Meine Damen und Herren, zuvor möchte ich aber unseren Landräten, Oberbürgermeistern, Bürgermeistern mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Mandatsträgern in den Kommunen ganz besonders dafür danken, dass sie hervorragende Arbeit leisten.
Was sie für die Demokratie und für die Familien leisten, ist hervorragend. Wir sind nur deshalb so gut, weil dort hervorragende Arbeit geleistet wird, und das in der jetzigen Zeit.
Ohne die Kommunen inklusive ihrer ehrenamtlichen Helfer könnten wir den Flüchtlingsstrom überhaupt nicht bewältigen. – Wir reden aber über das Finanzausgleichsgesetz. Ich habe schon das Motto gehört: Wir sind die Schönsten, die Größten und die Besten. Die Kommunen erhalten dieses Jahr 8,6 Milliarden Euro. Das ist in der Tat ein Betrag, der so hoch wie nie zuvor ist.
Das ist aber nur die halbe Wahrheit. - Lieber Kollege Bachhuber, dabei übersehen Sie, dass die Kommunen an der Haushaltsentwicklung nicht entsprechend beteiligt werden. Am Haushalt 2008 mit einer Summe von 39 Milliarden Euro hatten die Kommunen einen Anteil von 16,9 %; das waren 6,6 Milliarden Euro. Jetzt haben wir 55 Milliarden Euro. Wenn die Kommunen davon auch 16,9 % bekommen würden, hätten
Die Kommunen werden an der Entwicklung der Einnahmen des Freistaats nicht in angemessener Weise beteiligt. Deshalb ist die Forderung der kommunalen Spitzenverbände, den Anteil der Kommunen am allgemeinen Steuerverbund von 12,75 auf 15 Prozent zu erhöhen, berechtigt. Das ist dringend notwendig.
Ein anderer Punkt ist der Kfz-Steuerersatzverbund. Hier beträgt der Anteil der Kommunen 52 % und war schon einmal bei 65 %. Warum bleiben wir nicht bei diesem Anteil? Die Kommunen draußen müssen dafür sorgen, dass die Straßen und Wege saniert werden, dass der ÖPNV ausgebaut wird und dass die Abwasserentsorgungsanlagen und die Wasserversorgungsanlagen saniert werden. Dabei werden die Kommunen nicht entsprechend unterstützt.
Es wird immer wieder dargestellt, wie gut wir sind. Gleichzeitig finanzieren die Kommunen die Ausgaben für die Flüchtlinge mit. Sicher werden die Verpflegung und die Unterbringung vom Freistaat übernommen. Aber die Kommunen tragen 220 Millionen Euro zur Deckung der Ausgaben für die Flüchtlinge bei. Der Städtetag hat eine Umfrage zu den Defiziten gemacht und ist auf rund 66 Millionen Euro gekommen. Die Befragung hat gezeigt, dass einige Landkreise trotz der Leistungen des Freistaats ein Defizit zwischen 2 und 3 Millionen Euro haben. Bei 71 Landkreisen sind wir bei gut 220 Millionen Euro, mit denen die Kommunen die Leistungen des Freistaats und des Bundes mitfinanzieren. Hier lassen der Freistaat und der Bund die Kommunen kräftig bezahlen.
Ein weiterer Punkt, der aufzeigt, dass die Realität draußen anders ist: Für die hauptamtliche Begleitung von Ehrenamtlichen sind momentan lediglich 14 Hauptamtliche vorgesehen, anstatt dass wir in jedem Landkreis einen Hauptamtlichen hätten, der die Ehrenamtlichen betreut und unterstützt. Für jeden Landkreis ist zwar ein hauptamtlicher Biberberater vorgeschrieben. Aber eine Vorgabe, dass es in jedem Landkreis einen Hauptamtlichen für die ehrenamtlich Tätigen geben muss, gibt es nicht. Das ist auch ein Defizit dieses Haushalts.
Auch bei den normalen Aufgaben lässt sich der Freistaat von den Kommunen mitfinanzieren. Artikel 7 des Finanzausgleichsgesetzes – dazu haben Sie, Kollege Bachhuber, kein Wort gesagt – regelt die Erstattungen, die der Freistaat für Arbeiten leistet, die die Kommunen und Landkreise für den Freistaat erbringen. Seit 2002 ist der Betrag von 16,70 Euro unverändert geblieben. Es gab keine Anpassung der tariflichen Leistungen an die Inflationsraten – nichts, seit 13 Jahren unverändert.
