... Mit dem verfassungsrechtlich verbürgten Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten korrespondiert grundsätzlich eine Antwortpflicht der Staatsregierung, die allerdings bestimmten Grenzen unterliegt. -
Weiter geht aus der Entscheidung hervor: Die bestehende Antwortpflicht findet insoweit Grenzen, als der Beantwortung bestimmter Fragen berechtigte Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen können. Grenzen des Fragerechts können sich ferner ergeben, wenn die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage Grundrechte Dritter berührt. In diesem Zusammenhang nimmt das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das durch die Artikel 100 und 101 der Verfassung garantiert wird, einen besonders hohen Rang ein. Wird in der Antwort auf eine Anfrage das Verhalten einer bestimmten Person thematisiert, können auch Auswirkungen auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht infrage kommen.
Tatsache ist also, dass es keinen Auftrag des Verfassungsgerichtshofs gibt. Ein solcher Auftrag ist offensichtlich auch gar nicht notwendig. In der Entscheidung wird nur ausdrücklich bestätigt, dass Einschränkungen im Interesse der Sicherheit des Staates oder eines Bürgers zulässig sind. Die Kontrolle, das Fragerecht und die Antwortpflicht werden damit nicht eingeschränkt.
Heute wurde mehrfach die Entscheidung des Bundestages angesprochen. Diese ist für unsere heutige Entscheidung ohne Bedeutung. Die Entscheidung des Bundestages ist für uns nicht bindend. Wir sehen die Notwendigkeit, dass die Sicherheit unserer Behörden und damit auch unserer Bürger geschützt werden muss. Deshalb haben wir unseren Vorschlag eingebracht. Wir gehen davon aus, dass viele Mitwisser die Gefahr in sich bergen, dass auch eine unbewusste Weitergabe erfolgt.
Der Verfassungsgerichtshof verlangt die Einhaltung des Rechts der Abgeordneten auf Information. Dem tragen wir auch Rechnung. Alle Abgeordneten können Anfragen stellen. Das wurde in der Diskussion ein bisschen unterschlagen. Wenn die Abgeordneten eine Anfrage schriftlich einbringen und auf die Strafbarkeit eines Geheimnisbruches hingewiesen worden sind, haben sie das Recht, die entsprechenden Antworten zu erhalten. Dann können sie die betreffenden Unterlagen im Verfassungsschutzraum einsehen.
Meine Damen und Herren, dadurch werden die Rechte der Abgeordneten gestärkt und nicht geschwächt. Wir streichen aber die Möglichkeit der Einsichtnahme von Dritten. Ich sage ganz deutlich: Das ist für uns sehr wichtig. Die Abgeordneten haben das Recht zur Einsichtnahme, aber nicht dritte Personen. Bei der Geheimhaltung gilt für uns der Grundsatz: je weniger, desto besser. Noch einmal: Das Informationsrecht der Abgeordneten wird deutlich gestärkt. Alle Abgeordneten können entsprechende Anfragen schriftlich einbringen. Mit den redaktionellen Änderungen werden Klarstellungen vorgenommen. Durch eine Ergänzung des § 188 Absatz 1 Satz 4 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag wird eine Klarstellung für das PKG vorgenommen. Der Bayerische Landtag hat schon lange eine VS-Registratur, auf die wir stolz sind. Sie wird auch weiterhin genutzt.
Die Redezeit-Regelungen und die Geheimschutzordnung sind die einzigen Anlagen der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags. Alles andere hat dort nichts suchen. Noch einmal: Das Informationsund Fragerecht wird nicht berührt. Im Gegenteil: Solange kein Interesse des Staates oder einer dritten Person vorhanden ist, wird dieses Fragerecht deutlich erweitert. Das ist von uns auch so gewünscht.
Ich stelle fest: Das subjektive Informations- und Fragerecht der Abgeordneten wird mit unserer Regelung klargestellt. Andererseits wird die Geheimhaltung im Interesse des Staates und im Interesse Dritter geschützt. Aus diesem Grunde können wir leider dem Antrag der Opposition nicht zustimmen. Ich bitte Sie im Interesse des Bürgers und im Interesse der Abgeordneten um Zustimmung zu unserem Antrag.
