Danke schön, Herr Staatssekretär. – Frau Kollegin Waldmann hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Waldmann.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Herr Staatssekretär, ich freue mich über alle guten Nachrichten zum Fortschritt der Barrierefreiheit in Bayern, die Sie uns mitbringen können. Das gilt auch für den kulturellen Bereich und wo auch immer. Ich habe noch ein bisschen Redezeit übrig und habe mich zu Wort gemeldet, um noch einmal auf das Thema hinzuweisen. Es geht ums Geld. Die Einsicht ist grundsätzlich vorhanden; das haben wir vorhin gehört. Hinsichtlich der Notwendigkeit der Einführung des Blindengeldes in abgestufter Form auch für hochgradig Sehbehinderte besteht eigentlich kein Zweifel. Es geht also ums Geld.
Ich bitte Sie, zu überprüfen, was ich Ihnen vorgerechnet habe: Die Einsparungen beim Blindengeld belaufen sich auf nahezu 20 Millionen Euro pro Jahr allein dadurch, dass immer weniger Menschen von Blindheit betroffen und auf Blindengeld angewiesen sind. Demgegenüber stehen neun Millionen Euro auf der Grundlage unserer Berechnungen oder zwölf Millionen Euro auf der Grundlage Ihrer Berechnungen, die das Blindengeld für hochgradig Sehbehinderte kosten würde. Ich bitte Sie, das gegenüberzustellen. Das wäre der geeignete Ort, um diese Mittel einzusetzen. Das ist das eine.
Getrennt von der eigentlichen Einbringung des Gesetzentwurfs habe ich mich außerdem zu Wort gemeldet, weil ich Ihnen berichten will, was seit der Ersten Lesung passiert ist. Als ich im November letzten Jahres das erste Mal zu diesem Thema gesprochen habe, habe ich eine Zuschrift von einem offenbar betroffenen Bürger erhalten. Der Bürger hat gefragt, wie es mit dem Gesetzentwurf weitergehe, da er das Blindengeld benötige. Ich habe gesagt: Er wird jetzt in den Ausschüssen beraten und kommt dann in die Zweite Lesung. Bitte wenden Sie sich doch auch an die Mehrheitsfraktion und teilen Sie Ihren Bedarf mit. Vielleicht steigert das die Einsicht. - Das hat der Mann auch gemacht. Zwei Wochen später hat er mir noch einmal geschrieben. Er hat die Antwort erhalten, dass man das grundsätzlich einsehe und das Anliegen grundsätzlich unterstützen würde, aber es leider nicht umsetzen könne, weil es so viele Flüchtlinge in Bayern gebe. Der Mann hat geschrieben: Da sieht man mal wieder, dass für Deutsche nichts getan wird, sondern ausschließlich für Ausländer. Selbst die deutschen Behinderten werden benachteiligt.
Meine Damen und Herren, das hat mich erschüttert und wütend gemacht. Leistungen, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben, in einen Topf zu werfen, ist unangemessen. Außerdem ist es gefährlich.
Zündeln Sie nicht. Wenn das Feuer einmal entfacht ist, ist es nur schwer zu löschen. Das Thema hatten wir heute schon. Darum will ich es noch einmal ansprechen. Das ist gefährlich. Dieser Mann, der offenbar von einer schweren Sehbehinderung betroffen ist, hat den Eindruck, dass ihm als Deutschem nicht geholfen wird. Der Eindruck ist nicht zutreffend, aber so kommt es rüber, wenn Sie solche Formulierungen in die Welt setzen. Bitte machen Sie das nicht. Das ist gefährlich. Unterschwellig zu zündeln, ist unverantwortlich. Das darf nicht sein.
Am Ende entladen sich Unmut und Ärger an den Menschen, die in ihrer Not Hilfe suchend zu uns kommen. Die Menschen, die aus Syrien vor den Terroristen, den Kopfabschlägern, fliehen müssen, können wirklich gar nichts dafür, wenn bei uns bestimmte sozialpolitische Hausaufgaben noch nicht gemacht worden sind. Das dürfen wir nicht gegeneinander ausspielen. Ich bitte Sie: Unterlassen Sie solche Zuspitzungen und Formulierungen. Das eine hat mit dem anderen wirklich nichts zu tun.
