Protocol of the Session on December 9, 2015

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Danke schön. Gegenstimmen? – Keine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? – Auch keine Stimmenthaltung. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften".

Nun rufe ich die beiden Tagesordnungspunkte 14 und 15 auf:

Antrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Peter Meyer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Dr. Sepp Dürr u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Änderung der Geschäftsordnung und der Geheimschutzordnung des Bayerischen Landtags (Drs. 17/8919)

und

Antrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Gudrun Brendel-Fischer, Karl Freller u. a. (CSU) zur Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (Drs. 17/9107)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die gesamte Redezeit der Fraktionen beträgt 24 Minuten. Die Re

dezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist der Kollege Franz Schindler.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht um eine ureigenste Angelegenheit des Landtags. Das betrifft die Staatsregierung nur am Rande. Wir regeln eine eigene Angelegenheit.

Hintergrund ist folgender: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat im März 2014 auf eine entsprechende Verfassungsstreitigkeit hin, die von den GRÜNEN eingereicht worden ist, entschieden, dass die Staatsregierung grundsätzlich verpflichtet ist, Schriftliche Anfragen von Abgeordneten umfassend zu beantworten, dass dies auch für Anfragen zur Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz gilt und dass die Pflicht zur Beantwortung nicht dadurch entfällt, dass das Innenministerium dem Parlamentarischen Kontrollgremium gegenüber berichtspflichtig ist. Daraus könnten sich allerdings Grenzen der Antwortpflicht der Staatsregierung im Hinblick auf den Geheimschutz ergeben; doch könne nicht generell von einer evidenten Geheimhaltungsbedürftigkeit kraft Natur der Sache ausgegangen werden. Wenn die Staatsregierung erbetene Auskünfte verweigern wolle, müsse sie dies jeweils plausibel begründen. - Eine Verweigerung einer Antwort als letztes Mittel zum Schutz von öffentlichen oder auch privaten Geheimhaltungsinteressen ist demnach nur zulässig, wenn die gewünschte Informationsübermittlung nicht so gestaltet werden kann, dass die zu schützenden Rechtsgüter auf andere Weise als durch Unterbleiben einer Beantwortung hinreichend gewahrt werden können.

Das Innenministerium hat daraufhin angeregt zu prüfen, ob in derartigen Fällen im Landtag eine Geheimschutzstelle nach dem Vorbild des Deutschen Bundestages eingerichtet werden soll, und mitgeteilt, dass über diese im Einzelfall auch einzelne Abgeordnete über zwingend geheimhaltungsbedürftige Umstände informiert werden könnten.

Seit dieser Zeit wird hier im Haus zwischen den Fraktionen diskutiert, welche rechtlichen und tatsächlichen Vorkehrungen getroffen werden müssen, um geheimhaltungsbedürftige Antworten auf Anfragen von Abgeordneten entgegennehmen und zur Kenntnis nehmen zu können. Nachdem die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN einen entsprechenden Antrag eingebracht hatte, fanden im Rechtsausschuss mehrere Diskussionen statt. Man hat sich letztlich darauf verständigt, dem Angebot der Frau Präsidentin folgend das Landtagsamt zu bitten, einen Vorschlag zu machen, der von allen Fraktionen getragen werden könnte. Trotz erheblicher und mehrfacher Bemühungen ist

es aber leider nicht gelungen, mit der CSU-Fraktion eine Verständigung auf der Basis des Vorschlags des Landtagsamts herbeizuführen. Deswegen gibt es heute zwei Anträge. Ein Antrag kommt, basierend auf dem Vorschlag des Landtagsamtes, von den Oppositionsfraktionen. Außerdem gibt es einen eigenen Vorschlag der CSU-Fraktion.

Der Antrag der Opposition sieht vor, dass die bisherigen Einschränkungen in der Geheimschutzordnung, dass nämlich nur die Mitglieder eines mit einer Verschlusssache befassten Ausschusses und die Vorsitzenden der Fraktionen Zugang zu Verschlusssachen erhalten, aufgehoben werden und dass wegen der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes künftig grundsätzlich jeder und jede Abgeordnete berechtigt ist, unter bestimmten Voraussetzungen von Verschlusssachen Kenntnis zu nehmen, wenn er oder sie unter Hinweis auf die Strafbarkeit förmlich zur Geheimhaltung verpflichtet worden ist. Außerdem sollen künftig auch Bediensteten der Fraktionen nach Sicherheitsüberprüfung und nach dem Hinweis auf die Strafbarkeit als Verschlusssachen deklarierte Antworten auf Schriftliche Anfragen zugänglich sein und nicht mehr nur den Fraktionsmitarbeitern, die von einem hierzu berechtigten Abgeordneten hiermit beauftragt worden sind. Mitarbeiter von Abgeordneten sind von dieser Regelung wie auch bisher nicht umfasst.