(Beifall bei der CSU – Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Im Interesse des Bürgers und der Staatsregierung! Das ist ja wohl ein Witz!)
Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.
Ich lasse zunächst über den Antrag Tagesordnungspunkt 14 - das ist der interfraktionelle Antrag der Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - auf Drucksache 17/8919 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Danke. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die CSU-Fraktion. Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Der Antrag ist damit abgelehnt.
Jetzt lasse ich über den Antrag unter Tagesordnungspunkt 15 - das ist der Antrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/9107 - abstimmen. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt die Zustimmung. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Danke schön. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Danke. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Damit ist dem Antrag so zugestimmt worden.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, Dr. Paul Wengert u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bestattungsgesetzes
(Ermöglichung individueller Bestattungsarten) (Drs. 17/5766) - Zweite Lesung und Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Reform des Bestattungsrechts: Islamische Bestattungen erleichtern - Qualität der Leichenschau verbessern - Qualität des Bestattungswesens in Bayern absichern (Drs. 17/3724)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat 48 Minuten. Der erste Redner ist Herr Kollege Professor Dr. Peter Paul Gantzer, bitte.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Gleich vorweg: Der Antrag der GRÜNEN hat mit unserem Gesetzentwurf nichts zu tun. Wir werden uns zum Antrag der GRÜNEN der Stimme enthalten. Ich konzentriere mich im Folgenden nur auf unseren Gesetzentwurf.
Unser Gesetzentwurf hat das Ziel, mehr individuelle Bestattungsarten nach dem Vorbild des Stadtstaats Bremen zu ermöglichen. In Deutschland gibt es bereits einige individuelle Bestattungsarten, wie zum Beispiel die Seebestattung. Die Stadt Bremen hat nun geregelt, dass die Asche eines Menschen auf dem Friedhof oder sogar auf seinem eigenen Grundstück verstreut werden kann, wenn der Betreffende dies ausdrücklich schriftlich festgelegt hat und dies von den zuständigen Behörden in Bremen genehmigt wurde.
Ich möchte kurz darstellen, um was es geht, um die Debatte nicht unnötig zu verlängern. Nehmen wir einmal an, eine Person wünscht für sich eine individuelle Bestattungsart. Sie möchte sich verbrennen lassen und wünscht, dass die Asche anschließend in ihrem eigenen Garten verstreut wird, weil sie in diesem Garten ihr ganzes Leben verbracht und diesen Garten liebgewonnen hat. Wenn diese Person schwerstkrank oder bereits vom Tode gezeichnet ist und vom Arzt die Empfehlung zu einer Behandlung erhält, kann sie diese Behandlung verweigern. Der Arzt darf diese Person gegen ihren Willen nicht behandeln. Kann diese Person mit dem Arzt nicht mehr sprechen, hat aber eine Patientenverfügung gemacht, aus der hervorgeht, dass sie keine künstliche Ernährung und keine künstliche Beatmung wünscht, darf der Arzt im Zweifel diese Behandlungen nicht mehr durchführen. Oft steht in den Patientenverfügungen, dass Perso
nen, die starke Schmerzen haben, Schmerzmittel wünschen, auch wenn diese Behandlung zum Tode führen könnte. In allen diesen Fällen haben die Menschen die Möglichkeit, über ihr eigenes Leben zu bestimmen. Sie können auch in die Schweiz fahren und aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen. In letzter Konsequenz können die Menschen sogar Selbstmord begehen. Ich kann über meinen Nachlass bestimmen, durch Testament. Ich kann sogar Erben, die eigentlich gesetzlich vorgesehen sind, enterben. - Das sollten eigentlich die sein, die trauern. Die haben dann nur einen Pflichtteilanspruch. Ich kann beim Beerdigungsinstitut klare Vorschriften dazu treffen, wie meine Trauerfeier abzuhalten, wie die Grabpflege vorzunehmen ist und ob ich verbrannt werden soll oder nicht. Was ich aber nicht bestimmen kann, ist, was mit meiner Asche geschieht. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist mir nicht eingängig.