Ich hatte vor Kurzem ein Gespräch mit unserem Kämmerer, der ein strammes CSU-Mitglied ist, und der Landrat hat bestätigt, dass die Erstattung verdoppelt werden müsste. Kein Cent ist in diesem Nachtragshaushalt. Auch hier müssen die Kommunen für den Freistaat finanzieren.
Wenn wir etwas für die Finanzierung von kommunalen Bädern, Investitionspauschalen, energetische Sanierung usw. machen wollten, ist das immer abgelehnt worden. Das ist bedauerlich.
Auf Initiative der SPD wurde 2013 die Verfassung geändert: "Der Staat gewährleistet den Gemeinden im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit eine angemessene Finanzausstattung." Wie werden Sie dieser Verfassungsbestimmung gerecht? Ich kann nur eines sagen, lieber Herr Finanzminister: Wenn Sie dieser Bestimmung gerecht werden und unseren Anträgen entsprechen, werden wir Sie unterstützen.
Danke schön, Herr Kollege. Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich eine Delegation der Universidad de Habana unter der Leitung von Professor Dr. Lázaro Peña in unserer Mitte begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Debatte zum Nachtragshaushalt scheint wieder so zu werden, wie wir das schon immer so kennen: Die Kollegen der CSU preisen die guten Zahlen;
aber die Haltung der CSU tendiert zu einer größeren Selbstzufriedenheit, als das Zahlenwerk verdient. Lieber Kollege Bachhuber, wir sind durchaus in der Lage,
das, was gut läuft, und die Lösungen, die auch wir für richtig halten, anzuerkennen. Schon das unterscheidet uns von der CSU-Fraktion.
Ich möchte diesem Haus von einem Beispiel berichten, bei dem sich die Dinge bis zur Absurdität entwickeln. Die SPD – das hat der Kollege Knoblauch nicht erwähnt – hat einen Antrag auf Erhöhung der Mittel für die Erwachsenenbildung um 1 Million Euro gestellt – genauso wie die CSU. Der Redner der CSU hat dann eingewandt, der Antrag der SPD sei nicht zustimmungsfähig, obwohl es um dasselbe Thema, dasselbe Ziel und denselben Betrag geht.
Es fehle ein Deckungsvorschlag. Daraufhin hat der Kollege Knoblauch nachgebessert und als Deckungsvorschlag die Reserve der CSU genannt, sodass dann sowohl der Antrag als auch der Deckungsvorschlag identisch waren. Trotzdem hat es die CSU nicht fertiggebracht, dem Antrag im Haushaltsausschuss zuzustimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da geben Sie sich der Lächerlichkeit preis.
Das ist auch angesichts der Bedeutung der Materie und der Aufgaben, die wir in diesem Rahmen zu bewältigen haben, der parlamentarischen Arbeit unwürdig.
Der Nachtragshaushalt wird durch den zusätzlichen Finanzbedarf für Flüchtlinge und Asylbewerber geprägt. Es ist auch richtig, dass wir uns im Wesentlichen darauf konzentriert haben. Während für diesen Aufgabenbereich, bei dem es um die Unterbringung, die Sicherheit, die Betreuung und die Beschulung der Flüchtlinge geht, im Haushalt 2016 ursprünglich circa 500 Millionen Euro vorgesehen waren, sind es jetzt 3,4 Milliarden Euro für das Jahr 2016. Wir halten das für richtig und unterstützen es. Die Integration von Menschen aus anderen Ländern und auch aus anderen Kulturkreisen ist in Bayern bislang besonders gut gelungen, und das soll auch so bleiben. Deshalb sind diese Mittel für die Integrationsleistungen für Flüchtlinge und Asylbewerber angesichts dieser riesigen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe richtig und wichtig.
Dennoch möchte ich dazu drei Anmerkungen machen. Erstens. Der Nachtragshaushalt geht, wie wir in der Einbringungsrede des Finanzministers gehört haben und wie auch immer wieder kommuniziert wird, von 800.000 Flüchtlingen im Jahr 2015 in Deutschland aus. Nicht erst seit heute wissen wir aber, dass
es schon bisher deutlich mehr waren. Deswegen lässt sich die Last im Jahr 2016 nicht sicher auf diese Annahme gründen. Das ist ein Risikofaktor, und da würde ich nachher auch noch ganz gerne vom Herrn Finanzminister ein bisschen mehr als bislang hören.