Außerdem schlagen wir vor, in die Geheimschutzordnung auch eine Regelung über sogenannte private Geheimnisse aufzunehmen, um sicherzustellen, dass private Geheimnisse, zum Beispiel Steuergeheimnisse oder Betriebsgeheimnisse, in ähnlicher Weise wie Verschlusssachen behandelt werden, damit die Staatsregierung Antworten auf entsprechende Anfragen künftig nicht mit der Begründung verweigern kann, bei euch ist nicht gesichert, dass das geheim bleibt. Die von den Oppositionsfraktionen vorgeschlagenen Änderungen der Geheimschutzordnung entsprechen weitgehend der Rechtslage im Bundestag und in den meisten anderen Ländern.

Der Vorschlag der CSU bleibt dagegen weit hinter den verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und auch der Praxis im Bundestag und in den meisten anderen Bundesländern zurück. Nach dem Vorschlag der CSU-Fraktion sollen nämlich Verschlusssachen, die im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage dem Landtag zugeleitet werden, dort in der Verwahrstelle verwahrt werden und nur der oder dem Abgeordneten zugänglich gemacht werden, der oder die die Anfrage gestellt hat. Anderen Mitgliedern des Landtags darf hiervon keine Kenntnis gegeben werden. Bediensteten der Fraktionen dürfen Verschlusssachen, die im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage

zugeleitet werden, weder zugänglich gemacht noch zur Kenntnis gegeben werden.

Meine Damen und Herren, dieser Vorschlag ist, obwohl seit Beginn der Diskussionen eineinhalb Jahre vergangen sind, undurchdacht. Er ist Ausdruck eines tief sitzenden Misstrauens gegenüber allen Mitgliedern des Landtags. Die meisten davon stellen immer noch Sie. Sie trauen also Ihren eigenen Kollegen nicht.

(Beifall bei der SPD – Widerspruch bei der CSU)

Er ist außerdem Ausdruck des Misstrauens gegenüber allen Mitarbeitern der Fraktionen, und er ist lebensfremd, meine Damen und Herren. Der Vorschlag der CSU bedeutet nämlich, dass der oder die Abgeordnete, dem oder der eine Antwort auf eine Schriftliche Anfrage als Verschlusssache zugeleitet worden ist, diese nur in seinem tiefsten Herzen verwahren darf, aber auch muss, und sonst überhaupt gar nichts, ja, dass er nicht einmal mit Kollegen darüber räsonieren darf, obwohl es eine Selbstverständlichkeit ist, Kollege Heike, dass wir beide als Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums auch außerhalb der Sitzungen dieses Gremiums mal eine Sache, die dort behandelt wird, ansprechen können. Das steht uns zu. Alles andere wäre lebensfremd.

(Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Im Übrigen krankt der CSU-Entwurf auch daran, dass es, wenn der Zugang zu Verschlusssachen schon äußerst restriktiv behandelt werden soll, keine Differenzierung zwischen verschiedenen Geheimhaltungsgraden gibt und dass der Verzicht der CSU darauf, auch den Zugang zu privaten Geheimnissen zu regeln, letztlich bedeutet, dass die Staatsregierung auch künftig darauf verweisen kann, bestimmte Anfragen nicht beantworten zu können, weil keine Vorkehrungen zur Geheimhaltung getroffen worden sind. Das wollen wir nicht. Sie wollen das offensichtlich schon. Deswegen kommen wir leider zu keinem Konsens. Wir vergeben als Landtag die große Chance, hier eine zukunftsweisende Regelung zu treffen. Schuld daran hat die CSU, wer denn sonst?

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Danke schön. Nächster Redner ist Herr Kollege Streibl.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier darum, dass die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes zum parlamentarischen Fragerecht umgesetzt wird. Hierzu liegen uns

zwei Anträge vor, so ein interfraktioneller Antrag der Oppositionsparteien, der eine längere Geschichte hat. Dieser Antrag wurde im Kreis der Parlamentarischen Geschäftsführer besprochen. Man hat dem Landtagsamt den Auftrag gegeben, einen Entwurf für eine geänderte Geheimschutzordnung zu fertigen. Dieser Entwurf wurde auf Antrag aller Fraktionen geliefert, diskutiert, allgemein für gut befunden und als Grundlage verwendet, um daraus einen Antrag zu zimmern. Leider wurde kein Konsens erzielt, da sich die CSUFraktion ausgeklinkt hat, um einen eigenen Antrag zu erstellen, dessen Mängel von Herrn Schindler sehr plastisch dargelegt worden sind.

