Protocol of the Session on November 12, 2015

und er kam erstaunlicherweise immer sehr schnell wieder frei. Dies galt bis zuletzt.

Der Fall erreichte den Landtag als Petition Ende 2012. Die erste Petition wurde erstmals Ende Juni 2013 und im Juli 2013 endgültig behandelt, und zwar aus Sicht des Petenten ohne Erfolg. Schon damals gab es für die Mitberichterstatterin Susanna Tausendfreund - meine Kollegin, die damals für uns im Verfassungsausschuss war - offensichtlich Anlass für kritische Nachfragen. Diese Fragen stellen sich heute noch genauso. Dem Protokoll des Ausschusses – ich weise darauf hin, dass es sich dabei nicht um ein Wortprotokoll handelt – ist zu entnehmen, dass Frau Tausendfreund nachgefragt hat, ob Straftaten mit Billigung oder mit Wissen des LKA begangen wurden. Sie hat gefragt, ob Verfahren gegen Beamte eingeleitet wurden. Das war im Juli 2013. Wir wissen bis heute nicht genau, wann das Verfahren eingeleitet wurde.

Schon damals gab es die Frage, worum es in einem anderen Verfahren ging, das genannt wurde, das aber in Regensburg geführt wurde. Es wurde gefragt, ob es Verfahren gegen V-Mann-Führer gab. Frau Tausendfreund erhielt in der Debatte offensichtlich nur unklare Antworten. Das kennt man aus diversen Debatten, die wir im Verfassungsausschuss mitunter auch mit Vertretern und Vertreterinnen der Staatsregierung führen: Es gibt unklare Antworten, die immer um den Kern der Sache herumlavieren und bei denen immer ganz andere Informationen gegeben werden als die, nach denen gefragt wird. Jedenfalls kam der Ausschuss an diesem Punkt nicht weiter.

Der Knackpunkt war, dass Staatssekretär Eck in der Stellungnahme der Staatsregierung sämtliche Vorwürfe bestritten hat, er hat das aber nicht belegt. Ich war damals nicht dabei, aber wenn ich mir das heute so ansehe, dann kann man sagen: Da steht Aussage gegen Aussage. Wem glaubt man dann mehr? – Das kann sich jeder und jede fragen.

Ich glaube, wir müssen selbstkritisch festhalten, dass die Möglichkeiten des Landtags, solche Fragen im Rahmen einer Petition aufzuklären, offensichtlich beschränkt waren. Es blieb bei der abschließenden Feststellung meiner Kollegin, die in diesem Protokoll – kein Wortprotokoll – wiedergegeben ist. Danach verursacht der Einsatz von V-Personen beispielsweise in Kreisen wie denen der Bandidos Probleme und führt zu Gefahren.

Es ist der guten Arbeit des Anwalts von Mario F. und der Hartnäckigkeit der Medien zu verdanken, dass wir der Aufklärung nun hoffentlich ein Stück näher kommen. Hätte der "Nordbayerische Kurier" aus Bayreuth nicht aufwendig recherchiert, hätte er dem Thema

nicht breiten Raum gegeben, gerade auch dem recherchierenden Journalisten, dann hätten wir heute keine Anhaltspunkte, um den Fall im Landtag aufgreifen zu können. Das verdient Hochachtung; denn das ist die Lokalzeitung in Bayreuth. Es ist kein überregionales großes Blatt, das Ressourcen hat, die es dafür immer mal wieder bereitstellen kann.

Wir müssen jetzt klären, ob der Landtag im Jahr 2013 korrekt und vollständig informiert wurde. Wir müssen klären, ob V-Personen Straftaten mit Billigung oder mit Wissen der Polizei begehen oder begangen haben. Wir müssen klären, ob und weshalb nun gegen die ehemaligen V-Mann-Führer ermittelt wird und seit wann. Ich habe mir gestern auch die Frage aufgeschrieben, ob tatsächlich die V-Mann-Akte manipuliert und gefälscht wurde. Herr Kollege Schindler hat diese Frage ebenfalls in den Raum gestellt. Ich bin jetzt schon wieder ein Stück klüger und zitiere aus dem Zwischenbericht des ermittelnden Kriminalbeamten Hauschild vom 10.12.2014, Seite 15/6. Er schreibt:

Basierend auf den durchgeführten Ermittlungen steht nachweislich fest, dass die VP-Akte Forster nachträglich mehrfach verändert wurde, um tatsächliche Erkenntnisse und Abläufe zu verschleiern. Dies betrifft nicht nur den Fall "Minibagger", sondern auch vorliegende Erkenntnisse zu einer Person in Bezug auf Kokain, den Vorfall "geschmuggelte antike Münzen aus Tunesien" und Einsatz der VP im Ausland.

