Protocol of the Session on February 17, 2016

Die Schulungen wurden bereits angesprochen. Ich weiß selber aus meinem Bekanntenkreis, was momentan für Intensivschulungen auf höchstem Niveau laufen. Wir haben in Triesdorf einen eigenen Kurs zum Energiewirt. Das ist doch das Schöne an der ganzen Sache. Uns ist es in den letzten zehn Jahren gelungen, eine Wachstumsbranche mitzunehmen. Vor fünf oder sechs Jahren hatten wir vielleicht Defizite, die aber Gott sei Dank mehr oder weniger alle beho

ben sind. Mittlerweile gibt es den Kenntnisnachweis. Daher verstehe ich momentan die Initiative nicht.

Sie haben die Landwirte angesprochen. Ich möchte es umdrehen. Die Landwirte wollen gemeinsam mitarbeiten. Sie gehen das Problem an. Kein Landwirt möchte morgen wegen Gewässerverunreinigung in der Zeitung stehen. Das muss man auch sagen.

(Beifall bei der CSU)

Das ist mit die wichtigste Änderung der letzten Jahre. Wir sind sehr weit, wir sind extrem weit.

Das Ministerium wurde oft angesprochen. Man muss fair bleiben. Viele Punkte sind in den Landratsämtern, also an Ort und Stelle angesiedelt, und das ist gut so. Das soll so bleiben. Man kann nicht alles zentralisieren. Das hatten wir heute schon des Öfteren. Auch in den Landratsämtern muss es Eigenverantwortung geben, weil dort der persönliche Bezug da ist und man dort an Ort und Stelle ist. Ich war selbst einige Male bei Kollegen in solche Prüfungen mit eingebunden.

Zusammengefasst möchte ich deutlich festhalten: Das Thema ist wichtig; aber so, wie es in den beiden Anträgen gefordert wird, geht es nicht. Mir tut es manchmal – jetzt werde ich vielleicht sehr persönlich – weh, wenn man immer wieder an bestimmten Stellen etwas ohne jeglichen Grund draufsetzen muss, will oder soll. Wenn wir genau bewerten, haben wir die Problematik mit kleinen Verbesserungsvorschlägen behoben und sind sie angegangen. Das ist ganz wichtig. Fördern wir die Biogasbranche und begleiten wir sie, damit auch die Bestandsanlagen weitermachen können. Wir sagen ohne Wenn und Aber Ja zum Gewässerschutz; aber eine Schikane im Betreiberbereich können wir uns nicht leisten. Das sollten wir uns nicht leisten; sonst verlieren wir den Baustein Biogas im Rahmen der Energiewende. – Wir müssen Ihren Antrag leider ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Bitte bleiben Sie am Rednerpult. Wir haben eine Zwischenbemerkung des Kollegen Florian von Brunn.

Herr Kollege Kreitmair, Sie haben es gerade von Herrn Scheuenstuhl gehört. In den letzten Jahren gab es Hunderte von Unfällen. Ich zitiere aus der Antwort auf eine Anfrage: Besonders schwerwiegende Fälle gab es erst im letzten Jahr am Kollbach bei Arnstorf, dann an der Großen Vils bei Dorfen, an der Steinach bei Obernbach und mehrere an der Bina, wo über einen längeren Abschnitt hinweg

ein Fischsterben aufgetreten ist und das Gewässer ökologisch tot ist.

Sie sagen, die Verantwortung liege bei den Landratsämtern. Ich sage Ihnen, die Verantwortung liegt beim Umweltministerium. Ich frage Sie jetzt: Was hat die CSU-Fraktion mit Blick auf die Altanlagen unternommen, um solche Unfälle zu verhindern? Ist es nicht Ihr Landwirtschaftsminister in Berlin, der eine Verbesserung der Anlagenverordnung in diese Richtung verhindert?

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege von Brunn, Sie wissen genau, dass die Sache in Berlin am Laufen ist. Das ist mehr oder weniger fertig. Die Umwallung wird im neuen Gesetz stehen. Aber auch bisher war es möglich, eine Umwallung zu fordern. Ich gebe Ihnen recht, dass etwas wie der Fall Arnstorf nicht passieren darf. Man hätte zwar nicht im Bereich des Ministeriums, aber vor Ort erkennen können, dass ein Defizit vorliegt. Somit wird sofort eine Umwallung möglich, wenn die Gefahr einer Beeinträchtigung da ist. Wir sind auf dem besten Weg. Man kann aber nicht noch mehr zentralisieren. Man muss um die Sache kämpfen. Das ist ganz klar. An dieser Tatsache ändert sich leider nichts.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Kraus.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Stichwort "Gewässerschutz durch Biogasanlagen": Wir haben diese Formulierung schön öfter gehört. Wir haben uns sowohl im vorigen Jahr im Plenum – ich glaube, am 08.07. – damit befasst als auch im Umwelt- und Verbraucherausschuss und im Landwirtschaftsausschuss. Zahlen sind genannt worden: über 600 Unfälle, die drei großen Bereiche bauliche Anlagen, 311 Unfälle, technische Abläufe, 102 Unfälle, betriebliche Abläufe, 244 Unfälle.

