziert wird, während für den Ganztag an den Schulen die Finanzierung von den Eltern und den Kommunen alleine zu stemmen ist. Leider sind die kombinierten Angebote, die bei diesem Ganztagsgipfel beschlossen wurden, viel zu wenig. Hier muss dringend nachgebessert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen guten Ganztag, und guter Ganztag bedeutet multiprofessionelle Teams in den Schulen. Wir brauchen eine ausreichende Zahl von Lehrerinnen und Lehrern sowie Erzieherinnen und Erziehern für die Kinder am Nachmittag. Ich muss sagen, es ist ein großes Manko des Ganztags in Bayern, dass die Finanzierung zu sehr auf Kante genäht ist. Oft ist nur das Notwendigste da. Das heißt, oft gibt es keine festen Bezugspersonen, viel zu viel Personalwechsel und viele 400-Euro-Kräfte, aber kein Fachpersonal.
Zu den anderen Punkten des Gesetzentwurfs möchte ich hier nicht mehr Stellung nehmen, weil meine Redezeit zu Ende ist. Nur so viel möchte ich noch sagen: Die Schulverbünde als bewährt hinzustellen, das ist zu einfach. Die Kommunen müssen nämlich entscheiden, wie die Schulen zusammengelegt werden, wenn die Schülerzahlen zurückgehen. Da macht es sich das Ministerium sehr einfach. Der Gesetzentwurf wird jetzt im Ausschuss beraten werden; dabei kann man auf den einen oder anderen Punkt noch eingehen.
Geschätztes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf wurde heute von der Staatsregierung eingebracht. Herr Minister, ich möchte zuallererst einmal den Punkt der Ermächtigungsgrundlage zum Notenschutz vorwegnehmen, in dem Zusammenhang auch die Frage, wie der Nachteilsausgleich vonstatten gehen kann, wenn bestimmte Handicaps vorhanden sind.
Das Ministerium kann eigentlich einen Erfolg für sich verbuchen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Art und Weise, wie der Ausgleich in Bayern geregelt worden ist, bestätigt. Interessanterweise war der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der Meinung, dass das bayerische Gesetz und die bayerische Vorgehensweise nicht in Ordnung wären. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Gewährung von Notenschutz ebenso wie die diesbezügliche Dokumentation im Zeugnis
Ich halte es für wichtig, dass neben der Möglichkeit, Notenschutz zu gewähren, der Nachteilsausgleich erfolgen kann. Der Notenschutz greift, um ein vergleichbares Zeugnis vorlegen zu können. Für diejenigen, die einen Nachteilsausgleich brauchen, können zum Beispiel die Bearbeitungszeiten in Prüfungen verlängert werden und Ähnliches. Das ist von der bayerischen Regierung in der Vergangenheit so gehandhabt worden. Das Einzige, was das Bundesverwaltungsgericht zu kritisieren hatte, war, dass man das in ein Gesetz gießen muss, was hier auch geschieht. Von daher, muss ich sagen, war das Ministerium auf dem richtigen Weg.
Der Gesetzentwurf sieht verschiedene weitere Änderungen vor, insbesondere technische und systematische Änderungen, auf die wir heute in der Plenardebatte nicht näher eingehen müssen. Ich glaube, dass es im Ausschuss keine große Diskussion dazu geben wird.
Beim Thema Grundschulverbünde können wir, glaube ich, schon festhalten, dass wegen der Erfahrungen, die wir bei den Mittelschulen gemacht haben, bei den Grundschulen eine stärkere Berücksichtigung der Interessen vor Ort angezeigt ist. Das schaffen wir durch die Grundschulverbünde. Wir reden immer wieder von einer Zusammenarbeit über die kommunalen Grenzen hinweg. Mit den Grundschulverbünden ist das möglich. Wir können das ebenso machen, wie wir es bereits erfolgreich bei den Mittelschulverbünden praktizieren. Gleichzeitig haben wir ein Forum geschaffen, in dem nicht nur der Koordinator des Schulverbundes seine Entscheidungen trifft, sondern in dem auch die Sachaufwandsträger mitzusprechen haben. Ich glaube, dass damit die Situation der Schulen verbessert wird. Dass wir uns dabei mit der Frage beschäftigen, was in den Schulen vor Ort passiert, das ist nach meiner Auffassung ein zusätzlicher Punkt, der für diese Grundschulverbünde spricht.