Das wissen wir heute schon. Ich sage Ihnen, das ist schon jetzt ein Skandal.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir wollen wissen, wie es zu der Sperrerklärung kam. Herr Kollege Schindler hat darauf hingewiesen. Durch die Sperrerklärung wurden dem Gericht Informationen vorenthalten. Hat der Rechtsanwalt von Mario F. recht, wenn er beklagt, dass damit ein rechtsstaatliches Verfahren gegen seinen Mandanten behindert wurde? – Ich finde, das ist ein ungeheuerlicher Vorgang, wenn die Exekutive die Judikative auf diese Art und Weise behindert und einem Angeklagten ein rechtsstaatliches Verfahren vorenthält oder gar verhindert, dass Straftaten aufgeklärt werden. Dies müssen wir klären. Auch Mario F. hat ein Anrecht darauf, nach Recht und Gesetz behandelt zu werden. Wenn es aber so ist, dass er die Taten tatsächlich im Auftrag des Landeskriminalamts begangen hat oder mit Wissen desselben, dann ist es schwierig, ihn dafür zur Rechenschaft zu ziehen.

Warum wurde außerdem der Landtag nicht spätestens im Jahre 2015 – Kollege Schindler hat das auch

gesagt – anlässlich der zweiten Petition umfänglich über das Ermittlungsverfahren informiert? – Ich finde, es ist höchste Zeit, für Transparenz zu sorgen und die offenen kritischen Fragen zu klären. Das sollte auch im Interesse der CSU sein, gerade weil auch im Raum steht, wie die Beziehung Eck zu dem V-MannFührer ist, ob hier eine zeitliche oder sachliche Koinzidenz gegeben ist. Auch das müssen wir klären. Kollege Schindler hat darauf auch schon hingewiesen. Für uns GRÜNE ist es zumindest erneut Anlass, das VMann-Wesen generell auf den Prüfstand zu stellen; das Gleiche gilt für die Polizei.

Wir werden unseren Antragstext auf Wunsch der CSU ändern, indem wir am Anfang schreiben: "Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag... zu berichten". Es soll nicht, wie bisher formuliert, "im Ausschuss" berichtet werden. Damit wird in allen drei Anträgen gleichermaßen ein schriftlicher Bericht gefordert. Wir sind uns einig, dass das ein guter Weg ist. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Gote. – Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Guttenberger. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Überschriften wie "V-Mann-Affäre im Landeskriminalamt" oder "Mario F. – nur für den Dienstgebrauch" machen sicherlich niemandem Freude und lassen niemanden unberührt. Das sind Dinge, die einen rechtsstaatlich denkenden Bürger, also auch uns, erschüttern.

Sehr geehrter Herr Schindler, wir wissen beide: Solange ein Ermittlungsverfahren nicht abgeschlossen ist und solange es zu keiner Verurteilung kommt, gilt die Unschuldsvermutung. Erst wenn wir hier Klarheit haben, kann der zweite Schritt sein, sich über die von Ihnen angeregten Punkte wie V-Mann-Einsatz und Ähnliches im Allgemeinen, im Besonderen und generell zu unterhalten.

Wir sind der Ansicht, dass wir zunächst Schritt eins gehen – so beantragen Sie das im Übrigen ja auch – und umfangreich erfahren wollen, was an der Berichterstattung dran ist. Wir wollen wissen, wie die Realität aussieht und welche Ergebnisse bisher vorliegen.

Wir wissen zwar, dass die Ermittlungen noch laufen, aber es muss hier mit Sicherheit schon Ergebnisse geben, und über diese würden wir gerne unterrichtet werden. Das wollen auch wir von der CSU-Landtagsfraktion, und deshalb haben wir einen entsprechenden Antrag auf den Weg gebracht. Gleiches gilt für den Antrag der GRÜNEN. Welche Konsequenzen da

raus zu ziehen sind oder ob der Vorwurf überhaupt stimmt, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar.

Ich gebe unumwunden zu: Als Mitglied des Rechtsausschusses hatte ich keinen Anlass, an den bisherigen Darstellungen zu zweifeln. Deshalb wollen wir nun einen Bericht über den derzeitigen Stand der Ermittlungen. Wir wollen wissen, was bisher feststeht. Auf dieser Grundlage können wir dann weitere Schritte gehen.