Der Antrag der Oppositionsfraktionen ist zeitgemäß und durchdacht. Dieser Antrag unterstützt das Fragerecht der Parlamentarier. Der CSU-Antrag untergräbt dagegen das Fragerecht der Parlamentarier. Es geht hier um die ureigenste Sache dieses Hauses und eines jeden Abgeordneten. Es geht hier um die Rechte der Legislative. Ich darf in Erinnerung rufen: Die eine Aufgabe dieses Hauses ist es natürlich, Gesetze zu machen. Seine andere Aufgabe ist im Sinne der Gewaltenteilung die Kontrolle der Exekutive.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Diese Kontrollfunktion wird durch den Antrag der CSU-Fraktion erheblich eingeschränkt, sogar minimiert. Wir sollten im Grunde Gesetze machen, die unsere Kontrollaufgabe unterstützen und fördern und sie nicht behindern; denn sonst entsprechen wir unserem verfassungsmäßigen Auftrag überhaupt nicht. Daher kann ich nur bitten: Geben Sie sich in der CSU-Fraktion einen Ruck; denn das, was Sie jetzt beschließen werden, trifft Sie selbst höchstpersönlich. Es wird noch Schwefel und Feuer auf sie herabkommen, wenn Sie das leben müssen, was Sie jetzt beschließen.

Herr Kollege Heike, gerade Sie werden dann innerhalb der eigenen Fraktion einiges aushalten müssen. Gehen Sie daher in sich und denken Sie nach; denn es kann nicht sein, dass hier ein Maßstab angelegt wird, der das Arbeiten in diesem Haus unnötig erschwert. Deshalb bitte ich Sie, sich das Ganze im Sinne einer wirklichen Demokratie nochmals zu überlegen. Behindern Sie die Arbeit dieses Hauses nicht, sondern kommen Sie Ihren Aufgaben nach. Ich glaube, dass die Mehrheit der CSU-Fraktion das, was sie jetzt beschließen wird, nicht will, sondern dass man sich vielleicht damit nicht besonders beschäftigt hat und hier im Grunde etwas abnickt, wie man es immer macht, wenn irgendwelche Dinge aus dieser Ecke kommen. Denken Sie bitte noch einmal darüber nach. Der von den Oppositionsfraktionen getragene Vor

schlag, der auf einer Anregung des Landtagsamtes beruht, ist sehr gut. Dieser Vorschlag wird unserer Arbeit wirklich gerecht. Denken Sie bitte daher nochmals nach und gehen Sie in sich.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Danke schön. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Gote.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir GRÜNEN haben diese Initiative zur Änderung der Geheimschutzordnung angestoßen, weil der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einer Reihe von Entscheidungen die Rechte der einzelnen Abgeordneten und insbesondere die Rechte der Opposition hinsichtlich des parlamentarischen Fragerechts gestärkt hat. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat auf Antrag unserer Fraktion bzw. auf Antrag von zwei unserer Abgeordneten am 20. März 2014 klargestellt, dass eine Antwortpflicht der Staatsregierung sogar in dem hochsensiblen Bereich geheimhaltungsbedürftiger Informationen im Umfeld des Landesamtes für Verfassungsschutz besteht. Dabei ging es unter anderem um Fragen zu VLeuten.

Der Bayerische Landtag ist nun tatsächlich in der Pflicht, im Rahmen seines Selbstorganisationsrechtes in seiner Geheimschutzordnung, einem Anhang zur Geschäftsordnung, ein geeignetes Verfahren zur Übermittlung von geheimhaltungsbedürftigen Belangen zu schaffen. Auch der Deutsche Bundestag hat auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes reagiert und im Konsens mit allen Fraktionen 2013 ein entsprechendes Verfahren auf den Weg gebracht.

