Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten, eine Europaangelegenheit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 2)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltung? – Keine Stimmenthaltung. Damit übernimmt der Landtag die Voten.
Nach § 26 Absatz 1 der Grundordnung der Universität Regensburg gehören dem Kuratorium unter anderem fünf Abgeordnete des Bayerischen Landtags an. Die Berufung der Mitglieder erfolgt nach § 26 Absatz 2 der Grundordnung durch den Senat für die Dauer von sechs Semestern. Sie müssen dem Anliegen der Universität Regensburg besonders verbunden sein.
Der Präsident der Universität Regensburg hat mitgeteilt, dass die Amtszeit der bisher von den Fraktionen der CSU und der SPD bestellten Mitglieder abgelaufen ist, und darum gebeten, die Mitglieder des Kuratoriums für die neue Amtszeit, die am 30. September 2017 enden wird, vorzuschlagen.
Die CSU-Fraktion hat das Vorschlagsrecht für zwei Mitglieder und die Fraktion der SPD für ein Mitglied. Vorgeschlagen wurden vonseiten der CSU-Fraktion Herr Kollege Dr. Franz Rieger und Frau Kollegin Sylvia Stierstorfer. Die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Margit Wild vorgeschlagen. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass hierzu keine Aussprache stattfindet und über die Fraktionsvorschläge gemeinsam abgestimmt werden soll. Ich lasse deshalb so abstimmen. Wer den Vorschlägen der Fraktionen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich nun um sein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit werden die bekannten und benannten Persönlichkeiten zur Berufung bis zum 30. September 2017 in das nächste Kuratorium der Universität Regensburg vorgeschlagen.
Wir warten noch eine Sekunde, bis das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf vorliegt. Dann treten wir in die Mittagspause ein. – Das Ergebnis wird bereits gebracht.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Florian Herrmann, Josef Zellmeier, Petra Gutten
berger und anderer (CSU) zur Änderung des Bayerischen Versammlungsgesetzes und des Polizeiaufgabengesetzes, Drucksache 17/7338, bekannt: Mit Ja haben 102 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 52. Es gab zwei Stimmenthaltungen. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es trägt den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Versammlungsgesetzes und des Polizeiaufgabengesetzes".
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD) V-Mann-Affäre im Bayerischen Landeskriminalamt? (Drs. 17/8932)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bericht zur Rolle des Bayerischen Landeskriminalamts (BLKA) beim Einsatz des VManns Mario F. (Drs. 17/8938)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Josef Zellmeier, Petra Guttenberger u. a. und Fraktion (CSU) Bericht zur Presseberichterstattung über Vorgänge beim LKA (Drs. 17/8955)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erster Redner ist Kollege Schindler. Bitte schön. Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es freut mich, dass wenigstens einige wenige an diesem Thema Interesse haben. Insbesondere freut es mich, aufseiten der CSU-Fraktion Frau Kollegin Guttenberger begrüßen
zu dürfen; sie vertritt offensichtlich ganz alleine die CSU-Fraktion. – Lassen wir das aber beiseite.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bereits zweimal hat sich der Landtag mit Eingaben eines ehemaligen V-Mannes des Bayerischen Landeskriminalamts befasst, mit denen er erreichen wollte, in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen und aus der Haft entlassen bzw. aus einer Einrichtung des Maßregelvollzugs verlegt zu werden. Der Petent hat bereits in seiner ersten Eingabe vom November 2012 von sich aus darauf aufmerksam gemacht, dass er als VMann des Landeskriminalamts tätig war, und behauptet, dass er während seiner Zeit als V-Mann unter anderem dazu eingesetzt worden ist, die Rockerszene im Raum Regensburg zu beobachten, und dass er als V-Mann mit Wissen und Wollen seiner verbeamteten V-Mann-Führer Straftaten begangen hat und dass das Landeskriminalamt bzw. die V-Mann-Führer nicht eingeschritten sind, obwohl sie Kenntnis von der Begehung von Straftaten hatten, ja bei einem Diebstahl von drei Minibaggern in Dänemark nachgerade live dabei waren.
Er hat weiterhin behauptet, dass die V-Mann-Führer vielmehr dafür gesorgt haben, dass er nach vorläufigen Festnahmen durch die Polizei jeweils sofort wieder freigelassen worden ist und dass Beamte des Landeskriminalamts als Zeugen in einem Strafverfahren vor dem Landgericht Würzburg falsche Angaben gemacht haben, dem Gericht sogar Akten vorenthalten und damit dazu beigetragen haben, dass er zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden ist.