Es ist ein eng begrenzter Rahmen, in dem wir dieses Gesetz erweitern wollen. Das postmortale Persönlichkeitsrecht muss doch gelten, wenn man die gerade aufgeführten Beispiele bedenkt. Wenn ich sogar mein eigenes Lebens selbstbestimmt wegwerfen kann, dann muss ich doch auch anordnen können, was mit meiner Asche passiert. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das ist doch keine Frage des Fraktionszwangs. Bedenken Sie meine Argumente, nehmen Sie sie in Ihrer weihnachtlichen Stimmung auf und stimmen Sie für unseren Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat höchste Zeit, dass wir einmal ausführlicher über das Bestattungsrecht reden. Die Bestattung, die letzten Dinge des Lebens haben für viele Menschen eine große Bedeutung. Die Bestattungskultur in unserem Land ist für viele Menschen wichtig. Unsere Gesellschaft wandelt sich, sie ist immer im Wandel, und sie hat sich schon vor Jahrzehnten gewandelt. Sie tut es jetzt noch. Den Menschen ist das Selbstbestimmungsrecht über ihren Tod hinaus sehr wichtig, und es wird ihnen immer wichtiger. Für mich gehört das auch zu den Freiheitsrechten, die ein Mensch, ein Individuum hat. In diesem Sinne ist es auch ein emanzipatorisches Thema, das wir hier und heute behandeln.
Ich bemühe mich seit 14 Jahren, eine Reform des Bestattungsrechts in Bayern voranzubringen. Unseren ersten Antrag haben wir GRÜNEN im Jahr 2001 eingereicht. Das war übrigens ein Integrationsgesetz,
Kolleginnen und Kollegen der CSU. Das haben wir also schon 2001 vorgelegt. Sie kommen jetzt damit, 14 Jahre später. Wir haben schon damals muslimische Bestattungen ohne Sarg gefordert und die Infrastruktur für rituelle Waschungen. Wir haben 2007 würdige Sozialbestattungen gefordert, islamische Bestattungen, Begräbniswälder und Naturfriedhöfe. 2011 haben wir die Anforderungen an ein modernes Bestattungsrecht definiert und gefordert, die gesellschaftlichen Bedürfnisse in einer Novelle umzusetzen. 2014 haben wir dann den Antrag eingereicht, den wir heute verhandeln.
Der Antrag enthält drei wesentliche Forderungen: Wir wollen die islamischen Bestattungen erleichtern, wir wollen die Qualität der Leichenschau verbessern. Warum, das kann ich noch erklären. Schließlich wollen wir den frühestmöglichen Bestattungszeitpunkt, wie er hier in Bayern gilt, ändern, das heißt, eine frühere Bestattung zulassen. Daneben hat der Antrag noch zwei Berichtsteile gehabt, und zwar einen Bericht zu Sozialbestattungen und einen Bericht zur Qualität des Bestattungswesens. Ich sage das hier nur einmal, und eigentlich bin ich mittlerweile ziemlich frustriert. Sie haben sogar die Berichte abgelehnt. Sie haben sogar die Berichte zu diesen Themen in den Ausschüssen abgelehnt.