Danke schön, Frau Waldmann. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.
Ich lasse zunächst über Tagesordnungspunkt 6 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 17/3518 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
setzentwurf der SPD-Fraktion auf der Drucksache 17/3768 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration empfiehlt die Ablehnung. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die Fraktion der CSU. Enthaltungen? – Keine. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf abgelehnt. Damit sind die Tagesordnungspunkte 6 und 7 erledigt.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Martina Fehlner, Dr. Christoph Rabenstein u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes (Drs. 17/5931) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Fehlner. Bitte schön, Frau Fehlner.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Juni 2014 firmiert der Bildungskanal des Bayerischen Rundfunks nicht mehr unter BR-alpha, sondern unter ARD-alpha. Damit soll der Sender künftig für Bildungs- und Informationsangebote innerhalb der ARD-Familie noch weiter geöffnet werden. Die Namensänderung signalisiert den Anspruch, bundesweit zu senden. Der Bildungskanal bleibt allerdings weiterhin ein Sender in der Verantwortung des Bayerischen Rundfunks bei unverändertem Etat. ARD-alpha ist der einzige Bildungskanal in der ARD-Familie und hat damit ein Alleinstellungsmerkmal. Das Programm umfasst nicht nur klassisches Bildungsfernsehen wie Telekolleg oder die Sprachkurse, sondern auch Sendungen zur Wissenschaft, zu Kunst und Kultur sowie zur Geschichte.
Festzuhalten ist: Bildung und Wissen zu vermitteln, ist eine der Kernaufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. ARD-alpha eröffnet einen chancengerechten Zugang zur Bildung und bietet als einziger Sender den Zuschauern beispielsweise die Möglichkeit, den Hauptschul- oder den Realschulabschluss nachzuholen. Über 1.000 Sendungen produziert der BR für ARD-alpha.
rung lautet nun: Darf und soll ARD-alpha bald ausgespeist werden? – Wir sagen deutlich: Nein. Lassen Sie mich die Hintergründe kurz aufzeigen. Seit dem Jahr 2012 streiten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit den Kabelnetzbetreibern wie Kabel Deutschland um viel Geld. Es geht um die Einspeisevergütung und den Must-Carry-Status. Ende des Jahres 2012 haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach vielen Jahrzehnten die Einspeisevergütung für die analoge Verbreitung im Kabelnetz gekündigt. Diese einseitige Kündigung und die Umbenennung in ARD-alpha hat nun den marktbeherrschenden Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland zu der Einschätzung gebracht, dass kein MustCarry-Status mehr vorliege, weshalb die gesetzliche Verpflichtung zur Verbreitung des Bildungsprogramms ersatzlos entfalle. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien hat sich der Argumentation von Kabel Deutschland angeschlossen und stellte ihr eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Gegen dieses Ergebnis der behördlichen Klärung durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien hat der BR Einspruch eingelegt. Eine Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht steht noch aus. Das Urteil ist bis Ende des Jahres zu erwarten. Das alles ist hinlänglich bekannt.
Neu ist jetzt allerdings das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni dieses Jahres, das klar von einer unbedingt notwendigen gesetzlichen Übertragungspflicht des Kabelnetzbetreibers ausgeht. Das gilt nicht nur für die rundfunkstaatsvertraglichen Regelungen, sondern auch für die landesgesetzlichen Bestimmungen. Den Regelungen kann nicht entnommen werden, dass die Übertragungspflicht nur gegen Entgelt zu erfolgen hat. Somit bestätigen die jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Ergebnis auch die Rechtsauffassung des Bayerischen Rundfunks im laufenden Verfahren. Durch die Umbenennung ändert sich weder die Trägerschaft noch die Finanzierung des Programms. Der Etat ist gleich geblieben, auch der Programmauftrag bleibt der gleiche. Nicht der Programmname hat eine Berechtigung, sondern der Programminhalt.