Zum Zweiten haben wir bei der Einbringungsrede gehört, dass es trotz der Dimension dieser Aufgaben und Beträge, die da einzustellen sind, keine Einschränkungen an anderer Stelle gibt und zulasten anderer Aufgaben gespart werden müsste. Das ist, wenn man das formale Zahlenwerk ansieht, noch richtig, aber letzten Endes nicht mehr ganz ehrlich, weil zumindest Geld aus den Rücklagen Verwendung finden muss. Es fehlt dann allerdings für Projekte, wann immer und wo immer man diese Rücklagen hätte verwenden können. Das beklagen wir nicht, aber wir fordern, deutlich zu sagen, dass auch ein bayerischer Euro nicht zweimal ausgegeben werden kann. Das ist in den Beratungen des Haushaltsausschusses durchaus schon angeklungen, und es gehört im Rahmen solcher Debatten zur Wahrheit und Klarheit, zu sagen, dass dieses Geld da zwar richtig eingesetzt wird, aber nicht mehr für andere Zwecke zur Verfügung steht.
Ich möchte auch die Frage klären, ob der Haushalt in der Tat wirtschaftlich und sparsam angelegt ist, wie es der Kollege Bachhuber behauptet hat. Gerade bei solch riesigen Voraussetzungen, Aufgaben und Herausforderungen ist eine wirtschaftliche Haushaltsführung unumgänglich. In diesem Zusammenhang will ich einige Punkte nennen, bei denen wir hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht einverstanden sind und auch nicht einverstanden sein können. Schön ist zunächst, dass der Freistaat so leistungsfähig ist. Aber das ist weder ein besonderes Verdienst der Staatsregierung und es ist auch nicht allein ein Verdienst der Kommunalpolitiker, wie es Kollege Knoblauch hat anklingen lassen, sondern es ist vor allem ein Verdienst der Menschen und Unternehmen in unserem Freistaat Bayern. Und wir sind sehr dankbar, dass wir auf solchen Grundlagen aufbauen können.
Auch der Vollzug des Haushalts 2015 – ich bin immer noch beim Thema Klarheit und Wahrheit – hat gezeigt, dass noch Luft in diesem Haushalt ist, da wir den Haushalt im Jahr 2015 bei solch steigenden Flüchtlings-und Asylbewerberzahlen ohne Nachtrag abwickeln konnten.
Aus diesem Grund wäre es für uns wichtig, dass sich der Finanzminister nicht als Zauberer zur Aufdeckung immer neuer Finanzreserven präsentiert, sondern dass er diesem Parlament, dem Bayerischen Landtag
klar sagt, wie viele Rücklagen er hat, und vor allem auch, bei welchen Haushaltsansätzen Luft eingeplant ist. Das kann man ganz deutlich sehen, wenn man sich die Ergebnisse der letzten Jahre vor Augen führt. Ich will Ihnen ein paar Zahlen nennen: Die Differenzen zwischen dem Soll und dem Ist lagen im Jahr 2011 bei 2,6 Milliarden Euro, im Jahre 2012 bei 1,9 Milliarden, im Jahre 2013 bei 3,06 Milliarden und im Jahre 2014 bei 1,97 Milliarden. Die darin enthaltene Luft würden wir sehr gerne kennenlernen, sehr geehrter Herr Staatsminister. Es wäre eine weitere Aufgabe für Sie, uns das zu sagen.
Und nun komme ich zur Fraktionsreserve. In Zeiten wie diesen, wo allenthalben, insbesondere von den Haushaltspolitkern, immer wieder betont wurde, dass es eine Kraftanstrengung sondergleichen sei, diese Flüchtlingsaufgabe finanziell zu schultern, hält es die Staatsregierung für möglich, in den Haushalt 50 Millionen Euro einzustellen, ohne eine klare Verwendung dafür zu haben. 50 Millionen sind im Haushalt eingestellt, damit sich die CSU-Fraktion frei nach Gusto bedienen kann.