Wir haben auf diesen Antrag hin gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER eine Anhörung erwirkt. Diese Anhörung fand in diesem Jahr statt. Aber trotz dieser wirklich erfolgreichen Anhörung lehnen Sie unseren Antrag wieder komplett ab. Anfang des Jahres 2001 haben Sie uns noch lächerlich gemacht, als wir sagten, wir müssten beispielsweise auch auf die Muslime in unserer Gesellschaft Rücksicht nehmen und ihnen Bestattungen nach ihren Riten ermöglichen. Sie haben uns damals lächerlich gemacht, das weiß ich noch sehr gut. Die Zeit ist aber längst über Sie hinweggegangen. Viele Friedhofsträger, insbesondere auch die christlichen, haben das längst eingerichtet, gerade für die muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Die Bedürfnisse der Menschen wachsen, doch heute ist es immer noch so, dass viele Muslime, die heute in der zweiten und dritten Generation bei uns leben, ihre Eltern und Großeltern in die Türkei fahren müssen, wenn sie gestorben sind, um sie dort nach ihren Riten und religiösen Vorstellungen zu bestatten. Dabei ist Deutschland längst ihre Heimat. Diese Menschen haben ihr ganzes Leben hier verbracht, sind hier bestens integriert und wollen hier auch beerdigt sein. Das aber verweigern Sie. Sie verweigern das einer großen Zahl von Menschen, die hier mit uns leben.
Außerdem wird die Gesellschaft bunter, sie wird pluralistischer, sie wird auch säkularer. In Bayern leben schon jetzt mehr als 30 %, die sich als religionsfrei bezeichnen. In anderen Bundesländern sind es noch mehr. Das Bedürfnis nach einer angemessenen Fortentwicklung der Bestattungskultur steigt immer deutlicher. Ihnen sind die Bedürfnisse dieses einen Drittels Religionsfreier völlig egal. Ihnen ist es auch egal, ob sich die Muslime hier, wo sie sich beheimatet fühlen, auch bestatten lassen können.
Übrigens hat der jetzige Finanzminister Söder im Jahr 2011 schon konstatiert, und zwar auf unseren Antrag hin, das habe ich schriftlich im Bericht: "Gleichwohl wird bei der nächsten Änderung der Bestattungsverordnung die nach § 30 der Bestattungsverordnung bestehende Sargpflicht auch aus Gründen der Deregulierung überprüft werden." Was folgte daraus? – Nichts! Sie legen nämlich einfach keine Reform vor. Sie sind an diesem Punkt absolut reformunfähig.
Dabei machen es uns andere Länder längst vor. Baden Württemberg hat 2014 nach langen Beratungen, die sich über mehrere Jahre hinzogen, interfraktionell ein Reformgesetz auf den Weg gebracht. Sie haben die Sargpflicht abgeschafft, sie haben den frühestmöglichen Bestattungszeitpunkt neu definiert. Nur für die, die es nicht wissen: An der Grenze zu BadenWürttemberg etabliert sich dadurch schon ein – man kann fast sagen – Bestattungstourismus, weil die Menschen dort ihre Bedürfnisse anerkannt finden, die sie in Bayern nicht anerkannt finden. Auch Bremen wurde schon genannt. Bremen hat 2014 die Sargpflicht abgeschafft und sogar den Friedhofszwang aufgehoben. Nur Bayern, Berlin, Sachsen und SachsenAnhalt halten an der Sargpflicht fest.
Nun komme ich zur Anhörung, und zu dem, was mich bei der ganzen Sache eigentlich ärgert. Von den elf Expertinnen und Experten, die wir im Juni 2015 gehört haben, sprachen sich zehn eindeutig für Reformen insbesondere für die Aufhebung der Sargpflicht aus. Ich sage Ihnen ein paar Zitate:
Der Herr von DITIB – Islamische Religionsgemeinschaft – sagte: In mehreren Bundesländern gibt es schon neue Regelungen insbesondere zur Sargpflicht. Wir wünschen uns eine solche Lockerung auch in Bayern.