Kolleginnen und Kollegen, wir können auf den Bildungskanal ARD-alpha, der in alleiniger Trägerschaft des BR verantwortet wird, zu Recht stolz sein und uns freuen, dass der BR sich überhaupt noch einen Bildungskanal leisten kann. In Bayern gibt es noch einen hohen Anteil von analogen Kabelempfängern. Diesen Zuschauern dürfen wir den Bildungskanal ARD-alpha nicht vorenthalten. Man kann durchaus auf dem Standpunkt stehen, erst einmal das Urteil des Verwaltungsgerichts abzuwarten. Wir sehen das allerdings nicht als notwendig an. Notwendig ist für uns allerdings eine klarstellende Änderung des Bayerischen
Mediengesetzes und des Bayerischen Rundfunkgesetzes. Wir wollen, dass der Bildungskanal des Bayerischen Rundfunks nach wie vor im analogen Kabel verbreitet werden muss. Dies erreichen wir durch eine einfache redaktionelle Anpassung des Gesetzes: Der Name BR-alpha ist durch ARD-alpha zu ersetzen. Dafür bitten wir um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Zunächst, Frau Kollegin Fehlner, herzlichen Dank für das Lob für die Medienpolitik in Bayern. Das kommt von SPD-Seite nicht so häufig. Das hat mich gefreut, ebenso wie das Lob für den Bayerischen Rundfunk. Es ist in der Tat ein Programm, auf das wir in Bayern stolz sein können. Es lohnt sich, sich mit diesem Programm näher zu befassen.
Anlass für diesen Gesetzentwurf, das ist bereits angeklungen, war der Streit zwischen dem BR und dem Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland über die Reichweite der Must-Carry-Verpflichtungen im Hinblick auf das Programm ARD-alpha. Die Kabelnetzbetreiber sind wegen des Rundfunkstaatsvertrags beziehungsweise der Landesmediengesetze verpflichtet, Programme mit Must-Carry-Status über ihre Kabelnetze zu verbreiten. BR-alpha wurde bisher auf dieser Grundlage im analogen und im digitalen Kabelnetz verbreitet. Die Umbenennung in ARD-alpha hat jetzt den Streit ausgelöst, ob es um eine begriffliche Anpassung im Rundfunkstaatsvertrag oder in den Landesmediengesetzen geht. Beides ist bisher nicht erfolgt. Kabel Deutschland hat, Sie haben es genannt, daraufhin angekündigt, die Verbreitung von ARDalpha im analogen Netz zu beenden. Der BR hält diese sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung für rechtswidrig und begründet dies auch damit, dass sich nur der Name geändert habe, nicht jedoch der Inhalt des Programms. Deshalb hat der BR beim Verwaltungsgericht München Klage eingereicht. Dieses Urteil vom 16. Juni 2015 hat an der Festlegung, dass man auch im Rundfunkstaatsvertrag eine Anpassung vornehmen muss, zunächst einmal nichts geändert. Grundlage der gesamten Auseinandersetzung, Frau Kollegin Fehlner, ist doch letzten Endes, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die Kabelnetzbetreiber seit Jahren über die Entgeltpflicht der Programmverbreitung im Kabel streiten. Das, was wir hier gerade erleben, ist also nichts anderes als ein Symptom dieser Gesamtauseinandersetzung.
Der Gesetzentwurf der SPD zielt nun darauf ab, BRalpha im Bayerischen Rundfunkgesetz und im Bayerischen Mediengesetz in ARD-alpha umzubenennen, um die Must-Carry-Verpflichtung im analogen Netz zu gewährleisten. Als Grund geben Sie an, dass die BLM – Bayerische Landeszentrale für neue Medien - sich auf den formalen Standpunkt zurückgezogen habe, dass der Gesetzgeber die öffentlich-rechtlichen Pflichtprogramme namentlich benannt habe, welche analog über Kabel verbreitet werden müssten. Da es umstritten ist - daran ändert das Urteil vom 16. Juni 2015 zunächst einmal nichts -, ob der identitätswahrende Kern des Programms wirklich verändert wurde, der Kabelnetzbetreiber aber nicht verpflichtet sei, dies zu untersuchen, wollen Sie jetzt eine Klarstellung durch den Gesetzgeber.