Das findet sich im Übrigen auch in den beiden Anträgen der Opposition. Somit empfinde ich eine gewisse Diskrepanz zwischen den Redebeiträgen der Opposition und den Anträgen selbst. Sie gehen darin schon einen Schritt weiter, aber wie gesagt, bin ich der Ansicht, dass wir erst dann weitergehen können, wenn uns berichtet wurde. Wir jedenfalls werden unserem Antrag zustimmen, aber auch dem Antrag der SPD und jetzt nach der Änderung auch dem Antrag der GRÜNEN. Wir sind uns einig: Wir wollen das zunächst in schriftlicher Form erhalten, dann werden wir sehen, wie wir weiter verfahren.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Guttenberger. - Jetzt hat Kollege Streibl das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier um unser Verständnis als Rechtsstaat, es geht um unser Verständnis als Legislative und auch darum, wie man mit der Judikative umgeht. Außerdem geht es darum, was im LKA passiert. Auch wir fordern die Aufklärung und werden deshalb alle drei Anträge unterstützen; denn es handelt sich um Vorgänge, die Fragen aufwerfen.

Mein Dank geht an die Presse, die hier recherchiert hat, sowie an den Anwalt, der nicht lockergelassen hat bei seiner Forderung, genau hinzusehen.

Wir müssen uns zunächst berichten lassen, welche Kenntnisse der Staatsregierung vorliegen. Allerdings muss man gleichzeitig eine korrekte Berichterstattung fordern; denn der Fall zeigt erneut Folgendes: Wir können auch bei Petitionen nur dann korrekt und richtig entscheiden, wenn wir alle wichtigen Informationen bekommen.

Wir müssen uns in vielen Fällen darauf verlassen, dass die Stellungnahmen der Staatsregierung korrekt sind. Wenn darin Dinge weggelassen werden, hat das einen direkten Einfluss auf unsere Entscheidungen. Deshalb müssen wir hier mahnend den Finger heben; denn man könnte sonst den Eindruck haben, dass die

Arbeit dieses Hohen Hauses von der Exekutive nicht so ganz ernst genommen wird. Wir müssen also genau hinsehen. Wenn man dann entdeckt, dass durch eine Sperrerklärung eines Staatssekretärs eine V-Mann-Akte nicht zum Prozess herangezogen werden kann, dann frage ich mich schon, wie die Staatsregierung mit der Judikative, der rechtsprechenden Gewalt, umgeht.

Hier tut sich ein Spannungsverhältnis in der Gewaltenteilung auf. Vor diesem Hintergrund bitte ich die Exekutive, uns ernst zu nehmen. Ein System der Gewaltenteilung mit gegenseitiger Kontrolle kann nur dann funktionieren, wenn man fair, offen und ehrlich miteinander umgeht. Das sei daher von mir an dieser Stelle angemahnt.

Die im Raum stehenden Vorwürfe wiegen schwer. Es heißt, LKA-Beamte sollen den Inhalt von V-MannAkten manipuliert bzw. gefälscht haben. Sie sollen in einem Strafverfahren gegen einen ehemaligen VMann falsch ausgesagt haben, und es sollen mit Wissen des LKA Straftaten begangen worden sein. Das alles wirft kein gutes Licht auf einen Rechtsstaat. Dem Landgericht Würzburg wurden Akten vorenthalten. Die Stellungnahme der Staatsregierung gegenüber dem Hohen Hause scheint nicht korrekt gewesen zu sein, sodass dadurch die Entscheidungen des Hohen Hauses in eine falsche Richtung gelenkt wurden.

Dazu kommt die Aussage des Anwalts des ehemaligen V-Manns, die in der "Mittelbayerischen Zeitung" vom 10. November dieses Jahres abgedruckt ist. Dort werden massive Vorwürfe erhoben. Ich zitiere:

Das LKA hat ihm den Auftrag zu Straftaten gegeben und ihn sehenden Auges in eine langjährige Haftstrafe geschickt.... Das LKA hat das Strafverfahren in Würzburg zudem klar beeinflusst und mein Mandant bekam daher kein rechtsstaatliches Verfahren.

Sein Mandat habe

… dem LKA von schweren Straftaten der "Bandidos" berichtet, denen die Behörde trotzdem nicht nachgegangen sei bzw. diese Informationen nicht an die zuständigen Polizeibehörden weitergegeben habe.

Wenn sich das bewahrheitet, muss man sich überlegen, wie in Bayern gearbeitet wird. Wir fordern einen umfassenden, klaren und wahrheitsgemäßen Bericht; ansonsten muss dieses Hohe Haus weitere Schritte einleiten.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Kollege Streibl. - Herr Staatsminister Herrmann hat für die Staatsregierung um das Wort gebeten.