Die Geschichte klingt zunächst wie eine Räuberpistole, und beim ersten Durchlesen denkt man sich: Das wird nicht alles stimmen, zumal der Petent nicht den allerbesten Leumund vorweisen kann.
Das Staatsministerium des Innern hat in einer als "nur für den Dienstgebrauch" eingestuften Stellungnahme vom Februar 2013 zu der ersten Eingabe ausführlich Stellung genommen und alle Beamte des Landeskriminalamts belastenden Vorwürfe als unwahr zurückgewiesen. Der Rechtsausschuss hat sich mit dieser Eingabe und der Stellungnahme des Innenministeriums ausführlich befasst und die Eingabe schließlich gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung für erledigt erklärt.
Auch zu der zweiten Eingabe vom Januar 2015, wiederum wegen Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm und eines Verlegungsgesuches, hat die Staatsregierung Stellung genommen; diesmal allerdings nicht das Innenministerium, sondern das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und
Im September 2015, also erst vor Kurzem, hat sich der Petent schließlich erneut an den Landtag gewandt und mitgeteilt, dass mittlerweile gegen seine V-MannFührer wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt von Amts wegen ermittelt werde.
Presseberichten der letzten Woche, insbesondere im "Nordbayerischen Kurier", konnte nun entnommen werden, dass wohl tatsächlich gegen Beamte des Landeskriminalamts ermittelt wird. Zwar ist bekannt, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind und dass es durchaus nichts Ungewöhnliches ist, wenn und dass gegen Polizeibeamte ermittelt wird. Ungewöhnlich ist aber schon, wenn es stimmt, dass die Ermittlungen der Nürnberger Polizei bislang, wie in einem Zwischenbericht festgehalten sein soll, ergeben haben sollen, dass die Behauptungen des VManns stimmen und nicht die Angaben der V-MannFührer aus dem Landeskriminalamt, und wenn es stimmen sollte, dass V-Mann-Akten manipuliert und nachträglich verändert worden sind. Falls sich all dies bestätigen sollte, meine Damen und Herren, wenn es stimmt, was behauptet wird, dann müssen wir wieder einmal – ich sage bewusst "wieder einmal", da es nicht zum ersten Mal ist, dass wir über die Tätigkeiten von V-Leuten diskutieren, bislang allerdings meistens im Zusammenhang mit V-Leuten des Landesamtes für Verfassungsschutz – diese Grundsatzfragen diskutieren.
Wir müssen den Einsatz von sogenannten V-Leuten in bestimmten Milieus diskutieren, wie diese V-Leute ausgewählt und geführt werden, wie weit sie gehen dürfen, ob und welche Straftaten sie begehen dürfen und wie weit der Schutz der sogenannten Quellen gehen darf, wenn ihnen Straftaten vorgeworfen werden, und wie es um die Öffentlichkeit von Strafprozessen bestellt ist, wenn V-Mann-Führer nur nichtöffentlich aussagen, und wie es im Übrigen auch um die Wahrheitsfindung in einem Strafprozess bestellt ist, wenn eine staatliche Behörde, hier das LKA bzw. das Innenministerium, Akten nicht vorlegt und wenn es stimmt, dass Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Akten verändert, möglicherweise manipuliert haben sollen, um von eigenem Fehlverhalten abzulenken.
Im Übrigen haben wir auch zu diskutieren, was es mit dem Grundsatz einer fairen Prozessführung noch auf sich hat, wenn einem Gericht mittels Sperrerklärungen Akten vorenthalten werden, und schließlich, wie es um die Pflicht der Staatsregierung bestellt ist, den Landtag nicht nur, aber auch bei der Bearbeitung von Eingaben mit der Wahrheit zu bedienen.
Falls die Ermittlungen der Kripo Nürnberg tatsächlich ergeben haben sollten, dass die V-Mann-Führer, also Beamte im Dienst des Freistaats Bayern, gewusst und auch geduldet haben, dass der V-Mann Straftaten begeht, und Informationen des V-Manns über bevorstehende oder begangene Straftaten nicht genutzt haben, um einzuschreiten, dann, meine Damen und Herren, war die Stellungnahme des Innenministeriums zu der ersten Eingabe objektiv falsch. Dann war sie objektiv falsch, und dann muss sie korrigiert werden.