Zudem sind Sie der Meinung, dass der neue Kanal ARD-alpha inhaltlich dem früheren BR-alpha entspricht und es stets Wille des Rundfunkgesetzgebers war, dieses Programm als Bildungskanal des BR über eine Must-Carry-Verpflichtung allgemein zugänglich zu machen. Diesem Willen soll nun durch eine Gesetzesänderung entsprochen werden. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, der Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland wird entscheidend im Rundfunkstaatsvertrag festgesetzt, nicht in Landesgesetzen. Dieser legt die von den Landesrundfunkanstalten zu veranstaltenden Programme gemäß dem gesetzlichen Auftrag im Einzelnen fest. Das Spartenprogramm BR-alpha ist dabei mit dem Schwerpunkt Bildung verankert. Aus diesem Grunde bin ich dagegen, dass das bayerische Landesrecht einseitig und vorgezogen angepasst wird, bevor der Rundfunkstaatsvertrag entsprechend geändert wird. Warum? – Es gibt immer wieder Diskussionen, ob der Rundfunkstaatsvertrag in der Normenhierarchie über dem Bayerischen Landesmediengesetz steht. Die Regelungen sollten wir somit nicht in Widerspruch zu den Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages setzen. Mit der vorgesehenen Umbenennung in ARD-alpha im Bayerischen Rundfunkgesetz und im Bayerischen Mediengesetz würde aber ein Programmauftrag definiert, der keine Grundlage im Rundfunkstaatsvertrag hat. Artikel 2 Absatz 2 des Bayerischen Rundfunkgesetzes verweist ausdrücklich auf den Rundfunkstaatsvertrag, und dort steht: "die sonstigen auf Grund staatsvertraglicher Ermächtigung veranstalteten Programme". Diese Ermächtigung liegt für ARD-alpha nicht vor.
Auf Länderebene wurde grundsätzlich vereinbart, dass der Rundfunkstaatsvertrag im Hinblick auf ARDalpha angepasst werden soll. Dies ist bislang nicht erfolgt. In Eckpunkten hat man sich bislang lediglich darauf verständigt, dass BR-alpha in einer der nächsten
Ein weiterer Punkt, der mich verwundert, ist folgender: Der BR hat die Umbenennung seines Programms im Juni letzten Jahres vollzogen, ohne die entsprechende Klarstellung abzuwarten. Die möglichen Konsequenzen für die Kabeleinspeisung müssen dabei zweifellos bekannt gewesen sein. Der Plan, im Rundfunkstaatsvertrag eine Klarstellung vorzunehmen, indem man das Programm ARD-alpha ausdrücklich als solches benennt, hat auch den Hintergrund, dass die Mehrheit der Länder die Auffassung vertritt, dass es sich eben nicht um eine reine und ausschließliche Umbenennung handelt. Eine inhaltliche Änderung für das Programm kann nach Ansicht der Mehrzahl der Länder nicht ausgeschlossen werden, da – so die Begründung – das Programmschema geändert wird und Zulieferungen von anderen ARD-Anstalten geplant sind. Deshalb ist eine erneute gesetzliche Beauftragung aus unserer Sicht notwendig.
Ihr Gesetzentwurf, verehrte Frau Kollegin Fehlner, stellt sich einseitig hinter die Rechtsauffassung des BR, welche nach meinem Dafürhalten aber keineswegs so eindeutig ist, wie sie hier vermittelt wird. Einige Länder und die BLM sind nämlich durchaus der Auffassung, dass sich nicht ausschließen lässt, dass es sich um eine Neubeauftragung eines inhaltlich geänderten Programms handelt.
Ein weiterer Gesichtspunkt, der nicht ganz unwichtig ist: Es stellt sich auch die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, neue Einspeiseverpflichtungen für das analoge Kabelnetz zu begründen, wenn unsere Zielsetzung doch eigentlich ist, die Digitalisierung auch im Kabelnetz voranzutreiben. Schon jetzt ist der überwiegende Bereich der Verbreitung von ARD-alpha nicht von der vorliegenden Auseinandersetzung betroffen. Die digitale Kabelverbreitung wie etwa bei DVB-T und Satellitenverbreitung sind davon nicht berührt. Nur noch 19 % der bayerischen Haushalte verfügen ausschließlich über einen analogen Kabelempfang. Dieser Prozentsatz sinkt ständig. Ich denke, das ist von der Medienpolitik auch so beabsichtigt.
