Wenn man sich die Zahlen ansieht, sieht man, dass Ihr Gesetzentwurf auch von einer falschen Faktenbasis ausgeht. Tatsache ist, dass die gemeinnützigen Radioanbieter in Bayern im Jahre 2015 von der BLM eine Technikförderung von insgesamt 100.000 Euro erhalten haben. 100.000 Euro sind deutlich mehr als die 32.000 Euro, über die wir im Jahre 2012 gesprochen haben. Im Rahmen der Programmförderung beträgt das Fördervolumen in diesem Jahr insgesamt 480.000 Euro; davon gehen über 90 % an gemeinnützige Medien, an Bürgermedien. Deshalb von einer Auszehrung der Bürgermedien zu reden, wie Sie das in Ihrem Gesetzentwurf tun, kann nicht akzeptiert werden. Deshalb gibt es aus unserer Sicht auch keinen Anlass zu sagen, wir müssten dagegenhalten und einen neuen Fördertatbestand schaffen.
Ich weise nur noch einmal darauf hin – der Kollege Rabenstein hat das auch zugegeben –, dass wir in Bayern ein deutschlandweit einmaliges, vielfältiges Angebot an lokalem Rundfunk haben: über 60 Lokalradios und 17 Lokal-TV-Stationen. Andere Länder haben tatsächlich Handlungsbedarf; nicht aber wir hier im Freistaat Bayern.
In Ihrem Gesetzentwurf ist schließlich der falsche Adressat benannt. Die Frage ist, ob es in einer Zeit der Deregulierung gerade im Bereich der Medienpolitik der richtige Ansatz ist, neue Regelungstatbestände aufzubauen. Richtig ist vielmehr, zu sagen, die Gremien, die dafür zuständig sind, nämlich die BLM mit dem Hörfunkausschuss und der Medienrat, sollten hier für sachgerechte Lösungen sorgen.
Ich habe mir erlaubt, mit dem Präsidenten der BLM gerade heute noch einmal zu telefonieren, und habe ihn gebeten für die Förderung unbürokratische Wege zu finden; denn in der Ausschussberatung ist ja problematisiert worden, dass es ein viel zu bürokratisches Verfahren gebe. Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam mit den Gremien der BLM dafür eine gute Lösung finden werden. Das ist der richtige Weg. Deswegen werden wir heute Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Herr Kollege Blume, Sie haben dieses Fördervolumen genannt. Da sollten Sie aber hinzufügen, was bei Radio Z und bei Radio LORA wirklich hängenbleibt. Die Summe von 480.000 Euro klingt im ersten Moment recht groß. In der hier eingereichten Petition sind die Fördersummen im Einzelnen genannt. Radio Z bekommt 27.000 Euro, Radio LORA 18.000 Euro. Wenn man weiß, welcher Aufwand für die Herstellung von Sendungen notwendig ist, ich denke nur an die ganze Technik, dann muss man doch eigentlich erkennen, dass es sich hier nicht um große Beträge handelt. Diese 480.000 Euro, von denen Sie sprachen, reduzieren sich dann auf nicht einmal 50.000 Euro für diese beiden Stationen. Da ist mir rätselhaft, wie man mit so wenig Geld überhaupt Rundfunk machen kann. Deswegen wollen wir eine Basisfinanzierung, die keine horrenden Beträge ausmacht, aber doch ein bisschen über das hinausgeht, was sie jetzt bekommen.
Herr Kollege Rabenstein, Sie haben von einer Petition von genau zwei Radiostationen gesprochen. Es gibt noch deutlich mehr. Die beiden hatten sich sozusagen auf den Petitionsweg begeben. Es gibt aber noch Radio Feierwerk, Radio Horeb, Christliches Radio München. Die Landschaft ist also vielfältiger. Es gibt darüber hinaus noch andere gemeinnützige Medien, die ebenfalls im Rahmen dieses Ansatzes gefördert werden.
Vor diesem Hintergrund noch einmal die Botschaft: Es steht der BLM und ihren Gremien frei – Kollege Rabenstein, wenn Sie schon eine Frage stellen, sollten wir uns auch miteinander unterhalten –, darüber zu befinden, wie diese Programmmittel ausgereicht werden und wo man Schwerpunkte setzen will. Ich bitte einfach diejenigen, die im Medienrat sitzen und in den entsprechenden Ausschüssen tätig sind, eine gemeinsame Lösung zu finden, von der Sie glauben, dass sie sachgerecht ist. Dafür haben wir ja auch die Selbstverwaltung und die Medienaufsicht. Wir glauben, das ist der richtige Weg.