Da zum Zeitpunkt der Erstellung der Stellungnahme zu der zweiten Eingabe bereits gegen Beamte des Landeskriminalamts ermittelt worden ist, wie wir der Zeitung entnehmen, wäre es jedenfalls bei der Stellungnahme zu der zweiten Eingabe schon geboten gewesen, den Landtag darauf hinzuweisen, dass die Behauptungen des V-Manns, der in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden möchte, nicht mehr nur seine abstrusen Ideen sind, sondern dass dessentwegen ermittelt wird. Darauf ist nicht hingewiesen worden. Es stellt sich natürlich die Frage, warum das so geschehen ist.
Meine Damen und Herren, letztlich geht es auch um die Frage, welche Konsequenzen die Polizei und möglicherweise das Landesamt für Verfassungsschutz im Übrigen aus den Informationen des VManns über die Tätigkeit und die Vorhaben von Mitgliedern der Regensburger Rockerszene, insbesondere der Bandidos, gezogen haben.
Schließlich geht es auch darum, welche Rolle eigentlich Staatssekretär Eck in diesem ganzen Stück gespielt hat, zumal bekannt geworden ist, dass er diesen V-Mann-Führer persönlich kennt und dessen Gattin eine politische Nähe zum Herrn Staatssekretär aufweisen soll.
Lauter offene Fragen. Ich behaupte nicht, dass ich das Ergebnis kenne. Ich meine aber schon, dass der Landtag Wert darauf legen sollte, dass nichts unter den Teppich gekehrt wird, sondern im Gegenteil, dass offen aufgeklärt wird, auch dann, wenn die Konsequenzen möglicherweise andere sind, als das bislang in den Stellungnahmen gegenüber dem Landtag dargestellt worden ist. In diesem Sinne bitte ich um Annahme unseres Dringlichkeitsantrags.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese V-Mann-Geschichten und die Dinge rund um diese V-Mann-Geschichten und das V-Mann-Wesen haben den Landtag schon öfter beschäftigt. Wir haben zur Kenntnis nehmen müssen, dass im Zusammenhang mit dem NSU-Terror der Verfassungsschutz gravierende Fehler bei der V-MannFührung gemacht hat. Es ist nicht unbekannt, dass wir GRÜNE diesem System sehr kritisch gegenüberstehen und es generell infrage stellen.
Heute geht es aber nicht um V-Leute beim Verfassungsschutz, sondern heute geht es darum, was man landläufig Polizeispitzel nennt. Es geht um V-Personen, die von der Polizei oder wie in diesem Fall vom Bayerischen Landeskriminalamt angeworben und geführt werden. Es geht um den Fall des V-Manns Mario F. Mario F. ist sicherlich kein Unschuldslamm und wurde noch in der Haft von der Kripo als V-Mann angeworben. Er sollte Informationen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität, aus dem Drogenhandel und anderes liefern, vor allem aber auch aus dem Rockermilieu, und zwar Informationen aus dem Milieu der Regensburger Bandidos. Er hat das wohl mehrere Jahre lang getan, und zwar offensichtlich zufriedenstellend für seine V-Mann-Führer und das Landeskriminalamt; denn dieses hat ihn ausgestattet und bezahlt, zumindest mit Aufwandsentschädigungen und Spesen. Nur ein Detail: Man stelle sich vor, er bekommt ein Leasingfahrzeug, ein Auto, vom Landeskriminalamt gestellt. Er bekommt eine Tankkarte. Auf den Abrechnungen steht das Landeskriminalamt sogar mit dem Konto, von dem abgebucht wird, drauf. All das mag man sich einmal ausmalen.
Als dann seine Enttarnung zu befürchten war, endete die V-Mann-Karriere des Mario F. Er kam wegen Drogendelikten, die er auch begangen hat, vor Gericht und auch in Haft. Das BLKA und seine V-Mann-Führer hätten ihn dann fallengelassen, so hat das Mario F. immer geschildert, vor Gericht ebenso wie in einer Petition an die Staatsregierung und an den Bayerischen Landtag. Statt eines Zeugenschutzprogrammes, wie das Mario F. gehofft habe, sei nach der VMann-Karriere die Haft gekommen. So jedenfalls sieht es Mario F. Herr Kollege Schindler hat das ausgeführt.
Nach allem, was ich heute weiß, erscheint das glaubhaft. Mario F. hat zahlreiche Straftaten begangen, und er sagt, mit Wissen und im Auftrag des Landeskriminalamts. Er wurde auch mehrfach erwischt und verhaftet, aber die Straftaten wurden nie weiterverfolgt,