Herr Präsident, Hohes Haus! Auch in Vertretung von Justizminister Professor Dr. Bausback, der heute wegen der Justizministerkonferenz ist und entschuldigt in Berlin weilt, nehme ich gerne zu den drei Anträgen der Fraktionen von CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stellung.

Dem Inhalt der drei Dringlichkeitsanträge werden wir seitens der Staatsregierung selbstverständlich entsprechen, da die im Raum stehenden Vorwürfe ohne Zweifel umfassend aufgeklärt werden müssen.

Heute will ich Ihnen nur kurz zum Sachstand Folgendes mitteilen: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt seit dem 5. Mai 2014 gegen einen VP-Führer der "Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift Nordbayern" des Bayerischen Landeskriminalamtes wegen des Verdachts des besonders schweren Diebstahls in mittelbarer Täterschaft sowie gegen zwei weitere Beamte des Landeskriminalamtes wegen Strafvereitelung im Amt. Die Ermittlungen wegen Strafvereitelung im Amt wurden Mitte des Jahres 2015 durch die sachleitende Staatsanwaltschaft auf weitere drei Beamte ausgeweitet. Anlass der Ermittlungen waren Vorwürfe, die im Rahmen eines bei der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Regensburg geführten Ermittlungsverfahrens gegen eine Regensburger Rockergruppierung bereits im Jahr 2013 bekannt wurden. Ein in diesem Zusammenhang wegen eines anderen Tatvorwurfs zunächst eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde nach § 170 Absatz 2 StPO durch die Staatsanwaltschaft NürnbergFürth, die wegen des Tatorts zuständig war, eingestellt. Unverzüglich nach Bekanntwerden dieser ersten strafrechtlich relevanten Vorwürfe hat die Polizeiabteilung meines Hauses in Abstimmung mit der sachleitenden Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die Durchführung der polizeilichen Ermittlungen aus Neutralitätsgründen dem Polizeipräsidium Mittelfranken übertragen. Für interne Ermittlungen ist landesweit sonst das Landeskriminalamt zuständig. Angesichts der Betroffenheit von Beamten des Landeskriminalamtes war und ist es jedoch notwendig, dass die Ermittlungen von einer anderen Dienststelle geführt werden.

Gegenstand des zugrunde liegenden Ermittlungsverfahrens sind im Wesentlichen Handlungen der LKABeamten im Zusammenhang mit einem Diebstahl von Minibaggern in Dänemark im September 2011. An dem Diebstahl war die in Rede stehende Vertrauens

person beteiligt. Im Zuge der aktuellen Ermittlungen des Polizeipräsidiums Mittelfranken, also der Kriminalinspektion, unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und der Auswertung beschlagnahmter Unterlagen und Dateien ergab sich der Verdacht strafbarer Handlungen im Zusammenhang mit der Führung der VP bei den Minibagger-Diebstählen sowie der anschließenden weiteren Bearbeitung der Angelegenheit durch Angehörige des Bayerischen Landeskriminalamtes. Dabei steht auch die korrekte Führung von Unterlagen im Raum.

Ich bitte um Verständnis, dass mir wegen der laufenden Ermittlungen derzeit noch keine weitergehenden Aussagen hierzu möglich sind. Ich kann Ihnen aber versichern, dass die Staatsregierung großes Interesse an einer schnellen und gründlichen Aufarbeitung des Falles hat. In dem Fall ermitteln wohlgemerkt eine neutrale Staatsanwaltschaft und eine neutrale Polizeidienststelle. Daneben kann ich Ihnen mitteilen, dass das Landeskriminalamt bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der ersten Vorwürfe personelle und organisatorische Maßnahmen getroffen hat. Die von den zuvor von mir angeführten Strafverfahren betroffenen Beamten sind seither nicht mehr in der unmittelbaren VP-Führung eingesetzt.

Wir müssen die Ergebnisse der strafrechtlichen Ermittlungen abwarten. Unser Bestreben ist es, den Bayerischen Landtag so rasch wie möglich umfassend zu unterrichten, wenn dies die äußerst komplexen strafrechtlichen Ermittlungen und der Ermittlungszweck das zulassen. Mir selbst – das will ich nochmal unterstreichen – ist sehr daran gelegen, dass wir das umfassend und restlos aufklären und, sollte es so gewesen sein, gegebenenfalls frühere Auskünfte gegenüber dem Landtag, die nicht zutreffend waren, ergänzen oder richtigstellen.

Ich schlage vor, den entsprechenden Berichtsanträgen zuzustimmen. Wir werden dem Berichtsauftrag so schnell wie möglich nachkommen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Die Anträge werden wieder getrennt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf der Drucksache 17/8932 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? – Jeweils keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.