Danke schön, Kollege Blume. – Für die Staatsregierung hat sich Herr Staatssekretär Pschierer gemeldet. Bitte sehr.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte den Gesetzentwurf kurz kommentieren. Er geht von einer falschen Voraussetzung aus. Sie gehen von der irrigen Annahme aus, dass im Jahr 2012 bei der Änderung des Mediengesetzes eine bis dahin grundsätzliche mögliche Struktur- und Technikförderung weggefallen wäre.
Im Vergleich zu anderen Bundesländern – Sie haben Baden-Württemberg genannt, man kann auch Nordrhein-Westfalen anführen – hat Bayern immer eine andere Politik verfolgt. Wir haben nie eine institutionelle Förderung oder eine Basisförderung betrieben. Für uns war immer klar, dass private Angebote im Rundfunk und im Fernsehen immer durch Werbereinnahmen finanziert werden. Dort, wo die Werbeeinnahmen nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, mit staatlichen Mitteln oder mit Mitteln der BLM einzugreifen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich verstehe nicht, warum Sie eine dauerhafte institutionelle Förderung oder eine Basisförderung anstreben. Über eine punktuelle Förderung kann man mit uns gerne reden. Das passiert auch. Herr Kollege Professor Piazolo, 90 % der Programmförderung der BLM gehen in diese Bereiche. Das sind keine Peanuts. Die BLM fördert sehr stark. Die Sender haben Sie selber genannt: Radio Horeb, Radio LORA, Radio Feierwerk, Radio München und viele andere. Dort wird gefördert.
Liebe Freunde, wir haben über den Nachtragshaushalt diskutiert. Dieses Parlament muss sich endlich entscheiden, was der Staat machen darf und was nicht. Diese Staatsregierung hat sich dafür entschieden, den Privaten das zu überlassen, was die Privatwirtschaft erledigen kann. Wo diese Mittel nicht aus
Herr Kollege Rabenstein, ich bin Ihnen dafür dankbar, dass Sie die Vielfalt angesprochen haben. Wir sollten das Medienangebot im Freistaat Bayern wahrlich nicht schlechtreden. Im Vergleich zu anderen Flächenländern in Deutschland steht Bayern sehr gut da. Bayern verfügt über mehr als 60 lokale Rundfunkstationen und 17 lokale Fernsehsender, und zwar überall im Flächenland Bayern. In allen sieben Regierungsbezirken besteht ein breites Angebot. Meine Damen und Herren Kollegen von der Opposition, die Herausforderung der Zukunft wird nicht in der Förderung, sondern in der Digitalisierung bestehen. Deshalb sollten wir es bei punktuellen Unterstützungsmaßnahmen belassen. Wir sollten keine institutionelle Förderung oder Basisförderung anstreben.
Ich lade Sie gerne ein, uns beim Thema Medienpolitik zu begleiten. Für uns ist dieses Angebot in Bayern ein Standortvorteil. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten auf eine BLM stolz sein, die zu den leistungsfähigsten Landesmedienanstalten gehört. Im Jahr 1985 waren Sie auf dieser Seite noch ganz weit weg vom privaten Rundfunk und vom privaten Fernsehen. Das ist das Verdienst der Bayerischen Staatsregierung, damals noch unter Franz Josef Strauß. Seine Nachfolger haben die Bemühungen weitergeführt. Dieses Medienangebot haben wir nur, weil die Bayerische Staatsregierung rechtzeitig die Weichen gestellt hat. Wir brauchen keine institutionelle Förderung oder Basisförderung von Community Media. Deshalb freue ich mich, wenn dieser Gesetzentwurf abgelehnt wird.
Danke schön, Herr Staatssekretär. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Der Abstimmung liegt der interfraktionelle Initiativgesetzentwurf auf der Drucksache 17/8229 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer entgegen diesem Votum dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD, die FREIEN WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Dr. Leopold Herz u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Interventionspreis bleibt auf niedrigem Niveau Soforthilfe für die Milcherzeuger (Drs. 17/7784)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Horst Arnold, Florian von Brunn u. a. und Fraktion (SPD) Märkte gestalten statt Krisen verwalten Milchbauern nicht länger im Stich lassen! (Drs. 17/8095)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 24 Minuten. Ich darf jetzt schon bekannt geben, dass die Fraktion der FREIEN WÄHLER namentliche Abstimmung zu ihrem Antrag auf der Drucksache 17/7784 beantragt hat. Der erste Redner ist Herr Kollege Dr. Herz. Bitte schön.
Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln zu später Stunde ein sehr wichtiges Thema.
Die Situation auf dem Milchmarkt ist besorgniserregend und dramatisch. In den letzten Wochen und im ganzen Jahr hatten wir negative Milchpreisentwicklungen. Der Kieler Rohstoffwert beschreibt den Nettopreis ab Hof pro Kilogramm Milch. Er ist ein Preisindikator. Im September hat der Preis 23 Cent pro Kilogramm Milch betragen, im Oktober 25,1 Cent und jetzt wieder 24,3 Cent – Sie sehen, wir treten auf der Stelle. Die Tendenz geht eher nach unten.
In Bayern haben wir 34.000 Milcherzeuger. Diese Existenzen sollten wir erhalten. Bei dieser Preisentwicklung werden wir uns jedoch schwertun. Zudem verramschen die Discounter den Liter Vollmilch für rund 50 Cent. Die Preisentwicklungen am Milchmarkt unter 30 Cent sind von einer Dramatik, die ihresgleichen sucht. Wir sind dringend gefordert.
Im Folgenden will ich in aller Kürze vier Punkte ansprechen. Zunächst möchte ich auf unseren Antrag zu sprechen kommen. Wir fordern erstens die Bündelung der Interessen der Milcherzeuger. Ich höre immer wieder: Das müssen die Landwirte selber machen. Meine Erfahrung ist, dass der Staat kräftig mithelfen muss; denn sonst sagt der eine Landwirt: Mach Du es. Der andere Landwirt sagt: Ich mache es sicher nicht, weil Du es machst. Somit müssen wir von staatlicher Seite
entschieden mithelfen. Wir befinden uns bei der Bündelung der Interessen der Milcherzeuger noch in einem Ungleichgewicht. Der Lebensmitteleinzelhandel, die Molkereien und Landwirte verhandeln nicht auf Augenhöhe. Die Landwirte bekommen nach wie vor, was übrig bleibt. Diese Situation müssen wir ändern.
Die zweite Forderung betrifft den Interventionspreis. Darauf will ich nicht weiter eingehen, da sich alle Parteien in diesem Hause einig sind. Die Rede war von 25 Cent. Das wurde jedoch vonseiten der EU von Agrarkommissar Hogan entschieden abgelehnt. Eine Erhöhung hätte die Märkte jedoch stabilisiert.
Drittens fordern wir die Prüfung des Antrags des Bundes der Milchviehhalter für eine kurzfristige Mengenreduzierung. Nicht nur die Fachleute sind sich darin einig, dass nach dem Wegfall der Russland-Exporte zu viel Milch auf dem Markt ist. Nachdem es sich um einen freien Markt handelt, ist es klar, dass Probleme anstehen. Wir müssen die Abschlüsse, die im Oktober getätigt wurden, berücksichtigen. Diese gelten ein halbes Jahr. Selbst wissenschaftliche Prognosen belegen, dass der Milchmarkt bis zum Jahr 2020 in dieser verheerenden Situation bleiben kann.
Ich will in aller Kürze zum SPD-Antrag Stellung nehmen. Wir werden ihm zustimmen. Er fordert im Rahmen der De-minimis-Regelung weitere Hilfen, vor allem im Hinblick auf zinsverbilligte Darlehen. Diese hat auch der Bauernverband gefordert. Das wird kommen. Man muss jedoch bedenken, dass die Gelder wiederum von den Bauern stammen. Im nächsten Punkt werde ich darauf eingehen. Die zweite Forderung ist mit der Forderung der FREIEN WÄHLER nach der Prüfung einer kurzfristigen Mengenregulierung identisch.
Neulich habe ich in Herrsching den Agrarkommissar Hogan hören dürfen. Wer diese Rede gehört hat, braucht sich nicht viel Hoffnung machen. Es wurde viel gesagt, aber wenig mitgeteilt. Agrarkommissar Hogan hat gesagt: Wir müssen die Produktion aufgrund der wachsenden Weltbevölkerung steigern. Es ging um den aktuellen Milchmarkt. Man muss sich fragen, ob dieser Agrarkommissar noch von dieser Erde ist. Die Art, wie er sich dann aus dem Staub gemacht hat, spricht Bände. Ich war ein bisschen verwundert, dass er am Ende der Diskussion Beifall bekommen hat.