Dr. Langer von der Universität Bayreuth, ein Religionswissenschaftler, sagte: Offensichtlich entsprechen einige Regelungen nicht den Wünschen insbesondere einiger islamischer Organisationen, Gemeinden und Individuen. Bekannt sind vor allem die Problematik
Frau Nickel vom Katholischen Büro, sie war für die katholische Kirche da, sagt, und da sollten Sie jetzt einmal genau zuhören: Die Praxis, die Erfahrungen haben gezeigt, dass es - gemeint ist das Bestattungsgesetz - eben den Anforderungen mancher Religionen, insbesondere der islamischen Religion, nicht genügt. - Sie nennt Sargpflicht und Bestattungszeitpunkt. Sie sagt weiter: Nach unserer Auffassung wird auch keineswegs irgendwo eine andere Religion insbesondere nicht die christliche benachteiligt, wenn man das Bayerische Bestattungsrecht für andere Religionen öffnet und Ausnahmen zulässt. – Herr Oechslen von der evangelischen Kirche sagte, ich fasse zusammen: Nach unserer Überzeugung – er sagt sogar "Überzeugung" – ist es so, dass den Muslimen im Rahmen des bestehenden Rechts entgegengekommen werden sollte.
Der Vertreter der Israelitischen Kultusgemeinden sagte dazu, man könnte darüber nachdenken, ob man die Sargpflicht aufhebt oder nicht. Den frühestmöglichen Zeitpunkt für eine Beerdigung sollte man vielleicht der heutigen Zeit anpassen. – Für den Fall, dass Sie es nicht wissen: Auch die Juden würden lieber ohne Sarg bestatten. Sie haben sich zwar mit der Regelung hier abgefunden, aber Herr Pollak hat in der Anhörung deutlich ausgeführt, dass es auch den Juden lieber wäre, die Sargpflicht würde abgeschafft. Dann könnten nämlich auch sie nach ihren Riten bestatten. Wir haben hier kürzlich über die Kultur und das aufblühende jüdische Leben gesprochen. Auch das könnte ein Argument sein, dieser Bevölkerungsgruppe entgegenzukommen.
Ich könnte das noch weiter ausführen. Beispielsweise sagte der Vertreter des Bundes für Geistesfreiheit dasselbe. Frau Dr. Lehner-Reindl vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sagte zum Beispiel zum Thema Sargpflicht: Wir sehen aus hygienischer und arbeitsmedizinischer Sicht überhaupt kein Problem, wenn man sagen würde, es wird eine Erdbestattung in einem Leintuch durchgeführt.
Auch das ist interessant. Die Vertreter des Bayerischen Gemeindetags und des Bayerischen Städtetags waren sich ebenfalls einig. Sie sagten, ihre Verbände sind selbstverständlich auch gegenüber einer Lockerung der Sargpflicht offen. Der Vertreter des Städtetags sagte, es wäre wünschenswert, das Gesetz in einem Punkt zu ändern, und zwar für muslimische Bestattungen die Sargpflicht aufzuheben.
Sie sehen, die Experten waren sich einig, bis auf einen. Der einzige, der die Sargpflicht nicht aufheben wollte, war der Vertreter des Bestatterverbandes Bayern. Bestatter verkaufen bekanntlich Särge.
Auf der Homepage des Bayerischen Landtags wurde das Ergebnis wie folgt zusammengefasst – auf der Homepage des Landtags, nicht auf der Homepage der GRÜNEN –: Experten plädieren für Lockerung der Bestattungsregeln. Florian Herrmann ließ sich in mehreren Zeitungen zitieren, dass sich auch die CSU der Abschaffung der Sargpflicht bei Erdbestattungen zumindest aus religiösen Gründen nicht länger verschließen wolle. Genau das tun Sie aber gerade. Herr von Lerchenfeld, der gleich noch sprechen wird, sagte am 11. November 2015 im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit, er teile nicht die Auffassung, dass die Ergebnisse der Anhörung für die Anliegen des Antrags der GRÜNEN sprächen. Nach seiner Auffassung habe die Anhörung keinen Änderungsbedarf gezeigt. Herr von Lerchenfeld, waren Sie woanders? Sprechen Sie kein Deutsch? Haben Sie das nicht übersetzen können? Verstehen Sie unsere Sprache nicht? - Das müssen Sie uns erklären.
- Das ist nicht unerhört, das ist die Wahrheit, Herr Heike. Das halten Sie jetzt einmal aus. Das ist die Wahrheit.