Was sage ich zu dem Thema? – Ich sage, die Biogasbranche steht momentan eh schon ein bisschen auf dem Abstellgleis. Wir haben es von verschiedenen Vorrednern gehört, Stichwort Energiewende. Die FREIEN WÄHLER bekennen sich zur Energiewende. Wir wissen, was bei Windkraft in Bayern faktisch Sache ist. Sonne, das Thema Photovoltaik, und Biogas tun sich momentan auch nicht leicht. Viele Förderungen bestehender Biogasanlagen laufen circa 2025 aus. Das ist aus meiner Sicht und aus Sicht der FREIEN WÄHLER eines der Kernprobleme dieser Branche. Diese Betriebe habe keinerlei Planungssicher

heit. Jeder Unternehmer – ein Biogasanlagenbetreiber ist nichts anderes als ein Unternehmer – weiß, wie wichtig Planungssicherheit ist. Wir haben natürlich alle das gleiche Ziel, Gewässerverunreinigungen zu vermeiden. Aber mir kommt es momentan so vor, als ob die ganze BiogasanlagenBranche in Sippenhaft genommen wird. Das darf natürlich nicht der Fall sein, weil es Vorfälle gibt, die man technisch, baulich oder betrieblich hätte vermeiden können.

Ich habe es hier schon im Sommer letzten Jahres gesagt. Ein Großteil stammt vom Sickersaft, von den Silos, die Voraussetzung für das Betreiben einer Biogasanlage sind. In Bezug auf die baulichen Voraussetzungen waren viele Handwerksbetriebe und Firmen gar nicht in der Lage, solche riesigen Behälter von der Statik oder vom Material her so gut zu bauen, dass man damit wirklich keine Probleme bekommt. In § 46 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gibt es die ganz klare Regelung, dass die Landratsämter einmalige und bei Bedarf mehrmalige Prüfungen, wiederkehrende Prüfungen, anordnen können. Sie machen das auch.

Ich darf es nochmal erwähnen: Biogas ist eine unserer tragenden Säulen. Mein Vorredner hat es angesprochen. Zwar ist es im Antrag nicht explizit erwähnt; aber vielleicht reden wir großteils von der Umwallung der Anlagen. Dazu habe ich einen Bericht aus meiner Gemeinde. Meine Gemeinde wollte eine Biogasanlage bauen und hat damit angefangen. 500 Kilowatt waren rein zur Entsorgung von kommunalem Grüngut und Abfällen nötig, was eben in einer größeren Gemeinde so anfällt. Irgendwann sind daraus durch die Fachbüros Megawatt geworden, 1,6 Megawatt. Fakt ist, dass diese Anlage fünf Jahre nicht genehmigt worden ist, weil sie aufgrund ihrer Lage am Rande eines FFH-Gebiets schlimmer als jeder Lebensmittelbetrieb behandelt worden ist, wie Müller-Brot oder Bayern-Ei behandelt worden ist.

Herr Kollege Kreitmair hat bereits angesprochen, dass seit dem Jahr 2012 für Neuanlagen der Überfüllungsschutz und die Umwallung verpflichtend sind. Nachträgliche Einzelprüfungen sind ebenfalls noch möglich. Die JGS-Anlagenverordnung – Jauche, Gülle und Sickersaft – befindet sich derzeit ebenfalls im Umbruch. Nicht alle sollten in Sippenhaft genommen werden, um die Landwirtschaft nicht noch mehr zu belasten. Bestehende Anlagen, die sich in einem guten Zustand befinden, sollten keine unnötigen technischen Auflagen wie bei einem Industriekonzern erfüllen müssen. Das sollte es nicht geben.

Ich komme zur Planungssicherheit. Investitionen sind die Voraussetzung für jede Branche und jedes Unter

nehmen. Im Falle von Investitionen wird auch für mehr Sicherheit gesorgt. Dazu zählt auch der Umweltschutz. Deshalb möchte ich die Kolleginnen und Kollegen dazu auffordern, uns alle gemeinsam für die Planungssicherheit der Biogasanlagen starkzumachen. Wir wissen, dass ohne die Biogasanlagen die Energiewende nicht so gut gelingen wird.