Wir haben uns daher in unserem ersten GRÜNENAntrag an den Vorgaben des Bundestages orientiert und dann in einer sehr konstruktiven Diskussion mit zwei Fraktionen, die hierzu bereits gesprochen haben, einen interfraktionellen Antrag erarbeitet. Ich möchte der Landtagsverwaltung ganz herzlich danken, die uns dabei sehr fachkundig, ausgewogen und kenntnisreich unterstützt hat. Sie haben uns einen Entwurf vorgelegt, mit dem wir als Antrag ins Parlament gegangen sind. Wir hätten uns gewünscht, dass dieser Entwurf von allen Fraktionen mitgetragen wird.

Der Antrag schafft insgesamt den verfassungsrechtlich gebotenen Ausgleich zwischen dem berechtigten Anspruch der oder des Abgeordneten auf eine vollständige Beantwortung seiner bzw. ihrer Frage und dem Geheimhaltungsinteresse der Staatsregierung und möglichen beteiligten Dritten.

Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Ihren Antrag müssen wir allein schon deshalb ablehnen, weil wir ihn in Teilen für verfassungswidrig halten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ihr Vorschlag greift den Auftrag der Verfassungsrechtsprechung nicht auf, sondern missachtet ihn. Wir als Oppositionsfraktion werden diese Missachtung des parlamentarischen Fragerechts und der Rechte der Opposition im Landtag nicht hinnehmen und erneut vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof ziehen. Ich sage Ihnen jetzt schon: Wir werden auch dieses Mal wieder recht bekommen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der Vorschlag möchte in der Geheimschutzordnung des Bayerischen Landtags eine Sonderregelung für Verschlusssachen im Rahmen der Beantwortung parlamentarischer Anfragen in der Art schaffen, dass diese Verschlusssachen ausschließlich den die Frage stellenden Abgeordneten zugänglich gemacht werden dürfen. Nach Ihrer Vorstellung könnte sich der oder die Abgeordnete nicht einmal mehr mit Fraktionskollegen und -kolleginnen austauschen. Herr Schindler hat dazu bereits deutliche Ausführungen gemacht.

Ihr Vorschlag ermöglicht außerdem keinerlei Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse und dem Informationsinteresse. Sie müssen sich auch einmal überlegen, wie Sie in Zukunft Haushaltsberatungen durchführen, zum Beispiel wenn es im Haushaltsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung um Grundstücksangelegenheiten geht. Schon allein das ist mit Ihrem Antrag nicht mehr möglich. Herr Heike, das werden Sie noch lernen müssen.

Anders ist es beim Bundestag. Dort darf ein MdB andere Abgeordnete über Verschlusssachen in Kenntnis setzen, wenn die Unterrichtung aus Gründen der parlamentarischen Arbeit unerlässlich ist. Mitarbeitern der Fraktionen und der Abgeordneten dürfen Verschlusssachen zugänglich gemacht werden, wenn sie vom Präsidenten zum Umgang mit Verschlusssachen ermächtigt wurden und sicherheitsüberprüft sind.

Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Ihr Vorschlag verbessert die Arbeitsbedingungen des Parlaments nicht, sondern erschwert sie. Das kann nicht im Interesse dieses Hauses sein. Ich frage mich schon: Wessen Geschäft betreiben Sie eigentlich mit diesem Antrag und damit, dass Sie die Abstimmung über unseren Antrag eineinhalb Jahre verzögert haben? Mit welcher Begründung sollte das, was im Bundestag von Ihren Kolleginnen und Kollegen mitgetragen wird, bei uns im Landtag nicht möglich sein?

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Zum Schluss: Dass nunmehr zum wiederholten Male Geschäftsordnungsanliegen nicht mehr wie früher im Konsens, sondern mit Mehrheit gegen die Opposition entschieden werden, ist keine schöne Entwicklung.

Danke schön. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Heike.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Diese Geheimschutzordnung hat natürlich einen Hintergrund. Es gab mehrfach Versuche, zu einer Einigung zu kommen. Voraussetzung für eine Einigung ist jedoch, dass beide Seiten miteinander eine Lösung suchen müssen und nicht nur eine Seite ihren Punkt durchsetzen möchte.

Ich möchte zunächst mit dem Märchen aufräumen, dass das, was wir vorhaben, nicht der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 20. März 2014 entsprechen würde. Ich zitiere aus der Entscheidung:

Der Verfassungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Art. 13 BV das subjektive Recht eines jeden Abgeordneten gewährleistet, sich mit Fragen an die Exekutive zu wenden.

... Mit dem verfassungsrechtlich verbürgten Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten korrespondiert grundsätzlich eine Antwortpflicht der Staatsregierung, die allerdings bestimmten Grenzen unterliegt. -