Aus diesem Grund sollten wir auch den digitalen Empfang vorantreiben, anstatt jetzt neue Einspeiseverpflichtungen für das analoge Kabelnetz zu begründen. Mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung des Kabelnetzes würde die Abschaffung analoger Kabelverbreitungspflichten auch den allgemeinen Deregulierungsabsichten im Medienbereich entsprechen.
Aus all diesen Gründen werden wir den Gesetzentwurf der SPD ablehnen. Ich empfehle das auch, weil der Gesetzentwurf einseitig in ein noch nicht beende
tes Verfahren vor den Landesrundfunkanstalten eingreifen würde. Eine klare Rechtslage, wie wir alle sie wollen, könnte auch mit diesem Gesetzentwurf hier in Bayern nicht hergestellt werden, weil zunächst eine Änderung auf Ebene des Rundfunkstaatsvertrags erfolgen sollte. Erst dann können wir einen klaren und eindeutigen Programmauftrag für ARD-alpha begründen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich bei meiner Vorrednerin und meinem Vorredner, dass sie in die Thematik schon so ausführlich eingeführt haben; deshalb kann ich es auch vergleichsweise kurz halten, obwohl sie sich in der Einschätzung widersprochen haben.
Ich möchte erstens festhalten: Egal, ob der Name BRalpha oder ARD-alpha ist, es ist ein gutes Programm, das es verdient hätte, von wesentlich mehr Zuschauern gesehen zu werden, als es die Einschaltquoten im Moment vermuten lassen.
Zum Zweiten: Der Ansatz, dem der Gesetzentwurf der SPD folgt, ist der richtige. Auch wir sind dafür, dass der Fernsehsender nach der Umbenennung weiterhin eingespeist werden muss.
Drittens ist die Frage offen, ob es sich inhaltlich um das Gleiche handelt. Das ist umstritten, und das wird gerade, wie Herr Dorow sagte, gerichtlich geklärt. Nun stellt sich die Frage, ob man, ehe der Gerichtsprozess abgeschlossen ist, mit einem Gesetzentwurf vorgreift. Das Gericht kann auch feststellen, dass es inhaltlich das Gleiche ist. Dann brauchen wir aus meiner Sicht keine gesetzliche Regelung; denn wenn es das Gleiche ist, besteht weiterhin die Verpflichtung. Insofern – das haben wir auch schon in den Beratungen gesagt – würden wir gerne das Ende des Verfahrens abwarten und werden uns deshalb zum Gesetzentwurf enthalten.
Ich will aber noch eine weitere Bemerkung machen, die darauf zurückgeht, was Herr Dorow gerade sagte: Ich habe nämlich die Vermutung – und das würde mir schon Sorge bereiten –, dass die CSU-Fraktion oder die Staatsregierung ganz von der Must-Carry-Regelung weg will. Das war zumindest so im analogen Bereich. Das wurde in Ihrem Beitrag zwar nicht ganz deutlich, aber es war eines der Argumente. Ich will ganz deutlich sagen: Wir sind nicht dafür. Deshalb haben wir parallel einen Antrag eingereicht, mit dem
wir ganz deutlich machen, dass wir diese Must-CarryRegelung weiterhin, zumindest für die nächsten drei Jahre bis 2018 – es gibt ja jetzt eine Überlegung, Herr Staatsminister –, haben wollen. Ich wollte das sagen, um einen Pflock einzuschlagen, weil ich die geschätzten Medienpolitiker alle hier habe.
Ich fasse zusammen: Die Intention des Gesetzentwurfs halte ich für sehr gut; das Ziel halte ich für sehr gut. Ich glaube aber nicht, dass wir im Moment eine gesetzliche Regelung brauchen. Deshalb werden wir uns enthalten.
Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Standpunkte wurden schon relativ ausführlich geschildert. Lassen Sie mich eines vorausschicken: ARD-alpha bzw. das ehemalige BR-alpha – das ist unstrittig – erfüllt einen ganz wichtigen Bildungsauftrag und ist ein ganz wichtiges Programm.