Herr Kollege Scheuenstuhl, Sie haben gesagt, dass 85 % der Fische auf der Roten Liste stünden. Das hat sich so angehört, als wären nur die Biogasanlagen daran schuld. Das ist wahrlich nicht der Fall.

Ich bin am Ende meiner Redezeit. Da ich eine Wortmeldung sehe, bleibe ich gerne stehen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Herr Kollege Scheuenstuhl hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass Sie dem Antrag zustimmen werden.

Nein.

Dann verstehe ich Ihre Wortmeldung nicht. Sie hätten gar nichts sagen brauchen, weil Herr Kollege Kreitmair von der CSU und Herr Kollege Harry Scheuenstuhl beide schon die Biogasanlage an sich gelobt haben. Das ist noch weniger als eine Wiederholung.

Wir haben uns heute mit dem Gewässer und nicht mit der Biogas-Branche an sich beschäftigt. Dazu fehlt mir im Moment jegliche Aussage. Wenn 85 % der Fische gefährdet sind, muss man doch etwas unternehmen. Man muss etwas tun. Man kann nicht zuerst über die Unfälle lamentieren und hinterher sagen: Das passt schon alles. Das ist sehr schwach.

(Beifall bei der SPD)

Das ist zum Teil hausgemacht. Die Pachtpreise steigen für die Biogasanlagenbetreiber immer weiter. Sie müssen immer mehr Geld bezahlen. Jeder versucht, noch mehr Geld zu bekommen. Vor diesem Hintergrund muss man sagen: Das ist zum Teil auch hausgemacht. Das sollten wir am Rande erwähnen. Ich möchte jedoch insbesondere für diejenigen Betreiber von Biogasanlagen eine Lanze brechen, die sich korrekt verhalten und alles in Ordnung bringen. Für diese kämpfen wir. Die anderen Betreiber, die es schlecht machen, sollten von den zuständigen Behörden kontrolliert und entsprechend bestraft werden. Das ist das Ziel des Antrags. Schade, dass Sie nicht zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege, Sie haben gesagt, meine Wortmeldung sei schlecht gewesen. Ich sage: Meine Wortmeldung war dem Antrag angepasst.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Heiterkeit bei der CSU – Harry Scheuenstuhl (SPD): Das ist gemein!)

Der Antrag besteht nur aus einem Satz. Die Begründung des Antrags besteht aus Zahlen, die wir schon sehr oft gehört haben. Der Antrag enthält jedoch keinerlei Lösungsvorschläge. Das ist fast ein Blankoscheck. Wir können gut und gerne etwas fordern. Wir fordern einfach Verbesserungen. Die Staatsregierung wird in Ihrem Antrag aufgefordert. Bitte formulieren Sie konkretere Anträge, dann kommen auch konkretere Wortmeldungen und Beiträge meinerseits.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Steinberger.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt wollen wir mal wieder zu der Sache zurückkehren. Wir reden weder über die allgemeine Gewässerverschmutzung noch über die Planungssicherheit bei Biogasanlagen. Darüber könnten wir uns noch lange unterhalten. Im Antrag geht es darum, Gewässerverunreinigungen durch Biogasanlagen zu vermeiden. Das ist eigentlich das Thema dieses Antrags.

Wir haben uns in diesem Hohen Haus schon oft über dieses Thema unterhalten. Laut Anfrage der SPD hat es viele Gewässerverunreinigungen durch Biogasanlagen gegeben. Gerade im Rottal ist jede zweite Biogasanlage leckgeschlagen. Das geht nicht. Dagegen muss man unbedingt vorgehen. Wenn so viele Fälle aufgetreten sind, kann man auch nicht mehr von schwarzen Schafen reden. Etwa die Hälfte der Unfälle ist auf bauliche Mängel und technische Defekte zurückzuführen. Das ist ein Grund, über dieses Thema zu reden und die Missstände aufzudecken und Verbesserungen einzuleiten. Das muss dringend geändert werden, aber das wird auch bereits geändert. Mich wundert es, dass sehr wenig über die Anlagenverordnung gesprochen worden ist. Diese ist auf Bundesebene von der Bundesumweltministerin auf den Weg gebracht worden. Sie wird auch kommen.