Aber das muss ich in zwei Sätzen schaffen. Die CSUFraktion ist hier geschwankt. Sie hat unseren Antrag als blödsinnig bezeichnet. Helmut Brunner hat aber mit seinen Kollegen in Fulda zugestimmt, dass alle denkbaren Maßnahmen zu prüfen seien. Nachdem im Ausschuss schon dreimal auf meine Frage hin keine Antwort gekommen ist, möchte ich heute ein viertes Mal fragen, ob die CSU-Fraktion ihren Minister berichtigen möchte.
(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und Abge- ordneten der SPD – Allgemeine Heiterkeit – Volk- mar Halbleib (SPD): Vielen Dank!)
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Herz hat einige Fakten schon genannt, auf die ich zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen will. Nur um die Bedeutung für Bayern noch einmal herauszustellen: Nach wie vor ist es so, dass in Bayern jeder siebte Arbeitsplatz nachgelagert, vorgelagert und zentral von der Land- und Forstwirtschaft abhängt. 25 % der deutschen Milcherzeugung finden in Bayern statt. Wir haben 35.000 Milchviehhalter und alleine in der Molkereiwirtschaft über 14.000 Tarifbeschäftigte. Das sind Größenordnungen, die nicht nur in Bezug auf Milchpreise eine Rolle spielen, sondern auch im Hinblick auf den sozialen Frieden, auf die soziale Strukturierung unseres Landes und auf die Austarierung des ländlichen Raums. Deswegen ist es mitnichten ein Spezialproblem, das segmentarisch abgehandelt werden sollte, sondern eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, der wir uns hier stellen.
Diese gesamtgesellschaftliche Verantwortung kann nicht nur darin gesehen werden, um Unterstützungen aus Steuermitteln zu bitten. Das ist das eine, was schon über Jahre hin da ist. Wir sind gerade auch im Rahmen der EU dabei, die Dinge anders zu positionieren. Was der Kollege Herz jetzt über den Kommissar Hogan gesagt hat, scheint aber nicht sonderlich
zuversichtlich zu stimmen. Auf der anderen Seite geht es auch darum, Erkenntnisse zu gewinnen und Mut zu schaffen, Erkenntnisse für diejenigen, die selber produzieren. Natürlich müssen sich Stallbauprogramme und sonstige Investitionen amortisieren. Bäuerliche Betriebe sind Familienbetriebe. Wenn ich in einer Notlage bin, gehe ich dazu über, erstmal die Kassen zu füllen oder zu versuchen, sie zu füllen. Das mache ich mit mehr Produktion. Das ist für den Einzelfall vielleicht sogar betriebswirtschaftlich richtig, aber in der Gesamtheit nicht zielführend; denn das führt alle in den Abgrund.
Wir müssen feststellen, dass wir in Bayern mit unserer Kleinteiligkeit ein Pfund haben, das es zu erhalten gibt. Gerade in der McKinsey-Studie, die in diesem Zusammenhang schon diskutiert worden ist, ist die Vielfältigkeit der mittelständischen Struktur unserer Agrarlandwirtschaft eines der Pfunde, mit dem wir wuchern können und müssen. Deswegen sind wir zu sacherhaltenden Maßnahmen gezwungen. In vielen Gegenden des Freistaats ist die Milchproduktion alternativlos. Grünland ist anders nicht verwertbar. Das muss man so deutlich sagen. Wenn dort keine Milchproduktion stattfindet oder diese eingestellt wird, wird sie anders kanalisiert, großindustriell oder möglicherweise industriell. Das kann doch niemandem vor Ort recht sein. Deswegen appelliere ich an Sie, zum einen die zinsverbilligten Darlehen zu geben, zum anderen aber auch die Bündelung zu unterstützen.
Wir haben eine Anhörung gehabt. Kempten zum Beispiel hat gemeldet, dass bürokratische Hindernisse da seien. Das darf nicht gemeldet werden, wenn es um eine Bündelungsabsicht geht und die landwirtschaftliche Verwaltung Schwierigkeiten macht. Hier besteht dringender Klärungsbedarf, aber auch das Bedürfnis nach Transparenz und Fürsorge von staatlicher Seite, das in diesem Zusammenhang zu betrachten.