Lassen Sie mich aber noch zu einem Thema kommen, das von Ihnen, Frau Strohmayr, heute etwas negativ dargestellt worden ist. Ich glaube, es ist nicht notwendig, das Konzept des Freistaates Bayern schlechtzureden. Getrieben vor allem von der Fraktion – ich darf das einmal so bezeichnen – der beiden Mütter des Ganztags, Frau Kollegin Gudrun BrendelFischer und Frau Kollegin Kerstin Schreyer-Stäblein – –
Selbstverständlich ist das mein Ernst. Wir können feststellen, dass die Angebote, die wir den Schulen in dem Zusammenhang heute machen, eine große Vielfalt ermöglichen für diejenigen, die vor Ort eine Ganztagsbetreuung wünschen. Ich weiß, dass Sie von der Opposition am liebsten alles von oben vorgeben würden und möglichst keine Freiräume lassen wollen, um das vor Ort zu regeln.
Es ist auch nicht richtig, was die Kollegin Strohmayr gesagt hat, dass bei den Mittagsbetreuungen keine Qualität oder keine verlässliche Hausaufgabenbetreuung vorhanden sei.
Ich habe es extra mitgeschrieben, Frau Kollegin. Es hieß: Wir haben keine verlässliche Hausaufgabenbetreuung und keine einheitlichen Standards. – Das haben Sie gerade gesagt.
Für uns ist entscheidend, dass das, was vor Ort passiert, eine Grundlage bekommt. Das haben wir hier. Wir ermöglichen, dass die Elternwünsche in großer Vielfalt berücksichtigt werden können. Das bedeutet nicht, dass alle Kinder automatisch in den gebundenen Ganztag gehen müssen. Es bedeutet auch nicht, dass alle Kinder automatisch in eine offene Ganztagsschule gehen, sondern es bedeutet, dass wir auf das reagieren, was die Menschen vor Ort brauchen. Sie brauchen vor allem Vielfalt; die haben wir in Bayern geschaffen. Deswegen glaube ich, dass wir damit besser fahren.
Ich würde Ihnen auch empfehlen, liebe Frau Kollegin, nicht immer automatisch auf Quoten zu schauen. Das ist vielleicht ein Hang, dem man in der SPD nachgibt.
Das Entscheidende ist nicht die Quote, die vor Ort erfüllt wird, sondern dass die Menschen vor Ort beim Betreuungsangebot berücksichtigt werden.
Danke schön, Frau Präsidentin. – Die Menschen kümmern sich um ihre Familien, um die Kinder. Was sie brauchen, soll auch angeboten werden können. Eine verlängerte Mittagsbetreuung hat ebenso ihre Berechtigung wie beispielsweise der gebundene Ganztag.
Danke! – Es wäre schön, wenn wir im Ausschuss auch in der Hinsicht nicht nur über Quoten diskutieren könnten, sondern tatsächlich über die inhaltliche Arbeit, die geleistet wird. Ich glaube, dass wir in Bayern auf einem guten Weg sind, und freue mich auf die weitere Diskussion im Ausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatsminister, was war denn das? Das ist doch Ihr Gesetz. Sie stellen sich hier hin, neigen den Kopf und lesen fünf Minuten, ohne dass einer ein Wort versteht, einen Text uninspiriert ab. Ist das Ihr Gesetz, oder ist es das nicht? Man hatte den Eindruck, es interessiert Sie keinen Deut.
Hier sind Zuschauer, die zur Plenarsitzung kommen, um zu erfahren, was wir für sie tun. Ich empfand das – das muss ich ganz ehrlich sagen – für einen Gesetzentwurf der Staatsregierung als eine Bankrotterklärung. So stellt man nicht sein eigenes Gesetz vor.
Ich hatte den Eindruck, dass entweder der Entwurf, den Sie aus Ihrem Ministerium bekommen haben, schlecht gemacht worden ist oder die Rede.
Jedenfalls war das kein guter Stil uns und den Zuschauern gegenüber. Ich glaube, da gehört sich ein wenig mehr Engagement in der Sache, und das mahne ich auch an. Ich weiß, dass Sie das normalerweise auch haben, sehr geehrter Herr Staatsminister.