Letztes Jahr haben wir im Landtag ein Sonderprogramm zur Prüfung von Biogasanlagen gefordert. Leider ist dieser Antrag abgelehnt worden. Man muss wissen, wo sich die Anlagen befinden, die tatsächlich

Gewässer gefährden. Im Biogas-Handbuch steht, dass neue Anlagen mit einer Umwallung ausgerüstet werden müssen. Das ist gut so. Wir haben jedoch heute auch schon gehört, dass in dieser Branche kaum neue Anlagen gebaut werden. Also besitzen vor allem die Altanlagen, die möglicherweise selbst zusammengebastelt sind, ein hohes Gefährdungspotenzial. Dort waren irgendwelche Betreiber oder Büros beschäftigt, die es vielleicht heute gar nicht mehr gibt. Dieses Gefahrenpotenzial müssen wir auf alle Fälle angehen.

Es ist richtig, dass die Kreisverwaltungsbehörden für Altanlagen eine Nachrüstung fordern können. Dazu wird zunächst eine Bestandsaufnahme benötigt: Wo befinden sich die Standorte? Wo befinden sich diese gefährlichen Anlagen? Das Gefahrenpotenzial wird aber weder im Baurecht noch im Immissionsrecht erfasst. Das bedeutet, die Kreisverwaltungsbehörden und Kontrollbehörden wissen oft gar nicht, wo diese Anlagen stehen. Aufgrund der schlechten Personalausstattung der Behörden können sie es oft auch gar nicht wissen, weil sie nicht draußen vor Ort sind und kontrollieren. Eigentlich besteht eine Selbstkontrolle der Anlagenbetreiber.

Eigentlich ist nichts passiert. Wir haben letztes Jahr im Juli darüber gesprochen. Seit diesem Zeitpunkt besteht Funkstille. Zum Glück gibt es bald eine bundeseinheitliche Verordnung. Wir sind froh, dass die Bundesumweltministerin tätig geworden ist. Die Neuanlagenverordnung wird tatsächlich noch im ersten Halbjahr in Kraft treten. Gut ist, dass die Biogasanlagen als einheitliche Anlagen definiert werden. Das bedeutet, dass auch die Behälter für Gärsubstrate und Gärreste unter die Biogasanlagenverordnung fallen. Diese Behälter – das war bisher das große Manko – sind bisher nicht in die Prüfpflicht hineingenommen worden.

Es wird eine Verpflichtung zur Nachrüstung von Havariewällen geben. Das ist eine sehr gute Nachricht. Man hat fünf Jahre Zeit, um diese Wälle nachzurüsten. Fünf Jahre sind eine sehr lange Zeit. Jetzt verstehe ich auch den SPD-Antrag. Ihn hätte ich fast für veraltet gehalten. Man muss diese fünf Jahre nicht unbedingt ausnutzen. Man muss die Frist nicht bis ins Letzte ausdehnen. Vom Umweltministerium sollte die Aufforderung an die Landratsämter hinausgehen: Bitte schaut draußen vor Ort nach, wo sich Anlagen nahe an Gewässern befinden; wo besteht Gefahrenpotenzial? Schließlich kann man auf die Betreiber zugehen und sie dazu auffordern, nicht die fünf Jahre auszunutzen, sondern die Havariewälle so schnell wie möglich nachzurüsten.

Außerdem soll es für die gesamte Biogasanlage eine Prüfpflicht durch Sachverständige geben. Das ist sehr wichtig, weil es Rechtssicherheit schafft. Das ist für Betreiber solcher Anlagen nicht nur aus versicherungstechnischen Gründen wichtig. In Berlin gab es ein großes Hickhack zwischen dem Umweltministerium und dem Landwirtschaftsministerium. Landwirtschaftsminister Schmidt hat versucht, diese Anlagenverordnung zu verhindern. Das ist ihm zum Glück nicht gelungen. Deshalb haben wir große Fortschritte zu verzeichnen.

Ich möchte noch ein Zitat aus dem Umweltministerium anführen, das sehr interessant ist. Auch das Bayerische Umweltministerium findet es gut, dass das so passiert: Es sind deutliche Verbesserungen in Bezug auf Baubetrieb und die regelmäßige Überwachung von Biogasanlagen zu erwarten. Das bedeutet, dass das Bayerische Umweltministerium es gut findet, dass die Bundesumweltministerin gegen den Widerstand des CSU-Landwirtschaftsministers tätig geworden ist. Das ist schon eine ganz pikante Tatsache. Jetzt warten wir noch ab, wie die Nachrüstpflicht für Altanlagen umgesetzt wird, dass gefährdete Standorte sehr früh aufgedeckt werden und dass diese Fünfjahresfrist nicht ausgereizt wird.

Kommen Sie bitte zum Ende.

So verstehen wir auch den SPD-Antrag. Deshalb werden wir ihn unterstützen.